Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 350

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 350 (NJ DDR 1959, S. 350); \ Die Erbauseinandersetzung Die Erbauseinandersetzung ist in erster Linie eine Angelegenheit der Erben selbst, die hierbei soweit wie möglich von der Hausgemeinschaft oder anderen hierzu geeigneten sozialistischen Gemeinschaften unterstützt werden. Kommt es zu keiner Einigung, dann ist es Aufgabe des Staatlichen Notariats, die Erbauseinandersetzung herbeizuführen. Das Staatliche Notariat stützt sich bei dieser Tätigkeit ebenfalls auf eine breite Mitwirkung der Werktätigen. Es soll berechtigt werden, rechtsgestaltende Entscheidungen zu treffen. Gerade im Hinblick auf die Erbauseinandersetzung kommt es auf eine intensive Erziehungsarbeit an, um den ganzen Zank und Streit, wie er hierbei im Kapitalismus bestanden hat und zum Teil auch heute noch nicht überwunden ist, aus der Welt zu schaffen. Deshalb ist es besonders wichtig, gerade hierbei die Mitwirkung der mit den Verhältnissen vertrauten Werktätigen zu erlangen und diese durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen zu sichern. * Wie bereits eingangs betont, kam es hier nicht auf die Darstellung von Einzelheiten an. Eine Reihe von Fragen (z. B. Erbschein, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft) sind zugunsten der Erörterung der Grundlagen des sozialistischen Erbrechts bewußt vernachlässigt worden. Die Aufgabe besteht jetzt darin, über die wichtigsten erbrechtlichen Probleme eine breite Diskussion zu entfalten. Aus der Praxis für die Praxis Die Einleitung der gesellschaftlichen Erziehung und der neue Arbeitsstil im Strafverfahren Krutzsch hat in NJ 1959 S. 113 ff., 153 ff. zu Fragen des neuen Arbeitsstils und den Aufgaben der gesellschaftlichen Erziehung Stellung genommen. Beim Kreisgericht Auerbach (Vogtl.) sind wir schon an die Verwirklichung dieser guten Hinweise herangegangen. Um in der gesellschaftlichen Erziehung voranzukommen, orientieren wir uns auf die Schwerpunkte: Weiterentwicklung der Schöffenarbeit, enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Volkspolizei sowie enge Verbindung mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Wir haben alle Schöffen in 23 Betriebs- und 12 Wohnbezirkskollektivs zusammengefaßt. Jedes Kollektiv wird durch ein Mitglied des Schöffenaktivs und einen Berufsrichter angeleitet. Wir leiteten dahingehend an, daß die Schöffenkollektivs zwar nicht Träger, aber doch Motor der gesellschaftlichen Erziehung sind. Deshalb müssen sie zu den Betriebsparteiorganisationen, Gewerkschaftsgruppen und den örtlichen Organen der Staatsmacht enge Verbindung halten. Die Schöffen treten dafür ein, daß die Betriebe grundsätzlich vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens keine fristlosen Entlassungen mehr vornehmen. Seit November 1958 nehmen neben Vertretern der Betriebsleitung und der BGL immer Vertreter des Schöffenkollektivs aus dem Betrieb des Angeklagten an der Hauptverhandlung teil. Nach der Hauptverhandlung werden zwischen dem Vorsitzenden, dem Vertreter des Schöffenkollektivs und weiteren Betriebsangehörigen Aussprachen über die Erziehung des Angeklagten und über die Beseitigung der in der Verhandlung festgestellten betrieblichen Mängel geführt. Schon seit Mitte vorigen Jahres haben wir in einzelnen Fällen den Vorsitzenden der Betriebsschöffenkollektivs Urteilsabschriften zur Auswertung in der Betriebszeitung bzw. an der Schöffenwandzeitung überlassen. Die Erfahrung lehrt, daß alle Urteile zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückgereicht wurden und die Schöffenkollektivs verantwortlich damit umgingen. Auch von der Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung haben wir regen Gebrauch gemacht, ln einigen Fällen beauftragten wir gut arbeitende Schöffenkollektivs mit der öffentlichen Bekanntmachung des Urteils. Sie erfolgte dann meist an der Schöffenwandzeitung, im Betriebsfunk oder in persönlichen Gesprächen. Der Vorsitzende des Kollektivs erhielt dazu Anleitung. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Volkspolizei ist insbesondere dadurch gewährleistet, daß in regelmäßigen Abständen gemeinsame Parteiversammlungen oder Besprechungen durchgeführt werden. Wir haben mit allen Mitarbeitern der Sachgebiete des Ermittlungsorgans eine Schulung über Fragen des neuen Arbeitsstils und der gesellschaftlichen Erziehung durchgeführt. Insbesondere haben wir darauf hingewiesen, daß bereits im Ermittlungsverfahren aus dem Lebenskreis des Beschuldigten konkrete Ermittlungen, die über die bloße Tat hinausgehen, getroffen werden müssen. Es sind schon Beispiele bekannt, in denen die Volkspolizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die gesellschaftliche Erziehung einleitete und das Verfahren dann einstellte. Um die Schöffenkollektivs verstärkt in die gesellschaftliche Erziehung einbeziehen zu können, haben wir den Ermittlungsorganen der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft die Namen der Mitglieder der Schöffenkollektivs bekanntgegeben. Wenn wir uns in Parteiversammlungen mit Problemen beschäftigen, die die gemeinsame Arbeit der Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und des Gerichts betreffen, dann laden wir dazu auch einen Vertreter der Volkspolizei ein. In den letzten Monaten hat sich auch unsere Verbindung zu den örtlichen Organen der Staatsmacht gefestigt. Wir haben uns gründlich über die politischen und ökonomischen Aufgaben des Kreises informiert und konnten daher durch parteiliche Entscheidungen und eine zielstrebige politische Massenarbeit zur Lösung der Aufgaben unseres Kreises beitragen. Andererseits konnten wir in Berichterstattungen vor dem Kreistag, der Stadtverordnetenversammlung und den Gemeindevertretungen und bei unserer Mitarbeit in den Aktivs der Ständigen Kommissionen des Kreistags auch den örtlichen Organen Hinweise geben. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beschäftigt sich schon jetzt intensiv mit der Vorbereitung der Richterwahl und den Fragen der gesellschaftlichen Erziehung. Während zweier Monate nehmen Kommissionsmitglieder an den Gerichtsverhandlungen teil, um die Arbeit der Berufsrichter, die Anwendung der Gesetzlichkeit und die Probleme der gesellschaftlichen Erziehung kennenzulernen. Wir sind bemüht, verstärkt Schöffen für die Mitarbeit im Aktiv der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz heranzuziehen. An Hand einiger Beispiele soll im folgenden dargelegt werden, wie wir den neuen Arbeitsstil verwirklichen: Die Gemeinde W. ist ein Schwerpunkt in der politischen Massenarbeit. Wir beschlossen daher, dort verstärkt zu arbeiten und recht bald eine Berichterstattung durchzuführen. Im Februar 1959 mußte der Mittelbauer M. wegen Betrugs von der Strafkammer unseres Gerichts zu neun Monaten Gefängnis verurteilt werden. An der Hauptverhandlung hatten Vertreter des Rates der Gemeinde W. und zahlreiche Ortsbewohner teilgenommen. Anfang April sprachen wir mit dem Bürgermeister, und wir wurden uns im Richterkollektiv darüber einig, den Angeklagten evtl, vorzeitig aus dem Strafvollzug zu entlassen und ihm für den Strafrest eine Bewährungzeit zu bewilligen. In einer gemeinsamen Aussprache mit dem Rat der Gemeinde, der Kreisleitung der SED, dem Staatsanwalt und dem Richterkollektiv über die Situation in der Gemeinde und die Möglichkeiten der Umerziehung des Angeklagten ohne weiteren Strafvollzug wurde unsere Absicht gebilligt. Der Verurteilte hatte fast die Hälfte der Strafe verbüßt, sich einsichtsvoll verhalten und wurde zur Frühjahrsbestellung auch dringend auf seiner Wirtschaft erwartet. 350;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 350 (NJ DDR 1959, S. 350) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 350 (NJ DDR 1959, S. 350)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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