Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 259 (NJ DDR 1959, S. 259); zirksgericht führen und deshalb gründlich vorgenommen werden. Auch die hohe Zahl der Zurückverweisungen aus Gründen der Strafzumessung war nicht dazu angetan, den Kreisgerichten die erforderliche Hilfe und Anleitung zu geben. Derart allgemeine Hinweise wie z. B., „daß zu prüfen ist, ob nicht eine geringere als die erkannte Strafe geeignet sei“, bedeuten für die Kreisgerichte keine Hilfe, sondern nur eine zusätzliche Belastung. Eine Reihe von Entscheidungen lassen die Vermutung zu, daß die Senate einer eigenverantwortlichen Entscheidung ausgewichen sind. Selbstverständlich ist es erforderlich, daß die Entscheidungen des Bezirksgerichts in jeder Beziehung beispielhaft und überzeugend begründet sind. Ein formales Herangehen an die Lösung wichtiger politischer Entscheidungen zeigt sich auch im Zivil-recht. Der Schutz der LPG und ihrer Mitglieder sowie überfiaupt der Schutz des genossenschaftlichen Eigentums war bisher ungenügend. In einigen Zivilprozessen hat es an der entsprechenden Parteilichkeit gefehlt. Die Entscheidungen ließen erkennen, daß sich insbesondere die Richter des erstinstanzlichen Senats sehr stark an bürgerliche Auslegungsregeln halten und es noch nicht im vollen Umfang verstehen, die sozialistischen Prinzipien mittels der Zivilrechtsprechung durchzusetzen. Hierfür folgende Beispiele: Der Prozeß Deutsche Notenbank gegen R. zog sich über zwei Jahre hin, weil das Gericht den auf eine Prozeßverschleppung abzielenden Beweisanträgen der Verklagten R. immer wieder stattgab. Nach dem von der Klägerin vorgelegten Beweismaterial hätte der Rechtsstreit schon im Juni 1957 zu ihren Gunsten entschieden werden müssen. Die Sache ist sogar dann noch auf „Frist“ gelegt worden, als von dem ersuchten Gericht (Frankfurt/Main) ein Hinweis kam, wonach der Verdacht nicht von der Hand zu weisen sei, daß sich der von der Verklagten benannte Zeuge in Wahrheit der Vernehmung zu entziehen versuche. In dem Rechtsstreit Ch. gegen Deutsche Reichsbahn war die Zulässigkeit des Rechtswegs für den vom Kläger Ch. geltend gemachten Entschädigungsanspruch nicht gegeben. Trotz dieser eindeutigen Rechtslage wurde die Klage nicht abgewiesen, sondern zunächst ein „Vergleichsvorschlag“ unterbreitet und nach dessen Ablehnung den Prozeßparteien aufgegeben, sich dazu zu äußern, ob der Entschädigungsanspruch unter Umständen auf Art. 23 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik unmittelbar gestützt werden könne und ob der Rechtsweg für diese Ansprüche auch dann gegeben sei, wenn es sich um verwaltungsrechtliche Ansprüche handele, und zrwar auf Grund des Art. 23 Satz 3 der Verfassung in Verbindung mit § 9 Satz 2 GVG und Art. 144 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung. Nachdem die Verklagte energisch darauf hingewiesen hatte, daß Art. 23 keine unmittelbare Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Entschädigungsanspruch biete, erging schließlich der Beschluß, daß der Rechtsstreit bis zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Re- gelung des strittigen Fragenkomplexes gemäß § 1 der VO des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg über die Aussetzung gerichtlicher Verfahren vom 20. November 1945 ausgesetzt wird. Zur Begründung des Beschlusses wurde u. a. gesagt, daß die Brandenburgische Verordnung „niemals aufgehoben worden und folglich noch weiter geltendes Recht“ sei. Erst nach Aufhebung dieses Beschlusses durch das Oberste Gericht kam es dann endlich zur Abweisung der Klage. * Wie soll der Inhalt der zukünftigen Arbeit der Bezirksgerichte sein? Das Bezirksgericht muß bei der Lösung seiner Aufgaben von der konkreten Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung seines Territoriums ausgehen. Das wird die Richter befähigen, die Schwerpunkte ihrer Arbeit zu erkennen. Sie müssen gemeinsam mit der Justizverwaltungsstelle die Erfahrungen der Brigade auswerten und die begonnene Auseinandersetzung über politisch-ideologische Fragen zur Verbesserung ihrer Arbeit fortsetzen. Eine weitere Schlußfolgerung der Brigade besteht darin, daß auch die Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz ihre Arbeitsweise bei den Instruktionen verändern müssen, was inzwischen wenigstens z. T. schon geschehen ist. Es genügt nicht, nur Fehler zu registrieren, sondern es ist erforderlich, den Gerichten dabei zu helfen, ihre Fehler zu erkennen und laufend zu überprüfen, in welchem Umfang und mit welchem Erfolg die festgestellten Mängel überwunden werden und wie die Arbeit auf der Grundlage der als Ergebnis der Instruktion gewonnenen Erkenntnisse vorangeht. Das bedeutet, daß die Instrukteure des Ministeriums der Justiz wie auch die Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle das Beispiel zur Veränderung der Arbeitsweise der Gerichte- gemeinsam mit den Richtern an Ort und Stelle schaffen müssen, wenn sie nicht an der Oberfläche haften bleiben wollen. Ein ernstes Signal dafür, daß es notwendig ist, der weiteren Qualifizierung der Richter auf dem Gebiet des Zivilrechts mehr Aufmerksamkeit als bisher zuzuwenden, sind die beim Bezirksgericht Potsdam in der Zivilrechtsprechung festgestellten Mängel. Die Unterschätzung der Bedeutung der Zivilrechtsprechung, die sich in der fehlenden Kontrolle dieses Arbeitsgebiets durch den Direktor und darin ausdrückt, daß zivilrechtliche Fragen in den Dienst- und Arbeitsbesprechungen fast gar nicht behandelt wurden, dürfte ihre Ursache nicht zuletzt in einer noch ungenügenden fachlichen Qualifikation haben. Wir halten es deshalb für unerläßlich, daß der Direktor des Bezirksgerichts Potsdam Maßnahmen zur Überwindung dieses Zustandes einleitet und das Ministerium der Justiz den Richtern bei der Aneignung zivilrechtlicher Kenntnisse die größtmögliche Unterstützung in Form von Seminaren, ächulungsbriefen usw. gewährt. Bemerkungen zur zweitinstanzlichen Rechtsprechung des Bezirksgerichts Potsdam Von KURT ZIEMEN, Hauptinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Potsdam Die Beschlüsse der SED spiegeln die Praxis des Aufbaus des Sozialismus wider, geben eine Analyse der Lage in ihren Hauptzügen und entwickeln daraus die Perspektive. Nach ihrem Vorbild müssen auch die örtliche Lage, die Klassenkampfsituation im Bezirk und im Kreis analysiert und die sich daraus ergebenden Aufgaben entwickelt werden. Jede Anleitung muß sich daher darauf richten, den Anzuleitenden am Beispiel der auf einer gründlichen Auswertung der Parteibeschlüsse basierenden eigenen Analyse der örtlichen Klassenkampfbedingungen zu befähigen, die Entwicklung richtig einzuschätzen und auftretende Probleme selbständig parteilich zu entscheiden. Die Rechtsprechung des Bezirksgerichts Potsdam in zweiter Instanz wurde dieser Forderung bisher nicht gerecht. Dieser Mangel kann nur behoben werden, wenn die Richter der zweiten Instanz sich mit den Problemen des Bezirks vertraut machen und auch die Besonderheiten der Kreise kennenlernen. Ohne die Kenntnis der ökonomischen und politischen Zusammenhänge vermag die zweite Instanz ihrer Erziehungsfunktion gegenüber den Richtern der Kreisgerichte nicht nachzukommen. Maßstab für die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen ist ihre Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Partei. Stellt die zweite Instanz Mängel in der Arbeit der ersten Instanz fest, so muß sie in 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 259 (NJ DDR 1959, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 259 (NJ DDR 1959, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X