Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 424

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 424 (NJ DDR 1959, S. 424); Tribüne des Lesers Die gesellschaftliche Erziehung hilft bei der Erfüllung der ökonomischen Aufgaben Die Gerichte unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates werden nur dann zu sozialistischen Gerichten werden, wenn sie mit ihren Entscheidungen zur Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe ihres Kreises bzw. ihres Bezirks beitragen. Der Weg dazu führt über eine enge Verbindung zu den örtlichen Organen der Staatsmacht. Das Kreisgericht Angermünde hat einige gute Formen der Zusammenarbeit entwickelt, die verdienen, dargestellt zu werden. Es hat sich für die Arbeit als nützlich erwiesen, daß dem Kreisgericht die Vierteljahresanalyse über den Stand der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes regelmäßig zur Auswertung gegeben wird. Dadurch kann das Gericht feststellen, in welchen Betrieben Schwächen auftreten, und die gewonnenen Erkenntnisse können in Strafverfahren Verwendung finden, sei es z. B. zum Schutz des gesellschaftlichen Eigentums oder auch bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung. Die Vierteljahresanalyse über den Stand der Erfüllung des Volkswirtschaftsplans im Kreis Angermünde ergab, daß der VEB Sägewerk Schwedt seinen Plan im I. Quartal 1959 nur zu 97 Prozent erfüllen konnte. Obwohl genügend Holz geschlagen war, hatte der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Joachimsthal mangelhaft Rohholz angeliefert. In der Analyse war die Ursache für die mangelhafte Holzanlieferung nicht enthalten. In einem Strafverfahren, in dem ein Arbeiter einer Holzabfuhrbrigade des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebs wegen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch übermäßigen Alkoholgenuß angeklagt war, wurde die Ursache der mangelhaften Planerfüllung erkannt. Es war wiederholt vorgekommen, daß alle Brigademitglieder während der Arbeitszeit im Übermaß Alkohol zu sich genommen hatten und deshalb kein Holz fahren konnten. Der Angeklagte Wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe bestraft. Das Kredsgericht und die Kreisstaatsanwaltschaft werden zukünftig in dieser Brigade arbeiten und auf der Grundlage des Verfahrens die gesellschaftliche Erziehung organisieren. Das kann nicht durch eine Prozeßauswertung geschehen. Es muß geprüft werden, ob ein Richter, ein Staatsanwalt oder ein anderer Funktionär in dieser Brigade körperliche Arbeit leisten und damit längere Zeit Einfluß auf die Brigade nehmen kann. Weiter müssen die Partei und die Gewerkschaftsorganisation des Betriebes informiert und eingeschaltet werden, damit sie Träger der gesellschaftlichen Erziehung werden und die Arbeitsweise und den Zustand in den anderen Brigaden überprüfen können. Auch ein Hinweis an die Kreisplankommission und an die Abteilung örtliche Industrie ist erforderlich; denn die Erfahrungen aus dieser Strafsache müssen in ähn-' liehen Betrieben ausgewertet werden, um Schlußfolgerungen für die Lösung der ökonomischen Aufgaben im Kreis ziehen zu können. Die Ständige Kommission für Handel und Versorgung sollte dafür sorgen, daß diese Betriebe mit alkoholfreien Getränken beliefert werden, um den Genuß alkoholischer Getränke einzuschränken. Die im Betrieb gewählten Schöffen müssen ebenfalls informiert und in die Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung einbezogen werden. Die Schöffen des Kreises haben schon gute Arbeit bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung geleistet. In einer Maurerbrigade des VEB Bau-Union Frankfurt, die auf Baustellen in Schwedt arbeitet, ist ein Maurer beschäftigt, der viel Alkohol trinkt. Er erschien unregelmäßig zur Arbeit und mußte auch schon bestraft werden. Als er wiederum im betrunkenen Zustand ein Fahrzeug gelenkt hatte, verurteilte ihn das Kreisgericht Angermünde zu drei Monaten Gefängnis und ordnete die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt an. Während die Brigademitglieder die Freiheitsstrafe als richtig und notwendig anerkannten, waren sie mit der Unterbringung in einer Trinker- heilanstalt nicht einverstanden. In einer von dem Schöffen H., der Mitglied der Brigade ist, geleiteten Aussprache wurden Maßnahmen für die Erziehung des Verurteilten festgelegt. Nachdem das Bezirksgericht Frankfurt auf die Berufung des Angeklagten hin die Einweisung aufgehoben hatte, bemühte sich die Brigade, auf ihren Kollegen einzuwirken und ihn von seiner Sucht zu befreien. Dabei ist es beachtlich, daß es junge Maurer sind, die sich Vornahmen, ihren Kollegen zu erziehen. Die Brigade hat einen Plan aufgestellt, nach dem die Maßnahmen der Erziehung durchzuführen sind. Obwohl der Verurteilte auf einer Brigadeberatung zugesichert hat, daß er den Alkohol meiden will, überprüfen seine Kollegen sein Versprechen ständig. Dieses Beispiel zeigt, welche Kraft in unseren Schöffen steckt. Es zeigt, daß die Schöffen in die Organisation der gesellschaftlichen Erziehung in vollem Umfang einzubeziehen sind. ALFRED KUTSCHKE, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Im Kreis Nauen entwickelt sich der sozialistische Arbeitsstil Wir haben es in der Vergangenheit nicht immer verstanden, der bedingten Verurteilung und dem öffentlichen Tadel die gesellschaftliche Erziehung folgen zu lassen. Die gesellschaftlichen Organisationen wurden oft nur ungenügend in den Erziehungsprozeß mit einbezogen. Das hat sich inzwischen geändert. Ich möchte über unsere gewonnenen Erfahrungen an Hand eines Verfahrens berichten. Ein Arbeiter wurde mit vier Monaten Gefängnis bedingt bestraft, weil er seine Ehefrau, mit der er in Scheidung lebte, während einer Auseinandersetzung geschlagen hatte. Die Frau hatte leichte Verletzungen im Gesicht erlitten und mußte einige Tage die Arbeit versäumen. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, berieten wir mit Vertretern der Werkleitung, der Betriebsparteiorganisation, der Gewerkschaft und der Konfliktkommission des Betriebes, in dem der Verurteilte arbeitet, über die einzuleitenden erzieherischen Maßnahmen. Ich wies besonders auf die Verwerflichkeit von strafbaren Handlungen hin, die sich gegen die Gesundheit unserer Bürger richten, und erläuterte, warum gegenwärtig, da für unseren sozialistischen Aufbau jede Arbeitskraft gebraucht Wird, der Bekämpfung der Körperverletzungsdelikte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß. Der Verurteilte hatte schon in der Vergangenheit sich wiederholt abfällig gegen Arbeitskolleginnen geäußert. In seiner strafbaren Handlung offenbarte sich deutlich die Nichtachtung der Frau. Er sah in ihr nicht den Lebenskameraden und gleichberechtigten Partner im gesellschaftlichen Leben, in der Produktion und in der Familie. Das veranlaßt uns, dem Verurteilten die Aufgabe zu stellen, seine guten fachlichen Kenntnisse seinen Arbeitskolleginnen zu vermitteln und zwei Frauen so zu qualifizieren, daß sie später die gleichen Arbeiten ausführen können, die der Verurteilte jetzt erledigt. Weil der Verurteilte bisher am gesellschaftlichen Leben wenig Anteil genommen hatte, verpflichtete sich die Brigade, in der er arbeitet, mit ihm über politische Tagesfragen zu sprechen und ihn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben innerhalb und außerhalb des Betriebes zu gewinnen. Ein bewußter Kollege übernahm die Verpflichtung, dem Verurteilten in seiner weiteren Entwicklung behilflich zu sein. Der Verurteilte selbst hat, um den Kontakt zur gesellschaftlichen Arbeit zu finden, sich verpflichtet, im Nationalen Aufbauwerk mitzuarbeiten, und bereits einige Stunden geleistet. Die Konfliktkommission und die Parteileitung werden ständig kontrollieren, ob die eingeleiteten Maßnahmen auch durchgeführt werden. 424;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 424 (NJ DDR 1959, S. 424) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 424 (NJ DDR 1959, S. 424)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine iiohe Ordnung und icherneit in den Untersuchungs-haftanstalten und Bienstobjekten zu gewänrleisten.

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