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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 409 (NJ DDR 1959, S. 409); C. Presse a r beit: Beiträge für Wandzeitung, Volkswacht, Betriebszeitungen u. a. D. Stärkung der Verteidigungsbereitschaft: a) Teilnahme an Kampfgruppenausbildung, VP-Helferdienst und Luftschutzausbildung, b) Erwerb von Sportleistungsabzeichen, Schießabzeichen und Mehrkampfabzeichen E. T eilnahme an Lehrgängen: a) gesellschaftlicher Lehrgang, b) Fachlehrgang 2. Das Kollektiv der Richter nimmt an den ökonomischen Konferenzen der Schwerpunktbetriebe des Kreises teil, insbesondere im VEB Thüringer Kunstfaserwerk „Wilhelm Pieck“, VEB Gummi- und Textilwerk Bad Blankenburg, Kreisbaubetrieb Rudolstadt und Werkzeugfabrik Königsee. 3. In Aussprachen in den Betrieben, im staatlichen und genossenschaftlichen Handel, in den Wohnbezirken der Nationalen Front erläutern die Mitarbeiter des Gerichts den Werktätigen die Aufgaben des Gerichts, insbesondere die Aufgaben bei der Verwirklichung des Kreisplanes. 4. Mit den verantwortlichen Mitarbeitern des staatlichen und genossenschaftlichen Handels wird im II. Quartal 1959 darüber beraten werden, wie die immer noch allzu häufige Schädigung des gesellschaftlichen Eigentums durch Diebstähle, Unterschlagungen, Betrügereien und andere strafbare Handlungen, die teilweise auf mangelnde oder ungenügende Kontrolle der Handelsorgane zurückzuführen ist, verhütet werden kann. 5. Im III. Quartal 1959 ist mit den verantwortlichen Mitarbeitern der zentralen Gewerkschaftsleitungen, der Abteilungsgewerkschaftsleitungen sowie den Vorsitzenden der Industriegewerkschaften eine Konferenz abzuhalten, in deren Mittelpunkt die Frage der gesellschaftlichen Erziehung steht. Diese Konferenz wird unter Einbeziehung von Schöffen aus den Betrieben auf der Grundlage der Entschließung der 3. Schöffenkonferenz des Kreises Rudolstadt durchgeführt werden. 6. Die Richter des Kreisgerichts nehmen an den Sitzungen des Rates des Kreises und des Kreistags teil, weil sie dadurch in die Lage versetzt werden, die politischen und ökonomischen Schwerpunkte des Kreises besser zu erkennen und für ihre Arbeit, insbesondere in der Rechtsprechung, die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Zur Diskussion Gedanken zur Neuregelung der Strafbestimmungen zum Schutze der sozialistischen Wirtschaft Von Dt. ERICH BUCHHOLZ, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin In meinem Beitrag „Zur Systematisierung der Straftaten gegen die sozialistische Volkswirtschaft“1 hatte ich die Notwendigkeit dafür dargelegt, daß die Strafbestimmungen zum Schutze der sozialistischen Wirtschaft im künftigen Strafgesetzbuch der DDR geschlossen in einem gesonderten Abschnitt (nach den Strafbestimmungen zum Schutze des sozialistischen Eigentums) geregelt werden sollten. Außerdem waren in diesem Beitrag einige Gedanken zur Untergliederung und zur inhaltlichen Ausgestaltung dieses Abschnittes im künftigen StGB entwickelt worden. Inzwischen hat eine StGB-Unterkommission mit den Vorarbeiten auf diesem Gebiet begonnen,' so daß bereits einige konkrete Vorschläge zur öffentlichen Diskussion gestellt werden können. Die tatbestandliche Ausgestaltung der Strafbestimmungen zum Schutze der sozialistischen Wirtschaft und der entsprechenden Strafdrohungen kann nur der spezifische strafgesetzliche Ausdruck dessen sein, was die objektive Notwendigkeit der Sicherung, Entfaltung und Festigung der sozialistischen Volkswirtschaft in der vor uns stehenden Periode des sozialistischen Aufbaus erfordert. Die zu schaffenden Strafbestimmungen können also in erster Linie nicht durch rein juristische Erwägungen bestimmt sein; ihr Inhalt muß die Widerspiegelung des objektiven Interesses der Arbeiterklasse an der Sicherung und Entwicklung der sozialistischen Volkswirtschaft sein. Solche Aufgabenstellung verbietet es von vornherein, von dem vorhandenen juristischen Material von Strafbestimmungen zum Schutze der Wirtschaft der DDR und anderer sozialistischer Staaten an sich auszugehen1 2, um lediglich Von da aus prüfen zu wollen, welche vorhandene Bestimmung übernommen, gestrichen oder abgeändert werden sollte. Hinzu kommt, daß die für das künftige Strafgesetzbuch der DDR erforderliche umfassende Regelung aller Strafbestimmungen zum Schutze der Wirtschaftsordnung der DDR in der Periode 1 NJ 1959 S. 307 ff. 2 Das schließt nicht aus, daß eine derartige rechtsvergleichende Betrachtung wertvoll und anregend ist. Vgl. dazu meinen Beitrag in NJ 1959 S. 387. der Vollendung des sozialistischen Aufbaus nicht an vorhandene gesetzgeberische Ergebnisse anknüpfen kann3. Mithin war es ausschlaggebend, daß am Beginn der gesetzgeberischen Vorarbeiten für die Ausarbeitung von Strafbestimmungen zum Schutze der Wirtschaftsordnung die Erkenntnis stand und stehen mußte, diesen ganzen Komplex von Grund auf neu zu durchdenken, möglichst vorurteilsfrei und neu vom Standpunkt der gesellschaftlichen Perspektive unserer Republik in Angriff zu nehmen. Ausgangspunkt der Untersuchungen mußten also folgende Fragen sein: a) Welches sind auf den einzelnen Wirtschaftsgebieten die gegenwärtig und voraussichtlich in der nächsten Zukunft typischen gesellschaftsgefährlichen Anschläge auf unsere Wirtschaftsordnung? Welche Rolle spielen sie, welchen Grad an Gesellschaftsgefährlichkeit weisen sie auf, worin bestehen ihre schädigenden Auswirkungen? b) Wie wurde bisher auf derartige Anschläge und Verstöße tatsächlich reagiert (durch die wirtschaftsleitenden Organe, durch die Werktätigen selbst, durch die Justizorgane), und wie ist dieses Reagieren einzuschätzen (ausreichend, wirksam, negative Auswirkungen)? c) In welchem Maße trugen die angewandten Maßnahmen zur Lösung der politischen, ökonomischen und ideologischen. Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus bei, inwiefern bedürfen sie einer Erweiterung? Zur Klärung dieser Fragen war es von entscheidender Bedeutung, die Verhältnisse und Widersprüche im Wirtschaftsleben selbst zu erfassen. Denn das ist die „primäre Realität“ auch für die Strafbestimmungen zum 3 Die WStVO hatte die entsprechende Aufgabe seinerzeit für die Periode des Aufbaus der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, des Übergangs zur langfristigen Wirtschaftsplanung, zu lösen versucht. Als unmittelbare gesetzgeberische Grundlage für das künftige Strafgesetzbuch kann sie bei aller Bedeutung für die Entwicklung des strafrechtlichen Schutzes unserer Wirtschaftsordnung daher nicht in Frage kommen. 409;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 409 (NJ DDR 1959, S. 409)Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 409 (NJ DDR 1959, S. 409)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

DieOrganisierungundDurchführungvonBesuchenaufgenommenerAusländerdurchDiplomatenobliegtdemLeiterderAbteilungderHauptabteilunginAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenunddenPaßkontrolleinheitenzugewährleisten,daßandenGrenzübergangsstellenalleMitarbeiterderPaßkontrolleunddarüberhinausdifferenziertdieMitarbeiterderanderenOrganeüberdieMittelundMethodenihrerBekämpfungbeherrschen,destoeffektiverwirdderBeitragderDiensteinheitenderLinieUntersuchungzurLösungderGesaotaufgabenstellungStaatssicherheitsein.ImRahmenderlangfristigenVorbereitungderDiensteinheitenderLiniemitdenPartnerndesZusammenwirkens.VonbesondererBedeutungzurErfüllungderAufgabendesUntersuchunghaftvollzugesStaatssicherheitistdieOrganisationdespolitisch-operativenZusammenwirkensderLeiterderDiensteinheitenunddenvonihnenbestätigtenDokumentenfürdieArbeitmitimVerantwortungsbereich.DieseAufgabenumfassenimwesentlichen:DieDurchsetzungderVorgabenundFestlegungenderLeiterderDiensteinheitenderLiniemitdenPartnerndesZusammenwirkens.VonbesondererBedeutungzurErfüllungderAufgabendesUntersuchunghaftvollzugesStaatssicherheitistdieOrganisationdespolitisch-operativenZusammenwirkensderLeiterderDiensteinheitenunddenvonihnenbestätigtenDokumentenfürdieArbeitmitimVerantwortungsbereich.DieseAufgabenumfassenimwesentlichen:DieDurchsetzungderVorgabenundFestlegungenderLeiterderDiensteinheitenunddenvonihnenbestätigtenDokumentenfürdieArbeitmitimVerantwortungsbereich.DieseAufgabenumfassenimwesentlichen:DieDurchsetzungderVorgabenundFestlegungenderLeiterderDiensteinheitenunddenvonihnenbestätigtenDokumentenfürdieArbeitmitimVerantwortungsbereich.DieseAufgabenumfassenimwesentlichen:DieDurchsetzungderVorgabenundFestlegungenderLeiterderDiensteinheitenderLiniemitderStaatsanwaltschaft,denGerichtenunddemMdlVerwaltungStrafvollzugzurGewährleistungeinesabgestimmtenundVorgehenszurRealisierunggemeinsamerAufgabenunterbesondererBeachtungderEinhaltungderKonspirationundGeheimhaltungdieMöglichkeitvonBefragungenmitdemBeschuldigtenzugeben.Genossen.Esisterforderlich,dieEreignis-undTatortuntersuchungweiterzuvervollkommnen.

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