Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 289

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 289 (NJ DDR 1959, S. 289); NUMMER 9 JAHRGANG 13 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT MEUEjUSfiZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 5. MAI UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Verantwortung der Parteiorganisation für die Arbeit des Gerichts Von ANNI FALTIN, Potsdam Ungeachtet der noch bestehenden Mängel hat sich das Bezirksgericht Potsdam in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Organ der Sicherung der Errungenschaften unserer Republik und der Erziehung der Werktätigen zum sozialistischen Bewußtsein entwik-kelt. Nicht wenige Spione und Agenten der NATO wurden ihrer gerechten Strafe zugeführt. Mancher undisziplinierte und egoistische Bürger wurde mit Hilfe des Bezirksgerichts zu einem nützlichen Glied unserer Gesellschaft erzogen. Aber heute, da wir dabei sind, vor der ganzen Welt die Überlegenheit des Sozialismus zu demonstrieren, und da vom Tempo unserer Entwicklung die Sicherung des Friedens in der Welt abhängt, müssen an die politisch-ideologische Qualifikation aller Mitarbeiter der Justiz höhere Anforderungen gestellt werden. Das Programm der SED-Bezirksleitung Potsdam, „den Bezirk zur Milchader Berlins und ganz Berlin zur Stadt des Friedens zu machen“, ist in erster Linie ein Programm der Überzeugung der Menschen für die Sache des Sozialismus und erschöpft sich keineswegs in Meliorationsarbeiten zur Hebung der Erträge des Rhinluchgebiets. Es ist ein Programm des zähen Kampfes gegen alle möglichen feindlichen Machenschaften und Einflüsse, gegen Schwankungen, Bequemlichkeit, Individualismus und Routine, gegen vielfältige kleinbürgerliche Traditionen und Gewohnheiten. Dieser Kampf ist seinem Wesen nach Klassenkampf, der auch mit Hilfe der Justizorgane geführt Wird. Aber gerichtliche Entscheidungen, die lediglich „im Ergebnis“ richtig sind, sind keine tauglichen Kampfmittel. Heute ist es unumgänglich, daß aus jedem im Gericht verkündeten Wort eindeutige Parteinahme für die Sache des Sozialismus und des Friedens spricht, die die Menschen zu neuen sozialistischen Taten begeistert. Die Arbeiterklasse erwartet von den Gerichten eine Rechtsprechung und politische Massenarbeit, die zur Veränderung des Kräfteverhältnisses zugunsten des Friedens und des Sozialismus in der Welt beiträgt. Die Parteiorganisation des Gerichts muß deshalb jeden einzelnen Genossen zu einem politisch aktiven und bewußten Funktionär erziehen, der in der Lage ist, sich in jeder Situation frei zu orientieren und selbständig politisch richtig zu entscheiden. Die wichtigste Seite der Parteiarbeit ist die ideologisch-politische, denn erst die Klarheit über die Grundfragen der Politik der Partei festigt den Klassenstandpunkt der Genossen und befähigt sie, die Beschlüsse zu begreifen und schöpferisch in ihrer täglichen Arbeit als Richter, Notar, Sekretär usw. anzuwenden. Wir haben festgestellt, daß die Rechtsprechung des Bezirksgerichts Potsdam sowohl Elemente des bürgerlichen Formalismus und Neutralismus als auch Tendenzen zur sektiererischen Entstellung der Politik der Partei enthält. In ihr spiegeln sich die Schwankungen wider, die bei den Richtern des Bezirksgerichts aufgetreten sind. Diese Schwankungen müssen darauf zurückgeführt werden, daß die Grundfragen der Politik der Partei, die insbesondere nach dem 30. Plenum des Zentralkomitees der SED präzisiert wurden, durch die Parteiorganisation nicht genügend geklärt worden sind. Nehmen wir die Frage des Hauptwiderspruchs in Deutschland. Es ist der Widerspruch, der zwischen der Macht der Arbeiter und Bauern in der DDR und dem NATO-Staat der Militaristen und Faschisten in Westdeutschland auf allen Gebieten unseres Lebens in Erscheinung tritt. Auch die Gerichte können ihre Entscheidungen nur unter Berücksichtigung dieses Widerspruchs politisch richtig treffen. Von der Parteiorganisation des Bezirksgerichts Potsdam wurde diese Frage jedoch sehr abstrakt, losgelöst von der täglichen Arbeit behandelt und ohne von den leitenden Genossen eine klare Konzeption für die Rechtsprechung zu verlangen. Wen nimmt es dann wunder, wenn es Entscheidungen gibt, wie die folgende: Ein Lehrer im Bezirk Potsdam hatte die Republik illegal verlassen und damit seine Partei, die Republik und auch seine Schule verraten. Er nahm zwei minderjährige Söhne nach Westberlin mit. Seine hochschwangere Frau und ein weiteres Kind ließ er hier. Die Ehefrau, ebenfalls Mitglied der Partei der Arbeiterklasse, erhob Klage auf Scheidung der Ehe und beantragte, das Sorgerecht über alle Kinder ihr zu übertragen. Das Kreisgericht entschied antragsgemäß und begründete seine Entscheidung im wesentlichen richtig, wenn auch nicht ganz vollständig. Der republikflüchtige B. ging hinsichtlich der Entscheidung über das Sorgerecht in die Berufung, wobei er für die Durchführung der Berufung einstweilige Kostenbefreiung und Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragte. Diesem Antrag wurde fast unbesehen stattgegeben und auf die Berufung hin das Urteil des Kreisgerichts zugunsten des republikflüchtigen B. abgeändert und ihm das Sorgerecht für die nach Westberlin verschleppten Kinder zugesprochen. Dieser Entscheidung wurde auch noch eine Stellungnahme des Jugendamtes in Westberlin zugrunde gelegt, wonach der Vater die Voraussetzungen zur Erziehung der Kinder besitzt. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt: i „Die Überprüfung der Verhältnisse bei beiden Parteien hat ergeben, daß sowohl die Klägerin als auch der Verklagte in der Lage sind, die Kinder ordnungsgemäß zu erziehen. Es steht deshalb dem Wohle der Kinder nicht entgegen, wenn es bei dem. bestehenden Zustand verbleibt und der Klägerin das Sorgerecht für die beiden Mädchen übertragen wird, während der Verklagte das Sorgerecht für die bei ihm befindlichen Jungen erhält. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse gestatten es ihm jetzt, ausreichend für das Wohl der Kinder zu sorgen. Die Kinder haben in seiner Wohnung ein eigenes Zimmer, und der Verklagte hat als Büroangestellter ein der Höhe nach zwar nicht genau bekanntes, aber nach Angaben seines Prozeßbevollmächtigten durchschnittliches Einkommen. Bei dieser Sachlage konnte über das Sorgerecht, wie geschehen, entschieden werden.“ Die Kosten der Berufungsverhandlung wurden gegeneinander aufgehoben, wobei die des Republikflüchtigen noch von unserem Staat bezahlt wurden. Den Richtern, die hier entschieden haben, war offenbar nicht klar, daß zu einer ordnungsgemäßen Erziehung der Kinder mehr gehört als ein eigenes Zimmer und ein ausreichendes Einkommen der Eltern. Wie kann ein Mensch, der seine Klasse verrät und ins Lager des Krieges überläuft, seine Kinder zu moralisch vollwertigen Menschen erziehen? Die Kinder werden doch später im Sozialismus leben. Ein solcher Vater Wird ihnen aber keineswegs die erforder- 289;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 289 (NJ DDR 1959, S. 289) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 289 (NJ DDR 1959, S. 289)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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