Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 336 (NJ DDR 1959, S. 336); fang nimmt die Möbelproduktion ein (Küchen-, Büro-und Polstermöbel). Die Textilindustrie ist in den Haftanstalten ebenso vertreten wie die Produktion von anderen Gebrauchs- und Massenbedarfsgütern, wie z. B. Herstellung von Bestecken, Wurstschneidemaschinen, Uhren usw.“ (S. 94/95). Kern weist mit vollem- Grund auch auf die bestehenden Schwierigkeiten hin. Nicht jede nützliche Arbeit ist schon Erziehung. Die in den Zellen geleistete Arbeit, mag sie auch noch so produktiv sein, ist für die Erziehung bedeutungslos, da sie nicht zu echter Kollektivität führt. Darum kommt alles darauf an, die Arbeit in den Strafanstalten als sozialistische Gemeinschaftsarbeit auszubauen, wobei gerade die Organisierung des Ar-beisprozesses durch die Gefangenen selbst eine große Rolle spielt. Gerade für sie ist es notwendig, sich auch zu schulen, diszipliniert zu arbeiten und zugleich die Organisatoren ihrer eigenen Arbeit zu sein. Nach der Darstellung der Bedeutung der politisch-kulturellen Erziehungsarbeit mit den Strafgefangenen, in der viele wertvolle Gedanken entwickelt werden, behandelt Kern einige Fragen der rechtlichen Stellung der Strafgefangenen. „Die Fixierung der rechtlichen Stellung des Straf-, gefangenen, so unbedeutend dies im ersten Moment erscheint und so wenig diese Frage die Öffentlichkeit interessiert, hat dennoch große Bedeutung für die Ausgestaltung und Durchführung des Strafvollzuges“ (S. 113). Das ist unbedingt richtig, ja, man kann es dahin, ergänzen, daß die Achtung vor den Rechten des Strafgefangenen ein notwendiger Bestandteil der Achtung seiner menschlichen Persönlichkeit ist, und diese darf niemals verletzt werden. Im Gegenteil, wir können von ihm nur Disziplin verlangen, wenn wir seine Persönlichkeit achten. Man muß hier aber sagen, daß das für uns für den sozialistischen Staat und seine Funktionäre eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Es ist undenkbar für den Humanismus des sozialistischen Staates und seiner Funktionäre, daß für sie die menschliche Solidarität bei den Strafgefangenen aufhört, wie das für den barbarischen bürgerlichen Strafvollzug so typisch ist. Besondere Beachtung verdienen Kerns Bemerkungen über die arbeitsrechtliche Lage der Strafgefangenen. Hier ist manches strittig, und viele Lösungen sind nicht befriedigend. Das hat ohne Zweifel auch seinen Grund in dem unbefriedigenden Zustand unserer Arbeitsrechtswissenschaft überhaupt, der mit der jetzt beginnenden Diskussion über das Arbeitsgesetzbuch gewiß beseitigt werden wird. Völlig recht hat Kern mit der Kritik an den Bestimmungen über die mechanische Anrechnung der erreichten Produktionserfolge auf die Haftzeit. Er betont, daß hier ein Widerspruch zum Erziehungsgedanken vorliegt. „Der Strafgefangene Helmut Sch. z. B. erarbeitete sich im Haftarbeitslager M. einen Strafnachlaß von 1084 Tagen, Alfred T. einen von 1040 und Herbert T. einen von 995 Tagen. Nicht die durch das Urteil gesetzte Frist bestimmt das Ende der Strafzeit, sondern der Strafgefangene hat gesetzlich das Recht zugebilligt erhalten, vor Ablauf dieser Frist entlassen zu werden, sogar dann, wenn ersichtlich wird, daß ein erzieherischer Erfolg nicht erreicht ist. Dieses Recht kann ihm nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Fluchtverdacht usw.) entzogen werden“ (S. 118/119). Kerns Buch regt an und gibt daran kann kein Zweifel bestehen die ideologische Grundlage für die Neugestaltung unseres Strafvollzugs. Für die Ausgestaltung unseres Strafvollzugs selbst ist vieles noch zu tun. Das gilt einmal für die komplizierten Probleme der organisatorischen Ausgestaltung, die natürlich sehr viel komplizierter sind, als sie früher waren, als die bürokratische, militärisch-barbarische Zucht in den Strafanstalten galt. Das gilt aber auch für die Erringung des Verständnisses für diese neuen Grundlagen unseres Strafvollzugs. Kern führt eine Reihe von Beispielen dafür an, daß ein solches Verständnis in unserer Praxis nicht da ist und daß auch der ganze Ernst der Sache nicht gesehen wird. Seine Schrift gibt eine sehr reale Einschätzung der Lage, wenn in ihr gesagt wird: „Neben sachlichen Mängeln, die sich aus dem vom bürgerlichen Staat übernommenen System der Strafanstalten ergeben, sind es vor allem auch ideologische Fragen, die sich in der Erziehungsarbeit im Strafvollzug hemmend auswirken. Diese Arbeit soll dazu beitragen, die Fragen des Strafvollzugs in den Bereich der wissenschaftlichen Arbeit einzubeziehen, die ideologischen Fragen klären helfen und die in der praktischen Arbeit stehenden Funktionäre des Strafvollzugs anregen, ihre Erfahrungen in der Erziehung selbständig zu verallgemeinern und ihre Tätigkeit zu verbessern“ (S. 127). Zur Rechtsnatur des Austausches landwirtschaftlicher Nutzflächen zwischen LPG und Einzelbauern Zugleich ein Beitrag zur Überwindung des bürgerlichen Rechtsdenkens Von HEINZ GOLD, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Dem in NJ 1958 S. 478 ff. veröffentlichten Beitrag von Lusche über die Rechtsnatur des Austausches landwirtschaftlicher Nutzflächen zwischen LPG und Einzelbauern lag ein Referat zugrunde, das der Verfasser auf einer Problemtagung der Abteilung IV der Obersten Staatsanwaltschaft gehalten hatte. Der Beitrag berücksichtigte jedoch weder die kritischen Hinweise und das Ergebnis der Diskussion noch die Rechtsauffassung der Obersten Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus ist es bemerkenswert, daß die Redaktion den Beitrag noch nach den Ergebnissen der Staats- und Rechtswissenschaftlichen Konferenz in Babelsberg vom 2. und 3. April 1958 veröffentlicht hat, obwohl er ein treffendes Beispiel dafür ist, wie manche Juristen heute noch versuchen, neue gesellschaftlich-ökonomische Erscheinungen und Institutionen mit den Formen des bürgerlichen Rechts zu erfassen. Bereits auf der damaligen Problemtagung der Obersten Staatsanwaltschaft wurde der Auffassung Lüsches, der Austausch landwirtschaftlicher Nutzflächen erfolge in der Form des Pachtvertrags des BGB, widersprochen. Als Ergebnis der Diskussion wurde festgehalten, daß es sich nicht um einen im BGB enthaltenen Vertragstyp, sondern um einen atypischen zivilrechtlichen Vertrag handele. Inzwischen ist nun im Entwurf des Gesetzes über die LPG (§ 12) das Rechtsverhältnis als Nutzungs- tausch ausgestaltet und damit Klarheit über Inhalt und Form geschaffen worden. Wenn jetzt noch einmal auf den Beitrag Lüsches zurückgegriffen wird, dann insbesondere deshalb, weil seine Ausführungen Unklarheiten über grundsätzliche Fragen unserer marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie erkennen lassen. Lusche geht zunächst von dem praktischen Bedürfnis aus, einen Austausch landwirtschaftlicher Nutzflächen vorzunehmen, um verstreute landwirtschaftliche Nutzflächen im Interesse der Großraumbewirtschaftung zusammenfassen zu können. Dieses Bedürfnis ist immer noch vorhanden. Aber auch bei der Betrachtung dieser Frage muß die Gewinnung derjenigen Einzelbauern, mit denen Flächen ausgetauscht werden sollen, für den Eintritt in die LPG im Vordergrund stehen. Auch der Bauer, der heute noch nicht Mitglied der LPG ist, wird einmal von der Richtigkeit der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft überzeugt sein und in die LPG eintreten. Wenn Lusche aber ausführt, daß deshalb ein Rechtsverhältnis gefunden werden müßte, „das beide Teile bindet und den beiderseitigen Interessen gerecht wird“, so kann man dem nicht folgen. Bereits dieser Ausgangspunkt ist fehlerhaft. Ein Jurist, der in der wissenschaftlichen oder praktischen juristischen Tätigkeit von individuellen Rechtsvor- \ 336;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 336 (NJ DDR 1959, S. 336) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 336 (NJ DDR 1959, S. 336)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der wirtschafts-schädigenden Handlungen sind die Voraussetzungen zu schaffen, um die vom Gegner und den Wirtschaftsstraftätern genutzten Möglichkeiten und die die Straftaten begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X