Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 398 (NJ DDR 1959, S. 398); den gegebenen Bedingungen ist die Hauptrichtung bei der Entwicklung der sozialistischen Staatlichkeit die allseitige Entwicklung der Demokratie, die Teilnahme aller Bürger an der Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus und bei der Verwaltung der gesellschaftlichen Angelegenheiten. Die Beschlüsse des Parteitags gehen von den Hinweisen W. I. Lenins über die Einbeziehung aller Bürger in die Teilnahme an der Diskussion von Gesetzen des Staates und an ihrer Umsetzung in das Leben aus. In die Zuständigkeit der gesellschaftlichen Organisationen müssen immer mehr auch die Fragen der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens übergehen. In der Verordnung des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrats der UdSSR vom 2. März dieses Jahres „Über die Teilnahme der Werktätigen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ wird gesagt, daß in der jetzigen Zeit angesichts des wachsenden Bewußtseins und der politischen Aktivität der Werktätigen sowie der weiteren Entwicklung der sowjetischen Demokratie der Kampf gegen amoralische, gesellschaftsfeindliche Handlungen nicht nur durch die Verwaltungsorgane geführt werden muß, sondern hauptsächlich im Wege der breiten Heranziehung der Werktätigen und gesellschaftlichen Organisationen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Lande. Aus diesen Hinweisen der Partei und Regierung müssen die Gerichtsorgane bestimmte praktische Schlußfolgerungen ziehen. Jetzt, da die erzieherische Seite, die Prophylaxe, die Vorbeugung von Verbrechen und anderen Rechtsverletzungen in den Vordergrund tritt, muß die erzieherische Tätigkeit des Gerichts unermeßlich wachsen, muß unsere Tätigkeit bei der Vorbeugung von Verbrechen verstärkt werden. Indem der Kampf gegen bösartige Verletzer der sowjetischen Rechtsordnung, gegen Mörder, Räuber, bösartige Rowdys, bestechliche Elemente, Diebe von sozialistischem Eigentum nicht schwächer, sondern im Gegenteil verstärkt wird, müssen die Gerichtsorgane zugleich solche Personen aufmerksamer und feinfühliger behandeln, die zufällig eine Rechtsverletzung, eine von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit, begangen haben. Die Gerichte wenden manchmal Strafmaßnahmen in solchen Fällen an, in denen man sich auf Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung hätte beschränken können. Bekanntlich gilt es jetzt, die Funktionen der gesellschaftlichen Gerichte zu erweitern1. Diese werden nicht nur Verletzungen der Arbeitsdisziplin, sondern auch alltägliche Verletzungen, solche moralischen Charakters behandeln. Auf diese Art und Weise werden viele Sachen, die heute noch vor dem Volksgericht verhandelt werden, dem gesellschaftlichen Gericht übergeben. Im Entwurf eines Strafgesetzbuchs der RSFSR ist bei einer Reihe von Verbrechenstatbeständen, die keine große Gesellschaftsgefährlichkeit besitzen, vorgesehen, daß sich der Täter wegen dieser Delikte erst dann vor dem Gericht verantworten muß, wenn Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung bei ihm zu keinem Erfolg führten. Zu diesen Tatbeständen gehören Verleumdung, Beleidigung, leichte Körperverletzung, geringfügiges Rowdytum und einige andere. Die Praxis zeigt, daß die gesellschaftliche Einwirkung oft wirksamer ist als Zwangsmaßnahmen des Gerichts. Es ist bekannt, daß Fehler des Gerichts in Strafsachen in der Regel das Resultat von Fehlern und l Der Begriff „towarisChtsCheskij sud“ wird im folgenden stets mit „gesellschaftliches Gericht“ übersetzt. Die in anderen Veröffentlichungen verwendeten Übersetzungen „Kameradschaftsgericht“, „gesellschaftliches Schiedsgericht“ u. ä. drücken inhaltlich dasselbe aus. D. Red. Schwächen der Ermittlung sind. Gewöhnlich werden einzelne Fehler der Ermittlung im Laufe der Verhandlung der Strafsache oder im Rechtsmittelverfahren beseitigt. Besondere Bedeutung bei der Beseitigung dieser Fehler hat das Stadium der Übergabe des Beschuldigten an das Gericht2. Die Tatsache, daß jetzt über die Übergabe an das Gericht vom Richter allein entschieden wird, legt diesem eine besondere Verantwortung auf. Die Richter müssen an die Ermittlungsorgane bezüglich der Vollständigkeit und der Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Voruntersuchung hohe Anforderungen stellen. Bei Zweifeln gegenüber dem Ergebnis der Ermittlungen ist es zweckmäßig, die Sache der vorbereitenden Sitzung zu übertragen; dort ist die Möglichkeit gegeben, das vorhandene Material allseitig zu besprechen und darüber zu entscheiden, ob die Übergabe des Beschuldigten an das Gericht angeordnet, die Sache zur Nachermittlung zurückgegeben oder das Verfahren eingestellt werden soll. Die Vorsitzenden der Gebiets- und Bezirksgerichte sowie der Obersten Gerichte der Autonomen Sowjetrepubliken müssen der Arbeit der Volkrichter und den vorbereitenden Sitzungen ernste Aufmerksamkeit widmen, damit Fehler der Ermittlung schon in diesem Stadium beseitigt werden. Der sowjetische Richter muß schon aus seiner Stellung heraus gegenüber solchen Personen aufmerksam und feinfühlig sein, die zufällig einen Fehler in ihrem Verhalten begangen haben. Er muß alle Maßnahmen treffen, um denjenigen, der die Verhaltensregeln verletzt hat, zu bessern und zu einem aktiven Erbauer der kommunistischen Gesellschaft zu erziehen. Große Bedeutung bei der Umerziehung von Menschen, die sich dieser oder jener Rechtsverletzung schuldig gemacht haben, hat in den geeigneten Fällen die Anwendung der bedingten Verurteilung und die Auflage an das Kollektiv, in dem der Verurteilte arbeitet, Verpflichtungen zu dessen Umerziehung zu übernehmen. Es ist bekannt, daß die „Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken“ vorsehen, daß das Gericht indem es die Tatumstände, die Person des Beschuldigten, aber auch Anträge von gesellschaftlichen Organisationen oder vom Kollektiv der Arbeiter, der Angestellten, der Mitglieder der Kolchose am Arbeitsplatz des Beschuldigten berücksichtigt bei der Verkündung des Urteils über die bedingte Verurteilung hinaus diese Organisationen oder das Kollektiv verpflichten kann, den bedingt Verurteilten umzuerziehen und zu bessern. Die Gerichte beginnen schon, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Zum Beispiel war der Jugendliche D. von einem Volkgericht des Moskauer Gebiets wegen Diebstahls von persönlichem Eigentum zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Kollektiv der Mittelschule wandte sich an das Moskauer Gebietsgericht, das die Sache im Rechtsmittelverfahren verhandelte, mit der Bitte, gegenüber D. die bedingte Verurteilung anzuwenden. In seinem Beschluß hat das Moskauer Gebietsgericht unter Anwendung des Artikels 53 StGB der RSFSR dem Kollektiv der Pädagogen und dem Eltern- und Schülerkollektiv der Schule die Verpflichtung auferlegt, den D. umzuerziehen und zu bessern. Außerordentlich wichtig ist es hierbei, eine systematische Beobachtung des Verhaltens des bedingt Verurteilten in der Arbeit und im Alltag festzulegen. Der Richter ist verpflichtet, sich ständig dafür zu 2 Dieses Stadium entspricht der Eröffnung des Bauptverfah-rens in unserem Strafprozeß. Zum prozessualen Wesen der Übergabe an das Gericht und zum Verfahren der Behandlung der Sache in der vorbereitenden Sitzung vgl. Tschelzow, Der sowjetische Strafprozeß, Berlin 1958, S. 396 ff.; vgl. ferner Art. 36 der Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken, RID 1959, Nr. 2, Sp. 88 ff. - D. Rad. 398;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 398 (NJ DDR 1959, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 398 (NJ DDR 1959, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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