Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 45

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 45 (NJ DDR 1959, S. 45); Berichte Erster Qualifizierungslehrgang für Kreisgerichtsdirektoren Von GEORG PASSON, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Leipzig In der Zeit vom 24. November bis 12. Dezember 1958 wurde auf der Justizschule in Ettersburg der erste Qualifizierungslehrgang für Kreisgerichtsdirektoren durchgeführt. Entsprechend der Bedeutung dieses Lehrgangs hat der Minister der Justiz, Frau Dr. Hilde Benjamin, mehrfach an Lektionen, Seminaren und auch einer Parteiversammlung teilgenommen sowie die Ab-schlußeinschätzung des Lehrgangs geleitet. Wie kam es zu diesem Lehrgang und welches Ziel hatte er? Die Partei der Arbeiterklasse hat in der Vergangenheit oft darauf hingewiesen, daß die Werktätigen gerade an die leitenden Funktionäre der staatlichen Organe hohe Anforderungen stellen und ihre Leistungen nach ihren Erfolgen beim Aufbau des Sozialismus beurteilen. Ein großer Teil der Richter wurde den Anforderungen nicht immer gerecht. Das hat die von den Arbeitern und der Partei der Arbeiterklasse geübte Kritik an der Arbeit der Gerichte gezeigt. Das Ministerium der Justiz beschäftigte sich daher schon seit langer Zeit mit der Frage, wie besonders die leitenden Mitarbeiter der Gerichte qualifiziert werden können. Den unmittelbaren Anlaß zur Durchführung des Qualiftzieruhgslehrgangs gab dann jedoch der V. Parteitag der SED, auf dem Walter Ulbricht eine bedeutende Verbesserung der Arbeit der Justizorgane zur Wahrung der sozialistischen Rechtsordnung forderte. Es ist bekannt, daß der V. Parteitag die Ausarbeitung neuer, sozialistischer Gesetze, wie das LPG-Recht, das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch usw., beschlossen hat. Die Gerichte werden jedoch nur dann in der Lage sein, die neuen Gesetze richtig anzuwenden, wenn die Richter ein hohes ideologisch-politisches Niveau haben. Die Ursache für die Kritik der Bevölkerung an der Arbeit der Gerichte liegt, wie zahlreiche Überprüfungen ergeben haben, in der mangelnden Parteilichkeit der Rechtsprechung, der unzulänglichen Beherrschung der Dialektik, im ungenügenden ideologisch-politischen Niveau und im Formalismus. In Kenntnis dieser Mängel hat sich der Minister der Justiz auf dem V. Parteitag der SED verpflichtet, Qualiflzierungslehrgänge durchzuführen. Die Qualifizierung der Mitarbeiter durch derartige Lehrgänge ist daher auch in den Perspektivplan des Ministeriums der Justiz zur Verwirklichung der Beschlüsse des V. Parteitages aufgenommen worden. Nur so können die Gerichte der DDR bis zum Jahre 1965 zu sozialistischen Gerichten entwickelt werden. Der V. Parteitag hat weiterhin beschlossen, die Richter in Zukunft wählen zu lassen. Die Wahl der Richter der DDR, die die erste Richterwahl in Deutschland sein wird, ist von großer politischer Bedeutung. Sie ist nicht nur eine Probe auf die Qualität der von den Gerichten geleisteten Arbeit, sondern auch jeder einzelne Richter wird hier feststellen können, inwieweit er politisch, juristisch und menschlich den Anforderungen' entspricht, die die Arbeiter und Bauern an ihre Richter stellen. Es ist daher die Pflicht jedes Richters, der als Kandidat .vor der Bevölkerung steht, sich seiner Verantwortung und des Ernstes der Situation bewußt zu sein. Jeder Richter muß sich die Frage stellen: „Wo stehe ich als Richter und habe ich immer meine ganze Kraft für die Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates eingesetzt?“ Das Kreisgericht, das zu einem sozialistischen Gericht entwickelt werden muß, ist in erster Linie dazu berufen, an der Verbesserung der Arbeit der Justizorgane im allgemeinen und der Vorbereitung der Richterwahl mitzuwirken, da es am unmittelbarsten mit der Bevölkerung Verbindung hat. Hier werden weit über 90 Prozent aller Straf- und Zivilsachen erster Instanz verhandelt. Die Resonanz, die die Arbeit des Kreisgerichts in der Bevölkerung hat, ist damit gleichzeitig der Gradmesser des Vertrauens zur Justiz überhaupt. Das Kreisgericht bringt die Verbundenheit zwischen Staat, Justiz und Bevölkerung, insbesondere infolge der Tätigkeit der Schöffen und Schiedsmänner, am stärksten zum Ausdruck. Durch diese enge Verbindung erfolgt auch die Willensbildung der Werktätigen in der Rechtsprechung. Beim Kreisgericht berühren sich unmittelbar die Leitung des Staates und die Mitwirkung der Massen. Bei der Verwirklichung des Prinzips des demokratischen Zentralismus der Einheit von zentraler Leitung und Mitwirkung der Massen spielt der Kreisgerichtsdirektor eine besondere Rolle. Er ist für das Ministerium der Justiz der leitende Funktionär auf der untersten Ebene. Gleichzeitig verkörpert er jedoch in seinem Gericht die zentrale Leitung, nicht nur gegenüber seinem Kreisgericht, sondern auch gegenüber den Schöffen und Schiedsmännern. Das Kreisgericht hat die in § 2 GVG festgelegten Aufgaben der Rechtsprechung durchzusetzen. Dem Direktor obliegt daher sowohl die Anleitung als auch die Kontrolle der Rechtsprechung seines Gerichts. Gleichzeitig muß er die Arbeit seiner Schöffen, Richter und sonstigen Mitarbeiter beaufsichtigen. Es war daher wichtig, auf diesem ersten Lehrgang für Kreisgerichtsdirektoren die Aufgaben als Leiter herauszuarbeiten und jedem bewußt zu machen. Das ist in vollem Umfang gelungen. Alle an diesem Lehrgang Beteiligten haben ihr Bestes gegeben, und so konnte jeder Teilnehmer am Schluß des Lehrgangs zu der Feststellung kommen, daß er für seine künftige Arbeit viel gelernt hat. 39 Kreisgerichtsdirektoren haben diesen ersten Lehrgang besucht. Der größte Teil der Teilnehmer war bereits über drei Jahre als Kreisgerichtsdirektor tätig. Außerdem nahmen auch vier Richter teil, die in nächster Zeit Kreisgerichtsdirektoren werden sollen. 27 Teilnehmer waren bis zu 40 Jahre alt. Diese Zusammensetzung hat sich auf den Lehrgang günstig ausgewirkt und sollte beibehalten werden. Man müßte auch bei der Auswahl für die künftigen Lehrgänge beachten, daß nicht nur jüngere Richter oder Direktoren delegiert werden, sondern auch Mitarbeiter, die schon älter sind, Lebenserfahrung besitzen und den Aufbau unserer Justiz miterlebt haben. Auch unseren älteren und bewährten Richtern und Kreisgerichtsdirektoren muß die Möglichkeit gegeben werden, derartige Qualifizierungslehrgänge zu besuchen, damit sie nicht hinter dem Tempo der Entwicklung Zurückbleiben. Unbefriedigend war der Anteil der Frauen. Es nahmen nur sechs Direktorinnen am Lehrgang teil. Zwar entsprach diese Zusammensetzung des Lehrgangs etwa der Praxis. Die Justizverwaltungsstellen müssen jedoch bei ihrer künftigen Auswahl der Teilnehmer berücksichtigen, daß der Anteil der Frauen als Kreisgerichtsdirektoren sich vergrößern, statt wie bisher zurückgehen müßte. Früher haben wir von allen Teilen des Staatsapparates den größten Prozentsatz an Frauen in leitenden Funktionen gehabt. Bei der derzeitigen Entwicklung besteht die Gefahr, diesen Vorsprung zu verlieren. Die Delegierung von Frauen ist daher in Zukunft besonders zu beachten. Sie stellt eine hervorragende Form der Qualifizierung und Förderung der Frauen dar. Als richtig hat sich ebenfalls erwiesen, daß keine Differenzierung nach größeren und kleineren Kreisgerichten vorgenommen wurde. Es sollte dabei auch bei den künftigen Lehrgängen verblieben werden, daß Direktoren vom kleinsten bis zum größten Kreisgericht, vom Gericht eines Agrarkreises bis zum Stadtbezirksgericht teilnehmen. Die meisten Kreisgerichte sind mit zwei bis drei Richtern besetzt. Die Qualifizierung der Leitungstätigkeit und die demgemäß verbesserte Arbeit geben die Möglichkeit, die Direktoren von kleineren 45;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 45 (NJ DDR 1959, S. 45) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 45 (NJ DDR 1959, S. 45)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchungsarbeit wurde erreicht, daß die Angehörigen der Linie den höheren Anforderungen er die politisch-operative Arbeit zunehmend bewußter gerecht werden. Auf diesen Grundlagen konnten Fortschritte bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Eijfh stdpartei Deutschland an den PrJsag der Dietz Verl Berlin : der Verlag Berlin Direktive des Parteitages der zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Einstellungen der Personen zu erkennen, die in den betroffenen Bereichen konzentriert sind Prognostisches Erkennen der durch den Gegner gefährdeten Bereiche, Personen und Perconengruppon und deren Sicherung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X