Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 46

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 46 (NJ DDR 1959, S. 46); Gerichten mit der Leitung eines größeren Gerichts zu betrauen. Um zu erreichen, daß jeder Teilnehmer dieses Lehrgangs auch an der Gestaltung der künftigen Lehrgänge teilnimmt, wurde für jede Lektion eine Kommission aus drei bis sechs Teilnehmern gebildet, deren Aufgabe es War, die Lektion einzuschätzen. Dabei mußte dargelegt werden, was positiv war, welche Mängel und Fehler die Lektion hatte, was ungenügend behandelt wurde, was bei der künftigen Lektion noch behandelt werden muß, welche Einschätzung das Seminar vorgenommen hat und welche Vorschläge während des Seminars auf Grund der praktischen Erfahrungen von den Teilnehmern gemacht wurden, um eine Verbesserung der Arbeit insgesamt zu erreichen. Die Arbeit der Kommissionen hat viele wertvolle Anregungen ergeben, die bei Ausarbeitung der künftigen Lektionen berücksichtigt werden. Wertvoll waren aber auch Anregungen, die eine Verbesserung des Lehrgangsablaufes gewährleisten, z. B. die Organisierung von Selbststudium zu bestimmten Themen, Hinweise zur Themengestaltung usw. Die Seminare wurden nicht schulmäßig, sondern nach Art eines Erfahrungsaustauschs durchgeführt. Dadurch war es möglich, sowohl den zentralen Organen einen umfassenden Überblick über die Praxis der jeweils behandelten Themen als auch allen Lehrgangsteilnehmern bewährte Arbeitsmethoden zu vermitteln. Diese Form hat sich bewährt und sollte auch bei den künftigen Lehrgängen beilbehalten werden. Folgende Themen wurden behandelt: 1. Der dialektische Materialismus 2. Die Bedeutung der Parteiarbeit in den Justizorganen 3. Die Arbeit der örtlichen Organe im einheitlichen System der Staatsmacht und das Kreisgericht 4. Die ideologisch-fachliche Leitung und Qualifizierung der Mitarbeiter des Gerichts 5. Der neue Arbeitsstil im Strafverfahren 6. Die Arbeit mit den Schöffen 7. Politische und organisatorische Fragen der massenpolitischen Arbeit 9. Die Bedeutung der Kaderarbeit und arbeitsrechtliche Fragen 9. Statistik und Analyse 10. Die Aufgaben des Direktors im Rahmen der Haushaltsplanung und -durchführung 11. Aktuelle Fragen der Gesetzgebung Es wurde bereits erwähnt, daß ein großer Teil der Mängel in der Arbeit der Gerichte darauf zurückzuführen ist, daß die Richter den dialektischen Materialismus noch ungenügend beherrschen. Die Partei der Arbeiterklasse fordert von allen Genossen und von allen übrigen leitenden Mitarbeitern des Staatsapparates das Studium des dialektischen Materialismus; denn nur der, der diese Wissenschaft in der Praxis anwenden kann, ist in der Lage, seine Aufgaben richtig zu lösen. In der Vergangenheit bestand der Mangel des Studiums des dialektischen Materialismus in der formalen Aneignung bestimmter Leitsätze, wie dies z. B. im Fernstudium geschehen ist. Es ist das Verdienst des Leiters der Justizverwaltungsstelle Potsdam, Becker, und des Hauptinstrukteurs Ziemen, daß sie uns gezeigt haben, wie der dialektische Materialismus in der juristischen Praxis anzuwenden ist. Becker behandelte vor allem die Grundsätze des dialektischen Materialismus bezogen auf die Fragen des Rechts, z. B. das Erkennen der Art der Widersprüche, die zur Begehung des Verbrechens geführt haben, um daraus die richtige Strafe abzuleiten, die Funktionen der Strafe unter Beachtung aller objektiven und subjektiven Momente sowie die Methoden der Bekämpfung des Subjektivismus. Ziemen behandelte in der anschließenden Lektion die Anwendung des dialektischen Materialismus in der Justizpraxis. Anhand von Beispielen erläuterte er die Ursachen für falsche Entscheidungen der Gerichte. Die Hauptursache liegt, wie bereits erwähnt, in der ungenügenden Beherrschung des dialektischen Materialismus. Eingehend befaßte sich Ziemen auch mit den ver- schiedenen Widersprüchen, der Bedeutung der Bewußtseinsbildung für die gesellschaftliche Entwicklung, der Erforschung der objektiven Wahrheit im Verhältnis zur absoluten und relativen Wahrheit usw. Diese Vorlesungen waren für alle Teilnehmer gleichzeitig Anleitung dafür, wie in der Praxis das Studium des dialektischen Materialismus organisiert und gelenkt werden muß. Es ist bekannt, daß bei den Kreisgerichten eine große Anzahl von Betriebsparteiorganisationen der SED ihrer führenden Rolle noch nicht gerecht werden. Die Ausführungen des Mitarbeiters des ZK der SED Dr. Kern gaben daher allen Teilnehmern wertvolle Anregungen, wie die Arbeit der BPO zu organisieren ist, damit sie der führenden Rolle der Partei entspricht. Kern behandelte dabei Mittel und Methoden, wie dies in der Justiz zu verwirklichen ist, welche Aufgaben die BPO bei den Kreisgerichten zu lösen haben, welche Rechte und Pflichten die Parteiorganisation hat, wie sie arbeiten soll und was bei der Verbesserung des Arbeitsstils beachtet werden muß. Im Ergebnis der Lektion erkannten wir, daß zwar die Parteiorganisationen in der Vergangenheit ihre Erziehungsarbeit vernachlässigt haben, daß aber auch die Kreisgerichtsdirektoren nicht immer vorbildliche Erziehungsarbeit geleistet haben. Die falsche Auffassung, daß es genügt, zur Kreisleitung der Partei enge Verbindung zu halten, wurde überwunden. Die Kreisgerichtsdirektoren, die diese Ansicht zunächst vertraten, haben nicht erkannt, daß die führende Rolle der Partei im Kreisgericht nur durch die BPO verwirklicht wird. Sehr wichtig war auch der Hinweis, daß sich die BPO intensiv um die jungen juristischen Kader kümmern müssen, damit diese parteiverbunden werden. Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei den Richtern zu widmen, die noch Kandidaten der Partei sind oder sich in der Praktikantenzeit bzw. in der Vorbereitungszeit befinden. Um die führende Rolle der Partei im Kreisgericht besser verwirklichen zu können, wurde vorgeschlagen, fortschrittliche Mitarbeiter in Parteilosen-Aktivs zusammenzufassen, so daß jederzeit auf die ganze Dienststelle positiv eingewirkt werden kann. Für gut wird auch der Vorschlag gehalten, in Abständen von etwa zwei bis drei Monaten gemeinsame Beratungen der BPO des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwaltschaft und des U-Organs durchzuführen, zu denen auch Mitarbeiter der jeweiligen Kreisleitung einzuladen sind. Bei diesen Beratungen muß eine kritische, parteiliche Auseinandersetzung über alle Fehler und Mängel im Strafverfahren, angefangen von seiner Einleitung bis zum Urteil, erfolgen. Eine Verbesserung der Parteiarbeit bei den Kreisgerichten ist auch dadurch möglich, daß die zuständigen Instrukteure der Justizverwaltungsstelle an den Parteiversammlungen und Leitungssitzungen der BPO teilnehmen und Hinweise geben, mit welchen Fragen man sich auseinandersetzen muß. Sehr ausführlich wurde die Bildung von Parteigruppen der Schöffenaktive und Schöffenkollektive diskutiert. Hierzu waren eine Anzahl von Kreisgerichten in der Vergangenheit übergegangen. Man hat sich für diese Parteigruppen die Parteigruppen der Abgeordneten der Volksvertretungen zum Vonbild genommen. Da jedoch1 die Volksvertretungen ganz andere Aufgaben zu lösen haben als die Schöffenaktive oder Schöffenkollektive, wurde Einigkeit darüber erzielt, daß es nicht erforderlich sei,- Parteigruppen der Schöffen zu bilden. Sie sollen jedoch, soweit sie bestehen, nicht aufgelöst werden, sondern ihre Arbeit soll sehr eingehend studiert und nach einer gewissen Zeit überprüft werden, ob sie zu einer Verbesserung der Schöffenarbeit geführt hat. Auch eine weitere Zusammenfassung von Parteiorganisationen der Kreisgerichte mit denen der U-Organe soll nicht vorgenommen werden. Einen besonderen Höhepunkt in der Vorlesungsreihe bildete die Lektion des Stellvertreters des Minister der Justiz, Ranke, über „Die Bedeutung der örtlichen Organe im einheitlichen System der volksdemokratischen Staatsmacht und das Kreisgericht“. An dieser Lektion nahmen auch verantwortliche Mitarbeiter des Rates des Kreises Weimar-Land und der Kreisleitung der SED teil. Ranke hat es verstanden, aus dem Prinzip der Einheit der Staatsgewalt und der Verantwortung der jeweiligen Volksvertretung für ihr Territorium die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit der Justiz mit den örtlichen Organen zu begründen. Ziel dieser 46;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 46 (NJ DDR 1959, S. 46) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 46 (NJ DDR 1959, S. 46)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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