Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 333 (NJ DDR 1959, S. 333); Neu ist an den Grundlagen auch die Art und Weise der Wahl sowie die Länge der Wahlperiode der Volksbeisitzer. Die Dauer der Berufung der Volksbeisitzer ist von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt worden, womit eine weitaus größere Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung erreicht wird. Während die Volksbeisitzer früher nach öffentlichen Listen, die 50 bis 75 Kandidaten umfaßten, gewählt wurden, werden sie jetzt in allgemeinen Versammlungen der Arbeiter, Angestellten und Bauern an der Arbeitsstelle oder am Wohnort und bei Militärpersonen in den Militär-einheiten gewählt (Art. 19). Eine solche Art und Weise der Wahl der Volksbeisitzer gibt den Wählern die Möglichkeit, die würdigsten Kandidaten, die sie durch die Arbeit oder aus dem täglichen Leben gut kennen, zu wählen. Der Verstärkung der Kontrolle der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Gerichte dient die in Art. 33, 34 statuierte Rechenschaftspflicht. Die Volksrichter legen regelmäßig vor ihren Wählern. Rechenschaft über ihre Arbeit ab, und alle höheren Gerichte sind den Sowjets, von denen sie gewählt wurden, rechenschaftspflichtig. Ferner ist im Gesetz vorgesehen, daß den Richtern und Volksbeisitzern ihre Vollmachten vor Ablauf der Wahlperiode nur auf Grund einer Abberufung durch die Wähler oder durch das Organ, daß sie gewählt hat, oder auf Grund eines gegen sie gefällten Gerichtsurteils entzogen werden können (Art. 35). Gegen Ende der zwanziger Jahre war im sowjetischen Strafverfahren das Auftreten öffentlicher Ankläger ziemlich weit verbreitet. Später wurde die Teilnahme der öffentlichen Ankläger in den Gerichtsverhandlungen jedoch eine verhältnismäßig seltene Erscheinung. Dabei hat wie die Erfahrungen des Leningrader Stadtgerichts zeigen das Auftreten öffentlicher Ankläger eine große erzieherische Bedeutung13. Deshalb sehen die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung vor, daß die öffentliche Anklage und die Verteidigung vor Gericht von Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen erfolgen und die Anklage in den von der Gesetzgebung der UdSSR und den Unionsrepubliken vorgesehenen Fällen auch von Personen, die durch das Verbrechen geschädigt wurden, vertreten werden kann (Art. 15). In folgerichtiger Durchführung der Linie der KPdSU und der sowjetischen Regierung bezüglich der Erweiterung der Rechte der Unionsrepubliken auf den verschiedensten Gebieten des kulturellen und wirtschaftlichen Aufbaus und der weiteren Festigung ihrer Souveränität schreiben die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung die Bildung von Präsidien der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken vor (Art. 25). Die Kompetenzen der Präsidien und Plenen werden durch die Gesetzgebung der Unionsrepubliken geregelt werden. Es ist davon auszugehen, daß sie den Gerichten ihrer Republik auf der Grundlage des Studiums und der Verallgemeinerung der Praxis Anleitung und Hinweise zur Anwendung der Gesetze geben werden. Sie werden auch das Recht erhalten, an die gesetzgebenden Organe der Unionsrepublik mit Vorschlägen zur Veränderung von Gesetzen heranzutreten. Der Gesetzentwurf über dje Gerichtsverfassung der Bjelorussischen SSR von 1959 bestimmt die Kompetenzen des Plenums des Obersten Gerichts der Bjelorussischen SSR beispielsweise folgendermaßen: a) Das Plenum gibt anleitende Hinweise zu Fragen der Gesetzesanwendung der Bjelorussischen SSR auf der Grundlage der Verallgemeinerung der Gerichtspraxis von Entscheidungen in Sachen, die vom Obersten Gericht der Bjelorussischen SSR verhandelt worden sind, sowie auf Grund von Vorstellungen des Ministers der Justiz der Bjelorussischen SSR zu Fragen, die sich beim Studium der Gerichtspraxis und der Gerichtsstatistik ergeben haben; b) das Plenum verhandelt einzelne Zivil- und Strafsachen auf Antrag des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Bjelorussischen SSR. * ßjetiler ICotiferetiz der /Qußetittiinisler Wir Mitarbeiter der Justizorgane des Kreises Sanger-hausen erwarten von der an der Außenministerkonfe-renz in Genf teilnehmenden Delegation der Deutschen Demokratischen Republik, daß sie auf die Entspannung des kalten Krieges in Europa hinwirkt. Wir erwarten, daß unsere Delegation keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands allein durch die freie und friedliche Ausübung des nationalen Selbstbestimmungsrechts durch die Deutschen auf dem Wege über die Annäherung der beiden deutschen Staaten vollzogen werden kann. Wir sehen in dieser Außenministerkonferenz den ersten Erfolg des Kampfes der friedliebenden Menschheit, eine Minderung der internationalen Spannungen durch den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland auf einer Friedenskonferenz herbeizuführen. Das Programm unserer Delegation Unverzüglicher Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, Schaffung der entmilitarisierten Freien Stadt Westberlin, Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa, Wiedervereinigung Deutschlands ist die Sache der Deutschen selbst ist unser Programm. Wir werden alles tun, was in unseren Kräften steht, damit diese Forderungen Wirklichkeit werden. Zur Festigung unserer Republik haben wir uns zu 500 Arbeitsstunden im Nationalen Aufbauwerk verpflichtet. Daneben werden wir durch körperliche Arbeit bei der Stärkung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften unseres Kreises mithelfen. Zur Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe, zur Hebung des Bewußtseins der Menschen und Einflußnahme auf die Erfüllung der Pläne muß auch die Rechtsprechung beitragen. Die Mitarbeiter „ des Kreisgerichts, des Staatlichen Notariats und der Staatsanwaltschaft des Kreises Sangerhausen * Herrn Staatssekretär Dr. Heinrich Toeplitz Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mit Freude haben die Unterzeichneten Juristen des Kreises Naumburg (Saale) von Ihrem ehrenvollen Auftrag, die Interessen des deutschen Volkes als Mitglied der DDR-Delegation anläßlich der Außenministerkonferenz in Genf zu vertreten, Kenntnis genommen. Ihre Worte, die Sie anläßlich Ihrer Berufung in die DDR-Delegation gefunden haben, und Ihr bisheriges Eintreten für die Sache des Friedens geben uns die Gewißheit, daß Sie das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen nicht enttäuschen werden. Auch wir Naumburger Juristen sind der Meinung, daß der von unserer Regierung erhobene Anspruch auf Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland mehr als begründet ist. Wir stimmen den Ihrer Delegation von der Volkskammer der DDR gegebenen Direktiven zu. Sie werden nicht nur in unserem Namen in Genf verhandeln, Sie vertreten die Sache des ganzen deutschen Volkes, ja, die Sache aller friedliebenden Völker. Die Aufrechterhaltung des Status quo, der Fortbestand der Frontstadt Westberlin mit ihrem Besatzungsregime, ihren Agentenorganisationen und der Politik der Stärke wahnsinniger Politiker bedeuten ernste Gefahren für den Weltfrieden. Grunert, Kreisgerichtsdirektor; Löhmer, Kreisstaatsanwalt; Meyer, Leiter des Staatl. Notariats; Gillner, Kreisrichter; Dr. Langerbein, Kreisrichter; Niederhausen, Staatlicher Notar; 'Weber, Rechtsanwalt; Weymar, Rechtsanwalt und Notar; K. Schulze, Rechtsbeistand; Dr. Schnell, Rechtsanwalt u. Notar; Dr. Dams, Rechtsanwalt; Dr. Erbe, Justitiar des HO-Kreisbe-triebes. 13 %-gl. „Sowjetische Justiz“ 1959, Nr. 2, S. 10 (russ.).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 333 (NJ DDR 1959, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 333 (NJ DDR 1959, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Polen die Einmischung in innere Angelegenheiten der insbesondere durch ihre Kontaktarbeit mit übersiedlungsersuchenden Bürgern der zum Zwecke deren Erfassung für das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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