Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 331

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 331 (NJ DDR 1959, S. 331); Die Veränderungen im Gerichtsverfassungsrecht der UdSSR und der Unionsrepubliken Von Kandidat der Rechtswissenschaft W. S. LUKASCHEWITSCH, Mitarbeiter des Lehrstuhls für Strafrecht an der Staatlichen Shdanow-Universität Leningrad Das Zentralkomitee der KPdSU hat in den letzten Jahren eine Reihe wichtiger Maßnahmen beschlossen und verwirklicht, die eine Erweiterung der Rechte der Unionsrepubliken beim wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau, eine weitere Festigung ihrer Souveränität zum Inhalt haben. Ausgehend davon sowie unter Berücksichtigung der historisch entstandenen Besonderheiten jeder Unionsrepublik in der Gesetzgebung, nahm der Oberste Sowjet in der 6. Tagung seiner 4. Legislaturperiode im Februar 1957 ein Gesetz an, durch das den Unionsrepubliken die Zuständigkeit für die Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung und das Gerichtsverfahren sowie die Annahme von Zivil- und Strafgesetzbüchern übertragen wird. Damit verblieb in der Kompetenz der UdSSR nur die Festlegung der Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung und das Gerichtsverfahren sowie der Zivil- und Strafrechtsgesetzgebung. Gleichzeitig wurde Art. 14 der Verfassung der UdSSR entsprechend abgeändert. In Übereinstimmung mit dieser Zuständigkeitsänderung nahm der Oberste Sowjet der UdSSR in der 2. Tagung der 5. Legislaturperiode am 25. Dezember 1958 ein Gesetz über die Bestätigung der Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken an1. Der Annahme der Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung ging eine schöpferische, sachkundige Erörterung des Gesetzentwurfs in breiten Kreisen der sowjetischen Öffentlichkeit voraus: durch die Abgeordneten des Obersten Sowjets der UdSSR und der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken, die Mitarbeiter des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft der UdSSR, die juristische Kommission beim Ministerrat der UdSSR, die. Mitarbeiter der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, der Rechtsanwaltskollegien, der Untersuchungsorgane und durch Rechtswissenschaftler1 2 3. Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung enthalten die prinzipiellen Bestimmungen über die Organisation und Tätigkeit der Gerichte, die sich in langjähriger Praxis bewährt und ihren Niederschlag auch schon in der früheren Gesetzgebung gefunden hatten. Dazu zählen z. B. solche Bestimmungen, wie die über die Ziele der Rechtsprechung (Art. 2) und die Aufgaben des Gerichts (Art. 3), über die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht (Art. 5), die Bildung aller Gerichte auf der Grundlage der Wählbarkeit . (Art. 7), die kollegiale Verhandlung in allen Gerichten (Art. 8), die Unabhängigkeit der Richter und ihre Unterwerfung nur unter das Gesetz (Art. 9), die Durchführung des Gerichtsverfahrens in der Nationalsprache (Art. 10), die Öffentlichkeit der Verhandlung in allen Gerichten (Art. 11), die Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung für den Angeklagten (Art. 12) und weitere Prinzipien. Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung von 1958 haben das geltende Gerichtssystem erhalten, das durch Einfachheit und Zugänglichkeit des Gerichts für die Bevölkerung gekennzeichnet ist. Gerade diese Eigenschaften des sowjetischen Gerichtssystems sah Lenin als einen großen Vorzug des Sowjetstaates an*. Im Zuge der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Festigung der sowjetischen Gesetz- 1 Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der Union der SSE, der Unions- und der Autonomen Republiken sind in deutscher Übersetzung in „Hechtswissenschaftlicher Informationsdienst“ 1959, Nr. 2, Sp. 75 fl. veröffentlicht. 2 vgl. den Bericht des Vorsitzenden der Kommission für Gesetzgebungsvorschläge des Nationalitätensowjets, Rasulow, in „Prawda“ vom 26. Dezember 1958 (übersetzt in Sonderbeilage zur „Presse der Sowjetunion“ Nr. 8 vom 18. Januar 1959, S. 9). 3 Hierauf wies Rasulow, a. a. O., hin. lichkeit haben sich die Grundlagen jedoch von einigen früheren Bestimmungen gelöst oder diese wesentlich vervollständigt. Betrachten wir die hauptsächlichsten Veränderungen, die ihren Niederschlag in den Grundlagen gefunden haben. Eine wesentliche Veränderung betrifft die Organisation des Systems der Volksgerichte. Nach dem Gesetz über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unionsund der Autonomen Republiken von 1938 wurde das Volksgericht in einem räumlich bestimmten Abschnitt tätig, in der Regel in den Verwaltungsabschnitten eines Rayons, einer Stadt oder eines Stadtteils. Die Anzahl der Abschnitte richtete sich dabei nach der Größe der Rayons. Beispielsweise waren in der RSFSR Anfang 1957 mehr als die Hälfte der Rayons in 2 bis 13 Abschnitte und die entsprechenden Gerichte aufgeteilt4. Diese Organisation der Volksgerichte nach Abschnitten hatte eine Reihe negativer Seiten. Infolge der Existenz mehrerer Volksgerichte in einem Rayon erhielt nicht jeder Volksrichter eine vollständige Übersicht über den Stand der Kriminalität im gesamten Rayon, und das behinderte ein richtiges und rechtzeitiges Reagieren auf negative, gesellschaftsschädliche Erscheinungen. Das Vorhandensein mehrerer Gerichte in einem Rayon erschwerte eine Analyse und Verallgemeinerung der Gerichtspraxis, führte zu Unterschiedlichkeiten in der Rechtsprechung und minderte den Erfolg des Kampfes gegen die Kriminalität im betreffenden Rayon. Beim Volksgericht, das die Basis des gesamten Gerichtssystems ist, fallen verschiedenartige Straf- und“ Zivilsachen an. Das erfordert vom Richter eine umfangreiche, allseitige Kenntnis fast aller Rechtszweige: des Mietrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts, Bodenrechts usw. Der Volksrichter muß deshalb in gleichem Maße die Gesetze, die Anleitungen und die Rechtsprechung in allen diesen Fragen kennen. Wenn nun von dem Abschnittssystem der Organisation der Volksgerichte abgegangen und statt dessen ein Volksgericht in jedem Rayon bzw. in Städten ohne Rayoneinteilung gebildet wird5, so ist es möglich, daß sich die Richter auf die Bearbeitung lediglich von Zivilsachen oder Strafsachen, von Jugendstrafsachen6 usw. spezialisieren. Diese Spezialisierung wird zu einer besseren Entscheidung der Sachen beitragen, d. h. zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und stärkeren Wahrung der Rechte der Bürger führen. Das neue System der Organisation der Gerichte löst auch die Frage der Vertretung der Volksrichter bei Krankheit, in der Urlaubszeit usw. Art. 19 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unionsund der Autonomen Republiken von 1938 legte bisher vgl. „Sowjetische Justiz“ 1957, Nr. 2, S. 40/41 (russ.). 5 Dabei ist zu beachten, daß die Organisation der Volksgerichte in den Rayons in einer Reihe von Unionsrepubliken praktisch schon bis zur Annahme der Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken verwirklicht war. So z. B. nahm das Präsidium des Obersten Sowjets der Lettischen SSR am 8. August 1957 einen Erlaß an „Uber die Organisation der Volksgerichte in den Rayons (Städten) der Lettischen SSR“ (vgl. Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1958, Nr. 1, S. 36). Die Praxis der Rayongerichte hat die Zweckmäßigkeit und Richtigkeit der Beseitigung des Abschnittssystems der Organisation der Volksgerichte voll bestätigt. Der Deputierte des Obersten Sowjets der UdSSR Sarobjan unterstrich in seinem Beitrag auf der 2. Tagung des Obersten Sowjets der UdSSJt (5. Legislaturperiode), „daß in der Armenischen SSR vor ungefähr einem Jahr auf der Basis der Abschnitts-Volksgerichte Rayon-Volksgerichte geschaffen Wurden. Es kann ohne weiteres gesagt werden, daß sich diese Erfahrungen durchaus bewährt haben. Die Qualität der Gerichtsverhandlung hat sich . wesentlich verbessert “ (vgl. „Prawda“ vom 27. Dezember 1958 übersetzt in RID 1959, Nr. 3, Sp. 127). 6 vgl. Gorschenin, Uber die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken, Referat auf der wissenschaftlichen Tagung über die Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken, angenommen vom Obersten Sowjet der UdSSR der 5. Legislaturperiode auf der 2. Tagung (Thesen des Referats), Moskau 1959, S. 5 (russ.). 331;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 331 (NJ DDR 1959, S. 331) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 331 (NJ DDR 1959, S. 331)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung, operativen Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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