Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 334 (NJ DDR 1959, S. 334); Im gegenwärtigen Zeitpunkt steht im Zusammenhang mit dem Aufbau der kommunistischen Gesellschaft vor dem sowjetischen Volk die Aufgabe, in historisch kürzester Frist die Kriminalität im Lande völlig zu liquidieren. Diese Aufgabe kann nicht nur von den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Miliz gelöst werden, sondern dies erfordert die Teilnahme der Öffentlichkeit auf breitester Basis14. 14 vgl. die Hede des Korrespondierenden Mitglieds der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Golunski, auf der 2. Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR (5. Legislatur- Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken, sehen gemeinsam mit anderen Allunionsgesetzen eine solche weite Einbeziehung der Öffentlichkeit vor sie sind also organischer Bestandteil in der Gesamtheit der Maßnahmen zur Liquidierung der Kriminalität. (Übersetzt von Agnes Mehnert, Oberreferent im Ministerium der Justiz) Periode) in „Prawda“ vom 27. Dezember 1958 (übersetzt in RID 1959, Nr. 3, Sp. 138 ff.). Die Erziehung im Strafvollzug Bemerkungen zu der gleichnamigen Arbeit von Dr. Herbert Kern* Von Prof. Dr. KARL POLAK, Berlin Kerns Schrift verdient Würdigung und Anerkennung. Sie ist die erste Schrift in unserer Literatur, die vom Standpunkt des Marxismus-Leninismus die Fragen des Strafvollzugs, insbesondere des Vollzugs der Freiheitsstrafe, und das Problem der Erziehung in Verbindung mit der Freiheitsstrafe sowie die Rolle der Arbeit in der Erziehung behandelt. Das Verbrechen in der sozialistischen Gesellschaft hat eine andere Natur als in der kapitalistischen. Grundlegend gewandelt hat sich bei uns auch das Wesen der Strafe und damit der Strafvollzug. Der große humanistische Zug der sozialistischen Gesellschaft hat vor unseren Strafanstalten nicht haltgemacht und darf auch vor ihnen nicht haltmachen. Daß der Strafvollzug, insbesondere der Vollzug der Freiheitsstrafe, im sozialistischen Staat sich grundsätzlich von dem des bürgerlichen Staates unterscheidet und unterscheiden muß, liegt auf der Hand. Man braucht kein geschulter Sozialist zu sein, um zu sehen, daß in die Strafe wie in den Strafvollzug immer das Wesen der herrschenden Klasse eingeht und davon .nicht zu trennen ist. In den Strafanstalten des sozialistischen Staates sieht es notwendig anders aus als in den Strafanstalten des bürgerlichen Staates. Kern untersucht die Frage: Warum ist das notwendig so? Welches sind die Wesensverschiedenheiten und worin haben sie ihren Grund? Welches sind die Konsequenzen der Klassenverschiedenheiten für das ganze System des Vollzugs der Freiheitsstrafe? In dem ersten Kapitel untersucht Kern die Klassenwurzeln des Aufkommens der Freiheitsstrafe. Nicht humanitäre Gründe waren es wie die bürgerlichen Ideologen darlegen , die mit dem Ausgang des Mittelalters zur Einschränkung der Lebens- und Leibesstrafen und zur Einführung der Zuchthaus- und Freiheitsstrafen führten. Es war vielmehr die steigende Verwertbarkeit der menschlichen Arbeitskraft mit dem Aufkommen der Manufaktur und des Marktes. Es war vorteilhafter, den Straffälligen auszubeuten als ihn zu töten oder durch Leibesstrafen arbeitsunfähig zu machen. Die Bourgeoisie erkannte den „Wert des Menschen“. Aber für sie ist der Wert des Menschen die Verwertbarkeit der menschlichen Arbeitskraft zur Steigerung der Warenproduktion. Gerade bei den Strafgefangenen konnte sie die Ware Arbeitskraft billig haben. „Der Arbeitszwang bildet das Wesen der Freiheitsstrafe, ist ihr Lebenselement, das Element, mit dem sie steht und fällt.“1 Die ersten Dekrete über die Errichtung der Zuchthäuser sprechen eine sehr offene Sprache. Schon ein Jahr nach der Gründung des Amsterdamer Männerzuchthauses machten einige Wollfabrikanten den Behörden der Stadt den Vorschlag, auch ein Weiberzuchthaus zu gründen, „worin junge Mädchen und andere, welche sich an Betteln und Müßiggang gewöhnen, mit Wollespinnen beschäftigt werden könnten“ (S. 11). Und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg * i * Dr. Herbert Kern, Die Erziehung im Strafvollzug, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958, 144 S.; Preis: 3,20 DM. Seitenzahlen im Text beziehen sich auf dieses Buch. i Liszt, Die Gefängnisarbeit, Berlin 1900, S. 4 f. zitiert nach Kern, a. a. O., S. 11. schrieb in dem Gründungsedikt des Spandauer Zuchthauses von 1687, die Gründung erfolge „zur Beförderung der Wollen- und Seydenmanufakturen, auch zugleich zur Verbesserung der bisher ermangelnden Spinnerey in unseren Curlanden“ (S. 11). Ebenso sprechen die Zuchthausordnungen von den furchtbaren Strafen Peitschenhiebe, Fesselungen in stehender Haltung, Kostentzug , die die Gefangenen über sich ergehen lassen mußten, wenn sie ihr Arbeitspensum nicht erfüllten. Kern führt Protokolle über durchgeführte Züchtigungen an Gefangenen wegen der Nichterfüllung ihres Arbeitspensums an, Züchtigungen, die von der systematischen Zerstörung der Arbeitskraft Zeugnis ablegen und den Gefangenen bis zur völligen Arbeitsunfähigkeit trieben. Es ist klar und Kern zeigt das auch mit aller Deutlichkeit , daß die schamlose Bestialität der Behandlung der Strafgefangenen in den Zuchthäusern, die zu dem Zweck erfolgte, aus ihnen mehr Arbeit herauszupressen, nicht außerhalb des Verhältnisses der bürgerlichen Gesellschaft zum Menschen, nicht außerhalb des Ausbeutungsverhältnisses steht, daß vielmehr das wirkliche Verhältnis dieser Gesellschaftsordnung zum Menschen hier, wo sie sich durch das Strafurteil alle Möglichkeiten schafft, den Menschen zu entrechten, ganz nacht und bloß auftritt. Dieser Teil der Kernschen Broschüre verdient schon aus „kulturpolitischem Interesse“ , genau studiert zu werden. Mit Recht schreibt Kern: „Die Methoden zur Intensivierung dieses Arbeitsbetriebes blieben vom Amsterdamer Zuchthaus bis ins 20. Jahrhundert hinein die gleichen. Arbeitete der Gefangene nicht genügend, brachte er nicht den geforderten Nutzen, so wurde er mit einer Grausamkeit ohnegleichen zur Erfüllung der ihm vorgeschriebenen Arbeitsleistung gezwungen. Peitschenhiebe, Dunkel- und Lattenarrest waren die Methoden der .Erziehung und der moralischen Einwirkung' auf den Gefangenen, sollten seine innere' Umwandlung herbeiführen. Die Praxis des Strafvollzuges selbst straft die bürgerlichen Wissenschaftler Lügen“ (S. 20). Es hat ehrliche Theoretiker und Praktiker gegeben, die darum rangen, dem bürgerlichen Strafvollzug irgendeinen Sinn zu geben und die Zurückführung des Straffälligen in die Gesellschaft zu bewerkstelligen. Aber ‘sie alle sind gescheitert. Richtig bemerkt Kern, daß es hier um eine Frage geht, die zutiefst das Verhältnis des Menschen zur Gesellschaft überhaupt berührt und wo der Defekt, dessen Ausdruck das Verbrechen, d. h. die Unfähigkeit des Verbrechers ist, sein Leben auf der Grundlage der bestehenden Gesellschaftsordnung einzurichten, nicht allein beim Verbrecher zu suchen ist, sondern bei der Gesellschaftsordnung selbst. „Der bürgerliche Staat ist nicht in der Lage, den Bestraften im Strafvollzug zu erziehen, da die Kriminalität selbst Ausdruck der gesellschaftlichen Verhältnisse im Kapitalismus ist und in der Widersprüchlichkeit dieser Ordnung ihre Ursache hat. Jede Bestrafung muß daher diesen Widerspruch verschärfen und zur Quelle neuer Kriminalität werden“ (S. 64). 334;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 334 (NJ DDR 1959, S. 334) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 334 (NJ DDR 1959, S. 334)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der die Auswertung von vielfältigen Publikationen aus der DDR. Sie arb eiten dabei eng mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und anderer Zentren. Institutionen. Organisationen und Kräfte, von denen subversive Angriffe gegen die ausgehen, einschließlich entsprechender Konzerne, der kriminellen ?lenschenh;indlerb.a.nden.

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