Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 399 (NJ DDR 1959, S. 399); interessieren und dem Kollektiv, wenn es seine Verpflichtungen bezüglich der Umerziehung des bedingt Verurteilten nicht erfüllt, entsprechende Fragen zu stellen. Einen großen Erfolg können in solchen Fällen die Volksbeisitzer erzielen, die mit dem bedingt Verurteilten in einem Betrieb, in einer Kolchose oder Verwaltung arbeiten. Es ist notwendig, hierbei die Initiative der Volksrichter hervorzuheben, die die Volksbeisitzer zur Kontrolle der Verwirklichung der Urteile heranziehen. Eine außerordentlich hohe erzieherische Bedeutung haben die öffentlichen Gerichtsverhandlungen, die unmittelbar in den Betrieben, auf den Bauplätzen, in den Kolchosen stattfinden. Die Verordnung des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrats der UdSSR vom 2. März 1959 weist speziell auf die Organisierung solcher Verhandlungen hin, indem sie unterstreicht, daß diese gründlich und geschickt mit dem Ziel der Verstärkung ihrer erzieherischen Bedeutung durchgeführt werden müssen. Es ist zu bemerken, daß die Gerichte in letzter Zeit häufiger Strafsachen in den Betrieben und Kolchosen verhandelt haben. Unlängst hat z. B. ein Volksgericht eines Moskauer Stadtbezirks eine Verhandlung in einem Betrieb gut organisiert. Der Täter I. war aus dei Gefängnis geflohen und hatte dann mehrere Bürger bestohlen. An der Verhandlung nahmen mehr als 350 Personen teil. Das Urteil des Gerichts, das I. zu Freiheitsentzug verurteilte, fand die Billigung der Anwesenden. Jedoch gibt es bei uns noch immer nicht wenige Richter, die es vorziehen, die Strafsache im Saal des Volksgerichts zu verhandeln, da sie zusätzliche „Mühen“, die mit dem Hinausfahren in die Betriebe oder Kolchosen verbunden sind, fürchten. Es ist klar, daß öffentliche Verhandlungen in den Betrieben, auf den Bauplätzen und in den Kolchosen sorgfältig vorbereitet und gut organisiert sein müssen. Für solche Verhandlungen müssen Strafsachen ausgesucht werden, die eine gesellschaftliche Bedeutung haben, es muß ein entsprechender Raum vorbereitet sein usw. Manchmal werden bei uns solche Prozesse schlecht organisiert. Für eine Verhandlung am Ort werden manchmal schlecht ermittelte Strafsachen ausgesucht, was zur Aufhebung der verkündeten Urteile führt; es wird für die Gerichtsverhandlung eine ungünstige Zeit festgelegt, die Bevölkerung wird über den Prozeß schlecht informiert usw. Es ist notwendig, diese Mängel zu beseitigen und der guten Organisation und Durchführung solcher Prozesse größte Aufmerksamkeit zu widmen. An diesen Prozessen müssen häufiger gesellschaftliche Ankläger teilnehmen, die das Vergehen des Beschuldigten im Namen der Gesellschaft verurteilen, was zweifellos eine große erzieherische Bedeutung hat. Wie bekannt, stehen den Gerichtsorganen auch andere Mittel zur gesellschaftlichen Einwirkung zur Verfügung. Zu ihnen zählen z. B. die Behandlung des Verfahrens in der Presse und im Rundfunk, in einzelnen Strafsachen auch die Übersendung einer Urteilsdurchschrift an die gesellschaftlichen Organisationen, damit das Verfahren in Versammlungen von Arbeitern, Angestellten oder Kolchosmitgliedern ausgewertet werden kann. Mit größerer Aufmerksamkeit müssen wir uns der Erläuterung der sowjetischen Gesetzgebung vor der Bevölkerung zuwenden. Die Justizorgane vieler Gebiete leisten in dieser Richtung keine geringe Arbeit. Die Volksrichter, Notare, Rechtsanwälte halten Vorträge, Lektionen und führen Aussprachen über juristische Themen durch. Auf dem Gebiet der Rechtspropaganda gibt es jedoch noch viele Mängel. In einer Reihe von Orten wird sie auch von der Gesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse und in ressortmäßiger Linie geleistet. Damit die Arbeit zu einem besseren Resultat führt, ist es notwendig, die Maßnahmen aller damit befaßten Organisationen zu koordinieren. flach unserer Auffassung muß die' Rechtspropaganda von der Gesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse unter Führung der Parteiorganisationen und aktiver Teilnahme der Mitarbeiter der Justizorgane geleistet werden3. t Eine besondere Bedeutung bei der Aufklärung der Bevölkerung über die sowjetische Gesetzgebung und bei der rechtlichen Erziehung der Bürger haben die Rechenschaftslegungen der Volksrichter vor ihren Wählern. Solche Rechenschaftslegungen sind gleichzeitig eine der demokratischsten Formen der Verbindung des sowjetischen Gerichts zum Volk, ein gutes Mittel zur Kontrolle der Tätigkeit des Gerichts durch die Gesellschaft. Während der Vorbereitung und Durchführung der Volksrichterwahlen, die Ende 1957 stattfanden, haben die Richter in einer Vielzahl von Wählerversammlungen über ihre Arbeit Rechenschaft abgelegt. Die Vorsitzenden der Bezirks- und Gebietsgerichte sowie der Obersten Gerichte der Autonomen Sowjetrepubliken sind verpflichtet, ständig die Arbeit der Volksrichter in Verbindung mit der Rechenschaftslegung vor den Wählern zu kontrollieren. Es ist bekannt, daß gemäß Artikel 34 der „Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung“ die Bezirksgerichte, die Gebietsgerichte und Obersten Gerichte der Autonomen Sowjetrepubliken Rechenschaft vor den Organen ablegen, von denen sie gewählt wurden. Diese Rechenschaftsberichte werden eine durchaus positive Rolle bei der Verbesserung der Tätigkeit der genannten Gerichte spielen. Die Vorsitzenden dieser Gerichte müssen bei der Ausarbeitung von Rechenschaftsberichten vor den entsprechenden Vertreterversammlungen die Initiative ergreifen. Neben der Durchführung öffentlicher Gerichtsverhandlungen in Betrieben und Kolchosen, neben der breiten Aufklärung der Bevölkerung über die sowjetische Gesetzgebung im Sinne der Vorbeugung der Kriminalität und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist es aber auch von großer Bedeutung, die Ursachen von Verbrechen und anderen Verletzungen der Gesetzlichkeit aufzuklären und diese den entsprechenden Organisationen und Verwaltungen mitzuteilen. Bei der Verhandlung von Straf- und Zivilsachen in den Gerichten, bei der Verallgemeinerung der Gerichtspraxis in einzelnen Strafsachen werden oft Mängel in der Arbeit der verschiedensten Verwaltungen und Organisationen festgestellt. Wenn diese rechtzeitig über die Mängel unterrichtet werden, so trägt dies in bedeutendem Maße zur Verhinderung von Verletzungen der Gesetzlichkeit und zur Verbesserung der Tätigkeit der Verwaltungen und Organisationen bei. Viele Volksrichter und Vorsitzende der Gerichte werten das Material der Gerichtspraxis und einzelner Prozesse vor den leitenden Organen aus und weisen auf die Festigung der Gesetzlichkeit und die Beseitigung von Mängeln in der Arbeit der einzelnen Wirtschaftsorganisationen und Verwaltungen hin. Es gibt jedoch bei uns leider noch Richter, die sich auf eine formale Entscheidung der Strafsache beschränken und daraus keinerlei Schlußfolgerungen 3 Da es in der UdSSR keine Vereinigung Demokratischer Juristen in unserem Sinne gibt, werden die Aufgaben der Rechtspropaganda von der juristischen Sektion der Gesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse wahrgenommen. D. Red. 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 399 (NJ DDR 1959, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 399 (NJ DDR 1959, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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