Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 443 (NJ DDR 1959, S. 443); Noch bedenklicher muß der Fall eines Gießereiarbeiters aus dem Kreis Annaberg stimmen. Dieser Arbeiter war wegen Stäatsverleumdung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden und hatte seine Strafe verbüßt. Nach seiner Entlassung aus der Haftanstalt wollte er in seinem alten Betrieb die Arbeit wieder aufnehmen, jedoch lehnten alle Funktionäre des Betriebes es ab, ihn wieder einzustellen. Innerhalb von vier Wochen sprach dieser Arbeiter erfolglos in sechs Betrieben des Kreises wegen einer Arbeit vor. Erst durch das energische Einschreiten der Justizfunktionäre konnten die Wirtschaftsfunktionäre überzeugt werden, daß für diesen Arbeiter doch die besten Möglichkeiten der Erziehung an seinem bisherigen Arbeitsplatz gegeben sind. Nach kurzer Zeit stellte man fest, daß er sich verantwortungsbewußt in das Kollektiv eingeredht hatte und auch eine gute Arbeitsdisziplin zeigte. Man darf keine Mühe scheuen, um die Betriebsfunktionäre davon zu überzeugen, daß diie Garantie für eine weitere gesellschaftliche Erziehung des bedingt Verurteilten oder des entlassenen Strafgefangenen in dem Kollektiv liegt, in welchem er bekannt ist und das ihn mit allen seinen Charakterstärken und -schwächen kennt. * Obwohl zahlreiche Volkspolizisten sich gern an der gesellschaftlichen Erziehungsarbeit beteiligen möchten, hat die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei lange Zeit keine Anleitung hierzu gegeben. Inzwischen ist man jedoch bemüht, bisher Versäumtes nachzuholen. In verschiedenen Fällen wurden Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung gemeinsam von Mitarbeitern der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft eingeleitet. In einigen Fällen ist die Volkspolizei allein unter Einbeziehung der Bevölkerung tätig geworden. So wurden vor einiger Zeit im Kreis Annaberg mehrfach Holzdiebstähle begangen. Die Mitarbeiter der Volkspolizei machten den Arbeitern in Versammlungen die Bedeutung des Volkseigentums klar und forderten sie auf, bei der Ergreifung der Täter mitzuhelfen. Seitdem diese Versammlungen durchgeführt werden, ist es nicht wieder zu einem Holzdiebstahl gekommen. Weiter ist hervorzuheben, daß sich die Verkehrspolizei in Verwirklichung des Bezirkstagsbeschlusses zur Bildung von Verkehrserziehungsaktivs (vgl. NJ 1959 S. 137) in den Betrieben aktiv einsetzt und mit diesen regelmäßig arbeitet. So werden z. B. gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Verstoßes gegen die Verkehrs-disziiplin den Verkehrsaktivs in den Betrieben mitgeteilt und diese Fälle dann im Betrieb entsprechend ausgewertet. Ein gutes Beispiel aus dem Kreis Zschopau zeigt, wie man mit Hilfe des Verkehrsaktivs auf das gesamte Kollektiv einwirken kann. Im Motorradwerk Zschopau fuhr ein Arbeiter ohne Fahrerlaubnis eine Zugmaschine und verursachte dabei erheblichen Schaden innerhalb des Betriebes. Die dort durchgeführten Ermittlungen ergaben, daß es sich um einen guten und sonst auch zuverlässigen Arbeiter der Transportbrigade handelt. Der Staatsanwalt führte dort in Verbindung mdt der Verkehrspolizei eine Versammlung durch, und das Verkehrsaktiv trug zur Erziehung der übrigen Kol- legen aus den Brigaden bei und erreichte dabei auch konkrete Verpflichtungen. Auch hier ist ersichtlich, daß ■die Verkehrsaktivs eine gute Hilfe bei der Erziehung unserer Menschen zum sozialistischen Handeln sein können. * Mit Hilfe der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beim Bezirkstag ist es uns gelungen, auch die Kommissionen der Kreistage sowie die örtlichen Volksvertretungen auf die Wichtigkeit der gesellschaftlichen Erziehung hinzuweisen. Der Erfolg ist, daß sich einige örtliche Volksvertretungen bereits in der Praxis damit beschäftigt haben. So war z. B. in einer Gemeinde des Kreises Annaberg ein Bauer wegen Staatsverleumdung straffällig geworden, und die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt und den U-Organen, dem Gemeinderat und dem Ausschuß der Nationalen Front wurde eine öffentliche Gemeindevertretersitzung einberufen, in der die Straftat des Bauern zur Diskussion stand. Hier mußte er zu seinem Verhalten Stellung nehmen und sich vor den Einwohnern der Gemeinde verantworten. Der Täter versprach, in seiner Arbeit den begangenen Fehler wieder gutzumachen. In einer anschließenden Aussprache mit Mitgliedern der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten. Volkspolizei und Justiz brachte der Bauer zum Ausdruck, daß die Gerichtsverhandlung ihn nicht so beeindruckt hätte, wie diese Stellungnahme vor dem Dorfkollektiv von etwa 350 Personen. Das Verfahren wurde nach Durchführung dieser Maßnahmen vom Staatsanwalt eingestellt. Dieses Beispiel zeigt den klaren erzieherischen Wert der Einwirkung des Kollektivs auf den Täter und darüber hinaus auf die übrigen anwesenden Personen. Die Justizfunktionäre haben es auch verstanden, den Gedanken der gesellschaftlichen Erziehung in die Nationale Front hineinzutragen. So gibt es einige gute Beispiele dafür, wie man Schwierigkeiten im Hause durch eine Aussprache in der Hausversammlung und durch Übernahme von Verpflichtungen bereinigen kann. In einigen Fällen konnten Streitigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft geschlichtet werden. Auch hier in der Hausgemeinschaft ergibt sich ein großes Betätigungsfeld bei der Einbeziehung der Werktätigen zur Durchsetzung der gesellschaftlichen Erziehung. * Aus den angeführten Beispielen ist ersichtlich, daß die gesellschaftliche Erziehung durch die Kollektive in Betrieben und Organisationen sich langsam durchzusetzen beginnt. Unsere Aufgabe muß es sein, diese Einzelbeispiele zu verallgemeinern, um den Funktionären zu zeigen, wie man gesellschaftlich erziehen kann, ohne große Fehlschläge zu erleiden. Hier liegt die Möglichkeit, durch die Erziehung im Kollektiv die Lücke zwischen dem fortschrittlichen Teil der Arbeiterklasse und dem zurückgebliebenen Teil mit unserer aller Hilfe zu schließen, denn auch diese Menschen sollen in die sozialistische Gemeinschaftsarbeit einbezogen werden. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen strafbare Handlungen auf dem Gebiet des Bauwesens aufklären Von GERHARD BORKMANN, Direktor des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt Unser Bezirksgericht war in der Vergangenheit nicht immer in der Lage, den Kreisgerichten solche Hinweise zu geben, daß ihre Entscheidungen konsequent die Beschlüsse von Partei und Regierung verwirklichen helfen. Nur eine exakte Kenntnis der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse konnte uns befähigen, so anzuleiten, daß in den Verfahren Feststellungen getroffen werden, die für die örtlichen Organe der Staatsmacht bei der Lösung ihrer Aufgaben von Bedeutung sind. Das Bezirksgericht kannte die Verhältnisse und die Entwicklung im Bezirk aber lediglich auf Grund von Veröffentlichungen, während aus der Praxis der Rechtsprechung in zweiter Instanz gründliche und systematische Kenntnisse kaum erworben werden konnten. Hierzu fehlte der Überblick über die Recht- sprechung im ganzen Bezirk und die unterschiedliche Lage in den einzelnen Kreisen. Um diesen Überblick zu gewinnen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und eine gute Verbindung zu den Menschen in der Produktion erforderlich. Als erste Maßnahme, um zu einer engen Zusammenarbeit mit der örtlichen Volksvertretung zu kommen, hat sich für jede Ständige Kommission des Bezirkstags mindestens ein Richter des Bezirksgerichts als Aktivmitglied zur Verfügung gestellt. Seine Aufgabe soll es sein, die Entwicklung v mit ihren Schwierigkeiten und Besonderheiten auf dem jeweiligen Gebiet kennenzulernen und sich andererseits fcinen Überblick darüber zu verschaffen, welche Zusammenhänge zur Arbeit der 443;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 443 (NJ DDR 1959, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 443 (NJ DDR 1959, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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