Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 426

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 426 (NJ DDR 1959, S. 426); Das Beispiel zeigt, daß es auch im Zivilverfahren Möglichkeiten gibt, neue Wege zu beschreiten und neue Arbeitsmethoden anzuwenden, die uns bei der sozialistischen Entwicklung rascher voranbringen. Dr. ANTON FRISCH, Direktor des Kreisgerichts Rudolstadt Körperlicher Einsatz von Staatsanwälten im Hydrierwerk Zeitz Im März 1959 waren vier Staatsanwälte aus dem Bezirk Halle im VEB Hydrierwerk Zeitz im körperlichen Einsatz tätig. Das Ziel dieses Einsatzes war es, die vor uns stehenden Aufgaben auf dem Gebiet des Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts sowie auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht mit dem körperlichen Einsatz zu verbinden, um sie so besser lösen zu können. Es kam uns hierbei auf eine besonders enge Verbindung mit den Arbeitern in der Produktion an. Deshalb arbeiteten wir unmittelbar im Schichtdienst mit. Durch diese unmittelbare Tätigkeit in der Produktion hatten wir bald guten Kontakt zu den Arbeitern. Die Arbeiter begrüßten die Mitarbeit der Staatsfunktionäre in der Produktion und damit die Maßnahmen von Partei und Regierung. Durch eine solche Tätigkeit ist es möglich, die Aktivität unserer Werktätigen in den Betrieben und auch deren Schwierigkeiten kennenzulernen, mit denen sie bei der Erfüllung der Pläne zu kämpfen haben. Auf Grund der erzielten Ergebnisse kommt es nun für uns darauf an, für die eigene Arbeit die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. Unmittelbar nach unserer Arbeitsaufnahme begannen wir, mit den Pflichten und Rechten der Arbeiter ausgestattet, Überprüfungen durchzuführen und an Ort und Stelle Mißstände zu beseitigen, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Schöffenaktiv. Dabei muß die Bereitschaft und Aktivität der Schöffen hervorgehoben werden, die sich an den Aussprachen aktiv beteiligt und wesentlich zu einer wahrheitsgemäßen Sachdarstellung beigetragen haben. Als wesentlichstes Ergebnis unseres Einsatzes sind die Hinweise der Arbeiter am Arbeitsplatz auf bestehende Mängel im Produktionsbereich zu werten. Die Arbeiter zeigten uns, wo Überprüfungen zur Aufdeckung und Beseitigung von Ungesetzlichkeiten notwendig sind. Wir stellten fest, daß man im Betrieb vor Auseinandersetzungen mit den Werktätigen zurückschreckte und die Arbeiter andererseits nicht genügend in die Leitung des Betriebes einbezog. Das bewies u. a. die Haltung des Justitiars und des stellvertretenden Arbeitsdirektors zur materiellen Verantwortlichkeit für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Ein Kesselwagen war z. B. trotz Verbots beladen worden. Der Besteller sandte den Wagen zurück, da dieser wegen eines Mangels, der das Verbot verursacht hatte, nicht entladen werden konnte. Es entstanden zusätzliche Frachtkosten in Höhe von 238 DM. Der Justitiar wollte hier ein erstes Beispiel für die materielle Verantwortlichkeit schaffen. Die Werkleitung lehnte es aber ab. Der stellvertretende Arbeitsdirektor vertrat die Meinung, man solle mit der Haltbarmachung nicht bei den Werktätigen anfangen. Er selbst tat aber nichts, um gegenüber den Wirtschaftsfunktionären die materielle Verantwortlichkeit durchzusetzen. In einem anderen Fall vertrat der Justitiar die Meinung, daß solche Schäden von der Versicherung getragen würden. Auch stellten wir fest, daß einige Arbeiter bereits um 12.30 Uhr zum Duschen gingen, obwohl erst um 14.00 Uhr Schichtschluß ist. Trotz dieser Verletzung der Arbeitsdisziplin erfolgte keine Auseinandersetzung auf der Grundlage der Arbeitsordnung innerhalb der Schicht oder vor der Konfliktkommission, so wie es die Hinweise des 4. Plenums des ZK der SED anraten. Der verantwortliche Obermeister machte vielmehr den Vorschlag, einen Volkspolizisten vom Betriebsschutzamt vor den Eingang des Hauses zu stellen, damit niemand vor der festgesetzten Zeit den Dusdiraum betreten kann. Auch an diesem Beispiel wird deutlich, daß die verantwortlichen Funktionäre nicht die Kraft des Kollektivs erkannt haben und persönlichen Auseinandersetzungen mit verantwortungslos handelnden Kollegen aus dem Wege gehen wollen. Auch das Prämienwesen wurde um Auseinandersetzungen zu vermeiden schematisch behandelt. So wurden z. B. in der Gaserzeugung die Prämien nicht nach der Leistung, sondern nach der Gehaltssumme auf die einzelnen Abteilungen verteilt; die innergewerkschaftliche Demokratie wurde verletzt, indem die Prämienvorschläge mit den Arbeitern nicht beraten wurden. In den Reparaturbetrieben wurde bisher die Einführung der Seifert-Methode bei der Prämienverteilung nicht berücksichtigt. Zur Frage der Einbeziehung der Arbeiter in die Leitung des Betriebes konnte mehrfach festgestellt werden, daß die mobilisierende Rolle ddt Produktionsberatung zur Überwindung von Schwierigkeiten nicht in ausreichendem Maße genutzt wird. In den Produktionsberatungen wurde nicht kämpferisch diskutiert, Anregungen und Vorschläge der Arbeiter wurden nicht aufgegriffen, und deshalb verloren die Arbeiter die Lust, an den Produktionsberatungen teilzunehmen. Auch auf dem Gebiet des Erflndungs- und Vorschlagswesens wurde die Initiative der Arbeiter lahmgelegt. Dies geht auch u. a. daraus hervor, daß als Verbesserungsvorschläge grundsätzlich nur solche Vorschläge angesehen werden, die einen wirtschaftlichen Nutzen bringen, nicht aber solche, die unmittelbar zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen. Seit Bildung der VVB ist auf dem Gebiet, des Erfindungsund Vorschlagswesens bisher keine operative Anleitung erfolgt. Auch in den Direktionssitzungen wurde die Arbeit des Büros für Erflndungs- und Vorschlagswesen (BfE) nicht behandelt. Seit Mitte 1958 erfolgt die monatliche Aufstellung von Themenplänen nicht mehr. Das hat dazu geführt, daß die Werktätigen nicht unmittelbar an die zu lösenden Aufgaben herangeführt werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das BfE noch nicht nach dem neuen Arbeitsstil arbeitet. Obwohl die Bezirksleitung der SED die unverzügliche Qualifizierung der Chemiearbeiter im zweiten Beruf verlangt hatte, ist im Hydrierwerk Zeitz bisher außer einigen Vorbereitungen nichts unternommen worden. Neben Mängeln in der Arbeit des Betriebsschutzamtes, das sich nicht um die gesellschaftliche Erziehung kümmerte, Mängeln auf dem Gebiet des Unfallschutzes und der Schulungsarbeit, war besonders die Unterschätzung der Bedeutung der Konfliktkommissionen festzustellen. In den letzten zwei Jahren wurden nur zwei Verhandlungen durchgeführt, obwohl im Werk genügend Streitfälle vorhanden sind, die durch eine Aussprache im Kollektiv befriedigend hätten gelöst werden können. Abschließend kann gesagt werden, daß der Einsatz uns wertvolle Hinweise für die weitere Arbeit gegeben hat. Er hat auch dazu beigetragen, die Verbindung zu unseren, werktätigen Menschen in der Produktion zu festigen. RUDOLF DÖRRE, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Halle In Kürze erscheint Verkehrsstraftaten und ihre Bekämpfung Von Dr. Hilde Bluhm VEB Deutscher Zentralverlag Etwa 272 Seiten, Halbleinen, Preis: etwa 14 DM. O' Die Autorin untersucht die strafrechtlichen Probleme, die bei der Bearbeitung von Verkehrsstraftaten auftreten. Sie wertet dabei die Erfahrungen der Untersuchungsorgane und der Gerichte aus, nimmt zu allen grundlegenden Fragen Stellung und kommt zu wertvollen theoretischen Schlußfolgerungen. Die Arbeit enthält eine ausführliche Analyse der Normen des Verkehrsstrafrechts und gibt Hinweise für eine zukünftige Gesetzgebung. 426;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 426 (NJ DDR 1959, S. 426) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 426 (NJ DDR 1959, S. 426)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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