Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 40 (NJ DDR 1959, S. 40); Über die Vorbereitung der Wahlen der Richter und Schöffen in der ÜSR Von Dr. PAVEL KUBIN, Kreisstaatsanwalt in Roudnicenad Labem (CSR) Auf Beschluß der Gesamtstaatlichen Konferenz der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei vom Juni 1956 und der Regierung wurden in der CSR im November 1957 zum ersten Mal die Richter und Schöffen von der Bevölkerung gewählt. Diese Wahlen waren ein bedeutender Schritt in der Entwicklung der volksdemokratischen Staatsordnung; denn durch sie wurde auch im Gerichtswesen der Verfassungsgrundsatz konsequent verwirklicht, daß das Volk die einzige Quelle aller Macht im Staat ist und daß es durch die von ihm gewählten und ihm verantwortlichen Vertretungskörperschaften die Staatsmacht ausübt. Den ersten Schritt zur Demokratisierung des Gerichtswesens in der Tschechoslowakischen Republik stellte das Gesetz Nr. 319/1948 Ges.Slg. dar, auf dessen Grundlage vom 1. Februar 1949 an zum ersten Mal in der Geschichte der tschechoslowakischen Justiz Schöffen als gleichberechtigte Richter ihren Platz in den Gerichten einnahmen. Aber sie wurden nicht gewählt, sondern für die Zeit von zwei Jahren von den Kreis- und Bezirks-Nationalausschüssen in ihr Amt berufen. Die Berufsrichter wurden durch den Präsidenten der Republik oder durch den Minister der Justiz in ihre Funktionen eingesetzt. Erst das Gesetz über Gerichte und Staatsanwaltschaft (Nr. 64/1952 Ges. Slg.) legte fest, daß Richter und Schöffen gewählt werden. Dieser Grundsatz wurde durch das Gesetz über die Wahlen der Richter und Schöffen der Volks,- und Bezirksgerichte vom 4. Juli 1957 (Nr. 36/1957 Ges. Slg.) verwirklicht. Die Wahlen sind indirekt; sie erfolgen in Sitzungen der Kreis- und Bezirks-Nationalausschüsse. Richter und Schöffen werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Den Wahlen im November 1957 ging eine breit organisierte Wahlkampagne voraus. Sie hatte nicht nur den Zweck, die Werktätigen mit der Durchführung der Wahlen und mit den Kandidaten für das Richter- und Schöffenamt bekannt zu machen, sondern sie sollte ihnen auch die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit als einer wichtigen Methode beim Aufbau des Sozialismus nahebringen. Die Wahlkampagne wurde von den Kreis- und Bezirkswahlkommissionen als Hilfsorganen der Räte der Nationalausschüsse organisiert und gelenkt. Die oberste Leitung oblag der Zentralen Wahlkommission, die von der Regierung eingesetzt worden war. In dieser Kampagne spielten die Organe der Justiz und Staatsanwaltschaft eine nicht geringe Rolle. Die Staatsanwälte wurden in die Teilnahme an diesen Aktionen durch ein Schreiben des Generalstaatsanwalts der CSR einbezogen, in dem dieser betonte, daß auch die Staatsanwaltschaft als Organ, das mit den Gerichten aufs engste zusammenarbeitet und dem die höchste Aufsicht über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zufällt, in der propagandistischen Tätigkeit für die Wahlen einen wichtigen Platz einnehmen müsse. Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission war der Minister der Justiz; die Leitung der Kreis- und Bezirks-Wahlkommissionen hatten die stellvertretenden Vorsitzenden der Kreis- und Bezirks-Nationalausschüsse. Die Wahlkommission in unserem Kreis Roudnice setzte sich aus zwei Vertretern des Kreis-Nationalausschusses, aus einem Vertreter der Kreisleitung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, aus einem Vertreter des Kreis-Aktionsausschusses der Nationalen Front, aus dem Vorsitzenden des Volksgerichts und aus einem Mitglied des Schöffenaktivs zusammen. Als Kreisstaatsanwalt nahm ich regelmäßig mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Kommission erarbeitete auf Grund des zentralen und des Bezirksplanes einen Plan für die propagandistische Tätigkeit im Kreis Roudnice nad Labem. Da beim hiesigen Volksgericht drei Senate bestehen und im Gesetz über die Wahl der Richter und Schöffen bestimmt ist, daß für jeden Senat 50 bis 60 Schöffen zu wählen sind, war es ferner die Aufgabe der Kommission, mindestens 150 Schöffen für die Wahlen vorzuschlagen. Natürlich wurden diejenigen Schöffen, die sich in dieser Funktion bereits bewährt hatten, wieder als Kandidaten aufgestellt. Weitere Kandidaten wurden in Zusammenarbeit mit der Nationalen Front ausgewählt, wobei insbesondere die Gewerkschaften, die Frauenausschüsse und der'Jugendverband Hilfe leisteten. Die wichtigste Aufgabe bei der Aufstellung des Planes für die propagandistische Tätigkeit bestand darin, während der Kampagne einen möglichst großen Teil der Bevölkerung mit den Wahlen und den Kandidaten bekannt zu machen. Unser Kreisplan war so aufgestellt, daß die Kampagne alle 82 Gemeinden des Kreises erfaßte. In erster Linie wurde sie in Form von Vorträgen, aber auch mittels Presse, Rundfunk und Fernsehen durchgeführt; im Kreismaßstab nutzten wir dafür die Kreis- und Betriebszeitungen sowie den örtlichen Rundfunk aus. Vorträge über die Wahlen wurden in das Programm aller Sitzungen der örtlichen Nationalausschüsse innerhalb des Kreises einbezogen. Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter des Kreis-Nationalausschusses, Rechtsanwälte, Notare und Angehörige der Sicherheitsorgane fuhren in alle Gemeinden und erläuterten den Bürgern die Prinzipien der Wahlen, machten sie mit den Kandidaten bekannt und erklärten ihnen gleichzeitig die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit. In größeren Betrieben und in Landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaften wurden Betriebs- und Mitgliederversammlungen unter Teilnahme der erwähnten Propagandisten organisiert. An allen diesen Aktionen beteiligten sich in großem Umfang auch Schöffen, die sich besonders in der Diskussion zu Wort meldeten und über ihre Arbeit und über ihre Erfahrungen als Richter berichteten. Diese Vorträge hatten gleichzeitig den Charakter einer Werbung von Werktätigen für die Funktion des Schöffen. Eine gute Form der Popularisierung was das sog. juristische Forum, das wir in dem großen Betrieb „Severoceske papirny“ (Nordböhmische Papierfabriken) in Steti und in der Stadt Roudnice nad Labem veranstalteten. Auf dem in den Papierfabriken veranstalteten Forum hielt der Vorsitzende des Bezirksgerichts das Hauptreferat, und anschließend hatten die Beschäftigten des Betriebes die Möglichkeit, zu beliebigen juristischen Problemen Fragen zu stellen, die ihnen an Ort und Stelle erläutert wurden. Einen noch größeren Erfolg brachte das Forum in Roudnice nad Labem, wo im Anschluß an das Referat des Vorsitzenden des Volksgerichts Fragen der Zuhörer von allen Richtern, vom Staatsanwalt und vom Staatlichen Notar beantwortet wurden. Den größten Erfolg hatte eine im größten Betrieb des Kreises, im Nationalunternehmen Agrostroj in Roudnice nad Labem, veranstaltete Betriebsversammlung. Auf dieser Versammlung sprach der Minister der Justiz, Dr. Skoda, vor 500 Beschäftigten über die Wahlen der Richter und Schöffen. Einige Zahlen mögen das Ergebnis dieser Wahlkampagne in unserem Kreisgebiet verdeutlichen. Insgesamt wurden 108 öffentliche Versammlungen, Betriebsversammlungen und Mitgliederversammlungen in den Landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaften durchgeführt. An den Vorträgen und Aussprachen bei diesen Versammlungen beteiligten sich mehr als 5000 Bürger. Ferner wurden drei Artikel in den Kreis- und Betriebszeitungen veröffentlicht und sieben Rundfunksendungen im örtlichen Rundfunk durchgeführt. Die beiden Staatsanwälte aus dem hiesigen Kreisgebiet beteiligten sich an 22 Aktionen. Alle diese Aktionen waren für die Mitarbeiter des Gerichts und der Staatsanwaltschaft noch insofern von Bedeutung, als die Werktätigen in den Aussprachen auf bestimmte Dinge hinwiesen, die ihnen an der Arbeit der Justizorgane nicht gefallen. In verschiedenen Fällen wurden wir auf Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit in Gemeinden, Betrieben und Landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaften aufmerksam gemacht. Den kritischen Hinweisen gingen wir hauptsächlich auf dem Wege der Allgemeinen Aufsicht 40;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 40 (NJ DDR 1959, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 40 (NJ DDR 1959, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen.

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