Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 3 (NJ DDR 1959, S. 3); soll, die Gewährleistung der demokratischen Rechte und die Zulassung demokratischer Parteien und Organisationen sowie das Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen in Deutschland. Der Vorschlag der Regierung der DDR über die Vorbereitung und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland fördert die Wiedervereinigung auch aus dem Grunde, weil er die Lösung der deutschen Frage von ihrer internationalen Seite her angreift, nämlich von der Seite des Friedensvertrages mit Deutschland. Während die Wiedervereinigung Deutschlands auf Grund des Selbstbestimmungsrechts ausschließlich eine Angelegenheit der beiden deutschen Staaten ist, in die sich die Vier Mächte nicht einmischen können, ohne das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes zu verletzen, tragen die Vier Mächte für den Abschluß eines Friedensvertrages, der ein Teilproblem der deutschen Frage ist, zusammen mit den beiden deutschen Staaten die Hauptverantwortung27. Durch die Vorbereitung und den Abschluß des Friedensvertrages mit Deutschland haben die Vier Mächte die Möglichkeit, ihren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage zu leisten. Dazu haben sie als ehemals kriegführende Staaten das Recht, aber auch die Pflicht. Darum ist eine Änderung der Deutschlandpolitik der drei Westmächte notwendig. Wenn die internationale Seite der deutschen Frage, der Friedensvertrag, vorankommt, so wird gleichzeitig die nationale Seite der deutschen Frage, die Wiedervereinigung, vorankommen. 27 vgl. Voss, Viermächteverantwortung wofür?, Deutsche Außenpolitik 1958, Heft 10, S. 988 ff. Der Vorschlag der Regierung der DDR auf Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland fördert schließlich auch deshalb die Wiedervereinigung, weil die Frage des Friedensvertrages ein Teil der deutschen Frage ist und mit der Inangriffnahme eines Teils auch die ganze Deutschlandfrage, deren Hauptinhalt die Sicherung des Friedens und deren Endziel die Wiedervereinigung Deutschlands zu einem friedliebenden, demokratischen Staat ist, in Angriff genommen wird. Das kommt darin zum Ausdruck, daß die vorgeschlagene Gesamtdeutsche Kommission, die einen gemeinsamen deutschen Standpunkt zum Friedensvertrag ausarbeiten soll, zugleich die Möglichkeit haben soll, die innerdeutsche Angelegenheit zu erörtern. Hier zeigt sich der Übergang von dem Friedensvertrag zur Konföderation. Im Endeffekt bedeutet der Zusammentritt der vorgeschlagenen Gesamtdeutschen Kommission und die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Friedensvertrages praktisch schon die Bildung der Konföderation28. Der Friedensvertrag mit Deutschland fördert somit die deutsche Wiedervereinigung, weil er der Entspannung dient, weil er die internationale Seite der deutschen Frage angreift und weil in der vorgeschlagenen Gesamtdeutschen Kommission die Entwicklung zur Konföderation liegt. Die Ausarbeitung des Friedensvertrages ist somit der Hauptansatzpunkt für die Lösung der deutschen Frage, für die Wiedervereinigung Deutschlands zu einem friedliebenden, demokratischen Staat, für die Konföderation. 28 w. Ulbricht, a. a. O., Neues Deutschland vom 21. Oktober 1958. Der Kampf der Kommunistischen Partei Deutschlands gegen die imperialistische Strafrechtsreform in der Weimarer Republik Zum 40. Jahrestag der Gründung der KPD Von KURT GRATHENAUER, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg * Die Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands am 30. Dezember 1918 war „ein Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“1. Ihre historische Bedeutung besteht darin, daß in der Arbeiterklasse der völlige Bruch mit dem Opportunismus vollzogen und damit der Grundstein für die marxistisch-leninistische Kampfpartei des deutschen Proletariats gelegt wurde2. In den Jahren der Weimarer Republik und des Faschismus war die KPD die Führerin im revolutionären Kampf der deutschen Arbeiterklasse gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Terror. Ein Teil dieses politischen Kampfes in der Weimarer Republik war der Kampf der KPD gegen die Bestrebungen des deutschen Imperialismus, das Strafrecht in ein noch wirksameres Instrument des politischen Terrors zur Unterdrückung und Knechtung der Arbeiterklasse zu verwandeln. Die schnelle Entwicklung des deutschen Imperialismus hatte, die inneren Widersprüche im Lande verschärft. Die „liberalen“ Methoden der Bestrafung, die „bestimmte Gesetzgebung“ und die „Bindung des Richters an das Gesetz“ reichten den imperialistischen Kräften nicht mehr aus, um ihre Klassenherrschaft zu sichern. Deshalb erhoben sich Stimmen für eine „Reform des Strafrechts“, die nichts anderes als eine Beseitigung der im Strafgesetzbuch von 1871 verankerten bürgerlichen Grundsätze bedeutete. Die Imperialisten wollten ihre Klassenherrschaft festigen und jede antiimperialistische Tätigkeit der Arbeiterklasse ausschalten. Bereits vor dem ersten Weltkrieg waren Vorarbeiten für eine „Reform des Strafrechts“ geleistet worden, die nach verschiedenen Entwürfen und Gegenentwürfen schließlich Ende 1924 zu einem ersten „Amtlichen Ent- 1 Walter Ulbricht, Begründung der Thesen über die Novemberrevolution 1918, Einheit 1958, Heit 10, S. 1404 ff. (1426). 2 vgl. Thesen des Zentralkomitees der SED zum 40. Jahrestag der Novemberrevolution, Einheit 1958, Heft 10, S. 1377 ff. (1392). wurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs“ führten, aus dem die Entwürfe von 1927 und 1930 hervorgingen. Mit der Zuleitung der Reichsratsvorlage des Entwurfs an den Reichstag im Jahre 1927 begann die unmittelbare Auseinandersetzung über dieses reaktionäre Machwerk der imperialistischen Gewaltherrschaft durch die Vertreter der KPD im Plenum und in der Strafrechtskommission des Reichstags. Die Abgeordneten der KPD legten den imperialistischen Charakter der angestrebten Strafrechtsreform durch Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen der Entwürfe von 1927 und 1930 dar und traten gleichzeitig für eine Strafgesetzgebung im Interesse des werktätigen Volkes ein. Der bürgerliche Abgeordnete Prof. Dr. Kahl, der Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Reichstags war, charakterisierte bei der Beratung des Entwurfs-des Allgemeinen Deutschen StGB in der Plenarsitzung des Reichstags am 21. Juni 1927 selbst den reaktionären Inhalt des angestrebten StGB, indem er ausführte, „daß der Begriff der .ehrlosen Gesinnung* und der ,Maßstab des sittlichen Werturteils* niemals im Strafrecht entbehrt werden kann“3. Er brachte damit das Streben des Seutschen Imperialismus nach Umwandlung des gesamten Strafrechts in ein Willkür- und Terrorinstrument deutlich zum Ausdruck. Der damalige Reichsjustizminister H e r g t hatte sich bei der ersten Beratung des Entwurfs im Plenum des Reichstags dagegen gewehrt, daß in Zeitungen der Arbeiterklasse verschiedene Artikel unter der Überschrift „Ein Strafgesetz gegen-das Proletariat“ gebracht wurden. Der Minister wies mit Emphase darauf hin: „Dieser Strafrechtsentwurf kennt keinen Begriff des Proletariers“4 *. 3 Zeitschrift für -die gesamte Strafrechtswissenschaft 1928 S. 256. 4 Verhandlungen des Reichstags (Stenographische Berichte), 3. Wahlperiode, Bd. 393, Berlin 1927, S. 10939. 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 3 (NJ DDR 1959, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 3 (NJ DDR 1959, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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