Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 314

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 314 (NJ DDR 1959, S. 314); BGB. Der Erblasser, dessen Ehe durch den Partner schuldhaft vernichtet worden ist, sich aber aus irgendwelchen Gründen nicht zur Erhebung der Scheidungsklage entschließen will, kann den anderen durch letztwillige Verfügung nicht nur enterben, sondern ihm auch den Pflichtteil entziehen. Die bereits erwähnte Textausgabe des BGB, die auch § 2335 für aufgehoben hält, verweist hier auf § 2333. (Warum übrigens nicht ebensogut auf § 2334?). Aber das ist etwas völlig anderes. Im Falle des § 2333 BGB beruht das Erbrecht dessen, dem der Pflichtteil entzogen werden soll, auf dem bestehenden Verwandtschaftsverhältnis. Daß der fragliche Erbe Abkömmling des Erblassers ist und das ist der Grund für seine Erbenstellung , wird auch durch seine Taten nicht aus der Welt geschafft. Deswegen können dort nur ähnlich schwere Verfehlungen wie die die Erbunwürdigkeit .begründenden die Pflichtteilsentziehung rechtfertigen. Bei dem Ehegatten dagegen ist der Grund für seine Stellung als gesetzlicher Erbe das zwischen ihm und dem anderen Gatten bestehende Gemeinschaftsverhältnis. Hier bedarf es zur Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung nicht der für Abkömmlinge und Eltern verlangten schweren Verfehlungen. Hier kommen ganz andere Verfehlungen in Betracht, nämlich solche, die das bestehende Gemeinschaftsverhältnis zerschlagen und vernichtet haben. Tribüne des Lesers Staatsanwälte organisieren die gesellschaftliche Erziehung Die Einbeziehung der Werktätigen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft hat nicht nur Bedeutung für die Durchführung von Strafverfahren, sondern muß Inhalt der Entwicklung des neuen Arbeitsstils auf allen Gebieten der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit sein. Es gibt auch im Bezirk Potsdam eine ganze Reihe von Beispielen dafür, wie durch die Einbeziehung der Werktätigen eine richtige Entscheidung ermöglicht wurde und darüber hinaus auf andere Menschen aus der Umgebung des Beschuldigten erzieherisch eingewirkt werden konnte. Folgender Fall soll dies verdeutlichen: Während der Tätigkeit der Brigade der Bezirksstaatsanwaltschaft im Kreis Nauen war im Zusammenhang mit einer Äußerung des Beschuldigten L., die den Schluß zuließ, daß er evtl, die DDR illegal verlassen werde, zu prüfen, ob ein Haftbefehl erlassen werden muß. Der Beschuldigte L. war seit mehreren Jahren Mitglied einer LPG und arbeitete im Rinderstall. Er hatte nach einer Auseinandersetzung mit dem Obermelker diesem durch mehrere Faustschläge ins Gesicht eine Körperverletzung zugefügt. Ein Mitglied der Brigade und der bearbeitende Staatsanwalt der Kreisstaatsanwaltschaft begaben sich in die LPG und führten dort Aussprachen mit dem Parteisekretär, dem Vorsitzenden der LPG, dem Bürgermeister, dem Buchhalter und dem Abschnittsbevollmächtigten. Schon bei diesen Aussprachen konnte festgestellt werden, daß in der LPG die innergenossenschaftliche Demokratie wiederholt verletzt wurde und daß die Arbeitsmoral einiger Mitglieder, u. a. auch die des- geschädigten Obermelkers, sehr schlecht war. Teilweise war es auf die schlechte Arbeitsmoral des Obermelkers zurückzuführen, daß es zu der geschilderten Auseinandersetzung kam. In einer Parteiversammlung und einer LPG-Vorstandssitzung wurden die Zusammenhänge endgültig aufgedeckt. Dem Beschuldigten wurde in einer Aussprache klargemacht, wie unsinnig seine Absicht war, die LPG zu verlassen. Wegen der Verletzungen des Obermelkers und der Notwendigkeit der Erziehung durch die Hauptverhandlung wurde Anklage erhoben mit dem Ziel, einen öffentlichen Tadel zu beantragen. Zu der Hauptverhandlung wurden Zeugen geladen, die über den Zustand in der LPG aussagten und gleichzeitig das bisherige Auftreten des Beschuldigten einschätzten. Außerdem nahmen weitere Mitglieder der LPG als Zuhörer an der Hauptverhandlung teil. Das Verfahren wurde noch am gleichen Abend in einer Vollversammlung der LPG ausgewertet, wobei es in der Diskussion weniger um die strafbare Handlung des L. ging, als darum, wie eine Verbesserung der Arbeitsmoral und die Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsprinzipien, insbesondere des Leistungsprinzips, erreicht werden kann. Auf dieser Versammlung traten einige LPG-Bäuerinnen mit guten Diskussionsbeiträgen auf. Sie waren sehr daran interessiert, das Leistungsprinzip anzuwenden und in Zukunft zu verhindern, daß LPG-Bauern, teilweise auch Vorstandsmitglieder, während der Arbeitszeit die Gaststätte aufsuchen. Das Ergebnis der Vollversammlung war, daß sich die beiden Genossenschaftsbauern, die nach der tätlichen Auseinandersetzung nicht mehr miteinander gesprochen hatten, die Hand reichten und seitdem gut Zusammenarbeiten. In der Folgezeit wurde in dieser LPG in der Hackfruchternte das Leistungsprinzip angewendet, und auch andere Arbeiten werden jetzt überwiegend nach dem Leistungsprinzip eingeschätzt. Bei der Jahresendabrechnung für das Jahr 1958 erreichte die LPG einen1 realen Wert der Arbeitseinheit von 7 DM. Die gesellschaftliche Erziehung kann und muß aber auch auf den anderen Gebieten der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit in den ihnen entsprechenden Formen organisiert und durchgeführt werden. Hierzu zwei Beispiele: Der VEB Grundstücksverwaltöng Falkensee hatte Mitte des Jahres 1958 erhebliche Forderungen gegen seine Mieter. Er erhob eine Reihe von Klagen mit der Absicht, nach deren Erledigung weitere Klagen zu erheben. Die Klagen hatten alle einen gleichlautenden Inhalt, nur die geforderten Beträge waren unterschiedlich. Um eine Überbelastung des Gerichts mit derartigen Klagen zu verhindern, setzte sich die Staatsanwaltschaft teils mündlich, teils schriftlich mit der BGL der Betriebe, in denen die Mietschuldner arbeiteten, in Verbindung und bat darum, mit dem betreffenden Kollegen im Kollektiv eine Aussprache über diese Angelegenheit zu führen. Fast alle Betriebsgewerkschaftsleitungen taten dies; sie machten den Mietschuldnern klar, daß es schlecht ist, wenn sie ihren Verpflichtungen dem Volkseigentum gegenüber nicht nachkommen, auf der anderen Seite aber die Durchführung von Reparaturen und Renovierungsarbeiten fordern und auch erhalten. Nach diesen Aussprachen erschienen diejenigen Mietschuldner, mit denen man im Betrieb gesprochen hatte, bei dem VEB Grundstücksverwaltung und trafen dort Vereinbarungen über die Zahlung der Mietrückstände. In der Allgemeinen Aufsicht gab der Staatsanwalt des Kreises Nauen ein gutes Beispiel. Er beschäftigte sich mit den Ursachen für den hohen Prozentsatz der Ferkelverluste in seinem Kreis. Nachdem er in einem Volkseigenen Gut und einigen LPG Untersuchungen angestellt hatte, setzte er sich mit der Abteilung Landwirtschaft, der Ständigen- Kommission für Landwirtschaft, mit ihrem Aktiv, dem LPG-Beirat des Kreises und den Tierärzten des Kreisgebietes zusammen und beriet, welche Maßnahmen notwendig sind, um den schlechten Zustand auf diesem Gebiet zu verändern. Bei diesen Beratungen unterbreiteten die Teilnehmer eine Reihe wertvoller Vorschläge, die von der Abteilung Landwirtschaft und der Ständigen Kommission für Landwirtschaft zu einer Vorlage für den Rat des Kreises verarbeitet wurden, die dieser an den Kreistag weiterleiten soll. Die an der Vorbereitung der Vorlage beteiligten Bürger erhielten auf diese Weise Anregungen dafür, wie sie mitarbeiten können, um Hemmnisse, Fehler und Mängel auf diesem Gebiet zu überwinden. i 314;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 314 (NJ DDR 1959, S. 314) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 314 (NJ DDR 1959, S. 314)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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