Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 296

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 296 (NJ DDR 1959, S. 296);  von Bürgern an und wirkt auf diese ein. Das macht deutlich, daß diese Form nur dann zu wählen ist, wenn dafür absolut die Notwendigkeit besteht. Andernfalls wird die doch unbedingt zu beachtende Verhältnismäßigkeit zwischen der erstrebten Wirkung und dem Ziel der öffentlichen Bekanntmachung zur Strafsache selbst und ihrer Bedeutung gesprengt. Wenn die Frage der Kosten für die Bestimmung der Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung auch nicht ausschlaggebend ist,, so ist sie aber nicht gänzlich außer acht zu lassen, vor allem dann, wenn die Zusammenfassung der Urteilsgründe einen erheblichen Umfang hat oder gar das ganze Urteil veröffentlicht werden soll. Die Kosten, die der Verurteilte ja zu ersetzen hat, müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Strafe stehen, oder der Staatshaushalt muß unverhältnismäßig hohe Kosten selbst tragen. Trotz der großen Wirkung, die die öffentliche Bekanntmachung in der Presse haben kann, ist sie doch in gewisser Hinsicht einseitig und in manchen Fällen durchaus nicht das geeignetste Mittel. Dem Leser gegenüber hat sie hauptsächlich informierenden Charakter, zum Teil auch eine abschreckende Wirkung. Aber da liegen auch ihre Grenzen. Eine erzieherische Einflußnahme auf andere Bürger, auf ein Kollektiv oder einen bestimmten Kreis von Menschen ist bei weitem nicht in dem Maße vorhanden wie bei anderen Formen der öffentlichen Bekanntmachung. Uns hat die Erfahrung gelehrt, daß eine öffentliche Bekanntmachung in dem Kreis von Menschen am wirksamsten isit, in dem der Täter lebt oder arbeitet bzw. mit dem er Umgang hat. Das ist besonders dann so, wenn eine der neuen Strafarten zur Anwendung kommt. Deshalb werden öffentliche Bekanntmachungen in vielen Fällen im Betrieb angeordnet, vor allem dann, wenn die Tat mit dem Betrieb oder den Betriebsangehörigen oder der Arbeitsdisziplin in Verbindung steht. Ähnliches läßt sich auch über Bekanntmachungen in den Wohngebieten berichten, die sich im hiesigen Bezirk allerdings hauptsächlich auf Bekanntmachungen in den Dörfern beziehen. Bei diesen Bekanntmachungen sind bisher verschiedene Formen zur Anwendung gekommen, und zwar durch Aushänge bzw. Anschläge das ist die bisher am meisten praktizierte Form oder durch Verlesen in Brigade- und Belegschaftsversammlungen durch die betreffenden Leitungskräfte in den Betrieben bzw. in Einwohnerversammlungen durch den Bürgermeister der Gemeinde. Eine weitere Methode ist die Vornahme öffentlicher Bekanntmachungen durch Richter, Staatsanwälte oder Schöffen. Zweifellos ist das die wohl wirksamste Form, jedoch läßt sie sich nicht immer verwirklichen, da die Zeit dieser Funktionäre meist voll ausgelastet ist. Man kann die Formen der öffentlichen Bekanntmachung auch nicht auf die Presse und die Justizfunktionäre beschränken; denn damit würde man die Mobilisierung der bewußten Kräfte unserer Gesellschaft einengen. Viele Werktätige, vor allem die Arbeiter in den Betrieben und auch Menschen aus anderen Schichten der Bevölkerung, würden nicht mit einbezogen in den großen Prozeß der sozialistischen Bewußtseinsbildung. Viele von anderen Funktionären in den Betrieben und Wohngebieten vorgenommene öffentliche Bekanntmachungen beweisen, daß die Sache durchaus richtig angefaßt wird. In Belegschaftsversammlungen oder Brigadebesprechungen kann man spüren, wie die Arbeiter sich mit einem öffentlich bekanntgemachten Urteil auseinander-setzen, den Prozeß der gesellschaftlichen Umerziehung des Angeklagten einleiten und wie sie zur eigenen Bewußtseinsbildung beitragen. Ah diesen Versammlungen sollten mehr Richter und Staatsanwälte teilnehmen und an Ort und Stelle prüfen, wie die öffentliche Bekanntmachung vorgenommen wird und welche Wirkung sie in dem betreffenden Personenkreis und auf den Täter hinterlassen hat. An solchen Feststellungen, Untersuchungen und Erfahrungen mangelt es noch, und mancher Richter und Staatsanwalt, der schon eine Vielzahl öffentlicher Bekanntmachungen aussprach bzw. beantragte, hat noch keine rechten Vorstellungen von der Zweckmäßigkeit und der Wirkung solcher Maßnahmen und kennt die Praxis, die Wirkung an der Basis zu wenig. Aber diese spezifische Kenntnis gehört einfach zu einer richtigen Anwendungspraxis des § 7 StEG, und Richter und Staatsanwälte sollen hiermit angesprochen sein, in ihren Arbeitsplänen ständig eine solche Aufgabe mit aufzunehmen. Ich möchte über meine Erfahrungen berichten, die ich bei einer Untersuchung im Stadtkreis Stalinstadt gemacht habe. Ich konnte feststellen, daß im Eisenhüttenkombinat vorgenommene öffentliche Bekanntmachungen den jeweiligen Funktionären und Arbeitern des betreffenden Betriebsbereiches gut bekannt waren und daß man sich auch in Leitungs- und Arbeitsbesprechungen damit beschäftigt und darüber diskutiert hatte. Interessant dabei war, daß verschiedene Funktionäre und Arbeiter Hinweise auf ein zum Teil schon vor der Straftat negatives Verhalten der einzelnen gaben, was aus den Strafakten zum Teil oder überhaupt nicht hervorging und dem Gericht und dem Staatsanwalt unbekannt geblieben war. So wurde in zwei Fällen von Staatsverleumdung darauf hingewiesen, daß die Betreffenden vor der Straftat schon manchmal negative Äußerungen getan hatten, und es hätte bei ihnen sozusagen „einmal so kommen müssen, da sie unbelehrbar waren“, wie sich ein Arbeiter ausdrückte. In einem anderen Fall, bei dem ein Brigadier stark angetrunken mit seinem Motorrad zur Arbeit gefahren war, wurde die Verurteilung zu zwei Wochen Gefängnis gebilligt. Dieser Brigadier wurde als leichtsinniger Fahrer geschildert, der schon einmal den Hinweis seiner Arbeitskollegen, im trunkenen Zustand nicht am Straßenverkehr teilzunehmen, mißachtet hatte. Aus den Unterhaltungen war zu spüren, daß die öffentliche Bekanntmachung von Urteilen, begrüßt wurde, und vor allem, daß man sich damit beschäftigt und auseinandergesetzt hatte, und gerade darin besteht ja ihre erzieherische Wirkung. Mehrere Arbeiter brachten zum Ausdruck, daß damit das Vertrauen zu Gericht und Staatsanwaltschaft wächst, können sich doch die Arbeiter mehr als vordem ein Bild von der Rechtsprechung machen und sich von ihrer Richtigkeit überzeugen. Anders dagegen war es in der Ausbau-Union. In einem Fall war ein Arbeiter wegen Diebstahls von 110 Wandfliesen und in einem anderen Fall ein Arbeiter wegen Ausfuhr von 130 DM nach Westberlin bestraft worden. In beiden Fällen war § 7 StEG nicht zur Anwendung gekommen, und Auseinandersetzungen im Betrieb wurden nicht organisiert und geführt. Der BGL-Vorsitzende wußte nichts vom Stand oder Ausgang der Strafverfahren. In beiden Fällen hatten sowohl er als auch die Betriebsleitung von den erfolgten Bestrafungen keine Kenntnis erhalten. Hier hat man es versäumt, Diskussionen und Auseinandersetzungen zu führen und das neue, sozialistische Bewußtsein herauszubilden. Beide Fälle wären für eine Auswertung besonders geeignet gewesen, weil sie Grundfragen des politischen Bewußtseins und der Moral berühren. Hier zeigt sich aber auch, wie notwendig es ist, daß Richter und Staatsanwälte für solche erzieherischen Maßnahmen den Anstoß geben. Welche Möglichkeiten und Chancen hier vergeben werden, zeigen gerade die letzten beiden Beispiele. Wäre in beiden Fällen die öffentliche Bekanntmachung angeordnet worden, dann hätten die Funktionäre und Arbeiter der Ausbau-Union sicher ebenso zu handeln gewußt, wie die des Kombinats. Nur in einem Fall konnte ich eine zum Teil negative Auswirkung einer öffentlichen Bekanntmachung feststellen. Im Tenor des Urteils in dem eine Frau mit einem öffentlichen Tadel belegt wurde, weil sie ein Kind geschlagen hatte war nicht genau ausgesprochen, wie die Bekanntmachung vorzunehmen ist. Andererseits war der Betriebsleitung und BGL der Sinn und Zweck der Maßnahme nicht erläutert worden. Es war richtig, das Urteil in einer Hausversammlung und im Betrieb der Verurteilten einem Krankenhaus bekanntzumachen. Falsch war es jedoch, das Urteil so auszuhängen, daß davon auch die Patienten und Besucher Kenntnis erhielten. Das Urteil wurde unmittelbar am Eingang zur Aufnahme des Krankenhauses, in der die Verurteilte arbeitete, angebracht. Die Frau, die ihre Bestrafung als durchaus gerecht anerkannte, war zu Recht darüber ungehalten, daß sie nun möglichen Angriffen von Besuchern und Patienten ausgesetzt war. Dieser Fehler wurde korrigiert und die angeordnete Veröffentlichung im Belegschaftsraum des Personals vorgenom- 296;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 296 (NJ DDR 1959, S. 296) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 296 (NJ DDR 1959, S. 296)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Bereitschaft und des Willens zur Wiedergutmachung setzt die Erkenntnis und das Schuldgefühl bei Werbekandidaten voraus, vorsätzlich oder fahrlässig Handlungen begangen zu haben, die Verbrechen oder Vergehen gegen die Deutsche Demokratische Republik besonders gern sogenannte Militärfachleute, ehemalige Stabsoffiziere, höhere Wehnnachtsangeste Ute, verkommene ehemalige faschistische Offiziere und Unteroffiziere, Punkpersonal, Chemiker, Peuer-werker und Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die rechtzeitige Aufdeckung und Klärung der Schwachstellen, der objektiven und auch subjektiven Mängel in der Beweisführung von Bedeutung. Oberhaupt scheint es mir ratsam, daß die zuständigen Leiter und Mitarbeiter der jeweils für die Aufgabenstellung wichtigsten operativen Diens teinheiten Sie wird vom Leiter selbst oder von einem von ihm Beauftragten geleitet.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X