Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 308 (NJ DDR 1959, S. 308); . Offensichtlich besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Strafbestimmungen der drei genannten Komplexe. Denn die Wirtschaftsverbrechen, die in dieser oder jener Weise gegen die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit unseres Staates gerichtet sind, haben in aller Regel enge Berührungspunkte mit den Verbrechen gegen die Tätigkeit des Staates und den Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum. Daraus resultieren ja auch die Abgrenzungsprobleme und Überschneidungen, die uns aus unserer Praxis hinreichend bekannt sind. Erinnert sei z. B. an die Konkurrenzproblematik der §§ 331 ff. StGB zum § 8 WStVO sowie der Strafbestimmungen zum Schutze des Volkseigentums und der WStVO. Bis in die Gegenwart gibt es Fälle des Schwankens und des Wechselns in der Anwendung der Strafbestimmungen zum Schutze der Wirtschaft und der zum Schutze des sozialistischen Eigentums (z. B. erst WStVO und dann StEG und umgekehrt bzw. Wechsel in der Bejahung oder Verneinung von tateinheitlicher Verletzung beider Strafbestimmungen). Dieser enge Zusammenhang der drei Komplexe erläutert auch die gesetzgeberischen Schwierigkeiten in anderen sozialistischen Staaten; auf ihn ist auch in der Literatur wiederholt eingegangen worden, und er hat auch Anlaß zur Behandlung einzelner Abgrenzungs-fragen gegeben*. Zwar ergibt sich aus diesem engen Zusammenhang nicht zwingend, daß diese drei Komplexe in einem Kapitel des Strafgesetzbuchs geregelt werden müssen; in jedem Fall ist aber durch diese Tatsache und die damit zusammenhängenden Abgrenzungsprobleme die Frage aufgeworfen, ob eine klare Scheidung zwischen diesen drei Komplexen von Strafbestimmungen prinzipiell möglich ist, ob die bisher insbesondere in der Theorie und in den Vorlesungen an den Universitäten vertretene Trennung4 5 beizubehalten ist oder ob aus Gründen des engen tatsächlichen Zusammenhangs und einiger praktischer Vorteile wegen alle drei Komplexe (oder aber wenigstens die Strafbestimmungen zum Schutze der sozialistischen Wirtschaft und die zum Schutze des sozialistischen Eigentums6 bzw. die Bestimmungen zum Schutze der Wirtschaft mit denen zum Schutze der staatlichen Tätigkeit) zusammengefaßt werden sollen. Wir werden auf diese Fragen nur dann eine richtige und damit den Interessen des sozialistischen Aufbaus entsprechende Antwort geben können, wenn wir uns von Vorstellungen rein juristischer Dogmatik frei machen, nicht von den juristischen Normen ausgehen, sondern die Wirklichkeit unserer sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse und die Praxis der staatlichen Leitung des sozialistischen Aufbaus in der DDR in ihrer gesetzmäßigen Entwicklung betrachten und von da aus den Charakter der betreffenden verbrecherischen Anschläge zu kennzeichnen versuchen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob und inwieweit in unseren Vorstellungen von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Wirtschaftsdelikte unbewußt irgendwelche bürgerlichen Anschauungen traditionell nachwirken. Das Wirtschaftsstrafrecht entstand jedenfalls in Deutschland im imperialistischen Stadium des Kapitalismus, als und soweit es zur Aufrechterhaltung und Stärkung der ökonomischen und politischen Vor- machtstellung der Monopole und ihrer Diktatur dar-x um ging, in erster Linie ihre Kriegspolitik und damit bestimmte kriegswirtschaftliche ökonomische Abläufe und Prozesse auch gegenüber anderen Kapitalisten, insbesondere kleineren und mittleren Unternehmern und gegenüber Gewerbetreibenden, die andere ökono- 4 z. B. Kermann, Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, S. 16; Sowjetisches Lehrbuch, Besonderer Teil, Moskau 1951, S. 139 ff. u. S. 277 ff.; Sowjetisches Lehrbuch, Strafrecht, Besonderer Teil, Moskau 1957, S. 126 ff. u. S. 267 ff.; Klritschenko, „üer Kampf gegen die verbrecherischen Anschläge auf die Wirtschaftsordnung der volksdemokratischen Staaten in Europa“, RED 1953, Heft 7, Sp. 201 u. a. m. 5 vgl. z. B. Geräts, Die Lehre vom Objekt des Verbrechens, S. 33 fl., wo er das System des Besonderen Teils des Strafrechts der DDR darstellt; vgl. auch die Lehrprogramme zur Vorlesung Strafrecht der DDR, Besonderer Teil. 6 ln diesem Sinne hat sich z. B. Cyprian in einem Aufsatz „Die bisherige Kodifikation der Wirtschaftsverbrechen“ (Nowe Prawo 1958, Heft 1, S. 33 ff.) ausgesprochen. mische Interessen hatten und denen der Krieg keine Vorteile einbrachte, mit außerökonomischen Mitteln zwangsweise durchzusetzen. Die kriegsinteressierten Monopole setzten den Staatsapparat dazu ein, mit staatlichen Zwangsmitteln, darunter auch mit dem .Strafrecht, die anarchische kapitalistische Wirtschaftsweise in das System der Kriegswirtschaft zu pressen, indem sie ein kriegswirtschaftliches Bewirtschaftungssystem schufen. So entstanden wirtschaftsstrafrechtliche Bestimmungen, wie z. B. die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 und die Verbrauchs-regelungsstrafVO vom 26. November 1941, die z. T. auch noch nach 1945 Geltung und Bedeutung hatten7. Zu diesen für das kapitalistische Strafrecht außerordentlichen Zwangsmaßnahmen waren die Imperialisten genötigt, weil selbst auf der Basis der (strafrechtlich geschützten) monopolkapitalistischen Eigentumsverhältnisse die imperialistische Kriegswirtschaft mit ausschließlich ökonomischen Mitteln weder durchzusetzen noch genügend zu sichern war. Das bestätigt, daß das „Wirtschaftsstrafrecht“ eigentlich das imperialistische Kriegsbewirtschaftungsstrafrecht unter kapitalistischen Verhältnissen zwangsläufig als Aus-nahmeregelung, als (zeitweiliges) Nebenstrafrecht erscheinen und betrachtet werden mußte. Eine grundlegend andere Rolle spielen die Strafbestimmungen zum Schutze der Wirtschaft im sozialistischen Staat. In Verwirklichung der allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Revolution und des sozialistischen Aufbaus schafft das siegreiche Proletariat mit der Herstellung des gesellschaftlichen Eigentums an den wichtigsten Produktionsmitteln mit Hilfe seines Staates die neue, ihm eigene sozialökonomische Grundlage (Basis), die in der Deutschen Demokratischen Republik das Volkseigentum an den wichtigsten Produktionsmitteln, das genossenschaftliche Eigentum der LPG, der Genossenschaften der Handwerker sowie die staatliche Beteiligung in den kleinen und mittleren Betrieben umfaßt. Auf der Grundlage dieser heuen Basis leitet der sozialistische Staat die planmäßige, auf den Aufbau des Sozialismus (und später des Kommunismus) sowie auf die Hebung des Lebensstandards der Werktätigen gerichtete Entwicklung der Volkswirtschaft. In der DDR spielt die breite Durchsetzung dieser allgemeingültigen Gesetzmäßigkeit gerade in der gegenwärtigen Periode eine besondere Rolle, da die Grundaufgabe jetzt die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Aufbau des Sozialismus, der Sieg der sozialistischen Gesellschaftsordnung, ist. Unter diesen Bedingungen ist nicht nur der strafrechtliche Schutz der neuen ökonomischen Basis, des sozialistischen Eigentums, erforderlich, sondern ist der Einsatz strafrechtlicher Mittel zur Sicherung und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der staatlichen Volkswirtschaftspläne entsprechend der wirtschaftlich-organisatorischen Leitung durch die betreffenden staatlichen Organe für die ganze Periode des Aüfbaus des Sozialismus gesetzmäßig notwendig. Denn im Kampf gegen die zählebigen Elemente der Anarchie der privatwirtschaftlichen Ökonomik kann der sozialistische Aufbau, die sozialistische Wirtschaftsweise, nur durch die bewußte, zielklare, planmäßige Leitung des sozialistischen Staates, einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Zwangsanwendung, durchgesetzt werden. Deshalb ist in diesem Rahmen die strafrechtliche Erfassung und Bekämpfung von gesellschaftsgefährlichen Handlungen gegen die sozialistische Wirtschaft zur Förderung der sozialistischen Umgestaltung ein wesentlicher und fester Bestandteil des sozialistischen Strafrechts. Mit dieser Erkenntnis überwinden wir die statische, bourgeoise Auffassung vom Strafrecht, nach der es wesentlich nur um die Erhaltung und den Schutz der 7 Während diese Gesetze in unserem Teile Deutschlands mit neuem Inhalt bis zu ihrer Ablösung durch die WStVO eine bedeutende Rolle ibei der Bekämpfung der kapitalistischen Spekulation und des Schieberunwesens und bei der Sicherung der elementaren Lebensbedürfnisse der Bevölkerung spielten, wurden sie in Westdeutschland immer mehr als Hemmnis der „freien Unternehmerinitiative“ und der Entwicklung der „freien Marktwirtschaft“ angesehen, immer weniger konsequent gegen Schieber und Spekulanten angewandt und schließlich durch ein weit milderes Wirtschaftsstrafgesetz abgelöst, das formal noch in Kraft ist. 308;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 308 (NJ DDR 1959, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 308 (NJ DDR 1959, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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