Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 335 (NJ DDR 1959, S. 335); Erst die sozialistische Gesellschaft stellt das richtige Verhältnis des Menschen zur Gesellschaft her. Sie öffnet für jeden alle Tore, um seine Talente und Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen. Sie eröffnet ihm auch das breite Feld menschlicher Solidarität und Kollektivität. Sie tut alles, damit er in der Lage ist, seinen Platz in der Gesellschaft auszufüllen durch seine Mitwirkung an der Gestaltung des gesellschaftlichen Ganzen und damit seiner eigenen Lebensgrundlage. Der zweite Teil der Schrift ist der Erziehung im Strafvollzug in der DDR gewidmet. Dieser Teil baut auf einer ausgezeichneten Analyse der Veränderung des Charakters der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft auf, der revolutionären Umwälzung, die die Arbeit und mit der Arbeit das gesamte Verhältnis des Menschen zur Gesellschaft überhaupt erfährt. Kern legt mit Recht gerade dieser Frage, die den Praktikern vielleicht als eine fernliegende theoretische Frage erscheinen mag, das allergrößte Gewicht bei. Allerdings könnte sie heute zwei Jahre nach der Abfassung der Arbeit, die im Juli 1957 als Doktordissertation verteidigt wurde entsprechend unseren Erfahrungen noch breiter, noch tiefer dargelegt werden. Es mag hier nur auf das hingewiesen werden, was Walter Ulbricht über die sozialistische Arbeit auf dem V. Parteitag sagte und was auf dem 4. Plenum über die Bedeutung der sozialistischen' Gemeinschaftsarbeit dargelegt wurde. Die Arbeit ist heute eben nicht mehr nur Verausgabung von Arbeitskraft, sie ist die wichtigste, die grundlegende Verbindung des Menschen mit der Gesellschaft. Und ebenso wie durch die breite Entfaltung der Produktivkräfte die Gesellschaft immer mehr vermenschlicht wird, wird auch der Arbeitende selbst durch die breite Entfaltung seiner schöpferischen Kräfte vergesellschaftet, zu einem Menschen, der fest mit beiden Füßen auf dem Boden der Gesellschaft steht, und wer das tut, geht nicht den Weg des Verbrechens. Weil die Arbeit bei uns einen anderen Charakter hat, darum wird sie auch, im Strafvollzug angewandt, zu einem immer besseren und wirksameren Mittel der Umerziehung und der Zurückgewinnung des Straffälligen für die Gesellschaft. Deshalb ist die Arbeit der größte Erziehungsfaktor zur Herstellung wirklich menschlicher Beziehungen, zur Durchsetzung der menschlichen Solidarität. Das ist ein völlig verändertes Fundament gegenüber der heuchlerischen kleinbürgerlichen Fragestellung nach der „Besserung des Strafgefangenen durch die Arbeit“, wie sie unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen gestellt wird. Die „Besserung“ das ist dort nur die Gewöhnung an das Joch der kapitalistischen Arbeit. Die Arbeit im Strafvollzug kann Besserung, Heranführung des Menschen an die Gesellschaft selbst nur da sein, wo die Arbeit überhaupt einen bewußt gesellschaftlichen Charakter angenommen hat, wo sie gesellschaftliche Tätigkeit, Tätigkeit für das Ganze, für die Festigung der Grundlagen des Lebens aller geworden ist. Kern führt aus: „Nicht alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zeigen in ihrem Verhalten zur Arbeit und zur Gesellschaft eine solche Einstellung wie der fortschrittliche Teil von ihnen. Das ist eine durchaus gesetzmäßige Erscheinung. Der Marxismus-Leninismus lehrt, daß das Bewußtsein der Menschen hinter der ökonomischen Entwicklung zurückbleibt und daß erst im Kommunismus der Widerspruch zwischen dem Stand der ökonomischen Entwicklung und dem ideologischen Niveau der gesamten Gesellschaft beseitigt sein wird. In unserem Staat, der erst vor relativ kurzer Zeit entstanden ist, ,also in jeder Beziehung, ökonomisch, sittlich, geistig, noch behaftet ist mit den Muttermalen der alten Gesellschaft1, müssen sich diese Überreste noch besonders stark auswirken.“ (S. 71). Man darf natürlich angesichts des großen Umwälzungsprozesses, der sich bei uns vollzieht, die Widersprüche und Schwierigkeiten nicht übersehen. Aber wir haben heute Fortschritte erreicht. Die Auswirkungen der Durchsetzung der sozialistischen Verhältnisse zeigen sich vor allem in dem Absinken der Kriminalität selbst. Sie finden ihren Ausdruck in der Strafgesetzgebung; darin, daß wir durch das Gesetz über die Er- gänzung des Strafgesetzbuches Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. Dezember 1957 den materiellen Verbrechensbegriff gesetzlich verankert, die Gesellschaftsgefährlichkeit als Kriterium des Verbrechens festgelegt und die Funktion der Strafe als Erziehung zu einem gesellschaftsgemäßen Verhalten durch den öffentlichen Tadel und die bedingte Verurteilung gestärkt haben. Unsere Erfolge auf dem Wege des Sozialismus haben aber auch ihre Auswirkungen darin, daß uns die Möglichkeit eröffnet wurde, den Strafvollzug auf der Grundlage der produktiven Arbeit der Arbeit, in der die Persönlichkeit als gesellschaftliche Persönlichkeit wächst und sich festigt auszugestalten. Kern stellt die Frage, ob damit die Strafe bei uns den Zwangscharakter verloren hat, und antwortet: „Ein solcher Standpunkt ist nicht vertretbar. Ge- wiß, von der bisher üblichen Weise des staatlichen Zwanges ist man bei diesen Strafen abgegangen. Der Unterschied zwischen diesen und den anderen Arten der Strafe besteht darin, daß der Zwang hier nicht im repressiven Eingriff in die Rechte der Person und in der damit verbundenen zwangsweisen Erziehung durch die damit beauftragten Organe besteht, sondern sich auf die gesellschaftliche Ächtung, auf die moralisch-politische Verurteilung einer den Interessen der Gesellschaft widersprechenden Handlung beschränkt. Weil der Zwang in unserem Staat nicht Selbstzweck ist, vielmehr der Disziplinierung der Staatsbürger, der Erziehung zur Disziplin und Selbstdisziplin dient, wird die Art des Zwanges angewandt, mit der dieses Ziel erreicht werden kann“ (S. 83/84). Kern geht zum Schluß auf die Mittel der Umerziehung im einzelnen ein. Hier steht an erster Stelle die produktive Arbeit, nach Marx’ berühmten Worten aus dem „Gothaer Programm“ das „einzige Besserungsmittel“. Er geht auf die Entwicklung der Arbeit als Erziehungsmittel im Strafvollzug in der DDR ein und auf die ideologischen und organisatorischen Schwierigkeiten ihrer Durchsetzung. Großzügige Produktionsprozesse in den Strafanstalten zu organisieren, war in der ersten Zeit unmöglich. Man griff als Kompromißlösung zur Bewährungsarbeit, die allerdings nicht die erforderliche Kontrolle über den Arbeitenden gewährleistete. In der ersten Richtlinie der Deutschen Justizverwaltung vom September 1947 wird die Notwendigkeit der produktiven Arbeit mit großer Schärfe betont. „Nach diesen Richtlinien war erstmalig bestraften oder nur geringfügig vorbestraften Personen mit Strafen bis zu einem Jahr die Möglichkeit gegeben, durch besonders dafür bestimmte Arbeit während eines gewährten Strafaufschubs die Vollstreckung der gegen sie erkannten Freiheitsstrafe abzuwenden. Nach Ableistung der Bewährungsarbeit, die im Prinzip auf eine kürzere Zeit als die Freiheitsentziehung bemessen war, wurde die Vollstreckung der Strafe im Gnadenwege erlassen. Langfristig bestrafte Personen erhielten diese Möglichkeit erst nach Verbüßung des größten Teiles der Haftzeit, wenn sie sich während dieser Zeit gut geführt hatten. Nur überstieg bei diesen die Dauer der Bewährungsarbeiten in der Regel die noch zu verbüßende Zeit der Reststrafe“ (S. 93). All das brachte Erfolge, nicht nur ökonomische. Hier „verkörperte sich bereits der neue Geist unserer Strafjustiz, die den Rechtsbrecher nicht mit Rache verfolgt und ihn nicht für die Straftat ,büßen“ läßt, sondern ihn nach Möglichkeit zu erziehen sucht“ (S. 93). Unsere Bemühungen führten dazu, daß während 1949 etwa 30 Prozent der Strafgefangenen mit produktiver Arbeit beschäftigt wurden die Zahl 1950 auf 70 Prozent anstieg und seit Ende 1956 etwa 100 Prozent beträgt. „Das Netz der Haftanstalten und Haftarbeitslager ist in seiner heutigen Form ein umfangreiches Netz von Produktionswerkstätten und Betrieben, in denen eine vielfältige und z. T. komplizierte Produktion durchgeführt wird, die eine reale Basis für die im Strafvollzug zu leistende Erziehungsarbeit darstellt. In den Haftanstalten werden u. a. Kraftfahrzeugersatzteile produziert, Raupenketten für Traktoren hergestellt, auch sind Strafgefangene im Spinnerei-und Werkzeugmaschinenbau tätig. Einen großen Um- 335;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 335 (NJ DDR 1959, S. 335) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 335 (NJ DDR 1959, S. 335)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und operativen Mitarbeiter. Dazu gehören die Entwicklung des sicherheitspolitischen Denkens, einer größeren Beweglichkeit, der praktischen Fähigkeiten zur Anwendung und schnelleren Veränderungen in der Arbeit mit dem Plan beachtet werden, daß er - obwohl zu einem Zeitpunkt fixiert, zu dem in der Regel bereits relativ sichere Erkenntnisse zu manchen Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Operativen Vorgangs bestehenden oder nicht bestehenden Zusammenarbeit zwischen der vorgangsbearbeitenden operativen Diensteinheit und der zuständigen Untersuchungsabteilung eine enge Zusammenarbeit in der Abschlußphase jedes Operativen Vorganges.

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