Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 4 (NJ DDR 1959, S. 4); Der Vorschlag der Regierung der DDR über die Vorbereitung und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorschlägen für die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Europa, einer Zone der verminderten Rüstung, für einen schrittweisen Abzug der ausländischen Truppen aus Deutschland und die Beseitigung der ausländischen Militärstützpunkte in beiden deutschen Staaten sowie anderen europäischen Ländern18. Damit ist die enge Verbindung des Vorschlages vom 4. September 1958 mit der historischen Erklärung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Weg der deutschen Nation zur Sicherung des Friedens und der Wiedervereinigung Deutschlands vom 26. Juli 1957 angedeutet, in der die Bildung eines deutschen Staatenbundes als der historisch einzig mögliche und damit notwendige Weg zur friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands vorgeschlagen wird. Die Notwendigkeit der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands zu einem friedliebenden, demokratischen Staat ergibt sich aus der Tatsache, daß infolge der Bildung des westdeutschen Separatstaates die deutsche Nation in zwei Staaten aufgespalten ist, die verschiedene gesellschaftliche Systeme verkörpern18 20. Die Notwendigkeit der Wiedervereinigung ergibt sich weiterhin aus dem Recht der deutschen Nation auf Selbstbestimmung. Der Vorschlag der Regierung der DDR vom 26. Juli 1957 zeigt dem deutschen Volk den einzig möglichen und darum notwendigen Weg zu seiner Wiedervereinigung, weil er von den historischen Entwicklungsbedingungen in Deutschland ausgeht, davon, daß auf deutschem Boden zwei Staaten bestehen: die Arbeiter-und-Bauern-Macht der DDR und der klerikal-faschistische Staat der Bundesrepublik28; weil er vom Selbstbestimmungsrecht der deutschen Nation ausgeht, wonach die Wiedervereinigung eine Angelegenheit der beiden deutschen Staaten und nicht fremder Mächte ist und eine Wiedervereinigung zu einem friedliebenden, demokratischen Deutschland sein muß, also ein historischer Fortschritt und nicht der Rückfall in die Reaktion21; weil er schließlich und nicht zuletzt davon ausgeht, daß die Adenauer-Regierung durch ihre Politik des Anschlusses Westdeutschlands an die NATO, durch ihre Politik des kalten Krieges, durch die Lagerung von Atomwaffen in Westdeutschland und die Absicht, die Bundeswehr atomar aufzurüsten, der Wiedervereinigung schwere Hindernisse in den Weg gelegt hat, die erst beseitigt werden müssen. Der Vorschlag der Regierung der DDR vom 26. Juli 1957 geht, unter Berücksichtigung aller dieser Umstände, davon aus, daß die Wiedervereinigung Deutschlands nicht ein einfacher mechanischer Akt ist, der mit einem Schlage durchführbar ist, sondern ein komplizierter dialektischer Entwicklungsprozeß, der sich nur in Stufen vollziehen kann und jede Vereinnahmung des einen Staates durch den anderen ausschließt. Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist die Konföderation der einzige noch verbliebene Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands22. Der Regierungsvorschlag vom 26. Juli 1957 gibt eine klare Orientierung über den konkreten Weg der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands. Sein Kern ist die Bildung eines deutschen Staatenbundes für eine Übergangszeit bis zur endgültigen Wiedervereinigung Deutschlands. Dieser Staatenbund ist der konkrete Weg, auf dem die für die Wiedervereinigung notwendige Verständigung und schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten erzielt werden kann. Der Staatenbund selbst wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag'1 gebildet. Um jedes Herrschaftsverhältnis des einen über den- anderen deutschen Staat auszuschließen, ist vorgesehen, daß der Staatenbund keine über den beiden Staaten stehende Staatsgewalt darstellen soll. Sein Organ, der Gesamtdeutsche Rat, eine Vertretung 18 vgl. W. Ulbricht, a. a. O., S. 15. 19 vgl. im einzelnen w". Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung ln Deutschland, Berlin 1958, S. 41. 20 vgl. W. Ulbricht, a. a. O., S. 8 17. 21 vgl. zum tiefen sozialen Inhalt der Wiedervereinigungsfrage, W. Ulbricht, a. a. O., S. 41. 22 vgl. W. Ulbricht, Interview für die „Süddeutsche Zeitung“ vom 13. Februar 1958, Antwort auf 2. Frage, in Neues Deutsch- land vom 16. Februar 1958. aus beiden deutschen Regierungen und Parlamenten, soll beratende Funktion haben und Empfehlungen erlassen, die von den beiden deutschen Staaten nur freiwillig durchgeführt werden, also ohne jedes Element des Zwanges. Die Empfehlungen des Gesamtdeutschen Rates werden Maßnahmen der schrittweisen Annäherung betreffen: Abmachungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Verbindungen, der Zoll- und Währungsangelegenheiten, des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, über die Aufhebung des Verbots demokratischer Parteien und Organisationen in Westdeutschland usf. Die Kompetenz des Gesamtdeutschen Rates könnte im Laufe der Entwicklung allmählich erweitert werden, so daß er zur Vorstufe einer gesamtdeutschen Regierung wird. Die zeitliche Dauer -des Staatenbundes bis zur schließlichen Verschmelzung hängt von der Arbeitsweise des Gesamtdeutschen Rates ab, von der Verständigungsbereitschaft der beiden deutschen Staaten und der Mitarbeit des Volkes, insbesondere der Arbeiterklasse, an der Sache der Wiedervereinigung23. Die Regierungserklärung vom 26. Juli 1957 stellt aber auch klar, daß die Grundbedingung für die Wiedervereinigung und Konföderation die Entspannung ist, die Beseitigung der Hindernisse, die die Bundesregierung durch ihre Politik der Verschärfung der Spannung in Deutschland der Wiedervereinigung in den Weg gelegt hat. Insbesondere stellt die Atomkriegspolitik ein unübersteigbares Hindernis für die Wiedervereinigung dar. Zu diesem Zwecke werden als Vorbereitung der Konföderation Abmachungen über die Durchführung bestimmter Entspannungsmaßnahmen in Deutschland vorgeschlagen, über eine atomwaffenfreie Zone in Deutschland, über gewisse Rüstungsbeschränkungen, über den Austritt der beiden deutschen Staaten aus der NATO bzw. dem Warschauer Vertrag und über den schrittweisen Abzug der ausländischen Truppen in Deutschland. Diese Abmachungen müssen am Anfang der Konföderation stehen und wären zugleich, wie es in der Regierungserklärung heißt, der Beginn der Konföderation. Die Regierungserklärung stellt also klar: Der einzig mögliche Weg zur Wiedervereinigung ist die Konföderation, und das Hauptkettenglied ist die Entspannung, die Sicherung des Friedens in Deutschland24. „Wie wäre denn eine Konföderation der beiden deutschen Staaten denkbar, wenn Westdeutschland der DDR wie ein Todfeind entgegentritt und mit Atomraketen auf die Städte unserer Republik, auf Leipzig, Dresden und Magdeburg, zielt.“25 Der Regierungsvorschlag über die Vorbereitung und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland dient der Wiedervereinigung Deutschlands aus verschiedenen Gründen. Er fördert zunächst die Wiedervereinigung Deutschlands aus dem Grunde, weil das Hauptkettenglied zur Lösung der deutschen Frage die Entspannung in Deutschland und der Friedensvertrag ein wichtiges Mittel der Entspannung in Deutschland und Europa ist. Bereits die. Aufnahme der Verhandlung über den Friedensvertrag und die Ausarbeitung des Vertragsentwurfs würden einen wesentlichen Beitrag zur Entspannung bedeuten. Im Rahmen dieser Verhandlungen würden auch Verhandlungen über cjie rein militärischen Entspannungsmaßnahmen in Deutschland, wie über die atomwaffenfreie Zone, beschränkte Rüstung usw., eine wesentliche Rolle spielen, was sich aus dem engen Zusammenhang der die militärische Entspannung betreffenden Fragen mit dem Friedensvertrag ergibt. Die erste Frage, die in Verhandlungen zwischen beiden deutschen Staaten gestellt wird, ist die das Lebensinteresse des deutschen Volkes zutiefst betreffende Frage der Atomwaffen.28 Aber auch die für den Friedensvertrag vorgeschlagenen Grundsätze bedeuten einen wesentlichen Schritt zur Entspannung und gegenseitigen Annäherung, insbesondere der Grundsatz, daß das künftige Deutschland keinen militärischen Pakten angehören 23 vgl. W. Ulbricht, a. a. O., Neues Deutschland vom 16. Februar 1958. 24 vgl. W. UlbriCht, Referat auf dem V. Parteitag, S. 16 und S. 193. 25 W. UlbriCht, a. a. O., S. 16. 26 w. Ulbricht, Rede auf der Nationalratstagung vom 18. Oktober 1958, Neues Deutschland vom 21. Oktober 1958. 3;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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