Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 39

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 39 (NJ DDR 1959, S. 39); zu Deutschen gehen, um mit ihnen zu beraten, wie die atomare Gefahr beseitigt werden kann, werden von Bonner Gerichten zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. In der Vorbereitung der Richterwahlen müssen wir auch in der propagandistischen Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften eine höhere Stufe erreichen, wobei es nicht so sehr auf die Quantität, dafür um so mehr auf die Qualität ankommt. Unsere Richter und Staatsanwälte haben besonders in, der .Vorbereitung der Volkskammerwahlen eine große Aktivität entfaltet und viele Veranstaltungen durchgeführt. Man muß aber sagen, daß die Auseinandersetzungen mit der Bonner Justiz nicht tiefgründig genug geführt wurden. Oft wird die arbeiterfeindliche Haltung der bürgerlichen Justiz auch nur anhand der Strafrechtsprechung dargestellt, weil hier die Parteinahme für die herrschende Klasse ganz offensichtlich wird. Es ist aber an der Zeit, auch der Zivilgerichtsbarkeit der bürgerlichen Gerichte mehr Augenmerk zu schenken, weil auch dort das reaktionäre und volksfeindliche Wesen des kapitalistischen Gerichts immer sichtbarer wird. Auch in Westdeutschland sind die Mehrzahl der Prozesse an den Gerichten Zivilprozesse, und sie werden immer eindeutiger gegen die Armen und für die Reichen entschieden. Besonders sichtbar wird dieser Zustand in der Landwirtschaft. Die Gerichte in den Westzonen fungieren als Instrument der Unterdrückung gegenüber den kleinen Landwirten. Als Folge der amerikahörigen Wirtschaftspolitik ist die Verschuldung der kleinen Bauern von Jahr zu Jahr größer geworden. Den Bauern wird der Hof versteigert, und die Gerichtsvollzieher ziehen durch die Dörfer. Eine ähnliche Situation herrscht auch unter den- Gewerbetreibenden und kleinen Unternehmern. Während den kleinen Bauern die letzte Kuh aus dem Stall geführt wird, der Gewerbetreibende seine Werkstatt verlassen muß, füllen sich die Kassen der großen Kapitalisten. Es häufen sich auch die Fälle, wo die Familien der Arbeitslosen nach den gerichtlichen Entscheidungen aus den Wohnungen vertrieben werden. Das Gericht schützt sozusagen das „Recht“ der Hauseigentümer, Wohnungen nur an solche Menschen zu vermieten, die hohe Mieten zahlen können. Ungenügend wurde bisher auch die Praxis der westdeutschen Arbeitsgerichte dargestellt. Arbeiter, die an einem Streik teilgenommen haben, werden auf die Straße gesetzt. Die Arbeitsgerichte des Bonner Staates sehen in der Teilnahme an einem Streik „eine Durchbrechung der Arbeitsverträge“ oder „eine Störung des Betriebsfriedens“. Auch eine politische Betätigung genügt für die Entlassung des Arbeiters. Sich an das Gericht zu wenden, hat für den Armen wenig Sinn, denn nur wer Vermögen hat, 'bekommt auch Recht. * Vor unseren Gerichten, in denen es eine echte Gerechtigkeit für die werktätigen Menschen gibt, stehen noch große Aufgaben, deren Lösung nur dann gelingen kann, wenn sich die Gerichte noch mehr auf die Werktätigen stützen, d. h. auf die sittliche Kraft des bewußten Kollektivs. Mit dem Kollektiv und unter Führung unserer Partei und Regierung werden unsere Gerichte noch erfolgreicher die ungesunden Erscheinungen in -unserem Leben beseitigen helfen. In den nächsten Jahren müssen in den Betrieben, Genossenschaften, Verwaltungen und in den Organisationen der Werktätigen alle Voraussetzungen für die Propagierung der Arbeit der Gerichte geschaffen werden. Die Richter werden dieser Seite ihrer Arbeit eine erhöhte Bedeutung beimessen müssen; denn das ist nicht eine neben der Rechtsprechung laufende Aufgabe so wird sie bis heute oft nur gesehen , sondern ein echter Bestandteil der richterlichen Arbeit überhaupt. Es müssen Überlegungen auch darüber angestellt werden, wie die bisherige, oft nur abstrakte Propagandaarbeit der Gerichte immer mehr zu einer breiten Erziehungsarbeit entwickelt werden kann. Je mehr es unter Führung der Parteiorgane erreicht wird, daß alle Bürger das sozialistische Eigentumachten, eine hohe Arbedts- und Staatsdisziplin an den Tag legen und ein sozialistisches Verhältnis zur Familie und zu den Kindern haben, um so weniger Fälle werden eintreten, in welche das Gericht eingreifen muß. In den Fällen aber, wo es eingreifen muß, muß ihm die moralische Hilfe der ganzen Öffentlichkeit zuteil werden. Die moralische Hilfe der breiten Öffentlichkeit für, die Durchsetzung der erzieherischen Wirkung gerichtlicher Entscheidungen ist eine bis heute noch nicht in ihrer vollen Bedeutung erkannte Seite der Wirkung in unserer Rechtsprechung. Und doch verfügen wir über die Mittel zur moralischen Einflußnahme und zur moralischen Aufrichtung der Menschen nämlich durch unser Beispiel, durch das Beispiel unserer Gesellschaftsordnung. Die durch die Wahl der Richter erstrebte engere Bindung der Richter an die Volksvertretungen und die Beratungen der Volksvertretungen zu wichtigen Fragen der Rechtsprechung werden auch der besseren Durchsetzung der moralischen Hilfe für die Arbeit der Gerichte dienen. Doch darf man in dieser Frage auf kein Wunder von außen warten. Es wird in erster Linie auf die Arbeit der Richter ankommen, wie in dieser Richtung Erfolge erzielt werden gönnen. Ohne schon fertige Rezepte geben zu können, wird es in erster Linie darauf ankommen, daß jeder Richter sich frei macht von einer noch immer anzutreffenden Eigenbrötelei und von der falschen Vorstellung, daß das Gericht allein in der Lage sei, einen wesentlichen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Moral zu leisten. In den Diskussionen mit einer Delegation der tschechoslowakischen Staatsanwaltschaft hat sich gezeigt, daß die Wirkung gesellschaftlicher Einflußnahme auf bestimmte Täterkategorien größer ist als die des Gerichts. Durch das Gesetz Nr. 24 sind in der CSR Betriebsgerichte gebildet worden. Diesen obliegt die Ahndung bestimmter Straftaten, und es hat sich in der kurzen Zeit seit Inkrafttreten dieses Gesetzes schon gezeigt, daß diese Form der Ahndung kleiner Delikte von enormer Bedeutung ist. An der Auseinandersetzung mit dem Täter kann sich ein großes Kollektiv beteiligen. Dadurch wird die Angelegenheit zur Sache des ganzen Kollektivs und damit auch die Überzeugungskraft größer und nachhaltiger. Die Mitarbeiter des Täters sagen ihm klar und unmißverständlich, daß das sozialistische Eigentum, das er verletzt hat, die Grundlage ihres eigenen Wohlstands ist, und halten , ihm das Verwerfliche seiner Handlung eindringlich vor. Die Täter sehen es als eine größere Schande an, wenn sie sich vor dem Kollektiv der Disziplinarkommission verantworten müssen als vor dem Gericht. Der Täter will nicht, daß ihn das Kollektiv ausstößt. Im Gericht ist eine solche Atmosphäre der Unduldsamkeit nicht vorhanden. Dort wird die Sache juristisch behandelt, d. h., das Gericht erforscht den Vorgang, und der Angeklagte verteidigt sich gegenüber der Anklage. An diesem Beispiel sollte nur gezeigt werden, wie notwendig das Gericht der moralischen Hilfe durch das Kollektiv bedarf und daß es allein mit der Hauptverhandlung und dem Urteil nicht getan ist. Wir haben in den einzelnen Brigaden immer wieder festgestellt, daß das Kollektiv oft nichts von der Bestrafung eines seiner Mitglieder weiß. Das gilt für Betriebe, für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, für Dorf-gemeihschaften und städtische Wohngebiete. Oft weiß nicht einmal die Hausgemeinschaft von der Bestrafung eines Hausbewohners. In allen diesen Fällen kann doch von einer nachhaltigen Wirkung auf den Täter keine Rede sein; denn das Gericht steht mit seiner Entscheidung isoliert da. Damit soll natürlich nicht gesagt werden, daß gerichtliche Entscheidungen keine Wirkung hätten. Sie haben natürlich immer dann eine Wirkung, wenn der Täter für längere Zeit ins Gefängnis gebracht wird. Das aber soll ja immer mehr nur für Feinde und unbelehrbare Täter Vorbehalten bleiben. So erfordert der fortschreitende Aufbau des Sozialismus in der DDR eine ständige Verbesserung der gesaunten Gerichtsbarkeit. Die ständige Erhöhung der Teilnahme der Werktätigen an der Staatsverwaltung und der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, bedingt durch die ständige Erweiterung und Vertiefung der sozialistischen Demokratie in allen Zweigen des staatlichen Lebens, macht es unabweisbar, neue Überlegungen anzustellen. Die Wahl der Richter ist eine weitere Vertiefung des sozialistischen Demokratismus, die Vorbereitung dieser Wahl eine große Verpflichtung für die Richter, die zentralen Justizorgane und nicht zuletzt für die Volksvertretungen. 39;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 39 (NJ DDR 1959, S. 39) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 39 (NJ DDR 1959, S. 39)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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