Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 429

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 429 (NJ DDR 1959, S. 429); zurückzuführen war, nachträglich noch Baumaterial zur Fertigstellung des Bauwerkes angefordert, und dieses Material mußte dann auch ausgegeben werden, um einmal begonnene Bauwerke fertigstellen zu lassen, weil anderenfalls erhebliche Schäden eingetreten wären. So wurde nach den Einlassungen des Angeklagten T. im Jahr 1957 in 25 Fällen nachträglich noch Material bewilligt, während im gleichen Zeitraum nach den Feststellungen der Sachverständigen 27 Bauvorhaben mit einer Gesamtbaukostensumme über 20,0 TDM unter Abzug von Eigenleistungen und vorhandenem Material als Bauvorhaben unter der Kontrollziffer „unter 20,0 TDM“ genehmigt wurden. Die Angeklagten haben damit die bestehenden Anweisungen umgangen, den politischen Inhalt des Aufrufs der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, 100 000 Wohnungen zusätzlich zu schaffen, nicht erkannt und die konkreten Voraussetzungen im ■Kreisgebiet mißachtet. Der Angeklagte T. war verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen an den Rat- des Bezirks über die genehmigten lizenzpflichtigen Bauvorhaben und deren Erfüllung sowie über die nichtlizenzpflichtigen genehmigten Bauten und deren Erfüllungsstand zu berichten. Die Berichterstattung über die ausgegebenen Lizenzen ist nicht zu beanstanden. Anders verhält es sich mit der Berichterstattung über die erteilten Baugenehmigungen ohne Kontrollziffer. In diesen Berichtsbogen sind in den vom Angeklagten angeführten Baugenehmigungen auch solche Bauvorhaben enthalten, die lizenzpflichtig waren, die aber ohne Erteilung einer Lizenz genehmigt wurden, so daß die Berichterstattung keinen klaren Überblick über das Baugeschehen im Kreisgebiet gab und damit das gesamte Baugeschehen in der Aufgliederung verschleierte. Die Endzahlen der erteilten Baugenehmigungen nach dem Gesamtwert der genehmigten Baukostensummen stimmten mit den Kontrollziffern des Planes überein, da unzulässigerweise die Eigenleistungen und das vorhandene Material von der Gesamtbaukostensumme abgezogen und eine falsche Baukostensumme eingesetzt wurde. Von dieser Art der Durchführung der Berichterstattung hatte der Angeklagte R. Kenntnis, da die Berichte mit ihm besprochen waren und er als Abteilungsleiter diese Art der Berichterstattung genehmigt hatte und sich bei Tagungen in der Abteilung Aufbau des Rates des Bezirkes auf die vom Angeklagten T. gegebenen Berichte stützte. Insoweit liegt ein gemeinschaftliches Handeln der Angeklagten R. und T. vor. Diese festgestellte Mißwirtschaft wird auch noch besonders dadurch charakterisiert, daß in der Abteilung Aufbau von Bauunternehmern Trinkgelder entgegengenommen wurden und dafür eine besondere Kasse angelegt war, die zu Abteilungsvergnügungen ausgeschöpft wurde. Der Angeklagte W. hat von Projektierungsunterlagen nicht zugelassener Projektanten in der Dienststelle während der Dienstzeit Lichtpausen anfertigen lassen. Diese für Funktionäre eines sozialistischen Staates unwürdigen Verhaltensweisen zeigen, daß alle Angeklagten nicht als Staatsfunktionäre eines Arbeiter-und-Bauern-Staates, sondern wie Angestellte eines bürgerlichen Staates handelten, wo Korruption und Mißwirtschaft zur Arbeitsweise des Staatsapparates gehören. Die Angeklagten T. und R. haben nach erfolgter Absprache und damit gemeinschaftlich handelnd lizenzpflichtige Bauvorhaben nach unzulässigem Abzug von Eigenleistungen und vorhandenem Material unter die Kontrollziffer „Bauvorhaben unter 20,0 TDM“ genommen5 und damit als Angestellte der Abteilung Aufbau, einer Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung, Anordnungen übergeordneter Organe falsch ausgeführt beziehungsweise nicht eingehalten. Dadurch haben die Angeklagten das Baugeschehen in ihrem Kreisgebiet zu- 5 vgl. Fußnote 1 und 2 sowie § 74 Abs. 1 der AO vom 20. Januar 1956 zur Vorbereitung und Durchführung des In-vestltlonsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen, in dem es heißt: „Investitionsvorhaben der genossenschaftlichen und privaten Wirtschaft, privater Einzelpersonen sowie Investitionsvorhaben der demokratischen Parteien und Massenorganisationen unterliegen der Lizenz-kontrollpflicht. Die Lizenzkontrollpflicht erstreckt sich nur auf Vorhaben, deren Gesamtwertumfang 20 TDM übersteigt. Ausrüstungen, die nicht mit Bauvorhaben in Verbindung stehen, sind nicht iizenZkontrollpflichtig.“ D. Red. gunsten privater Bauherren beeinflußt und nicht die vorhandenen Baukapazitäten und örtlichen Reserven im Sinne des sozialistischen Aufbaus ausgenutzt, obwohl sie dazu als Staatsfunktionäre verpflichtet gewesen wären. Das führte zu einer wenn auch prozentual nicht erheblichen Nichterfüllung der Planbauten und Überziehung der Planziffer „Bauvorhaben unter 20,0 TDM“, wobei diese Tatsache durch das Zusammenlegen dieser Planziffer mit der Planziffer „Reparaturen an Altbauwohnungen“ noch verschleiert wurde. Diese Tatsache ist unter den gegebenen Bedingungen und Voraussetzungen als eine erhebliche Störung des Wirtschaftsablaufs anzusehen. Die Angeklagten haben nach den getroffenen Feststellungen auch fortgesetzt vorsätzlich gehandelt und damit den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Ziff. 2 WStVO erfüllt. Durch eine weitere selbständige Handlung haben diese beiden Angeklagten ihre dem Rat des Bezirks gegenüber bestehende Auskunftspflicht verletzt, indem sie über die Bauvorhaben und ihre Durchführung in der Gruppe „Baugenehmigungen ohne Kontrollziffern“ unrichtige und irreführende Auskünfte erteilten, weil sie lizenzpflichtige Bauvorhaben in diesen Gruppen aufgenommen hatten. Auch insoweit haben die Angeklagten vorsätzlich gehandelt und sich nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1 WStVO schuldig gemacht. Der Angeklagte W. hat Baugenehmigungen erteilt, wenn erklärt wurde, daß Material vorhanden ist, ohne zu überprüfen, inwieweit das Material, die Arbeitskräfte und die Finanzierung tatsächlich gesichert sind6. Damit hat auch dieser Angeklagte als Angestellter der Abteilung Aufbau des Rates des Kreises für ihn verbindliche Anordnungen der Wirtschaftsverwaltung falsch ausgeführt beziehungsweise ihre Ausführung vereitelt. Durch die Erteilung dieser Baugenehmigungen und auch die Vermittlung von nicht zugelassenen Projektanten hat er das Baugeschehen zugunsten privater Bauherren gefördert und nicht dafür gesorgt, daß in erster Linie der sozialistische Sektor auf dem Gebiet des Bauwesens unterstützt wird, wodurch eine erhebliche Störung des Wirtschaftsablaufs eingetreten ist. Da der Angeklagte auch vorsätzlich handelte, hat er den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Ziff. 2 WStVO erfüllt. Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, daß hinsichtlich der Unterbringung der Bauten, die lizenzpflichtig gewesen wären, unter die Kontrollziffer „Vorhaben unter 20,0 TDM“ keine Strafbarkeit im Sinne des § 7 WStVO begründet werden könne, sondern nur Ordnungswidrigkeiten anzunehmen seien, kann diesen Ausführungen nicht gefolgt werden. Die dazu gegebene Begründung, daß die Anweisungen des Rates des Bezirks unklar gewesen seien, geht fehl. Aus den vorhandenen Unterlagen, die als Beweismaterial Verwendung fanden, ist eindeutig ersichtlich, daß die Anweisungen des Rates des Bezirkes klar verständlich waren und gar keine Unklarheiten hätten hervorrufen können. In dem Schreiben vom 29. Dezember 1955 heißt es unter Ziffer 3: „Die Kontrollziffer ist gleich Gesamtbaukostensumme“. Auch in der Anordnung zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen vom 20. Januar 1956 sowie der Anweisung des Ministers für Aufbau vom 22. Januar 1957 ist klar ersichtlich, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben lizenzpflichtig sind. Auch die Sachverständigen haben zu dieser Frage Stellung genommen und überzeugend dargelegt, daß von der Abteilung Aufbau des Rates des Bezirks immer klar darauf orientiert wurde, daß die Gesamtbaukostensumme maßgebend dafür ist, ob eine Lizenz erforderlich ist oder das Bauvorhaben unter die Gruppe „unter 20,0 TDM“ fällt. Insoweit können sich die Angeklagten also nicht entlasten. Für die Frage der Anwendung der Wirtschaftsstrafverordnung ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Umfang der Handlungen des Angeklagten maßgebend, da in den Ordnungsstrafbestimmungen der konkreten Verordnungen die Subsidiaritätsklausel enthalten ist. 6 Nach Ziff. 2 Satz 2 der Anweisung des Ministeriums für Aufbau vom 22. Janiuar 1957 dürfen Baugenehmigungen für nichtlizenzpflichtige Vorhaben von den Abteilungen Aufbau (Staatliche Bauaufsicht) nur erteilt werden, wenn Material, Arbeitskräfte und Finanzierung nachweisbar gesichert sind. D. Red. 429;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 429 (NJ DDR 1959, S. 429) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 429 (NJ DDR 1959, S. 429)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Vertrauensverhältnisses der Werktätigen zur Politik der Partei, die weitere konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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