Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 289

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 289 (NJ DDR 1959, S. 289); NUMMER 9 JAHRGANG 13 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT MEUEjUSfiZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 5. MAI UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Verantwortung der Parteiorganisation für die Arbeit des Gerichts Von ANNI FALTIN, Potsdam Ungeachtet der noch bestehenden Mängel hat sich das Bezirksgericht Potsdam in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Organ der Sicherung der Errungenschaften unserer Republik und der Erziehung der Werktätigen zum sozialistischen Bewußtsein entwik-kelt. Nicht wenige Spione und Agenten der NATO wurden ihrer gerechten Strafe zugeführt. Mancher undisziplinierte und egoistische Bürger wurde mit Hilfe des Bezirksgerichts zu einem nützlichen Glied unserer Gesellschaft erzogen. Aber heute, da wir dabei sind, vor der ganzen Welt die Überlegenheit des Sozialismus zu demonstrieren, und da vom Tempo unserer Entwicklung die Sicherung des Friedens in der Welt abhängt, müssen an die politisch-ideologische Qualifikation aller Mitarbeiter der Justiz höhere Anforderungen gestellt werden. Das Programm der SED-Bezirksleitung Potsdam, „den Bezirk zur Milchader Berlins und ganz Berlin zur Stadt des Friedens zu machen“, ist in erster Linie ein Programm der Überzeugung der Menschen für die Sache des Sozialismus und erschöpft sich keineswegs in Meliorationsarbeiten zur Hebung der Erträge des Rhinluchgebiets. Es ist ein Programm des zähen Kampfes gegen alle möglichen feindlichen Machenschaften und Einflüsse, gegen Schwankungen, Bequemlichkeit, Individualismus und Routine, gegen vielfältige kleinbürgerliche Traditionen und Gewohnheiten. Dieser Kampf ist seinem Wesen nach Klassenkampf, der auch mit Hilfe der Justizorgane geführt Wird. Aber gerichtliche Entscheidungen, die lediglich „im Ergebnis“ richtig sind, sind keine tauglichen Kampfmittel. Heute ist es unumgänglich, daß aus jedem im Gericht verkündeten Wort eindeutige Parteinahme für die Sache des Sozialismus und des Friedens spricht, die die Menschen zu neuen sozialistischen Taten begeistert. Die Arbeiterklasse erwartet von den Gerichten eine Rechtsprechung und politische Massenarbeit, die zur Veränderung des Kräfteverhältnisses zugunsten des Friedens und des Sozialismus in der Welt beiträgt. Die Parteiorganisation des Gerichts muß deshalb jeden einzelnen Genossen zu einem politisch aktiven und bewußten Funktionär erziehen, der in der Lage ist, sich in jeder Situation frei zu orientieren und selbständig politisch richtig zu entscheiden. Die wichtigste Seite der Parteiarbeit ist die ideologisch-politische, denn erst die Klarheit über die Grundfragen der Politik der Partei festigt den Klassenstandpunkt der Genossen und befähigt sie, die Beschlüsse zu begreifen und schöpferisch in ihrer täglichen Arbeit als Richter, Notar, Sekretär usw. anzuwenden. Wir haben festgestellt, daß die Rechtsprechung des Bezirksgerichts Potsdam sowohl Elemente des bürgerlichen Formalismus und Neutralismus als auch Tendenzen zur sektiererischen Entstellung der Politik der Partei enthält. In ihr spiegeln sich die Schwankungen wider, die bei den Richtern des Bezirksgerichts aufgetreten sind. Diese Schwankungen müssen darauf zurückgeführt werden, daß die Grundfragen der Politik der Partei, die insbesondere nach dem 30. Plenum des Zentralkomitees der SED präzisiert wurden, durch die Parteiorganisation nicht genügend geklärt worden sind. Nehmen wir die Frage des Hauptwiderspruchs in Deutschland. Es ist der Widerspruch, der zwischen der Macht der Arbeiter und Bauern in der DDR und dem NATO-Staat der Militaristen und Faschisten in Westdeutschland auf allen Gebieten unseres Lebens in Erscheinung tritt. Auch die Gerichte können ihre Entscheidungen nur unter Berücksichtigung dieses Widerspruchs politisch richtig treffen. Von der Parteiorganisation des Bezirksgerichts Potsdam wurde diese Frage jedoch sehr abstrakt, losgelöst von der täglichen Arbeit behandelt und ohne von den leitenden Genossen eine klare Konzeption für die Rechtsprechung zu verlangen. Wen nimmt es dann wunder, wenn es Entscheidungen gibt, wie die folgende: Ein Lehrer im Bezirk Potsdam hatte die Republik illegal verlassen und damit seine Partei, die Republik und auch seine Schule verraten. Er nahm zwei minderjährige Söhne nach Westberlin mit. Seine hochschwangere Frau und ein weiteres Kind ließ er hier. Die Ehefrau, ebenfalls Mitglied der Partei der Arbeiterklasse, erhob Klage auf Scheidung der Ehe und beantragte, das Sorgerecht über alle Kinder ihr zu übertragen. Das Kreisgericht entschied antragsgemäß und begründete seine Entscheidung im wesentlichen richtig, wenn auch nicht ganz vollständig. Der republikflüchtige B. ging hinsichtlich der Entscheidung über das Sorgerecht in die Berufung, wobei er für die Durchführung der Berufung einstweilige Kostenbefreiung und Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragte. Diesem Antrag wurde fast unbesehen stattgegeben und auf die Berufung hin das Urteil des Kreisgerichts zugunsten des republikflüchtigen B. abgeändert und ihm das Sorgerecht für die nach Westberlin verschleppten Kinder zugesprochen. Dieser Entscheidung wurde auch noch eine Stellungnahme des Jugendamtes in Westberlin zugrunde gelegt, wonach der Vater die Voraussetzungen zur Erziehung der Kinder besitzt. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt: i „Die Überprüfung der Verhältnisse bei beiden Parteien hat ergeben, daß sowohl die Klägerin als auch der Verklagte in der Lage sind, die Kinder ordnungsgemäß zu erziehen. Es steht deshalb dem Wohle der Kinder nicht entgegen, wenn es bei dem. bestehenden Zustand verbleibt und der Klägerin das Sorgerecht für die beiden Mädchen übertragen wird, während der Verklagte das Sorgerecht für die bei ihm befindlichen Jungen erhält. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse gestatten es ihm jetzt, ausreichend für das Wohl der Kinder zu sorgen. Die Kinder haben in seiner Wohnung ein eigenes Zimmer, und der Verklagte hat als Büroangestellter ein der Höhe nach zwar nicht genau bekanntes, aber nach Angaben seines Prozeßbevollmächtigten durchschnittliches Einkommen. Bei dieser Sachlage konnte über das Sorgerecht, wie geschehen, entschieden werden.“ Die Kosten der Berufungsverhandlung wurden gegeneinander aufgehoben, wobei die des Republikflüchtigen noch von unserem Staat bezahlt wurden. Den Richtern, die hier entschieden haben, war offenbar nicht klar, daß zu einer ordnungsgemäßen Erziehung der Kinder mehr gehört als ein eigenes Zimmer und ein ausreichendes Einkommen der Eltern. Wie kann ein Mensch, der seine Klasse verrät und ins Lager des Krieges überläuft, seine Kinder zu moralisch vollwertigen Menschen erziehen? Die Kinder werden doch später im Sozialismus leben. Ein solcher Vater Wird ihnen aber keineswegs die erforder- 289;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 289 (NJ DDR 1959, S. 289) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 289 (NJ DDR 1959, S. 289)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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