Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 362 (NJ DDR 1959, S. 362); Wenn man über das Wichtigste in den Normen des Völkerrechts spricht, so wird niemand leugnen, daß das Wichtigste dieser Normen die Verurteilung des Aggressionskrieges und die Bestätigung des Rechtes der Völker auf einen dauerhaften Frieden ist. Diese Thesen erhielten ihre Verkörperung auch in einem so allgemein anerkannten internationalen Dokument wie der Charta der Vereinten Nationen. Der Vorschlag der Sowjetunion über den Abschluß eines Friedensvertrages mit den beiden deutschen Staaten entspricht den Forderungen des Völkerrechts in vollem Maße auch aus dem Grunde, weil ein solcher Vertrag die Wiedergeburt des deutschen Militarismus unmöglich machen würde, weil er eine zuverlässige Garantie gegen die Entfesselung eines neuen aggressiven Krieges durch den deutschen Militarisiups wäre. Es fragt sich, was kann daran schlecht sein? Die Regierung der USA erklärt, sie könne mit den beiden deutschen Staaten DDR und Bundesrepublik keinen Friedensvertrag abschließen, sondern nur mit dem einheitlichen Deutschland. Das gleiche brachten die Außenminister Englands und Frankreichs zum Ausdruck, die die Position ihrer Regierungen darlegten. In diesem Zusammenhang ist jedoch noch eine Frage angebracht: Warum hat in diesem Fall die Regierung der USA nicht bis zur Bildung eines einheitlichen deutschen Staates gewartet und es für möglich gehalten, mit der Regierung eines der deutschen Staaten, der Regierung der Bundesrepublik, Abkommen abzuschließen, die die Ausrüstung der Bundeswehr mit Atom-und Raketenwaffen sowie die Errichtung von Atom-und Raketenstützpunkten auf dem Territorium der Bundesrepublik Vorgehen? Es ergibt sich eine völlig willkürliche Handhabung des Völkerrechts und seiner Normen. Wenn das eine oder andere Abkommen im Interesse der NATO und ihrer Militärstäbe liegt, dann kann man es mit einem der deutschen Staaten abschließen, mit der Bundesrepublik, und braucht nicht auf die Schaffung eines einheitlichen deutschen Staates zu warten. In diesem Fall wird das Völkerrecht nicht erwähnt. Liegt aber ein vorgeschlagenes Abkommen über einen Vertrag nicht im Interesse der NATO und ihrer Militärstäbe, dann erinnert man sich -sofort an das Völkerrecht und sucht nach einer Möglichkeit, sich auf irgendeine Norm des Völkerrechtes zu berufen, um unter diesem Vorwand die Unterzeichnung eines solchen Abkommens oder Vertrages abzulehnen. Gibt es keine derartige Norm, so beginnt man, eine zu erfinden. Eben dies geht gegenwärtig vor sich, da der Versuch unternommen wird, den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland abzulehnen und das mit der Berufung auf das Völkerrecht zu begründen, obwohl diese Berufung an der Sache vorbeigeht. IDerpflicUiutig der KlJitarbeiler des -bCreisgericlits Jena (iSladt) znm 10. alireslag der ß)rü ndung der CJD(3DI& Das Kreisgericht Jena (Stadt) schließt sich der Verpflichtung, die die Teilnehmer ■ des 3. Lehrgangs zur Qualifizierung von Kreisgerichtsdirektoren in Ettersburg abgegeben haben*, an. Wir werden bis zum 10. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Schaffung eines sozialistischen Gerichts und zur Vorbereitung der Richterwahlen so durchsetzen, daß die volle Einbeziehung der Werktätigen in die Arbeit des Gerichts und eine ständige Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen gewährleistet ist. Dabei werden die Erfahrungen der Kreisgerichte Riesa, Ilmenau und Demmin mit ausgewertet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sind dabei konsequent durchzuführen und zu kontrollieren: 1. Regelmäßige Kontrolle der Rechtsprechung in den Dienstbesprechungen des Richterkollektivs. 2. Kritische Auswertung der Rechtsprechung in der Abschlußbesprechung der Schöffen über die vorangegangene Schöffenperiode. 3. Auswertung wichtiger oder-typischer Verfahren in den Schöffenschulungen und den Schöffenaktivsitzungen. 4. Auswertung von Verfahren in Zusammenarbeit mit den Schöffenkollektiven in den Betrieben und Wohnbezirken. Dazu werden den Schöffen Urteilsabschriften ausgehändigt, die mit kurzem Bericht zurückzugeben sind. 5. Terminsnachricht an die Kaderabteilungen der Betriebe, die wiederum den Vorsitzenden des Schöffenkollektivs und den Leiter der Abgeordnetengruppe benachrichtigen, dathit die gesellschaftliche Erziehung auf breiter Grundlage eingeleitet wird und auch eine breite Kontrolle der Rechtsprechung erfolgen kann. 6. Teilnahme von Funktionären und Arbeitern aus den Betrieben an Gerichtsverhandlungen. 7. In bestimmten Verfahren Terminsnachricht an den Leiter des Abgeordnetenkabinetts, der die jeweils zu- vgl. NJ 1959 S. 330. ständige Ständige Kommission und den für den Wohnbezirk zuständigen Stadtverordneten benachrichtigt, damit Bürger aus dem Wohnbezirk des Angeklagten an der Verhandlung teilnehmen können. 8. Entsprechend dem Arbeitsplan der Stadtverordnetenversammlung-und des Rates der Stadt nimmt jeweils ein Vertreter des Gerichts in den Sitzungen an der Behandlung solcher Tagesordnungspunkte teil, die für die Arbeit des Gerichts und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen von Bedeutung sind. 9. Im 2. Halbjahr 1959 wird die Schulung der Abgeordneten über die Stellung der Gerichte in der Deutschen Demokratischen Republik fortgesetzt. 10. Die Arbeit des Kreisgerichts muß die Arbeit des Kreisausschusses der Nationalen Front unterstützen. Dazu müssen die regelmäßigen Besprechungen des Direktors als Kreisausschußmitglied im Kreissekretariat beitragen. 11. Die Zusammenarbeit mit dem FDGB-Kreisvor-stand muß verbessert werden. 12. In Aussprachen der Richter und Schöffen mit der Bevölkerung muß noch mehr zur Tätigkeit des Gerichts und zur Schaffung neuer Gesetze Stellung genommen werden. Zu diesen Aussprachen sind die Stadtverordneten einzuladen. 13. Zur Kontrolle der gesellschaftlichen Erziehung Verurteilter und zur Vorbereitung von Beurteilungen angeklagter Personen werden die am Gericht tätigen Schöffen an verhandlungsfreien Tagen operativ eingesetzt, indem sie sich in ihrem Betrieb über den Stand informieren und beratend und aufklärend wirken. 14. Die gesamte Arbeit des Gerichts muß zur Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben, die im Volkswirtschaftsplan und im Kreisplan gestellt sind, aktiv beitragen. Bis zum 15. September 1959 wird dem Minister der Justiz über die Verwirklichung dieser Maßnahmen berichtet werden. 362;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 362 (NJ DDR 1959, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 362 (NJ DDR 1959, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR. Entlang der Staatsgrenze der zur besteht das aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone.

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