Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 295

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 295 (NJ DDR 1959, S. 295); kollektivs weit mehr aus eigener Initiative geleistet haben, als uns bisher bekannt war. Die erste Auswertung der Erfüllung des Maßnahmeplanes ergab, daß wir auf dem Weg zu einem sozialistischen Gericht ein gutes Stück vorangekommen sind. Es kommt jetzt darauf an, den neuen Arbeitsstil im Strafverfahren voll durchzusetzen, die bereits bestehenden Verbindungen zu den örtlichen Organen der Staatsmacht weiter auszubauen und die gleiche enge Verbindung zur Nationalen Front und zum FDGB zu schaffen. Die Anwendung der öffentlichen Bekanntmachung nach § 7 StEG in der Praxis der Gerichte Von HEINZ KUSCHEL, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Frankfurt (Oder) Nachdem das StEG länger als ein Jahr in Kraft ist, ist ein Erfahrungsaustausch über die Anwendung des § 7 StEG in der Praxis der Gerichte angebracht und erforderlich. Bei der Begründung des StEG vor der Volkskammer wies Frau Minister Dr. Benjamin besonders darauf hin, daß die volle Wirksamkeit der neuen Strafen allein mit dem Urteilsspruch der Gerichte noch nicht gesichert ist und daß diese Wirksamkeit weitestgehend von der erzieherischen Einwirkung der Gesellschaft auf den Verurteilten abhängt. Der Minister bemerkte, daß die Gesellschaft die Kollegen im Betrieb, die Organe des Betriebs, die Gewerkschaften und die Mitbewohner des Hauses sind1. Diese Erkenntnis hat insbesondere auch Bedeutung für die Anwendung der öffentlichen Bekanntmachung, die „bewußt als Mittel zur Organisierung einer gesellschaftlichen Reaktion benutzt wird“1 2 3. Es kommt nie allein darauf an, auf den Verurteilten erzieherisch einzuwirken, sondern das muß auch in bezug auf die engere oder weitere Umgebung des Betreffenden und vor allem auf solche Menschen geschehen, die es im Sinne der sozialistischen Bewußtseinsänderung zu beeinflussen und zu erziehen gilt oder die gar davon abgehalten werden müssen, ihrerseits selbst strafbare Handlungen zu begehen. Mit Hilfe des sozialistischen Rechts und hier mit Hilfe des Strafrechts muß auf die sozialistische Bewußtseinsbildung viel mehr, im größeren Umfange und vielseitiger als bisher Einfluß genommen werden2. Obwohl § 7 StEG die „Verstärkung der erzieherischen Wirkung“, die „Einwirkung auf andere Bürger“ und „die Aufklärung der Bevölkerung“ als Anwendungsgründe nennt und damit Merkmale aufzählt, die nach außen wirken, ist die öffentliche Bekanntmachung eine Zusatzstrafe, die in bedeutendem Maße auf den Verurteilten selbst einwirkt4 *. Die öffentliche Bekanntmachung ist so ein ausgezeichnetes Mittel, um auf die sozialistische Bewußtseinsbildung im breiten Maße einzuwirken und zugleich eine zweckentsprechende rechtspolitische Aufklärung zu leisten. Man muß aber auch sehen, daß sie der Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates dient, vor allem in den Fällen in denen die Bekanntmachung der Urteile durch die Leitung der Betriebe, die örtlichen Räte oder durch Funktionäre in den Wohngebieten bzw. in den Haus- und Hofgemeinschaften erfolgt. Hier fordert sie die mit der Veröffentlichung Beauftragten und auch die Zuhörer zur Diskussion und offenen Parteinahme heraus. Auch auf diese Weise werden die Bürger an die Fragen unserer Justiz und der staatlichen Tätigkeit zum Schutz unserer gesellschaftlichen Verhältnisse herangeführt, mit ihnen näher vertraut gemacht, zur Mitarbeit aufgerufen und insoweit in die Leitung des Staates einbezogen. Eine umfangreiche Auswertung der Strafsachen einschließlich der Anwendung des § 7 StEG trägt auch bedeutend zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung 1 vgl. Benjamin, Sozialistisches Strafrecht, NJ 1957 S. 785 (788). 2 so Krutzsch/Hugot, Die gesellschaftliche Erziehung bei bedingter Verurteilung und öffentlichem Tadel, NJ 1958 S. 527 (529). 3 vgl. dazu auch Walter Ulbricht, Referat auf dem V. Parteitag, Berlin 1958, S. 31; Benjamin, Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands eine Partei der Gesetzlichkeit, NJ 1958 S. 509; Streit, Einige Probleme der Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz nach dem V. Parteitag, NJ 1958 S. 520. 4 vgl. Knecht, Über die öffentliche Bekanntmachung nach § 7 StEG, NJ 1958 S. 598; Urteil des BG Halle vom 10. No- vember 1958 - 2 BSB 675/58 (NJ 1959 S. 105) mit der Anmerkung von Knecht. bei. In dem Maße, wie es gelingt, die gesellschaftlichen Kräfte für den Kampf gegen das Verbrechen und dessen Ursachen (Alkoholmißbrauch, leichtfertiges Verhalten u. ä.) stärker zu interessieren und zu mobilisieren, wird die Kriminalität zurückgehen und für die sozialistische Bewußtseinsbildung viel erreicht. So kann z. B. eine gut vorgenommene öffentliche Bekanntmachung einer Strafsache, z. B. im Falle der Entwendung von Material in einem volkseigenen Betrieb, bewirken, daß solche und ähnliche Handlungen durch Beschäftigte des jeweiligen Betriebes nicht mehr Vorkommen. Knecht6 hat schon darauf himgewiesen, daß gründliche und umfassende Überlegungen von Gericht und Staatsanwalt bei der Anwendung des § 7 StEG gründliche Ermittlung und die genaue Kenntnis der Umgebung des Verurteilten voraussetzen. Um die richtige Form der öffentlichen Bekanntmachung finden zu können, muß das Gericht genaue Kenntnis über die Person des Angeklagten, die Situation im Betrieb und Wohngebiet und über die Umstände der Straftat haben. Deshalb kann nicht oft genug die Forderung wiederholt werden, die Ermittlungen zur Person des Angeklagten umfassender zu führen und dabei neue Methoden zu entwickeln, wie sie gegenwärtig bei der Einbeziehung der Werktätigen in das 'Ermittlungsverfahren durchgesetzt werden. Die Anwendung des § 7 StEG erfolgte in der ersten Zeit in allen Bezirken nur in wenigen Fällen und recht zögernd. Während Knecht die Ursachen dafür darin sieht, daß man sich zu sehr davon leiten läßt, evtl, schädliche Nebenfolgen auszuschließen, weisen die Erfahrungen im Bezirk Frankfurt (Oder) darauf hin, daß die Richter und Staatsanwälte die öffentliche Bekanntmachung nicht immer als ein wirksames Mittel zur sozialistischen Erziehung unserer Menschen und zur Einschränkung der Kriminalität erkannt haben. Zur Behebung dieses Mangels wurden die Staatsanwälte im Bezirk Frankfurt (Oder) über die politisch-juristische Bedeutung der Anwendung des § 7 StEG in Einzelberatungen und Dienstbesprechungen instruiert. Es wurde auch Wert darauf gelegt, daß bereits zum Zeitpunkt der Anklageerhebung entsprechende Überlegungen angestellt werden und geprüft wird, ob und wie jede Strafsache ausgewertet werden kann. Obwohl die Anwendung des § 7 StEG im Bezirk Frankfurt (Oder) höher liegt als in anderen Bezirken der DDR, befriedigt auch hier der Umfang noch nicht, abgesehen von zum Teil 'beträchtlichen inhaltlichen Mängeln. Der rein zahlenmäßige Umfang sagt natürlich noch nichts aus über die Zweckmäßigkeit, die Art und Weise und die Qualität der öffentlichen Bekanntmachungen. Die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachungen kanm äußerst vielfältig sein. Uber sie und1 über die Zeit, innerhalb der sie durchzuführen ist, ist mit im Urteil zu entscheiden. Wenn Knecht schreibt, die häufigste Form der öffentlichen Bekanntmachung sei die in der Presse, so trifft das nach unseren Erfahrungen nicht zu. Öffentliche Bekanntmachungen in der Presse werden in unserem Bezirk relativ selten angeordnet. Das ist auch ganz natürlich. An eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse sind hohe Anforderungen zu stellen, und es müssen dafür gewichtige Gründe vorliegen. In der Regel werden es solche Verfahren sein, die eine breite Aufklärung der Bevölkerung oder die Einwirkung auf möglichst viele Bürger erforderlich machen. Eine öffentliche Bekanntmachung, z. B. in der Kreisausgabe einer Zeitung, spricht Zehntausende 5 a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 295 (NJ DDR 1959, S. 295) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 295 (NJ DDR 1959, S. 295)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von die Grundsätze der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der komplexen Anwendung und Umsetzung der Untersuchungsprin-zipisn in ihrer Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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