Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 299

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 299 (NJ DDR 1959, S. 299); Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik I. Quartal 1959 Von Dr. HEINZ PÜSCHEL, Dozent am Institut für Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ In der neuesten Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik zeichnen sich die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten unserer sozialistischen Entwicklung deutlicher denn je ab. Unsere größte Aufmerksamkeit verdienen diejenigen gesetzgeberischen Maßnahmen, deren Durchführung unmittelbar der Lösung unserer ökonomischen Hauptaufgabe dient, Westdeutschland bis 1961 im Pro-Kopf-Verbrauch bei den wichtigsten Industriewaren und Nahrungsmitteln zu überholen. An ihrer Spitze steht der Beschluß der Volkskammer über den Volkswirtscfaafts-plan 1959 vom 21. Januar 1959 (GBl. I S. 23). Die großen wirtschaftlichen Erfolge, die im vergangenen Jahr erzielt worden sind1, haben eine gute Ausgangsposition geschaffen für den Kampf um die allseitige und kontinuierliche Erfüllung der einzelnen Positionen des neuen Volkswirtschaftsplans, insbesondere um ein hohes Entwicklungstempo in der Produktion aller Wirtschaftszweige unter vorrangiger Förderung der Grundstoffindustrie mit dem Ziel einer erneuten beträchtlichen Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung. Hervorzuheben sind der geplante Zuwachs der Industrieproduktion um 11,1 Prozent sowie der Zuwachs der Leistungen der Bauwirtschaft um 16,9 Prozent. Durch die Erhöhung der Konsumgüterproduktion der Industrie,- die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und den erweiterten Import von Konsumgütern wird sich der für die Bevölkerung zur Verfügung stehende Warenfonds um nicht weniger als vier Milliarden DM gegenüber dem Vorjahr erhöhep. Eine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftsplanung stellt der Planteil D dar, in dem die Schwerpunktaufgaben der einzelnen Bezirke festgehalten und ihre wirtschaftsgeographischen und kulturellen Besonderheiten sorgfältig berücksichtigt worden sind. Die Einheit von materieller und finanzieller Planung wird gesichert durch das wiederum gleichzeitig erlassene Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1959 vom 21. Januar 1959 (GBl. I. S. 52). Das Gesetz zeigt, daß sich der Gesamtetat in Ausgaben und Einnahmen gegenüber denen des Vorjahres um weit über 5,5 Milliarden DM erhöht hat. Sehr beachtlich sind die höheren Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft, die mit einer Erhöhung um 5,2 Milliarden DM jetzt 62,7 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen, sowie die Einsparungen in Höhe von 600 Millionen DM aus dem Erlaß der Zahlungen für den Unterhalt der auf dem Gebiet der DDR zeitweilig stationierten Truppen durch die Regierung der UdSSR. Das ermöglichte die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Volksbildung, für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke; insgesamt sind für diese Zwecke 37,9 Prozent aller Ausgaben bestimmt, was den größten Anteil an den Ausgaben des Staatshaushalts ausmacht1 2. Die mit dem Volkswirtschaftsplan für 1959 gestellten Aufgaben, mit deren Erfüllung ein entscheidender Schritt im ökonomischen Wettbewerb mit der westdeutschen Wirtschaft vollzogen wird, erfordern eine bedeutende Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Anwendung der fortgeschrittensten Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik und die Entwicklung der Bewegung der „Gemeinschaften der sozialistischen Arbeit“. Wie Walter Ulbricht auf dem 4. Plenum des ZK der SED ausgeführt hat, ist der Kampf gegen Verlust- und Wartezeiten durch strengste Sparsamkeit mit jeder Minute, mit jedem Gramm Material und mit jedem Pfennig zu führen3, wobei unter den erfolgreichen 1 vgl. Rede des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, Bruno Leuschner, auf der 3. Tagung der Volkskammer, ND (Ausg. B) vom 23. Januar 1959 S. 3. 2 vgl. Staatshaushaltsplan 1959 Widerspiegelung unserer Verhältnisse, Bede des Ministers der Finanzen, Willy Rumpf, auf der 3. Tagung der Volkskammer, Deutsche Finanz-Wirtschaft (Sammelausgaibe) 1959 S. 75 ff. 3 vgl. Walter Ulbricht, Der Weg zur Erhöhung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen des Volkes, ND (Ausg. B) vom 20. Januar 1959 S. 4. Methoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität die Seifert-Methode einen hervorragenden Platz einnimmt. Der Beschluß über die Förderung der Masseninitiative zur Aufdeckung und Beseitigung von Zeitverlusten mit Hilfe der Seifert-Methode vom 22. Januar 1959 (GBl. I. S. 56) charakterisiert den Inhalt dieser Methode als einen festen Bestandteil des umfassenden Kampfes der Werktätigen zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne. Er verpflichtet die Werkleitungen der sozialistischen Betriebe, die Initiative aller Werktätigen bei der Anwendung der Seifert-Methode zu unterstützen und die rasche Beseitigung von Zeitverlusten und deren Ursachen zu organisieren. Der Beschluß zeichnet sich durch eine wirkungsvolle Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit aus, indem er ein besonderes Prämiensystem schafft, und zwar sowohl für Arbeiter, die als Initiatoren Anteil an der Aufdeckung und Beseitigung von Verlustquellen haben, als auch für Arbeiter, die nach der Beseitigung von Zeitverlusten hohe Produktionsleistungen vollbringen. Der Kampf um die Beseitigung der Verlustquellen ist außerdem durch die Aufschlüsselung des Produktionsplans auf Abteilungen, Meisterbereiche, Brigaden und Arbeitsplätze zu unterstützen. Ein weiterer materieller Anreiz zur Aufdek-kung und Beseitigung von Verlustquellen ist die Vorschrift, daß bei der Anwendung der Seifert-Methode keine Verminderungen des Durchschnittslohnes der letzten Zeit eintreten dürfen und daß die genannten Prämien für hohe Produktionsleistungen dem Durchschnittslohn nicht anzurechnen sind. Im Beschluß über den Volkswirtschaftsplan 1959 wird hervorgehoben, daß es bei der Steigerung der industriellen Produktion nicht nur auf die rein mengenmäßige Planerfüllung ankommt, sondern vor allem darauf, daß der Plan entsprechend dem festgelegten Sortiment vollständig und termingemäß erfüllt wird. Zur Lösung dieser ökonomischen Aufgabe wird mit der Dritten Verordnung über den Betriebsprämien-fonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 27. Januar 1959 (GBl. I S. 67) ein weiterer Schritt getan, der wiederum kennzeichnend ist für eine wirkungsvolle Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit der Werktätigen. Danach dürfen bei Erfüllung des Produktionsplanes die bisher in Höhe von 2 Prozent der geplanten Lohnsumme festgelegten Zuführungen zum Betriebsprämienfonds bis zu 0,5 Prozent der geplanten Lohnsumme erhöht werden, wenn gleichzeitig die im Staatsplan enthaltenen Erzeugnisse und Sortimente mengenmäßig im einzelnen produziert worden sind, die im Plan bestimmte Qualität der Erzeugnisse erreicht worden ist und die Liefertermine für diese Erzeugnisse im Rahmen der festgelegten Bedingungen eingehalten worden sind. Bei Sortiments- und qualitätsgerechter Übererfüllung des Produktionsplanes ist eine Erhöhung dieser zusätzlichen Zuführungen zum Betriebsprämienfonds um weitere 0,5 Prozent der geplanten Lohnsumme vorgesehen. Andererseits werden bei Nichterfüllung der geplanten Produktion der genannten Erzeugnisse die Zuführungen entsprechend gekürzt4. Das schnelle Wachstum der industriellen Produktion setzt die sparsamste Verwendung aller volkswirtschaftlich wichtigen Materialien voraus. Aus diesem Grund sind im Berichtszeitraum neue Maßnahmen zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Leitung unserer Materialwirtschaft ergangen, und zwar mit der Verordnung zur Neuregelung des Einsatzes von Werkstoffen vom 19. Februar 1959 (GBl. I S. 140), der Verordnung über das Erfassen, Sammeln und Auf- 4 vgl. hierzu im einzelnen § 4 Albs. 1 der jetzt geltenden Fassung der VO über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben nach der Bekanntmachung vom 27. Januar 1959 (GBl. I S. 71). 299;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 299 (NJ DDR 1959, S. 299) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 299 (NJ DDR 1959, S. 299)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung durch Staatssicherheit ist;. Entscheidende Kriterien für die Charakterisierung einer Straftat der allgemeinen Kriminalität als politisch-operativ bedeutsam sind insbesondere - Anzeichen für im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X