Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 278

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 278 (NJ DDR 1959, S. 278); trieben haben; die Betriebe werden sich bestimmt bemühen, die gesellschaftliche Erziehung eines gestrauchelten Betriebsangehörigen erfolgreich abzuschließen. WILLI TAUSCH, Mitarbeiter des Konsum-Kreisverbands Merseburg Körperliche Arbeit in einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks Wenn es darauf ankommt, in diesem Jahr für den allgemeinen Einsatz der Staatsfunktionäre bei der körperlichen Arbeit Erfahrungen zu sammeln (vgl. Benjamin, NJ 1959 S. 112), dann muß m. E. auch für einen Austausch der Erfahrungen auf breitester Ebene und eine möglichst umfassende Diskussion hierzu gesorgt werden. Grundsätzlich wird zweifellos eine Tätigkeit im volkseigenen Betrieb richtig sein, um engen Kontakt mit der Arbeiterklasse und Einblick in die sozialistische Produktion und die Anwendung von Neuerermethoden zu erhalten. Das schließt m. E. jedoch nicht aus, daß diejenigen Funktionäre, die das Schwergewicht ihrer politischen Arbeit auf die Fragen des Mittelstandes legen müssen, fruchtbringende Arbeit leisten können, wenn sie an der Basis bei manueller Arbeit mit den Problemen der neuen ökonomischen Formen unmittelbar vertraut gemacht werden. Entsprechend der Struktur unserer Stadt, die Industrieschwerpunkt mit einem beträchtlichen privatkapitalistischen Sektor (Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende) ist, und meinen sich aus meiner Tätigkeit als Abgeordneter des Bezirkstags und Funktionär der LDPD ergebenden politischen Aufgaben arbeitete ich in einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks. Wenn man berücksichtigt, daß eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe darin liegt, die Handwerker davon zu überzeugen, daß auch für sie der Sozialismus die einzige Garantie für eine gesicherte Existenz ist und daß durch die Möglichkeit der Bildung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks alle Voraussetzungen geschaffen sind, um auch die Handwerker in unser Aufbauwerk mit einzubeziehen, dann kann an der Nützlichkeit dieses ’ Arbeitseinsatzes kein Zweifel bestehen. Staatsfunktionäre, die selbst durch die Arbeit in einer PGH mit der Problematik des Überganges vom Ich zum Wir vertraut geworden sind, werden bei der Diskussion mit noch individuell arbeitenden Handwerkern überzeugender argumentieren können. In den ländlichen Kreisen ist der Einsatz von Staatsfunktionären bei den LPG bereits zu einem wesentlichen und notwendigen Bestandteil der Arbeit ©ewoaxteni. Mir erscheint es deshalb angebracht, in geeigneten Fällen diesem Beispiel in' Stadtkreisen hinsichtlich der Produktionsgenossenschaften* des Handwerks zu folgen. Der von mir durchgeführte Einsatz hat die Richtigkeit dieser Überlegungen bewiesen. Ich habe zwei Wochen bei einer noch nicht lange bestehenden und verhältnismäßig kleinen PGH „Büromechanik“ gearbeitet und dadurch nicht nur einen Einblick in die sozialistische handwerkliche Produktion erhalten, sondern auch viele wichtige Erkenntnisse gewonnen und wertvolle Hinweise erhalten. Ich habe dort nicht nur gelernt, kleinere Störungen an Schreibmaschinen selbst zu beheben. Entscheidend ist bei einem körperlichen Einsatz von Staatsfunktionären, ein enges Vertrauensverhältnis zu den Werktätigen herzustellen, ihnen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen und politischen Aufgaben zu helfen und die gewonnenen Erfahrungen in der täglichen Arbeit nutzbringend zum Wohle aller anzuwenden. Es konnte nicht ausbleiben, daß während meines Einsatzes bei der PGH in Rechtsfragen Rat von mir erbeten wurde, z. B. wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter hinsichtlich des Mietvertrages für die gewerblichen Räume oder wegen des Abschlusses von Lieferungs- und Leistungsverträgen mit volkseigenen Betrieben. Durch diese Rechtsauskünfte wurde zwischen den Mitgliedern der Genossenschaft und mir ein Vertrauensverhältnis geschaffen. Diskussionen am Arbeitsplatz über aktuelle politische Fragen wurden in einer so aufgeschlossenen Weise geführt, wie man es Sich auf mancher öffentlichen Versammlung wünscht. Wie jeder andere Einsatz, so muß natürlich auch die Arbeit bei einer PGH sorgfältig vorbereitet werden. Ab-.gesehen von verschiedenen Rücksprachen mit dem Vorsitzenden und dem Vorstand habe ich vorher sowohl -bei der Kreisgeschäftsstelle der Handwerkskammer, der Plankommission und der Abt. örtliche Wirtschaft beim Rat der Stadt vorgesprochen, um mich über die Situation bei der PGH zu informieren und Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, wo der Hebel der politisch-ideologischen Aufklärungsarbeit anzusetzen ist. Andererseits habe ich nach Beendigung meines Einsatzes einen umfassenden Erfahrungsbericht gemacht und den beteiligten Stellen übersandt. Dieser Bericht äußert sich über alle Mängel und Schwächen, die ich festgestellt habe und um deren Behebung sich die in Frage kommenden Instanzen ebenso bemühen müssen wie ich; denn durch den körperlichen Einsatz der Staatsfunktionäre in der Produktion soll die Situation nicht nur analysiert, sondern verbessert werden. Ich werde deshalb weiter ständigen Kontakt mit „meiner“ PGH halten und begrüße es ganz besonders, daß ich zu dar Jahreshauptversammlung eingeladen wurde. Ich beabsichtige, im Herbst d. J. zwei Wochen in einem halbsozialistischen Betrieb mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu arbeiten, um dann im kommenden Jahr vier Wochen zusammenhängend mit anderen Kollegen aus der staatlichen Verwaltung in einem volkseigenen Betrieb tätig sein zu können. HEINZ KEMPFER, Notar beim Staatlichen Notariat Brandenburg Auch die Elternbeiräte in den Kampf gegen die Jugendkriminalität einbeziehen! In einem nicht alltäglichen Strafverfahren hatten sich drei Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren wegen verschiedener schwerer Vergehen zu verantworten. In knapp acht Monaten begingen sie 40 Einbrüche und andere Straftaten und richteten dabei einen Schaden von rund 22 000 DM an. Es mußten hohe Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. In der Hauptverhandlung konnte festgestellt werden, daß die Jugendlichen aus zahllosen aus Westberlin eingeführten SChundheften Anleitung bezogen hatten. Sie führten die Einbrüche nicht nur aus, um sich zu bereichern, sondern waren auch von einer maßlosen Zerstörungswut besessen. So haben sie z. B. vier Motorräder in Gräben versenkt, wertvolle Photoapparate ins Wasser geworfen, eine Schreibmaschine zertrampelt, Radioapparate zerschlagen, eine Laube niedergebrannt, Überschwemmungen durch Zerschlagen von Wasserhähnen in Wochenendhäusern angerichtet usw. Ihre Straftaten beendeten sie mit einer schweren Körperverletzung, die fast zur Tötung eines Menschen geführt hätte. Hier zeigte sich, wie berechtigt § 3 JSchVO darauf hinweist, daß die Gefahr der Wirkung der Schund-und Schmutzerzeugnisse darin liegt, daß sie bei jungen, ungefestigten Menschen Neigungen zu Grausamkeiten, Zerstörungswut bis zur Mordlust erwecken. Um Eltern und Jugendlichen die verderbenbringende Gefahr dieser Schmutzerzeugnisse deutlich zu machen, haben wir diese Strafsache einerseits in gewerblichen und Betriebsberufsschulen ausgewertet, andererseits aber auch die gesellschaftlichen Kräfte in die gesellschaftliche Erziehung der Massen einbezogen. Vor allen Elternbeiräten und -aktivs sowie den Lehrern sämtlicher Cottbuser Schulen sprachen wir über die großen Gefahren, die Schund- und Schmutzerzeugnisse für die Entwicklung unserer Jugend darstellen, und wiesen auch auf Mängel in der Erziehung der betreffenden Jugendlichen hin. In den Versammlungen übernahmen die Elternbeiräte die Verpflichtung, in Klassenelternversammlungen die Lehren aus diesem Strafverfahren weiteren Bürgern zugänglich zu machen, um so eine breite Basis für die gesellschaftliche Erziehung zu schaffen. Zwei Beiträge in der Bezirkspresse unterstützten diese Aufklärungsarbeit. Wir werden es bei dieser sehr breit durchgeführten Aktion nicht belassen. Ein zur Zeit laufendes Ermitt- 278;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 278 (NJ DDR 1959, S. 278) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 278 (NJ DDR 1959, S. 278)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit verallgemeinert und die Mitarbeiter aller Linien mit den Grundfragen der Arbeit im Operationsgebiet vertraut gemacht werden; entsprechend den Zuständigkeiten die Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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