Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 337

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 337 (NJ DDR 1959, S. 337); Stellungen der jeweils Beteiligten ausgeht und sich darauf orientiert, geht von dem Inhalt und der Form des bürgerlichen Rechtsdenkens aus. Vor uns als marxistischen Juristen steht aber gerade die Aufgabe, diese isolierte Individualität des Rechts zu durchbrechen und damit die enge Grenze des bürgerlichen Rechtshorizonts zu überwinden. Ferner bedient sich Lusche in seinem Beitrag auch der bürgerlich-rechtlichen Untersuchungsmethode, wenn er das zu findende Rechtsverhältnis von den im BGB geregelten abstrakten Rechtsinstitutionen aus erfassen will. Dies entspricht dem bürgerlichen Rechtsdogmatismus in seiner besonderen Erscheinungsform des Rechtsformalismus. Das jeweilige Rechtsinstitut wird dabei isoliert und losgelöst von der gesellschaftlichen Wirklichkeit betrachtet, und die in der Praxis der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus damit zwangsweise verbundenen konkreten Klassenverhältnisse und die jeweilige Klassenkampfsituation werden ignoriert. Lüsches Beitrag ist also ein Versuch, das erforderliche Rechtsverhältnis zu finden, ohne eine klassenmäßige Analyse der im konkreten Fall zu regelnden gesellschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen. Bereits beim Ausgangspunkt der Untersuchungen wird übersehen, daß das fragliche Rechtsverhältnis weder von den individuellen Interessen der einzelnen Vertragspartner her bestimmt noch aus den zur Zeit bestehenden Rechtsnormen hergeleitet werden kann. Die Untersuchung eines Rechtsverhältnisses hat vielmehr auf der Grundlage des dialektischen Materialismus zu erfolgen, d. h., es ist immer von einer allseitigen, konkreten Analyse unserer gesellschaftlichen Entwicklung und Perspektive, von der Klassenlage und Klassenkampfsituation auszugehen. Da das Recht unseren Entwicklungsprozeß aktiv zu unterstützen hat, darf es nicht im Widerspruch zu unseren sozialistischen Produktionsverhältnissen und deren Entwicklung stehen. Es muß vielmehr die sozialistische Umgestaltung auf dem Lande fördern und somit dem sozialistischen Aufbau dienen. Das Recht darf die gesellschaftliche Entwicklung in keiner Weise einschränken oder gar hemmen. Die juristische Ausgestaltung neuer gesellschaftlich-ökonomischer Verhältnisse darf daher nur parteilich vom Standpunkt der Förderung des Aufbaus des Sozialismus aus erfolgen. Im konkreten Fall war also ein Rechtsverhältnis zu schaffen, das dem V achs-tumsprozeß der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande entspricht, auch derjenigen Verhältnisse, 'die zwischen LPG und Einzelbauern bestehen. Da das Recht ein wichtiges Mittel der staatlichen Leitung beim Prozeß der Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist, muß dieses Rechtsverhältnis auch aktiv gestaltend auf die Entwicklung der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande einwirken. / Lusche geht weiter davon aus, daß das Ziel, das durch den Austausch erreicht werden soll, grundsätzlich die zeitlich beschränkte Nutzung' der landwirtschaftlichen Fläche des anderen Teiles ist. Diese Grundkonzeption wird durch den Hinweis auf Pachtschutz und die Möglichkeit 3er Verlängerung des Pachtvertrags nur unwesentlich eingeschränkt. Mit einer solchen Auffassung bezieht man aber nicht nur eine neutrale Haltung, sondern stellt sich auf die Position des noch nicht von der Entwicklung und Perspektive der sozialistischen Landwirtschaft überzeugten Einzelbauern, der lediglich für eine bestimmte Zeit aus wirtschaftlichen Gründen einen Nutzungstausch von landwirtschaftlichen Flächen vornehmen möchte. Wir haben uns aber als marxistische Juristen auf die gesellschaftliche Entwicklung zum Sozialismus zu orientieren gilt es doch, alte Verhältnisse umzuwälzen und neue, -sozialistische Verhältnisse' und Beziehungen der Menschen aufzubauen. Das bedeutet, die Übereinstimmung der gesellschaftlichen mit den persönlichen Interessen der Bürger als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Staates zu verwirklichen. Wenn aus besonderen Gründen ein Nutzungstausch landwirtschaftlicher Flächen zwischen LPG und Einzelbauern vorgenommen werden soll, so entspricht er nur dann unserer sozialistischen Perspektive, wenn die LPG, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, eine uneingeschränkte Nutzungsberechtigung an diesen Flächen erwerben kann, denn nur dies dient der Siche- rung der sozialistischen Großraumbewirtschaftung. Eine zeitlich beschränkte Nutzungsberechtigung, der Lusche das Wort redet, widerspricht der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande. Sie ist daher abzulehnen. Die Nutzungsberechtigung der LPG darf also zeitlich nicht beschränkt werden. Nach diesem Grundsatz wird in der Praxis bereits verfahren. So werden u. a. von den Räten der Kreise Pachtverträge mit den Verpächtern nur dann abgeschlossen, wenn die Verpächter sich bereit erklären, nach der vom Rat des Kreises vorzunehmenden Nutzungsübertragung an die LPG auch dieser die, zeitlich uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks zu gestatten. Die LPG kann nur dann mit erheblichen Kosten Bau- oder Meliorationsarbeiten durchführen, Wege- und Grabennetze verändern, Bodenanteile nach den Bestimmungen des Statuts zur persönlichen Hauswirtschaft zuteilen, wenn sie nicht Gefahr läuft, das ihr zur Verfügung gestellte Land eines Tages wieder zu verlieren. Dieser Grundsatz ist nicht neu. Nach den Bestimmungen der Musterstatuten (Absehn. II Ziff. 2, 3 und 6) wird in die LPG eingebrachtes Pachtland nicht anders behandelt. Lusche kommt bei seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß der Austausch landwirtschaftlicher Nutzflächen zwischen LPG und Einzelbauern ein Pachtvertrag besonderer Art sei. Er stützt sich dabei auf die Auffassung, daß das Wesen der Pacht in der zeitweiligen Überlassung einer Sache oder eines Rechts zum Gebrauch und zur Fruchtziehung auf der einen Seite und in der Zahlung des Pachtzinses auf der anderen Seite zu sehen sei. Das ist aber der formale, bürgerliche Rechtsstandpunkt, wie er in jedem bürgerlichen Zivilrechtslehrbuch oder BGB-Kommentar zu finden ist. Zunächst ist dazu zu sagen, daß das Wesen des im BGB geregelten Pachtvertrages über ein landwirtschaftliches Grundstück die bürgerliche Rechtsform der Aneignung der Grundrente durch den Grundeigentümer darstellt. Das bürgerliche Rechtsinstitut der Pacht entspringt dem kapitalistischen Grundeigentum. Es hat daher infolge der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR gegenüber der vergangenen Zeit an Bedeutung verloren. Staatliche Organe schließen heute meistens Nutzungsverträge ab. Das Wesen der Pacht ist also nicht die zeitweilige Überlassung einer Sache oder eines Rechts zum Gebrauch und zur Fruchtziehung für eine Gegenleistung des Vertragspartners wie Lusche dargelegt hat , sondern der Verpächter und Grundeigentümer will sich nicht selbst an der landwirtschaftlichen Produktion beteiligen. Er überläßt vielmehr dem Pächter gegen Zahlung der Grundrente die Bewirtschaftung seines Grundeigentums. Bereits aus dem Wesen der Pacht ergibt sich, daß diese bürgerliche Rechtsinstitution nicht das Ziel verfolgt, landwirtschaftliche Flächen auszutauschen. Ein Vertrag, in dem jeder Partner zugleich Pächter und Verpächter sein soll, ist eine rechtliche Konstruktion, die dem ökonomischen Inhalt und dem Wesen der Pacht sowie dem Willen der Vertragspartner widerspricht. In diesem Zusammenhang vertritt Lusche auch noch die Auffassung, daß keine Notwendigkeit bestehe, ein von den Grundtypen des BGB losgelöstes Vertragsverhältnis zu schaffen, und begründet dies mit praktizisti-schen Erwägungen. Unser Rechtsdenken darf aber nicht in BGB-Kategorien verlaufen. Lusche übersieht, daß die Hauptschwierigkeiten für die praktische Justizarbeit in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus nicht in der Ausgestaltung eines bestimmten Rechtsproblems liegen, sondern darin, daß die von unserem Staat sanktionierten Rechtsnormen nunmehr zu einem Hemmnis der weiteren Entwicklung eines sozialistischen Rechtsbewußtseins und eines sozialistischen Rechts geworden sind. Hätte Lusche das neu entstandene gesellschaftliche Verhältnis zwischen LPG und Einzelbauern vom konsequent marxistischen Standpunkt aus untersucht, dann wäre er wahrscheinlich zu dem Ergebnis gekommen, daß das im vorliegenden Fall zu findende Rechtsverhältnis zwar bestimmte Nutzungsberechtigungen gewähren muß, jedoch nicht als Pacht gern. §§ 581 ff. BGB anzusehen ist. Auch können die Bestimmungen über die Pacht nicht analog angewendet werden. Durch den Austausch von. Nutzflächen will die LPG nicht den ökonomischen Inhalt der Pacht, nämlich Grundrente, realisie- 337;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 337 (NJ DDR 1959, S. 337) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 337 (NJ DDR 1959, S. 337)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der in der akkreditierte Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien,sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erhöhen. Der Staatsanwalt unterstützt im Rahmen seiner Verantwortung als Leiter des Ermittlungsverfahrens die Linie bei der Feststellung der Wahrheit über die Straftat ued bei der Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen lassen uns aber nicht die Psyche der Verhafteten erkennen. Es kann jederzeit zu nicht vorher erkennbaren Vorkommnissen kommen.

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