Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 371

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 371 (NJ DDR 1959, S. 371); Sprechstunden für die Bürger ab und unterstützen Betriebe, Organisationen und Verwaltungen, wobei sie für die erwiesene juristische Hilfe in Übereinstimmung mit der durch Anordnung des Volkskommissariats für Justiz der UdSSR Nr. 85 vom 2. Oktober 1939 und Nr. 18 vom 24. Januar 1941 bestätigten Instruktion honoriert werden. Die Bürger und Organisationen entrichten das Honorar an die Kasse der Juristischen Konsultation. Diese zahlt an den Anwalt seinen monatlichen Verdienst aus, der in der Regel etwa 70 bis 75% der Summe beträgt, die die Konsultation für Prozeßvertretungen und andere Leistungen des jeweiligen Anwalts erhalten hat. Die übrigen 25 bis 30% werden dem Präsidium des Kollegiums für die Bezahlung des Verwaltungs,- und technischen Personals, die Kaderausbildung, den Urlaub der Rechtsanwälte usw. überwiesen. Dieses System garantiert den Anwälten keinen bestimmten Verdienst und ruft mitunter sogar ungesunde Erscheinungen hervor. Es schafft große Unterschiede im Verdienst der einzelnen Anwälte und berücksichtigt nicht ihre Qualifikation, ihre Erfahrungen und ihr Wissen. Die Höhe des Verdienstes schwankt ständig und hängt von vielen Zufällen ab. Nicht selten ist der Verdienst qualifizierter und erfahrener Anwälte wesentlich geringer als der Verdienst weniger erfahrener und sogar gering qualifizierter Anwälte. Da dieses System der Vergütung im Laufe der letzten drei Jahre auf Beratungen und Versammlungen der Rechtsanwälte sowie in der Presse scharf kritisiert wurde, haben viele Kollegien und Juristische Konsultationen Beschlüsse über seine Änderung gefaßt. Das Ministerium der Justiz der RSFSR hat in Auswertung der Erfahrungen einiger Kollegien eine Musterordnung für das System der Vergütung der Rechtsanwälte geschaffen, die vom Zentralkomitee der Gewerkschaft der Mitarbeiter des Staatsapparates am 7. Februar 1956 bestätigt wurde und die zu einer weiteren Festigung der Rechtsanwaltschaft führen wird. Das neue System der Vergütung besteht im wesentlichen aus folgenden Hauptpunkten: 1. Allen Anwälten wird ein monatlicher Minimalverdienst garantiert. 2. Die Mitgliederversammlung des Kollegiums legt, ausgehend vom Durchschnittsverdienst der Anwälte, unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation, ihrer Ausbildung und des Umfangs der von ihnen geleisteten Arbeit drei bis vier Sätze des garantierten Minimalverdienstes fest, wobei der Höchstsatz den Mindestsatz um nicht mehr als das Dreifache übersteigen darf. Die Mitgliederversammlung legt außerdem die Summe fest, die an das Präsidium abgeführt wird. 3. Von der Summe, die nach der Auszahlung des garantierten Verdienstes verbleibt, wird den Anwälten ein zusätzlicher Betrag ausgezahlt, dessen Höhe von der Höhe der Einnahmen aus der Tätigkeit des Rechtsanwalts abhängt. (Das Einkommen des Rechtsanwalts besteht also aus dem festliegenden garantierten Verdienst und den zusätzlichen Summen, die entsprechend dem Umfang der vom Rechtsanwalt geleisteten Arbeit gezahlt werden.) 4. In allen Juristischen Konsultationen werden persönliche Konten der Anwälte geführt, in die alle Summen eingetragen werden, welche die Klienten als Honorar für die anwaltliche Tätigkeit zahlen. Die Vergütung der Rechtsanwälte geschieht nun folgendermaßen: 1. Der garantierte Minimalverdienst wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Rechtsanwalt während der gesamten Arbeitszeit des laufenden Monats entsprechend einem vom Leiter der Juristischen Konsultation aufgestellten Plan tätig war. Für die Zeit, in der der Anwalt unentschuldigt der Arbeit fernblieb, wird nichts ausgezahlt. 2. Beim Präsidium wird ein Reservefonds gebildet. Für diesen Fonds werden 5 bis 15% des Verdienstes eines Anwaltes, die über den garantierten Minimal- die etwa unseren Zweigstellen entsprechen. An der Spitze der Juristischen Konsultation steht ein Leiter, der vom Präsidium des Anwaltkollegiums ernannt wird. (Vgl. Karew, Sowjetische Justiz, Berlin 1952, S. 127 ff.) D. Bed. verdienst hinausgehen, einbehalten. Der Reservefonds wird auf Beschluß der Mitgliederversammlung geschaffen und dafür verwendet, um den Minimalverdienst an diejenigen Anwälte auszuzahlen, deren Einkünfte niedriger waren. 3. Die Summen, die in dem Reservefonds über das von der allgemeinen Versammlung festgelegte Maß hinaus eingingen und die nicht verausgabt wurden, werden einmal im Quartal unter den Anwälten aufgeteilt, von deren Zusatzverdienst sie einbehalten worden waren. Der Übergang zu diesem neuen System der Vergütung erfolgt auf freiwilliger Grundlage durch Beschluß der Mitgliederversammlung, der von zwei Dritteln der Mitglieder zu fassen ist. Diejenigen Anwaltskollegien, die bereits zu dem neuen System übergegangen sind, haben folgende positiven Ergebnisse erzielt: 1. Das Einkommen der Anwälte ist gewachsen, da die Leiter der Juristischen Konsultationen begannen, die Arbeit unter den Anwälten gleichmäßig zu verteilen. Die Anwälte selbst treten in Zivilsachen aktiver auf und erweisen den Betrieben und Verwaltungen stärkere juristische Hilfe. 2. Die Qualität der Arbeit hat sich verbessert, da von der Qualifikation des Anwalts die Festlegung dieses oder jenes Satzes des garantierten Minimalverdienstes abhängt. 3. Die Fluktuation der jungen Kader hat nachgelassen. 4. Die Disziplin der Anwälte ist erheblich gestiegen. 5. Zwischen den Anwälten haben sich kameradschaftliche Beziehungen entwickelt. Die Meinungsverschiedenheiten, die früher wegen der falschen Verteilung der Arbeit entstanden, haben völlig aufgehört. Aus den Auswertungen, Presseveröffentlichungen und Beschlüssen der Stützpunktberatungen von Vorsitzenden der Konsultationen in Moskau, Nowosibirsk und Rostow, die die Abt. Rechtsanwaltschaft des Ministeriums der Justiz durchführte, ist ersichtlich, daß die überwiegende Mehrzahl der Anwälte das neue System der Vergütung für das günstigste halten. Die positiven Ergebnisse der Arbeit, die mit diesem neuen System erzielt wurden, machen es notwendig, daß alle Anwaltskollegien zu diesem System übergehen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen hat das Kollegium, des Ministeriums der Justiz der RSFSR empfohlen, dieses System zu popularisieren, und den Präsidien der Anwaltskollegien vorgeschlagen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Übergang zu diesem einheitlichen System im Jahre 1959 zu vollziehen. (Übersetzt von Michael Benjamin, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft) Neuerscheinung Staat ohne Recht Des Bonner Staates strafrechtliche Sonderjustiz in Berichten und Dokumenten Von Prof. Dr. Geräts / Dr. G. Kühlig / K. Pfannenschwarz DIN A 5, etwa 640 Seiten, Leinen mit Schutzumschlag etwa 12,80 DM. Die Verfasser analysieren Gesetzgebung und Rechtsprechung in Westdeutschland und zeigen an Hand umfangreichen dokumentarischen Materials Ursprung, Umfang und Folgen des von reaktionären Richtern gehand-habten Gesinnungsstrafrechts. Sie beweisen, daß der Kampf um den Frieden und die Einheit unseres Vaterlandes nur erfolgreich sein kann, wenn er mit dem Kampf gegen den Justizterror verbunden ist. Die Kenntnis dieses Materials wird allen Staats- und Justizfunktionären von großem Nutzen sein. 371;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 371 (NJ DDR 1959, S. 371) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 371 (NJ DDR 1959, S. 371)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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