Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 436 (NJ DDR 1959, S. 436); Während der Aussprachen, Lektionen und Vorträge machen die Werktätigen den Mitarbeitern der Miliz, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft oftmals selbst Mitteilung über ihnen bekannte Verletzungen der Gesetzlichkeit. So wurde z. B. auf einem Ausspracheabend in einem Dorf, den der Staatsanwalt der Stadt Alexandria im Kirowograder Gebiet durchführte, von den Werktätigen mitgeteilt, daß die Leiterin einer Verkaufsstelle systematisch die Preise der Industriewaren und Möbel erhöhe. Eine Überprüfung bestätigte dies, und die Angelegenheit wurde dem Gericht übergeben. Der Staatsanwalt des Rayons Djatkowsk im Gebiet Brjansk erhielt nach einer Lektion über den Schutz des sozialistischen Eigentums, die er vor Mitarbeitern eines Zementhandels-Kontors hielt, Mitteilung über den unzulänglichen Zustand des Rechnungswesens und mangelnden Schutz des sozialistischen Eigentums in diesem Kontor. Die auf diese Mitteilung hin durchgeführte Überprüfung ergab, daß eine Gruppe von Dieben dem Staat erheblichen Schaden zugefügt hatte. Die Diebe wurden zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen und abgeurteilt. Während einer Aussprache mit Mitgliedern der Kolchose „Erster Mai“ wurde dem Staatsanwalt der Stadt Kowel im Gebiet Wolhynsk mitgeteilt, daß der Kolchosvorsitzende seine Dienststellung mißbraucht. Bei einer Nachprüfung bestätigte sich diese Mitteilung. Die Angelegenheit wurde dem Volksgericht übergeben, das den Kolchosvorsitzenden zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte. Die Einbeziehung der Werktätigen in die Festigung der Rechtsordnung durch Erläuterung der sowjetischen Gesetze hat bereits zu wirkungsvollen Ergebnissen geführt. Dort, wo die Rechtspropaganda aktiv und systematisch ist, geht die Zahl der Verletzungen der Gesetzlichkeit und der öffentlichen Ordnung stark zurück. So wurden noch in der jüngsten Vergangenheit im Rayon Pawlowo-Posadsk im Moskauer Gebiet zahlreiche Fälle von Verletzungen der Gesetze, der öffentlichen Ordnung und der Bürgerrechte festgestellt. Die Partei- und Staatsorgane trafen Maßnahmen zur Verstärkung der Rechtspropaganda, und bald danach ging die Zahl der Verletzungen der Gesetzlichkeit und der Verbrechen in diesem Rayon wesentlich zurück. * Die Erfüllung des Programms des kommunistischen Aufbaus, das in den Beschlüssen des XXI. Parteitags der KPdSU festgelegt wurde, erfordert eine weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der öffentlichen Ordnung im Lande. Im Zusammenhang damit werden auf den gegenwärtig im ganzen Lande stattfindenden Tagungen der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen und der Parteiaktivs der Stand der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Maßnahmen zu deren Festigung beraten. Auf diesen Tagungen wird einmütig festgestellt, daß dank der ständigen Sorge der Kommunistischen Partei und der Sowjetregierung um die Hebung des materiellen Wohlstandes und des kulturellen Niveaus der Sowjetmenschen sowie infolge der Maßnahmen zur Festigung der sowjetischen Rechtsordnung die Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens bedeutend seltener geworden sind. Auf vielen Tagungen werden aber auch einzelne Funktionäre kritisiert, welche die sozialistische Gesetzlichkeit und die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens nicht strikt einhalten, die Werktätigen nicht genügend in den Kampf um eine vorbildliche Ordnung einbeziehen und keine hinreichende Propaganda der sowjetischen Gesetzgebung organisieren. Große Beachtung findet auf den Tagungen die Verstärkung des Schutzes der Rechte der Werktätigen; insbesondere wird festgestellt, daß einzelne Leiter von Veranstaltungen und Ämtern manchmal die Rechte und Interessen der Werktätigen verletzt und nicht richtig auf die Beschwerden, Vorschläge und Erklärungen der Bürger reagiert haben. Durch die Tagungen der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen wird ein breiter Kreis von Maßnahmen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zum Schutze der Bürgerrechte, zur Einbeziehung der breiten werktätigen Massen in diese wichtige Sache getroffen. Viele Tagungen der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen forderten in ihren Beschlüssen, daß jeder Fall eines Verbrechens oder einer Verletzung der öffentlichen Ordnung durch Personen, die in Betrieben oder Institutionen arbeiten, der Öffentlichkeit dieser Belegschaften zur Diskussion vorgelegt wird, damit die Verletzer mit einer Atmosphäre der Unduldsamkeit und der öffentlichen Verurteilung umgeben werden. All dies gibt uns die Gewißheit, daß die Weisungen des XXI. Parteitags der KPdSU über die Notwendigkeit der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der öffentlichen Ordnung im Lande unter der aktiven Beteiligung der breiten werktätigen Massen erfüllt werden. Erfahrungsaustausch mit sowjetischen Justizfunktionären Von HEINZ HUGOT, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz Zwei Wochen lang weilten auf Einladung des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik leitende Funktionäre der Justizorgane der RSFSR in unserer Republik. Der Besuch war dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch gewidmet. Er wurde ein Freundschaftstreffen, bei dem in allen Gesprächen, ob in den Betrieben mit den Arbeitern oder bei den Gerichten mit den Richtern, Staatsanwälten und Schöffen, immer wieder der gemeinsame Kampf um die Erhaltung des Friedens, das gemeinsame Vorwärtsschreiten zum Sozialismus und Kommunismus an erster Stelle stand. Von dieser Grundfrage ausgehend, wurden unter der bei derartigen Treffen schon fast selbstverständlichen Losung: unter Freunden gilt das offene Wort die Erfahrungen ausgetauscht, die die Justizorgane in der RSFSR wie bei uns bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, wie sie der XXI. Parteitag der KPdSU für die sowjetischen und wie sie der V. Parteitag der SED unseren Justizorganen festgelegt hat, gewonnen haben. Die Delegation, die unter der Leitung des Ministers der Justiz der RSFSR, Genossen Boldyrew, stand und der der Leiter des Sektors Justiz beim ZK der Partei, der Vizepräsident des Obersten Gerichts der RSFSR, der Vorsitzende des Leningrader Stadtgerichts und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Allunionsinstituts für Rechtswissenschaft beim Ministerium der Justiz der RSFSR angehörten, konnte in den zwei Wochen ihres Aufenthalts in unserer Republik feststellen, daß unsere Menschen und mit ihnen unsere Richter und Staatsanwälte und alle übrigen Mitarbeiter der Justiz täglich bemüht sind, ihr Bestes zur Verwirklichung der uns gestellten großen Aufgaben zu leisten. Diese Feststellung der sowjetischen Genossen darf uns mit Stolz erfüllen. Alle Mitarbeiter, die in diesen 14 Tagen das Glück hatten, mit den sowjetischen Genossen zusammen zu sein, erlebten ein lebendiges Stück deutsch-sowjetischer Freundschaft. Daß uns die sowjetischen Genossen auf einigen Gebieten unserer Tätigkeit, so hinsichtlich der Gerichtsorganisation und der Formen und Methoden der Schöffenarbeit, Anerkennung zollten, war der schönste Dank für diese Arbeit, die von den Funktionären der Justiz bei der sozialistischen Umgestaltung unserer Justizorgane geleistet wird. Offen wurde das Gute an- , erkannt, genauso offen wurde das no*h nicht Genügende kritisiert. Das gilt sowohl für ihre eigene Arbeit als auch für die Einschätzung unserer Arbeit. Eine offene Anerkennung gab es zum Beispiel bei der Frage der Gerichtsorganisation. Besonders handelt es sich dabei um die Struktur und die Arbeitsweise unserer Kreisgerichte. 436;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 436 (NJ DDR 1959, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 436 (NJ DDR 1959, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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