Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 458

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 458 (NJ DDR 1959, S. 458); kommt es hin und wieder doch vor, daß Gründe vorliegen, die eine Entziehung rechtfertigen, da es der Gesellschaft noch nicht gelungen ist, die betreffenden Personen zur Einhaltung unserer Moralgebote anzuhalten. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung würde eine gewisse erzieherische Wirkung auslösen. FRITZ SANDER, Notar beim, Staatlichen Notariat Weißenfels Für eine einheitliche Kriniinalstatistik In NJ 1959 S. 18 macht Harrland gute Vorschläge für eine einheitliche Kriminalstatistik in der DDR. Die systematische Forschungsarbeit setzt eine exakte statistische Erfassung aller Delikte voraus. Auf einer anderen Grundlage kann nicht wissenschaftlich gearbeitet werden, wenn das entstehende Bild über die gesellschaftliche Situation real sein soll. Gewiß wurde schon mehrfach versucht, die Kriminalstatistik, z. B. im Untersuchungsorgan der Deutschen Volkspolizei, den Erfordernissen anzupassen. Das ist auch bedingt gelungen, bedingt nur deshalb,. weil wie bereits Harrland feststellt immer nur die Interessen des jeweils betroffenen Organs berücksichtigt wurden und die einzelnen Strafverfolgungsorgane in dieser Frage nicht eng genug zusammenarbeiteten. Seit Beginn der Diskussion über die einheitliche Kriminalstatistik bewegt den Theoretiker wie auch den Praktiker die Frage nach einer exakten Erforschung der Ursachen des Verbrechens. M. E. ist dieses Problem nur lösbar durch die Schaffung eines zentralen Instituts, das sich mit der Ursachenforschung beschäftigt. Entsprechende Vorschläge wurden schon vor einigen Jahren diskutiert. Aus diesem Grunde scheint mir auch Harrlands Kompromißvorschlag unzweckmäßig. Seine statistische Gruppe könnte lediglich ein Provisorium sein, das nur für kürzere oder längere Zeit nämlich bis zur Schaffung eines zentralen Instituts Bedeutung hätte. M. E. wäre es deshalb zweckmäßig, sofort mit dem systematischen Aufbau eines solchen Instituts zu beginnen. Eine zentrale Erfassung und Auswertung der Kriminalität schließt natürlich die Auswertung nach bestimmten Territorien, nach Kreisen und Bezirken, nicht aus. Es ist vielmehr erforderlich, daß man sich jederzeit einen einigermaßen realen Überblick auch auf der unteren Ebene verschaffen kann. Deshalb verdient die rein technische Seite der Kriminalstatistik Beachtung, denn mit einem Minimum an Kräften gilt es ein Maximum an Übersicht zu erreichen. Das ist besonders wichtig für die sofortige operative Bekämpfung der Kriminalität, denn die Statistik ist ja nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, das der Bekämpfung der Kriminalität dient. Die Statistik muß beweglich sein, sie . muß alarmieren können, wenn irgendwo bestimmte Schwerpunkte der Kriminalität entstehen. Da im Kreiis die untersten Behörden der Rechtspflegeorgane (Untersuchungsorgan, Kreisstaatsanwalt, Kreisgericht) tätig sind, muß auch hier die erste Auswertung erfolgen. Mit Problemen, die über das Territorium des Kreises hinausgehen, muß sich der Bezirk bzw. das zentrale Organ beschäftigen. Die Auswertung im Kreis beschränkt sich aber fast ausschließlich auf die Bekämpfung der konkreten Kriminalität, ohne daß gesellschaftliche Zusammenhänge und Ursachen bis ins einzelne erforscht werden können. Die allseitige Ursachenforschung muß von dem zu schaffenden zentralen Organ vorgenommen werden, weil vom Kreis aus die Einschätzung der Gesamtkriminalität nicht möglich ist und auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen zentralen Instanzen sehr erschwert sind. Dieser relativen Kompliziertheit müßte auch das von Harrland vorgeschlagene, sonst sehr zu befürwortende Zählblatt angepaßt sein. Da mit seiner Hilfe die gesamte Kriminalität erfaßt werden muß, ist allerdings der Meinung nicht beizutreten, daß es erst vom Stadium der Ermittlung des Täters in Lauf gesetzt werden soll. Vielmehr müßte das geschehen, wenn ein Verfahren zur Aufklärung eines Verbrechens eingeleitet wird. Von diesem Zeitpunkt an müßte das Zählblatt dem Vorgang beigefügt und entsprechend den geforderten Angaben auch von dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter, Staatsanwalt oder Richter ergänzt werden. Im anderen Fall wäre es unmöglich, die nicht oder nicht sofort aufzuklärenden Delikte statistisch einwandfrei zu erfassen. Das zu entwickelnde Zählblatt sollte deshalb aus Original und Duplikat bestehen. Das Duplikat wäre nach den Stufen des Strafprozesses einzuteilen, und nach Erreichen einer Stufe des Verfahrens wäre der entsprechende Abschnitt an das wie bisher zuständige Bezirksorgan zur Weiterleitung an das zentrale Institut zu senden. Damit würde gewährleistet, daß neben der zentralen' Auswertung und Analyse auch ständig auf der Bezirksebene der Stand der Kriminalität und dessen Aufklärung verfolgt werden kann. Auf diese Weise könnten auch die speziellen Interessen aller am Strafverfahren beteiligten Organe trotz einer generell zentralen Auswertung Berücksichtigung finden. Das Zählblatt-Original müßte dagegen mit der Akte das ganze Strafverfahren durchlaufen und dann dem Institut zugeleitet werden. Hier sollte dänn die Auswertung vorgenommen und der Stand der Kriminalität ermittelt werden. Diese auf zentraler Ebene vorzunehmende Auswertung würde einen stets realen Überblich ermöglichen. Man muß über kürzere und längere Zeitabstände hinweg feststellen können, ob und in welchem Umfang die Kriminalität sinkt oder steigt. Hieran sollte in einem sozialistischen Staat hauptsächlich der Erfolg oder Mißerfolg der Strafverfolgungsorgane gemessen werden, ohne natürlich eine Gegenüberstellung von Aufklärungsquoten sowie deren Beachtung ganz zu unterlassen. Sie sind nötig, um die entweder steigende oder fallenden Tendenz der Kriminalität richtig einschätzen und auf sie mit den entsprechenden gesellschaftlichen Mitteln einwirken zu können. Damit wäre es auch endlich erreicht, daß der vorbeugenden Arbeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt würde. HEINZ SPITTEL, Hohen-Neuendorf bei Berlin Rechtsprechung Strafrecht §§ 263, 73 StGB; §§ 1, 3, 4 PrStrVO. Kein Preisverstoß, sondern Betrug liegt vor, wenn bei Einhaltung der Preisvorschriften durch Vortäuschung größerer als tatsächlich erbrachter Leistungen ein überhöhtes Entgelt verlangt und bezahlt wird. OG, Urt. vom 16. April 1959 - 2 Zst IX 11/59. Die Angeklagte wurde am 6. November 1958 vom Kreisgericht K. unter Freispruch im übrigen wegen Betrugs zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums im schweren Fall (§§ 29,, 30 StEG) in Tateinheit mit vorsätzlichem Preisverstoß {§ 1 PrStrVO) und wegen eines fahrlässigen Preisverstoßes (§ 1 PrStrVO) verurteilt. Dem Urteil liegen im wesentlichen folgende Feststellungen zugrunde: Die Angeklagte betrieb seit 1945 bis zu ihrer Festnahme ein Fuhrgeschäft in H. Die ihr gehörenden Kraftomnibusse wurden vorwiegend im Berufsverkehr und seit 1953 auch im Schulverkehr eingesetzt. Im November 1953 erhielt die Angeklagte den Auftrag, mit ihren Omnibussen einen neuen Linienverkehr zwischen der Ortschaft W. und der Kreisstadt K. einzurichten. Zu dieser Zeit übernahm sie, da die Omnibusse mit dem Linienverkehr nicht ausgelastet waren, noch den Zubringerdienst für die Zentralschule J. auf der Strecke W. biß J. In Gegenwart des 'damaligen Refenatleiters für Kraftverkehr hatte die Angeklagte die Entfernung von W. nach K. an Hand der Kreis- und Bezirkskarte mit 40 km und die Strecke zwischen W. und J. mit 72 km errechnet Für den Linienverkehr betrug der Fahrpreis 0,08 DM je Kilometer und Person, während für den Schul- 458;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 458 (NJ DDR 1959, S. 458) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 458 (NJ DDR 1959, S. 458)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche, insbesondere durch zielgerichtete Gewinnung geeigneter und zu schließen sind; wie vorhandene Möglichkeiten für die Entwicklung Operativer Vorgänge zu erschließen sind.

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