Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 291 (NJ DDR 1959, S. 291); v, gen durchgearbeitet werden. Ein anschließender Filmbesuch mit Diskussion („Drei Menschen“, „Die Wendeltreppe“ oder „Ein Kommunist“) wird die gewonnenen Erkenntnisse festigen. Die Kulturpolitik der Partei wird in einem Forum dargelegt, an dem ebenfalls die Angehörigen teilnehmen. Für das Forum werden bekannte Schriftsteller, Musiker und andere Volkskunstschaffende unseres Bezirks gewonnen. Eine weitere Aufgabe der Parteiorganisation besteht darin, die Genossen auf das Neue im Leben und in der Arbeit des Gerichts zu orientieren, neue Erfahrungen zu verallgemeinern. Zu diesem Zweck ist eine regelmäßige Berichterstattung des Genossen Direktors und der Genossen Senatsvorsitzenden in den Miltgliederversammlungen über den Inhalt und die Wirksamkeit ihrer Arbeit erforderlich. In den Mitgliederversammlungen sollen die Genossen von der Leitung regelmäßig Rechenschaft über ihre Arbeit verlangen und ihr Aufgaben stellen. So muß z. B. der Arbeitsplan der Parteiorganisation und der Leitung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Parteiorganisation kann nur führen, wenn sie einen Arbeitsplan besitzt, der die konkrete Lage im Bezirk und Gericht berücksichtigt und die ideologischpolitische Erziehung der Mitglieder zum Inhalt hat. Aber die Aufstellung des Arbeitsplanes und die Beschlußfassung darüber ist nur der Anfang. Wichtig ist, daß die Beschlüsse erfüllt werden. In der Vergangenheit hatte die Parteiorganisation des Bezirksgerichts nicht immer einen Arbeitsplan. Sie hatte aber als wesentlichste Grundlage für die Arbeit zwischen den Wahlen die Entschließung der Wahlberichtsversamm-lung. In ihr wurde die Durchführung von Mitgliederversammlungen mit folgenden Themen festgelegt: a) Wie führen wir als Justizfunktionäre den Kampf gegen das aggressive deutsche Monopolkapital und den Militarismus und ihre Agenturen in Westdeutschland und Westberlin und wie spiegelt sich das in unseren Urteilen wider? b) Die verschiedenen Formen und Erscheinungen des Klassenkampfes in der DDR. Wie werden wir befähigt, Erscheinungen des Klassenkampfes als solche auch richtig einzuschätzen? c) Wie können wir durch demokratische Gesetzlichkeit und parteiliche Rechtsprechung zur Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und zur friedlichen, demokratischen Wiedervereinigung Deutschlands beitragen? d) Wie können wir unsere politische Massenarbeit verbessern und in den Dienst des Kampfes um die Einheit Deutschlands stellen? Mitgliederversammlungen mit diesen Themen haben jedoch nicht stattgefunden. Die Parteiorganisation hat also ihre Aufgaben nicht erfüllt. Die Genossen des Bezirksgerichts sind bereitwillig und bemüht, ihre Arbeit im Interesse der Partei zu leisten. Sie erkennen jetzt selbst, daß bisher sowohl die politisch klare und straffe Führung als auch die planmäßige ideologisch-politische Arbeit gefehlt hat. Sie erkennen, daß ihre bisherige Einschätzung der Lage und des Kräfteverhältnisses am Bezirksgericht unreal und überschwenglich war und daß sie sorglos und selbstzufrieden" gelebt und gearbeitet haben. Die Genossen der Parteiorganisation waren stolz darauf, daß es bei ihnen in den vergangenen zwei Jahren keine „Verfehlungen“ gegeben hat und daß eine ruhige und friedliche Atmosphäre bestand. Heute sehen sie ein, daß diese konfliktlose Entwicklung gleichbedeutend mit ideologischer Windstille ist, in ■ der einer dem anderen nicht weh tut, ideologischen Auseinandersetzungen aus dem Wege geht, die Kritik als unangenehm und störend empfindet und jeder mit seinen Fragen und Sorgen allein bleibt. Das war eine Atmosphäre des Versöhnlertums, in der die ideologischen Unklarheiten, kleinbürgerlichen und spießerhaften Auffassungen, Duckmäusertum und Routine wuchsen und der bürgerliche Standpunkt des Neutralismus unter den Augen der Parteiorganisation sich nach und nach in der Rechtsprechung des Bezirksgerichts breitmachte. Auch nach dem 35. Plenum setzten sich die Genossen mit diesem Zustand nicht auseinander. Sie verurteilten zwar die Plattform von Schirdewan, erkannten jedoch nicht, daß auch einige leitende Genossen des Bezirksgerichts selbst der Ideologie der konfliktlosen Entwicklung verfallen waren. Die Parteiarbeit war von der fachlichen Arbeit losgelöst. Wurde Kritik geübt, dann nur allgemein, zuwenig kämpferisch, und die ideologischen Ursachen der kritisierten Fehler wurden nicht beseitigt. So gab es z. B. in der Vergangenheit oftmals Hinweise dafür, daß die Tätigkeit der Schöffen in ihrer Bedeutung durch den Direktor, einige Richter und Mitarbeiter unterschätzt wurde. Die Schöffen waren beispielsweise nicht damit einverstanden, .daß an dem Montag, an welchem sie ihre Tätigkeit am Gericht begannen, die Termine schon morgens angesetzt wurden, wodurch sie gezwungen waren, unvorbereitet in die Verhandlung zu gehen. Sie sagten, daß die Richter offenbar keine Rücksicht auf die Notwendigkeit des vorherigen Aktenstudiums durch die Schöffen nähmen. Dieser Hinweis wurde zwar beachtet, aber die Beachtung erschöpfte sich darin, die organisatorisch-technischen Voraussetzungen zu prüfen, um die Termine zu verlegen. Die ideologische Auseinandersetzung darüber, wie es kommt, daß die Richter nicht von selbst diese Notwendigkeit erkannten, unterblieb jedoch. Gerade auf diesem Gebiet ließen sich noch andere Beispiele anführen. Dazu gehören solche Erscheinungen, daß oft nicht für jeden in erster Instanz tätigen Richter ein Schöffenpaar einberufen wurde,, daß der Direktor nur einen sehr losen Kontakt zu den Schöffen hatte und daß die Kritik der Schöffen an der Rechtsprechung des Bezirkgerichts nicht bewußt und planmäßig gefördert wurde. In der letzten Zeit nahmen einige Genossen Schöffen an den Mitgliederversammlungen im Bezirksgericht teil und sagten freimütig, was ihnen an der Arbeit des Gerichts nicht gefiel. Sie haben auch Vorschläge zur Verbesserung der Parteiarbeit unterbreitet. Besonders aus der Diskussion eines Arbeiters im ROW Rathenow haben die Genossen viel gelernt. Er sagte in einer Mitgliederversammlung: „Wir als Schöffen sind im Betrieb die ersten, an die sich die Kollegen wenden, wenn Urteile gesprochen werden, mit denen sie nicht einverstanden sind. Sei es in solchen Fällen, wo Klassenfeinde oder Schieber mit geringen Strafen wegkommen, oder wenn Arbeiter hart verurteilt werden, deren Handlungen nicht allzu verwerflich waren. Wir kennen die Meinung der Kollegen, und es ist notwendig, daß das Bezirksgericht unsere Hinweise berücksichtigt und sich öfter und besser mit uns berät.“ Den Genossen ist jetzt klargeworden, wie wichtig es ist, bei der Beachtung der Kritik über den Einzelfall hinaus durch Überprüfung und Auseinandersetzung im Kollektiv zu ergründen, wo ähnliche Erscheinungen auf-treten, welche ideologischen Unklarheiten diesen Fehlern zugrunde liegen und welche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung notwendig sind. Wenn gesagt wird, die Erziehung der Mitglieder stehe im Mittelpunkt der Arbeit der Parteiorganisation, so verstehen zuweilen einige Genossen nicht den vollen Inhalt dieser Aufgabe. Sie gehen davon aus, daß es bei ihnen keine Vorkommnisse oder moralischen Verfehlungen gibt, und fragen: Wie sollen wir da die Erziehungsarbeit in den Mittelpunkt stellen? Andere meinen, sie hätten genügend Erziehungsarbeit geleistet, denn sie hätten bereits so und soviel Parteiverfahren durchgeführt. Die Forderung, die Erziehungsarbeit in den Mittelpunkt zu stellen, bedeutet aber, regelmäßig kritisch und selbstkritisch die Ergebnisse der Tätigkeit eines jeden Genossen vor dem Forum der Partei einzuschätzen und dabei die Frage zu stellen, inwieweit der Genosse bei seiner Arbeit von den Beschlüssen der Partei ausging, ob er für deren Verwirklichung gekämpft hat, ob er sich bei seiner Arbeit auf die Werktätigen stützt und ständig von ihnen lernt. Wir verstehen darunter die Entwicklung des Kollektivgeistes, des gegenseitigen Vertrauens, d. h. der parteimäßigen Beziehungen der Genossen untereinander, ferner die Befähigung, sich selbständig in der politischen Situation richtig zu orientieren und zu handeln sowie ständig bereit und gewappnet zu sein, sich mit der bürgerlichen Ideologie auseinanderzusetzen. 291;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 291 (NJ DDR 1959, S. 291) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 291 (NJ DDR 1959, S. 291)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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