Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 43 (NJ DDR 1959, S. 43); weit er dazu sofort in der Lage ist auch darlegen, wie das politisch und wirtschaftlich notwendige Ergebnis auf der Grundlage und mit Hilfe unserer Gesetze und Verordnungen erreicht werden kann. Einsprüche und Hinweise, die sich gegen ungesetzliche Ratsbeschlüsse richten oder die wegen ihrer überragenden Bedeutung beim Vorsitzenden des Rates eingelegt werden, begründet der Staatsanwalt mündlich in der Ratssitzung. Eine aktive Mitarbeit des Staatsanwalts in den Ratssitzungen ist auch geeignet, bei den Funktionären der örtlichen Organe mehr Verständnis für die Fragen der Justiz zu wecken. Sie muß so erfolgen, daß jedes Ratsmitglied die Hilfe bei der Lösung der Aufgaben spürt. Die Reaktion von verantwortlichen Mitarbeitern auf Maßnahmen des Staatsanwalts ist z. Z. noch sehr unterschiedlich. Das kann an Beispielen der Einspruchstätigkeit des Staatsanwalts des Bezirks Potsdam gezeigt werden. Ein in letzter Zeit an den Vorsitzenden des Rates gerichteter Einspruch wegen Nichteinhaltung der Betriebsprämienverordnung vom 11. Mai 1957 (GBl. I S. 289) löste umfangreiche Maßnahmen, insbesondere beim Wirtschaftsrat, aus, die der Überwindung der festgestellten Mängel dienen. In seiner Antwort schildert der Vorsitzende die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern eingeleiteten Maßnahmen und dankt für die helfenden Hinweise. Anders reagierte zunächst der Bezirksbaudirektor auf einen Einspruch wegen Gesetzesverletzungen auf dem Gebiet des Erfindungs- und Vorschlagswesens. In seiner ersten Antwort erklärte der Bezirksbaudirektor, das Bezirksbauamt habe andere Aufgaben als vorrangig festgelegt. Ein zweites Schreiben hat den Inhalt, daß. der Einspruch des Staatsanwalts im Bezirksbauamt durchgearbeitet wurde und die ersten Maßnahmen zur Überwindung vorhandener Schwächen eingeleitet sind, ln einer folgenden Ratssitzung erwähnte der Bezirksbaudirektor ausdrücklich, die Hilfe der Statsanwalt-schaft. In der Vergangenheit gab es Diskussionen über die Frage, ob eine enge Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Organen und dem Staatsanwalt dazu führen muß, daß der Staatsanwalt ein Hilfsorgan z. B. des Rates wird3. Man muß bei dieser Frage davon ausgehen, daß der Rat des Kreises stets in eigener Verantwortung entscheidet, die ihm der Staatsanwalt nicht abnehmen darf. Aber bei einer guten Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und Rat, insbesondere bei aktiver Teilnahme des Staatsanwalts an den Ratssitzungen, ist das Problem praktisch gelöst. In der Ratssitzung gibt der Staatsanwalt Hinweise, macht auf Mängel aufmerksam, kurz: er hilft. Wenn darüber hinaus in Einzelfällen eine weitere Hilfe notwendig ist, wird der Staatsanwalt seine Tür nicht verschließen. Solche Fälle sollen Ausnahmen bleiben. Das nicht nur deshalb, weil dem Staatsanwalt rein kräftemäßig Grenzen gesetzt sind, sondern weil auch im Interesse der Qualifizierung der Mitarbeiter der Räte in erster Linie dafür gesorgt werden muß, daß sie selbst die erforderlichen Entscheidungen treffen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Staatsanwalt nicht nur das Recht,- sondern auch die Pflicht zur Teilnahme an den Ratssitzungen hat. In der Vergangenheit ist dies nicht immer klar ausgesprochen worden. Was sagt z. B. das „Handbuch des Staatsanwalts“ in dem Abschnitt über die Allgemeine Aufsicht (S. 199 f.) zu diesem Problem? „Im § 16 des StAG ist festgelegt, daß der Generalstaatsanwalt das Recht hat, an den Sitzungen des Ministerrats der DDR teilzunehmen. Das gleiche Recht haben die Staatsanwälte der Bezirke und der Kreise bezüglich der Teilnahme an den Sitzungen, der Räte der Bezirke und Kreise. Durch die Teilnahme an den Sitzungen der Räte der Bezirke und der Kreise wird es den Staatsanwälten erleichtert, die Schwerpunkte ihrer Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erkennen " Er (der Staatsanwalt H. F.) soll auch Mängel bei der Durchführung von Gesetzen und Verordnungen * S. 3 vgl. z. B. Handbuch für den Staatsanwalt, Berlin 1955, S. 199; Fuchs ln NJ 1956 S. 198; Altnau in NJ 1958 S. 446. durch die Organe der staatlichen Verwaltung mit-teilen Handelt es sich aber nicht um Mängel in der Durchführung, sondern um festgestellte Gesetzwidrigkeiten, so ist in jedem Fall das Mittel des Einspruchs oder des Hinweises in Anwendung zu bringen.“ Ganz abgesehen davon, daß die Teilnahme des Staatsanwalts an den Ratssitzungen keine Sache der Allgemeinen Aufsicht, sondern eine gesamtstaatsanwalt-schaftliche Aufgabe ist, ist hier ausdrücklich nur das Recht des Staatsanwalts ziur Teilnahme an den Ratssitzungen erwähnt. Auch die Begründung für die Teilnahme ist sehr eng und einseitig dargestellt. Es reicht eben nicht aus, sich einen Überblick über die Schwerpunkte zu verschaffen; vielmehr muß sich auch der Staatsanwalt auf die Lösung der Schwerpunkte der örtlichen Organe orientieren. Es ist allerdings zu beachten, daß seit einiger Zeit darauf hingewirkt wird, diese alte, enge Auffassung zu überwinden. In dem oben erwähnten Beispiel der Vorbereitung auf die Ratssitzung in Potsdam wurde versucht zu zeigen, wie zahlreich die Berührungspunkte zur Arbeit des Rates sind und wie vielseitig der Staatsanwalt mitarbeiten kann. Gleichzeitig wurde aber betont, nicht unbedingt zu jedem Tagesordnungspunkt aufzutreten. Der Staatsanwalt muß ein sicheres Gefühl dafür entwickeln, wann und in welchem Umfang er in der Ratssitzung zu bestimmten Problemen Stellung nimmt. Was tut. der Staatsanwalt aber mit seinem übrigen Material, das er zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten der Ratssitzung hat, aber während der Ratssitzung nicht vorträgt? Dieses Material soll ebenfalls weitgehend dem Rat zur Verfügung gestellt werden. Der Staatsanwalt des Bezirks oder Kreises kann und soll vor, während oder auch nach der Ratssitzung den zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden, die Fachabteilung des Rates usw. entsprechend informieren oder informieren lassen. Es mangelt vielerorts überhaupt an einer guten und schnellen gegenseitigen Information, die vor allem zwischen den Ratssitzungen nützlich ist und sich/auch auf Fragen erstreckt, die über die Themen der Ratssitzungen hinausgehen. Der Auswertung der Ratssitzungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Jede Ratssitzung ist im Leitungskollektiv beim Staatsanwalt des Bezirks, beim Staatsanwalt des Kreises mit den beigeordneten Staatsanwälten auszuwerten. Erforderliche Maßnahmen sind zu beschließen, gegebenenfalls vom Staatsanwalt des Bezirks oder Kreises unmittelbar nach der Teilnahme festzulegen. Von wichtigen Ratssitzungen ist ebenso wie von jeder Tagung der Volksvertretung vor allen Staatsanwälten der Dienststelle zu berichten. Die Auswertung darf unter keinen Umständen bloße Information sein, soll aber auch nicht nach starrem Schema durchgeführt werden. Es kann durchaus der Fall sein, daß eine kurze Information des Leitungskollektivs -beim Staatsanwalt des Bezirks bzw. beim Staatsanwalt des Kreises der beigeordneten Staatsanwälte genügt. Jede Beratung im Leitungskollektiv muß über die Abteilungsbesprechungen an alle beigeordneten Staatsanwälte weitervermittelt werden. Der Staatsanwalt des Bezirks oder Kreises muß von Fall zu Fall enscheiden, in welchem Umfang die Auswertung vorgenommen wird. Bei der Auswertung ist zu beachten, daß Beschlüsse von weittragender Bedeutung vom Staatsanwalt des Bezirks auch den-Staatsanwälten der Kreise zugänglich gemacht werden müssen. Übersehen wurde bisher meist, daß eine ständige Information des Kreis- bzw. Bezirksgerichtsdirektors und des Leiters der Justizverwaltungsstelle erfolgen muß. Die Praxis zeigt, daß gerade diese Funktionäre vielfach ungenügend über die Situation in ihrem Tätigkeitsbereich informiert sind. Auch der Richter darf sich nicht vom täglichen Leben in seinem Kreis oder Bezirk isolieren, wenn er keine lebensfremden und politisch falschen Entscheidungen treffen will. Die Pflicht zur Information wird mit dazu beitragen, die noch nicht überall zufriedenstellende Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und Richter weiter zu verbessern. Beispiele, wie sie Altnau in NJ 1958 S. 446 ff. schildert, sind leider noch selten. 43;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 43 (NJ DDR 1959, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 43 (NJ DDR 1959, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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