Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 325

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 325 (NJ DDR 1959, S. 325); NUMMER 10 JAHRGANG 13 ZEITSCHRIFT NEUdUSffZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 20. MAI UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Steigerung der Arbeitsproduktivität Von GERHARD EBERT und WOLFGANG SEIFART, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Der Sekretär des ZK der SED Gerhard Grüneberg hat in seinem Referat auf der Partei- und Staatsfunktionärkonferenz am 25. Februar 1959 darauf hingewiesen, daß sich jeder Partei- und Staatsfunktionär der Tatsache vollauf bewußt sein muß, daß die Beschlüsse des V. Parteitages ihre Konkretisierung im Volkswirtschaftsplan finden und darum der Volkswirtschaftsplan der Arbeitsplan der Staatsorgane ist. Der Volkswirtschafsplan 1959 sieht eine Steigerung der Industrieproduktion um 11,1 Prozent gegenüber dem Jahre 1958 vor. Entscheidend für die Verwirklichung dieses hohen Ziels ist die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität in allen Zweigen der Wirtschaft. Bei der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe ist die Erfüllung und Übererfüllung des Volkswirtschaftsplanes 1959 von größter Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft als Hüterin der sozialistischen Gesetzlichkeit hat sich u. a. auch um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kümmern, die sich fördernd auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität auswirken; sie kann dadurch mit zur Planerfüllung beitragen. Sie hat Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, daß alle diesbezüglichen Gesetzesverletzungen vermieden bzto. beseitigt werden. Zur Erreichung der großen Ziele ist es erforderlich, daß alle Werktätigen in den sozialistischen und ihnen gleichgestellten Betrieben an einer höheren Arbeitsproduktivität und einer wachsenden Rentabilität der Betriebe materiell stärker interessiert werden. Von der Staatsanwaltschaft werden im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht schon seit längerem Untersuchungen über die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geführt, die für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die sozialistische Bewußtseinsbildung von Bedeutung sind. Dies zeigt sich in „den Untersuchungen von 1956 auf dem Gebiet des Erfin-dungs- und Vorschlagswesens, der Aufgabenstellung der Obersten Staatsanwaltschaft für die Untersuchungen in der Baustoffindustrie und im Kohle- und Energiesektor. Für die seinerzeitige Tätigkeit war jedoch charakteristisch, daß sie nicht im Komplex, sondern vorwiegend auf der Grundlage von Einzelgesetzen durchgeführt wurde. Die entscheidende Wende erfolgte erst in Auswertung des V. Parteitages der SED, was am deutlichsten in den Schlußfolgerungen der Obersten Staatsanwaltschaft seinen Ausdruck findet. In Fortführung dieser Schlußfolgerungen wurde darum auch im Arbeitsplan der Staatsanwaltschaft für das erste Halbjahr 1959 festgelegt, daß auch mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beigetragen werden muß und dabei insbesondere die leistungsgerechte Anwendung der Prämienordnung, des Erfindungs- und Vorschlagswesens, die Unterstützung der Produktionsberatungen durch die Wirtschaftsfunktionäre u. ä. komplex zu überprüfen ist. Damit wurden auch endgültig jene Auffassungen abgetan, nach denen es innerhalb der sozialistischen Industrie für die Allgemeine Aufsicht keine Arbeitsgrundlage gäbe. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse der Kreis- und Bezirksstaatsanwälte beweisen sehr nachdrücklich, daß die Gesetzlichkeitsaufsicht in der sozialistischen Industrie notwendig ist und verstärkt fortgeführt werden muß. Letzteres trifft besonders für die Schwerpunkt- betriebe des sozialistischen Aufbaus im jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich zu. Es hat aber auch Gültigkeit für alle anderen Betriebe. * Zur Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität ist die konsequente Anwendung der Betriebsprämienverordnung Bekanntmachung der geltenden Fassung *ler Verordnung über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 27. Januar 1959 (GBl. I S. 71 if.) erforderlich. Seit dem zweiten Halbjahr 1958 stellt die Überprüfung der Einhaltung der Verordnung über den Betriebsprämienfonds einen Teil der Schwerpunktaufgabe in der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit dar. Bei den Überprüfungen sind viele Gesetzesverletzungen festgestellt worden, die sich hemmend auf die sozialistische Bewußtseinsbildung der Werktätigen und auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität auswirkten. Besonders bei den Anweisungen der den Betrieben übergeordneten Organe waren Gesetzesverletzungen festzustellen. So empfahl die Hauptverwaltung Leichtmaschinenbau, Abt. Arbeit, den Personenkreis, der aus den Mitteln des Teils I des Betriebsprämienfonds prämiiert wird, nicht namentlich, sondern nur der Funktion nach im Betrieb bekanntzugeben, obwohl dies gern. § 24 Abs. 1 der VO nicht zulässig ist. Gem. § 1 der VO sind in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, sowie in den MTS ein Betriebsprämienfonds und ein Kultur-und Sozialfonds zu bilden. Der Leiter des Betriebs arbeitet für den Betrieb eine Betriebsprämienordnung auf der Grundlage der VO und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie ergangenen Anordnungen aus. Die Betriebsprämienordnung ist mit den Werktätigen des Betriebs zu beraten und bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (§ 19 der VO). Bei den durchgeführten Überprüfungen konnten die Staatsanwälte nur in den seltensten Fällen die Feststellung treffen, daß keine Betriebsprämienordnung vorlag; aber es gab Fälle, bei denen eine Beratung der Betriebsprämienordnung mit den Werktätigen nicht oder nur formal erfolgte. Gerade die Beratung ist jedoch erforderlich, damit alle Werktätigen ihre Vorschläge Vorbringen können. Die Losung „Plane mit arbeite mit regiere mit!“ muß sich überall durchsetzen. Auch bei der Aufstellung der Betriebsprämienordnung ist diese Losung zu beachten; denn hierbei kommt ein Prinzip unseres Staates zum Ausdruck, nämlich die breiteste Einbeziehung der Massen in die Lenkung und Leitung des Staates und der Wirtschaft. Dies wurde z. B. im VEB Kalkwerk Oberrohn nicht beachtet. Dort erfolgte keine Beratung der Betriebsprämienordnung mit den Werktätigen. Im VEB Pressenwerk Freital wurde eine Änderung der Betriebsprämienordnung ohne Erörterung in der Belegschaft vorgenommen. Außerdem gibt es Betriebe, die bei der Änderung der Betriebsprämienordnung die Zustimmung der BGL nicht einholen Im EK Bitterfeld, VEB Walzwerk Hettstedt, im Stahlwerk des EHW Thale und in der MTS Schochwitz wurden die Prämien für die Angehörigen des Teils I nicht mit den Arbeitern be- 325;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Ansatzpunkten für eine wirkungsvolle Einf iußnahme, der Beispielwirkung ihrer Person hinsichtlich der genommenen beruflichen und persönlichen Entwicklung unter kapitalistischen Verhältnissen.

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