Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 445

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 445 (NJ DDR 1959, S. 445); Das sozialistische Ausbildungskollektiv fördert eine praxisverbundene Ausbildung der Studenten Von WALTER MÜLLER, Oberassistent, und RUDI FRENZEL, Assistent am Institut für Strafrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena Die Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen zu sozialistischen Bildungsstätten steht nach wie vor auf der Tagesordnung. Die damit notwendig verbundene Veränderung der Ausbildung mündet in die Forderung des V. Parteitages, qualifizierte Fachleute mit hohem sozialistischem Bewußtsein zu entwickeln. Das wirft zugleich die Frage nach der konkreten Lösung des Problems der Verbindung des Studiums mit der Praxis auf. Denn nur dort, wo Lehre und Praxis übereinstimmen, können Menschen erzogen werden, die fest mit dem Arbeiter-und-Bauern-Staat verbunden sind und bereits an der Universität auf hohem wissenschaftlichen Niveau für die Aufgaben in der sozialistischen Gesellschaft ausgebildet werden. Das erfordert eine grundlegende Umgestaltung des gesamten 'bisherigen Ausbildungssystems. Die Übungen eng mit der Praxis verbinden Auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft wurde nach der Babelsberger Konferenz im April 1958 entschieden mit der vielfach noch abstrakten und formalen Darstellung der Probleme des Staates und des Rechts gebrochen und damit begonnen, die Lehrveranstaltungen eindeutig auf die Fragen des sozialistischen Aufbaus und unseres nationalen Kampfes zu orientieren. Diese Veränderung erstreckte sich vor allem auf die völlige Neugestaltung der Lehrprogramme und die enge Verbindung des Inhalts der Vorlesungen, Seminare und Übungen mit den Problemen der Praxis. Diese Entwicklung hatte auch Einfluß auf die Ausbildungsmethoden. Das wirkt sich z. B. in unseren strafrechtlichen Übungen dergestalt aus, daß ein Stück gesellschaftlichen Lebens unmittelbar mit dem Ausbildungsprozeß verbunden wird. Wie oft wurde früher in den Klausuren an Hand sog. interessanter Rechtsfälle „Normenakrobatik“ getrieben. Heute dagegen ist ein zur Aburteilung stehendes Strafverfahren ein Stück Klassenkaippf Gegenstand der Bearbeitung. Nach Absprache mit dem Kreisgericht nehmen die Studenten und ihr Assistent an- bestimmten Hauptverhandlungen teil. Wenn sich das Gericht nach Abschluß der Hauptverhandlung zur Urteilsberatung zurückzieht, entwerfen die Studenten in der gleichen Zeit ihren Vorschlag für ein Urteil. Das immittelbare Erleben des Strafverfahrens ermöglicht und fordert eine lebensnahe parteiliche und damit politisch zutreffende Entscheidung. Die Arbeiten der Studenten werden dann, unter Beachtung der gerichtlichen Entscheidungen, in den Übungen gemeinsam mit den Richtern, Schöffen und Staatsanwälten ausgewertet und eingeschätzt. Dabei geht es weder um simple „Urteilsvergleiche“ noch um eine Bewertung des gerichtlichen Spruchs. Vielmehr sollen die Studenten durch diese Gemeinschaftsarbeit zur parteilichen, den Anforderungen der Praxis des sozialistischen Aufbaus entsprechenden Entscheidungstätigkeit befähigt werden und gleichzeitig aus den großen Erfahrungen unserer Praktiker die richtigen Lehren ziehen. Auf diese Weise nimmt der Praktiker unmittelbar aktiven' Einfluß auf die Erziehung der Studenten. In gleicher Weise arbeiten wir auch mit der Staatsanwaltschaft, den Untersuchungsorganen und dem Referat Jugendhilfe/Heimerziehung zusammen. Diese Methode zeigt den Studenten nicht nur anschaulich die Arbeitsweise unserer Gerichte und anderer staatlicher Organe bei der Lösung gesellschaftlicher Konflikte, sondern führt sie auch an Probleme heran, die bei einer ausschließlich theoretischen- Behandlung im Hörsaal entweder nicht gründlich oder formaljuristisch und losgelöst von der Praxis- behandelt worden wären, wie das neben- anderen Problemen für die Beurteilung der Täterpersönlichkeit, Fragen der Strafzumessung und die Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung offenkundig ist. Das läßt die Studenten mit einem wahren Feuereifer bei der Sache sein. Auch die Praktiker begrüßen nachdrücklich diese Zusammenarbeit, die nicht nur für die Studenten, sondern für sämtliche Beteiligte von Nutzen ist. Wir alle lernen dabei! In der Produktionspraxis arbeiten und ausbilden Diese und ähnliche Formen und Methoden praxisverbundener Umgestaltung der Lehrveranstaltungen sind zweifellos eine außerordentlich wichtige Seite der Verbindung zwischen Theorie und Praxis und ein entscheidender Schritt nach vom. Sie führen- zu einer qualitativen Verbesserung der Ausbildung und helfen auch der Praxis. Trotzdem sind sie nur der eine Schritt. Es geht um die umfassende Neugestaltung des Ausbildungssystems. Das erfordert jedoch die Erziehung der Studenten durch die Arbeiterklasse, die Erziehung zur Achtung vor der manuellen Arbeit. Oder anders ausgedrückt: Das erfordert die Ausbildung durch unmittelbare Teilnahme an der Produktionspraxis. Die Ausbildung in der Produktion stellt die notwendige Ergänzung zur wissenschaftlich-theoretischen Anleitung durch den Hochschullehrer dar. Sie kann nicht allein durch eine inhaltliche Umgestaltung der Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Die Tätigkeit in der Produktion muß deshalb wie die Vorlesungen, Übungen und Seminare zu einem elementaren Bestandteil unseres Ausbildungssystems und damit der Erziehung sozialistischer Staatsfunktionäre werden. Beide Seiten bedingen einander, sie müssen sich gegenseitig ergänzen und, in richtigen Proportionen aufeinander abgestimmt, zu einer sinnvollen Einheit verbunden werden. Wir konnten deshalb nicht bei dem Erreichten stehen bleiben. Auf der Suche nach neuen Wegen gilt es, dibjenige Verbindung zu schaffen, die vom größten Nutzen für den Aufbau des Sozialismus ist. D. h., wir müssen solche qualifizierten Staatsfunktionäre ausbilden, die künftig als bewußte Sozialisten ihre Aufgaben in unserer Gesellschaft vorbildlich erf üllen werden, wie das der V. Parteitag fordert. Damit unterstützen wir die Werktätigen am besten bei der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe und festigen die Arbeiter-und-Bauem-Macht. Auf diese Weise leisten wir zugleich einen unmittelbaren Beitrag im Kampf um die Sicherung des Friedens und gegen den deutschen Militarismus. Über diese Grundfrage muß bei jedem Klarheit bestehen Klarheit über die Einheit von Wissenschaft und Politik. Sie muß bei der Entwicklung neuer Formen und Methoden der Ausbildung in der Praxis bestimmend sein. Es liegt auf der Hand, daß für den Juristen dies die Praxis der gesellschaftlichen und staatlichen Leitung der sozialistischen Umwälzung sein muß, die unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse erfolgt. Der beste Weg zur Verwirklichung des Ausbildungsziels ist es, den Studenten nach sorgfältiger theoretischer Anleitung durch den Hochschullehrer selbst an die Lösung praktischer Aufgaben, an die Praxis der Überwindung gesellschaftlicher Widersprüche heranzuführen. Eine den Anforderungen des sozialistischen Aufbaues entsprechende Aufgabenstellung muß dazu führen, daß durch die praktische Tätigkeit die Anwendung vorhandener Kenntnisse geübt und die Aneignung weiterer gefördert wird. Es geht aber nicht um den Erwerb notwendiger Erfahrungen und Fachkenntnisse schlechthin. Dem Studenten muß vielmehr durch unmittelbare Teilnahme am Klassenkampf die Klassenfunktion des Staates und des Rechts sowie die gesellschaftliche und politische Bedeutung praktischer Tätigkeit bewußt gemacht werden. Nur so wird der künftige Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsfunktionär bereits während des Studiums die gesellschaftliche Verpflichtung erkennen, seine Kenntnisse und Fähigkeiten mit einem möglichst 445;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 445 (NJ DDR 1959, S. 445) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 445 (NJ DDR 1959, S. 445)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X