Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 42

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 42 (NJ DDR 1959, S. 42); a Fähigkeiten dazu beitragen können, Schwierigkeiten zu überwinden. Die gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen dient u. a. sowohl der Festlegung eigener Aufgaben der Staatsanwälte der Bezirke und Kreise als auch zur Konkretisierung zentraler Aufgaben aus den Schwerpunktplänen des Generalstaatsanwalts. Eine wichtige Form der Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten ist die Teilnahme des Staatsanwalts an den Ratssitzungen. Hier blickt die Staatsanwaltschaft auch auf große Erfahrungen zurück. Der Erfolg der Teilnahme an den Ratssitzungen ist u. a. von der gründlichen Vorbereitung abhängig. Beim Staatsanwalt des Bezirks sind alle Fachabteilungen, beim Staatsanwalt des Kreises auch die beigeord-neten Staatsanwälte einzubeziehen. Die Vorbereitung des Bezirksstaatsanwalts allein auf die Abt. V (Allgemeine Aufsicht) zu beschränken, ist falsch. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und auch die Teilnahme an den Ratssitzungen ist keine Ressortangelegenheit der Allgemeinen Aufsicht. Bei der Vorbereitung ist auch zu prüfen, ob in geeigneten Fällen Material der Gerichte und Justizverwaltungsstellen verwertet werden kann. Das ist natürlich dort nicht erforderlich, wo die Leiter dieser Organe selbst an Ratssitzungen teilnehmen. Schon die Vorbereitung ist unter dem Gesichtspunkt durchzuführen, daß die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den örtlichen Organen über die Gesetzlichkeitsaufsicht hinausgeht. Umfang und Richtung der Vorbereitungsarbeiten bestimmt der Staatsanwalt des Bezirks bzw. des Kreises persönlich, und zwar sofort nach Eingang der Einladung, Tagesordnung und Beschlußvorlagen. Es hat sich in der Praxis beim Staatsanwalt des Bezirks als brauchbar erwiesen, die Abt. V mit der Koordinierung der Vorbereitungsaufgaben zu beauftragen. Das darf aber nicht dazu führen, daß diese Abteilung nach eigenem Ermessen schaltet und waltet und selbst bestimmt, was und wer in die Vorbereikmgsarbeiten einbezogen wird. Die Materialien der einzelnen Fachabteilungen sind zusammenzufassen und mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Beschlüssen dem Staatsanwalt des Bezirks oder Kreises vorzulegen. Bei den Staatsanwälten der Kreise ist die Vorbereitung einfacher und wird meist durch den Kreisstaatsanwalt selbst geschehen; sie darf aber in keinem Fall oberflächlich erfolgen. Wenn auch angestrebt wird, daß der Staatsanwalt die Bescblußvorlagen zu den Ratssitzungen rechtzeitig erhält, so darf doch von dieser technisch-organisatorischen Frage nicht die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Rat abhängig gemacht werden. Im übrigen muß sich der Staatsanwalt die langfristigen Arbeitspläne (Schwerpunktpläne) des Rates beschaffen. Wenn er mit diesem Material arbeitet und es nicht in den Generalakten verschwinden läßt wie es tatsächlich z. Z. noch vorkommt , dann ist er über die Hauptaufgaben des Rates und damit über die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Ratssitzungen informiert. Und gerade an der Lösung der Hauptaufgaben soll der Staatsanwalt mitarbeiten! Der Einwand, die Zeit der Vorbereitung auf die Ratssitzungen sei zu kurz, ist also nur zum Teil stichhaltig. In welchem Umfange es möglich und notwendig ist, sich von unnützer Arbeit zu befreien, Reserven aufzudecken und zu nutzen, damit insbesondere der Kreisstaatsanwalt mehr Zeit für seine Hauptaufgaben erhält, ist in erster Linie eine Frage der Leitungstätigkeit. Die Untersuchungen auf diesem Gebiet sind leider noch unzureichend. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesep, daß es einzelne Bezirke bzw. Kreise gibt, die die Arbeitspläne der örtlichen Organe und der Staatsanwaltschaft aufeinander abstimmen. An einem praktischen Beispiel soll gezeigt werden, wie die Vorbereitung zu einer Ratssitzung aussehen kann: Am 17. Oktober 1958 findet nachmittags beim Rat des Bezirks Potsdam eine Sitzung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Bericht über den Stand der Vorbereitung der Wahlen. 2. Bericht über den Stand der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Standes der Hackfruchternte. 3. Bericht über die Realisierung des Beschlusses über den Bauablauf des Jahres 1958. 4. Repräsentationsgelder für Betriebsleiter für die Leipziger Messen. 5. Bereinigung planwidrig finanzierter Investitionen. Die Berichte 1 bis 3 werden mündlich vorgetragen. Einladung, Tagesordnung und Beschlußvorlagen lagen ausnahmsweise bereits 10 Tage vor Beginn der Ratssitzung beim Staatsanwalt vor. Sofort nach Eingang des Materials bestimmt der Staatsanwalt des Bezirks den Umfang der Vorbereitungsarbeiten. Wie hätten diese aussehen können? Zu 1) Alle Fachabteilungen stellen bis zur Ratssitzung vorhandenes Material aus der Wahlbewegung zusammen. Die Abteüung V beschäftigt sich insbesondere mit der Beschwerdebearbeitung. Der 'wichtigste Inhalt des Berichts des Rates über den Stand der Vorbereitung der Wahlen muß schnellstens allen Staatsanwälten und Richtern zur Kenntnis gelangen. Da am Tage nach der Ratssitzung drei dezentrale Dienstbesprechungen stattfinden, nehmen an Punkt 1 der Tagesordnung neben dem Bezirksstaatsanwalt zwei weitere Staatsanwälte teil, die verpflichtet sind, am folgenden Tag zu berichten. Zu 2) Zum Bericht über den Stand der Hackfruchternte kann die Staatsanwaltschaft aus ihrer Tätigkeit berichten. Insbesondere die im Kreis Nauen tätige Brigade mußte Gesetzesverletzungen feststellen, die zeigen, daß es dem Rat nicht gelungen ist, eine gute Kontrolle der Durchführung seines Beschlusses über die Hackfruchternte zu organisieren. Selbst der für die Abteilung Landwirtschaft verantwortliche Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises kannte den Beschluß des Rates des Bezirks nicht. Zu 3) Der Bezirksstaatsanwalt kann den Rat darauf aufmerksam machen, daß die Reaktion des Bezirksbaudirektors auf einen Einspruch wegen Gesetzesverletzungen auf dem Gebiet des Erflndungs- und Vorschlagswesens zunächst ungenügend war. Der Bezirksbaudirektor erkannte noch nicht in vollem Umfang, daß er bei der Überwindung der Schwierigkeiten im Bauablauf in seinem Bezirk ohne die umfassende Mobilisierung der Hilfe der Bauarbeiter nicht vorankommt. Zu 4 und 5) Die Abteilung V erhält den Auftrag, die Beschlußvorlagen auf ihre Gesetzlichkeit zu überprüfen. In der Begründung der Beschlußvorlage zu 5) fällt auf, daß in mehreren Fällen eine ungesetzliche Finanzierung von Investitionen mit stillschweigender Zustimmung der Bezirksdirektion Kraftverkehr erfolgt ist, obwohl den verantwortlichen Mitarbeitern die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt waren. Es ist daher zu prüfen, ob gegen diese Mitarbeiter geeignete disziplinarische Maßnahmen eingeleitet wurden. Zu 1 5) In der Leitungskollektivsitzung am 27. Oktober 1958 wird die Ratssitzung ausgewertet, soweit das nicht schon vorher erfolgt. Die Abteilungsleiter sind verpflichtet, die Mitarbeiter ihrer Abteilungen zu informieren. Der Bezirksgerichtsdirektor und der Leiter der Justizverwaltungsstelle werden zur Leitungssitzung eingeladen. Wenn die Vorbereitung der Ratssitzung so oder ähnlich erfolgt, dann kann der Staatsanwalt aktiv in der Ratssitzung mitwinken und dem Rat bei der Lösung der Aufgaben wertvolle Unterstützung geben. Dieses Beispiel soll auch zeigen, wie schon bei der Vorbereitung an die Auswertung gedacht werden muß. Die Forderung nach umfassender Vorbereitung des Staatsanwalts bedeutet nicht, daß er unbedingt zu jedem Tagesordnungspunkt auftreten muß. Er soll insbesondere bei Schwerpunktfragen mitarbeiten, sich kurz fassen und immer konkret Stellung nehmen. Der Umfang der Mitarbeit ergibt sich während der Ratssitzung. Die Teilnahme an den Ratssitzungen ist Sache des Staatsanwalts des Bezirks oder des Staatsanwalts des Kreises selbst. Nur in begründeten Ausnahmefällen tritt an seinen Platz sein ständiger Vertreter. Der Staatsanwalt tritt in der Ratssitzung nicht ausschließlich als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit auf, sondern nimmt auch zu anderen wichtigen Fragen Stellung und vermittelt dabei insbesondere die Arbeitsergebnisse und Erfahrungen der Staatsanwaltschaft. Er muß ungesetzliche Maßnahmen verhindern und so- 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 42 (NJ DDR 1959, S. 42) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 42 (NJ DDR 1959, S. 42)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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