Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 469

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 469 (NJ DDR 1959, S. 469); NUMMER 14 JAHRGANG 13 BERLIN 1959 20. JULI Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane Ausgearbeitet von den Teilnehmern eines Sonderlehrgangs von Richtern und Staatsanwälten Das vom V. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschlossene Programm des Kampfes für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist ein Programm, das alle Seiten der staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklung umfaßt. Bei der Durchsetzung dieses Programms spielen das Recht und die Rechtsprechung eine große Rolle. Der V. Parteitag hat daher die Forderung erhoben, die Justizorgane zu sozialistischen Staatsorganen zu entwickeln. In Verwirklichung dieser Forderung wurde ein Lehrgang mit Richtern und Staatsanwälten durchgeführt. Auf der Grundlage der Vorlesungen und Seminare, des Erfahrungsaustauschs und der in Beratungen und Exkursionen gewonnenen Erkenntnisse legen die Teilnehmer des Lehrgangs nachfolgende Konzeption über die zukünftige Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und Notariate vor: 1. Die Tätigkeit der Justizorgane ist ein Bestandteil der Tätigkeit der einheitlichen Staatsorgane und der Tätigkeit der Machtorgane untergeordnet. Die Aufgaben der Machtorgane sind durch die Tätigkeit der Justizorgane (Anklage, Rechtsprechung und Allgemeine Aufsicht) durchzusetzen. In der Durchsetzung dieser Grundthese werden jene Tendenzen überwunden, die dahin gingen, die unterschiedliche Form der staatsanwaltsdhaftlichen und richterlichen Tätigkeit so hervorzuheben, daß darin ihr eigentliches Wesen gesehen wurde. Diese falschen Auffassungen hatten zur Folge, daß die Form der Tätigkeit der Justizorgane von vielen Justizfunktionären als Selbstzweck betrachtet und deshalb an den grundsätzlichen Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung, an deren Bedürfnissen und Notwendigkeiten, vorbeigegangen wurde. 2. Das Haupthindernis für die Qualifizierung der Justiztätigkeit ist das Weiterwirken der bürgerlichen formalistisch-normativistischen Positionen. Die Hauptaufgabe ist daher, die Justizpraxis ganz auf den Boden des Marxismus-Leninismus zu stellen. Indem es uns gelingt, die Justizpraxis ganz auf den Boden des Marxismus-Leninismus zu stellen, wird ihre Loslösung von der gesellschaftlichen Wirklichkeit, von der Entwicklung der Gesellschaft und ihren Gesetzmäßigkeiten, von den Klassen und den Klassenkämpfen überwunden. Bereits auf der Babelsberger Konferenz hat Genosse Walter Ulbricht dargelegt, daß die bürgerliche Rechtsauffassung nur das Recht als solches, unabhängig von Raum und Zeit ansieht. Darin besteht die Beschränktheit des bürgerlichen Rechts. Wir werden uns von diesen Auffassungen erst dann ganz befreien, wenn wir die marxistische Dialektik zur Grundlage unserer Rechtsprechung gemacht haben. Entweder sozialistische Staatspraxis oder bürgerliche Staatspraxis einen dritten Weg gibt es nicht. 3. Die Verwirklichung der Forderung des V. Parteitags auf Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts bedeutet nicht nur, neue Gesetze zu schaffen, sondern bedeutet zugleich auch eine neue, höhere Qualität der staatlichen Leitungstätigkeit der Justizorgane. Das Recht und seine Anwendung müssen stets mit dem Grad der gesellschaftlichen Entwicklung in Einklang stehen und ihr dienen, d. h., das Recht muß eine aktive Rolle spielen, Hebel bei der sozialistischen Umwälzung sein. Das bedeutet, daß auch die Justizorgane ihre Arbeit vorausschauend planen müssen. Sie dürfen sich nicht von den Verbrechen überraschen lassen, denn hier handelt es sich um Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, die gesehen und gemeistert werden müssen. Die Grundlagen für die Entwicklung einer systematischen Justizarbeit liegen in der Gesetzmäßigkeit der Entwicklung, denn jeder Schritt, den wir vorwärts gehen, wird auch die Feinde des Sozialismus auf den Plan rufen. Wenn aber der Staatsanwalt oder der Richter sich von den auf ihn zukommenden „Fällen“ treiben läßt, ordnet sich unsere Strafpraxis dem Zufall, d. h. der Spontaneität, unter. Das aber ist Selbstlauf, hat mit einer bewußten Beherrschung der gesellschaftlichen Prozesse nichts zu tun und ist der soziaüstichen Strafrechtspflege diametral entgegengesetzt. Unter den Bedingungen einer solchen: Praxis muß es zwangsläufig dem Zufall überlassen bleiben, ob eine Einzelentsched-dung mit der gesellschaftlichen Notwendigkeit übereinstimmt. 4. Das Recht und die Rechtsanwendung dienen der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und haben große Bedeutung für die Herausbildung der neuen, sozialistischen Gesellschaft mit ihren neuen Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft und zueinander. Die Überwindung der alten Lebensgewohnheiten und Traditionen ein Erbe aller bisherigen Ausbeutergesellschaften wird auch mittels■ des Rechts und der Rechtsprechung vorangetrieben. Recht und Rechtsprechung dienen auch der Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins, machen den Werktätigen bewußt, daß es ihr Recht ist, daß sie freiwillig einhalten und über dessen parteiliche und unbürokratische Anwendung sie selbst wachen. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, daß es sich hier um eine große und schwierige Aufgabe handelt. Ebenso falsch wäre es, wenn wir uns mit der bisweilen selbst von leitenden Justizfunktionären vertretenen Auffassung beruhigen würden, daß über die politische Aufgabenstellung der sozialistischen Rechtsprechung bereits Klarheit bestehe und daß es nur in ihrer praktischen Durchführung noch objektive Hemmnisse gebe. In uns ist jetzt die Erkenntnis gereift, daß das Ziel und der Inhalt der Rechtsprechung durch die Haupt- 469;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Andropow, Rede zum Geburtstag von Dzierzynski, Ausgewählte Reden und Schriften, Staatssicherheit Potsdam, Honecker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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