Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 435 (NJ DDR 1959, S. 435); tralkomitee der KPdSU und der Ministerrat der UdSSR zahlreiche Vorschläge der Werktätigen über die Schaffung von freiwilligen Volksmilizen zum Schutze der öffentlichen Ordnung in den Betrieben, auf den Baustellen, im Verkehrswesen, in den Verwaltungen, Sowchosen, Kolchosen, Bildungseinrichtungen und Hausverwaltungen an. In dem gemeinsamen Beschluß wurde darauf hingewiesen, daß die freiwillige Volksmiliz zum Schutze der öffentlichen Ordnung von den Rayon-(Stadt-)Stäben geleitet wird, die aus Vertretern der Partei- und Staatsorgane, der Gewerkschafts- und Komsomolorganisationen und aus einzelnen Kommandeuren der Miliz bestehen. In die Volksmiliz werden auf freiwilliger Grundlage Bürger der UdSSR aufgenommen, die in der Regel nicht unter 18 Jahren sein dürfen, eine persönliche Beitrittserklärung an die Gewerkschafts-, die Komsomol- und andere Komitees und gesellschaftliche Organisationen am Arbeitsplatz oder am Wohnsitz eingereicht haben und die von einer Belegschaftsversammlung des Kollektivs, dem sie angehören, empfohlen worden sind. Die Hauptaufgaben der Vplksmiliz sind die Wahrung der öffentlichen Ordnung sowie die Teilnahme an der von den gesellschaftlichen Organisationen durchgeführten Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung über die Einhaltung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Den Mitgliedern dieser Einheiten wird es zur Pflicht gemacht, die Ehre und Würde der Bürger zu schützen, die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung zu treffen und auf die Verletzer insbesondere durch Überzeugung und Warnung einzuwirken. Die Mitglieder der Volksmiliz erfüllen ihre Pflichten außerhalb der Arbeitszeit und sind mit einem Ausweis sowie mit dem Abzeichen eines Mitglieds der Volksmiliz ausgestattet. Die Volksmiliz läßt sich in ihrer gesamten- Tätigkeit von den sowjetischen Gesetzen leiten, steht unter deren Schutz und arbeitet mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Staatsorganen zusammen. Vor kurzem wurden in vielen Betrieben des Landes allgemeine Versammlungen durchgeführt, auf denen die Arbeiter die besten Aktivisten in offener Abstimmung in die Einheiten der Volksmiliz wählten. Seit ihrer Bildung führen die Einheiten einen aktiven Kampf gegen die unmoralischen Handlungen und zeigen, daß sie eine mächtige Waffe in den Händen der Werktätigen zur Aufrechterhaltung einer vorbildlichen Ordnung im Lande sind. Hie Arbeit der Volksmiliz ist wie die bereits gesammelten Erfahrungen zeigen sehr vielseitig. Die Volksmilizionäre schützen das sozialistische Eigentum und die öffentliche Ordnung, bekämpfen den Alkoholismus und unmoralisches Verhalten, die Ausschußproduktion und die Verletzung der Arbeitsdisziplin; sie wachen über den Schutz der Grünanlagen und die Einhaltung der Regeln des Straßenverkehrs, leisten eine große Vorbeugungsarbeit usw. Bei der Erläuterung der sowjetischen Gesetzgebung leisten die Juristen, die zu den Einheiten gehören, eine wesentliche Hilfe. Innerhalb der Volksmiliz der Juristischen Fakultät der Leningrader Universität -z. B. wurde eine besondere Lektorengruppe geschaffen, die Lektionen hält und Gespräche mit der Bevölkerung führt. Die -Volksmiliz stellt ihre Posten an Klubhäusern, Restaurants und Kinos auf und patrouilliert in ihren festgelegten Abschnitten. Im Kirow-Werk in Leningrad z. B. hat jede Einheit der Volksmiliz ständig ihre bestimmten Stellen, wie Veranstaltungsräume, Wohnviertel usw., zu betreuen. Das erhöht die Verantwortung der Volksmilizionäre und bietet ihnen die Möglichkeit, ihr Gebiet besser zu beherrschen. Der Kampf gegen die Verletzer der öffentlichen Ordnung vollzieht sich auf vielfältige Art und Weise. Manche Verletzer werden von den Volksmilizionären an Ort und Stelleerwarnt; andere, die ernstere Handlungen begangen. haben, werden in den Stab der Einheit geladen. Im Stab beschränkt man sich je nach den Umständen der Tat auf eine Bemerkung oder Eintragung in die Akten der Einheit, oder man schickt die Verletzer zur Miliz, oder man übergibt die Angelegenheit schließlich dem gesellschaftlichen Gericht am Arbeitsort des Verletzers. Oftmals setzt der Stab der Einheit die gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes über das unmoralische Verhalten eines Mitgliedes der Belegschaft dieses Betriebes in Kenntnis. In der Regel wird das Verhalten auf Hinweis des Stabes in einer Belegschaftsversammlung des Betriebes erörtert, in welchem der Verletzer arbeitet. Bei ihrer Arbeit verwenden die Volksmilizionäre den Ortsfunk, den Fernsehfunk und die Wandzeitungen. Im Leningrader Werk „Russkij disel“ z. B. gibt der Stab der Einheit eine „Sündenliste“ heraus. Die Tätigkeit der Volksmiliz nimmt gegenwärtig immer größere Ausmaße an. Doch bereits jetzt sind die fruchtbaren Ergebnisse dieser Tätigkeit fühlbar: Wie in der sowjetischen Presse mitgeteilt wurde, geht in einigen Rayons unseres Landes die Zahl der Verletzungen der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens stark zurück, werden verbrecherische Handlungen einzelner Personen rechtzeitig verhütet, wird die vorbildliche sozialistische Ordnung gefestigt. * Die breitere Mitwirkung der Werktätigen bei der Bekämpfung von Verletzungen der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens und der sozialistischen Gesetzlichkeit setzt voraus, daß die Werktätigen die sowjetischen Gesetze kennen. Deshalb hat die Propagierung des sowjetischen Rechts gegenwärtig besonders wichtige Bedeutung; sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Verhütung von Rechtsverletzungen aller Art und wirkt aktiv auf die Gestaltung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen ein. Nach dem XXI. Parteitag der KPdSU wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit über das, sowje-~~ tische Recht unter der Bevölkerung intensiver. Neben Vorträgen und Aussprachen, neben den in den zentralen und örtlichen Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten Artikeln zu juristischen Themen werden über den Rund- und Fernsehfunk öfters Verhandlungen der Gerichte, auch der gesellschaftlichen Gerichte, übertragen, werden Vorträge von Schöffen, öffentlichen Anklägern und Rechenschaftslegungen der Richter vor ihren Wählern veranstaltet. Die Erläuterung der Gesetze wird unmittelbar in den Werken, Fabriken und auf den Baustellen, in den Sowchosen und Kolchosen sowie in den gesellschaftlichen Organisationen und Verwaltungen durchgeführt. So hielten z. B. die Juristen des Stalin-Gebiets 1958 mehr als 16 000 Lektionen und Vorträge über Fragen des Staates und des Rechts, u. a. über folgende Themen: „Die sozialistische Gesetzlichkeit schützt die Rechte der Sowjetbürger“, „Die Rechte und Pflichten der Sowjetbürger“, „Die Kraft der Sowjetdemokratie“, „Die sowjetische Arbeitsgesetzgebung“, „Der Schutz des sozialistischen Eigentums“, „Die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten“, „Der Kampf gegen die Kriminalität“, „Die sowjetische Gesetzgebung über Ehe und Familie“ usw. Eine gute Methode der Propagierung der sowjetischen Gesetzgebung sind die Abendveranstaltungen, auf denen juristische Fragen behandelt werden. Im Stalin-Gebiet wurden 1958 mehr als 400 solcher Abende abgehalten. Insgesamt nahmen an den Vorlesungen, Vortragsabenden und Ausspracheabenden über eine Million Menschen teil. Die Rechtspropaganda genießt überall die breite Unterstützung sowohl der Partei-, Staats-, Komsomol-und Gewerkschaftsorgane als auch der gesamten sowjetischen Öffentlichkeit. Besonders wertvoll sind Lektionen, Vorträge und Aussprachen, bei denen Dinge behandelt werden, die den Zustand der Gesetzlichkeit unmittelbar im betreffenden Rayon, Betrieb, in der Kolchose oder Sowchose charakterisieren. Lebhaftes Interesse fand bei den Werktätigen z. B. der vor kurzem vom Leiter der Abteilung Allgemeine Aufsicht bei der Staatsanwaltschaft des Gebiets Gorki gehaltene Vortrag über den Stand des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik im Werk „Krasnoje Sormowo“, zu dem Materialien aus einer Überprüfung verwendet wurden. Auf der Grundlage der Materialien dieser Versammlung gab der Betriebsleiter dann eine Anordnung heraus, in der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Betrieb festgelegt waren. 435;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 435 (NJ DDR 1959, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 435 (NJ DDR 1959, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X