Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 389

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 389 (NJ DDR 1959, S. 389); ländlichen Bauwesen und der kulturellen Arbeit einschließlich Gesundheitswesen und Handel beschäftigen. In den nächsten Tagen nahmen die Arbeitsgruppen die Arbeit auf. In der Ratssitzung am 14. April 1959 wurde der Perspektivplan abschließend beraten und angenommen. Schon während unserer Patenarbeit hatten wir erkannt, daß die fehlende Unterstützung des Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde die Hauptursachen für die langsame Entwicklung der LPG sind. Wir kritisierten diese schlechte Arbeit, versäumten es aber, selbst konkrete Anleitung zu geben. Daher sah uns der Bürgermeister nicht gern kommen. Er faßte unsere Tätigkeit und unsere Kritik mehr als Kontrolle und Eingriff in seine Rechte auf und wurde uns gegenüber zurückhaltend. Das wirkte sich natürlich nicht fördernd aus und mußte verändert werden. Mehrere Aussprachen, an denen, auch Vertreter der Blockparteien und demokratischen Massenorganisationen sowie ein Schöffe teilnahmen, brachten den Erfolg, daß die LPG in Zukunft den Bürgermeister zu jeder LPG-Vollversammlung einladen wird. Der Bürgermeister versprach, an den Versammlungen teilzunehmen. In der Ratssitzung am 10. April 1959 wurde beschlossen, .die seit dem 1. Januar 1958 nicht mehr besetzte freie Ratsstelle im Gemeinderat mit dem LPG-Vorsitzenden zu besetzen. Erst durch diese Maßnahmen wurden Beziehungen zwischen der LPG und dem Rat der Gemeinde hergestellt. Es ist gesichert, daß in den künftigen Gemeinderatssitzungen die Entwicklung der LPG, ihre Festigung, Stärkung und Erweiterung sowie die Herstellung ihrer Wirtschaftlichkeit noch im Jahre 1959 stets auf der Tagesordnung bleiben wird und daß entsprechende Beschlüsse nicht nur gefaßt, sondern auch ausgeführt und kontrolliert werden. Bei unseren künftigen Einsätzen werden wir durch Rat und Tat dazu beitragen, daß der sozialistische Arbeitsstil sich vollkommen durchsetzt. Dazu ist erforderlich, daß sich der Rat und die Gemeindevertretung zu Organisatoren der sozialistischen Umgestaltung entwickeln und daß sie sich frei machen von der Vorstellung, das Geschick der Gemeinde und die Verantwortung für die Entwicklung der Gemeinde liege allein in der Hand des Bürgermeisters. In der letzten Ratssitzung habe ich den Gemeinderäten einige Hinweise für die Arbeit gegeben. Ich erreichte, daß zu jedem Tagesordnungspunkt ein konkreter Beschluß gefaßt wurde. Es ist offensichtlich, daß der Rat des Kreises seiner anleitenden Funktion nicht gerecht geworden ist. Wir sehen es daher als unsere Pflicht an, Versäumtes hier nachzuholen. Während meines Einsatzes in der LPG stellte ich fest, daß der Vorstand nicht mehr vollzählig war und nicht regelmäßig zusammentrat, daß die Revisionskommission nicht arbeitsfähig und ein Frauenausschuß überhaupt nicht vorhanden war, obwohl die Mehrzahl der LPG-Mitglieder Frauen sind. Unsere Aufgabe bestand deshalb darin, den Vorstand und die Revisionskommission arbeitsfähig zu machen und einen Frauenausschuß zu bilden. Wir sprachen mit den Genossenschaftsbäuerinnen über Probleme der Erfurter Bäuerinnenkonferenz und erläuterten ihnen ihre Rechtsstellung in der LPG. Das Ergebnis der vorbereiteten Mitgliedervollversammlung war die dort erfolgte Neuwahl des Vorstandes, die Wahl der Revisionskommission und die Wahl des Frauenausschusses. Dem Vorstand und der Revisionskommsission gehören je zwei Frauen an. Diese Erfolge hatte ich in der Zeit meines Einsatzes. Vor den Kollegen, die zukünftig in der Gemeinde arbeiten werden, steht weiterhin die Aufgabe, die Organe der LPG und den Rat der Gemeinde zu unter-' stützen. Weiterhin werden wir dafür eintreten, daß auf Grund in Vorstandssitzungen gefaßter konkreter Beschlüsse Arbeitspläne aufgestellt ' werden. Diese Arbeitspläne sollten nach Möglichkeit Wochenarbeitspläne sein. Außerdem werden wir die Bemühungen unterstützen, bei der Bewertung der Arbeit schrittweise zum Leistungsprinzip überzugehen. Es mag so scheinen, als wären wir bei diesen Einsätzen immer der gebende Teil. In Wirklichkeit nehmen wir aus jedem Einsatz eine Fülle von Erfahrungen und Anregungen mit, die für unsere Arbeit von großer Bedeutung sind. Wie wichtig für die Erläuterung des LPG-Rechts und der Musterstatuten und die praktische Arbeit mit diesen gesetzlichen Vorschriften sind doch die Kenntnisse vom Leben in der LPG, Kenntnisse auf agrarökonomischen Gebieten sowie das Wissen über die Möglichkeiten zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und ähnliches. Ich kann jetzt bei landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtverträgen, bei Überlassungsverträgen und sonstigen Beurkundungen besser mitreden, weil .ich die Perspektive in der Gemeinde und im Kreise kenne. Die vielerorts schon eingerichteten Dorfklubs und Dorfakademien geben uns die Möglichkeit, durch Justizveranstaltungen verstärkt den Prozeß der gesellschaftlichen Erziehung einzuleiten. Diese große Aufgabe, zu der nicht wie manche Justizfunktionäre noch glauben nur die richterliche und staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Strafverfahren gehört, erfordert den vollen Einsatz der Staatlichen Notare. WOLFGANG BÖHME, Leiter des Staatlichen Notariats Roßlau Rechtsprechung Strafrecht §§ 37, 38 Ziff. 5 ASchVO. Stellt ein Arbeitsschutzinspektor in Ausübung seiner Pflicht zur Kontrolle der technischen Sicherheit und der Durchführung der Arbeitsschutzbestimmungen eine unmittelbare Lebensgefahr für Menschen fest, dann ist er auch verpflichtet, vom Betriebsleiter zu verlangen, daß die Arbeit an der Gefahrenstelle eingestellt wird. BG Dresden, Urt. vom 19. Februar 1959 2 BS 1/59. Der angeklagte Arbeitsschutzinspektor P. stellte im Juni 1958 bei der Besichtigung eines Werkgebäudes fest, daß dessen Standsicherheit nicht gegeben war. Trotz dieser Erkenntnis unterrichtete er die Betriebsleitung nicht über den Gefahrenzustand. Er verständigte lediglich die Staatliche Bauaufsicht und kümmerte sich dann nicht mehr um diese Angelegenheit. Auch die Staatliche Bauaufsicht griff nicht sofort ein. Deshalb hatten sich die Angeklagten S. und T. zu verantworten. Im Oktober 1958 stürzte die Decke des Gebäudes ein. Dabei wurden Menschen getötet bzw. verletzt* Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in * Der Sachverhalt ist ausführlich in der Zeitschrift „Arbeit und Sozialfürsorge“ 1959, Heft 9, S. 270 und Heft 10, S. 302 dargestellt. D. Red. Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (§ 230 StGB) zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Aus den Gründen: (Zunächst beschäftigt sich das Urteil mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Mitarbeiter der Staatlichen Bauaufsicht und kritisiert das Verhalten der Betriebsleitung, die jedoch kein Verschulden traf.) Der Angeklagte P. erkannte spätestens am 9. Juni 1958 eine mögliche Einsturzgefahr. Er wußte, daß in den gefährdeten Räumen Menschen arbeiteten, vertraute aber darauf, daß vorerst das Gebäude nicht einstürzen werde und daß später die Ankersicherung den Einsturz ausschließen werde. Er gab sich deshalb damit zufrieden, daß der Angeklagte S. der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht erklärte, er wolle den statischen Nachweis beschaffen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen einleiten. Seine Pflicht wäre es gewesen, der Betriebsleitung von dem gefährlichen Zustand des Kappengewölbes Kenntnis zu geben und von dieser die zeitweilige Einstellung der Produktion an der Gefahrenstelle zu verlangen. Der Angeklagte P. hat mit dem Angeklagten S. keinen Termin über die Beiziehung eines statischen 389;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister - Berlin, den Diensteinheiten Leiter. Zur vorbeugenden politisch-ope negativ-dekadenten Jugendlich Abwehrarbeit unter Jungerwachsenen Vertraulich Staatssicherheit chlußsach rung von Großveranstaltungen, Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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