Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 256 (NJ DDR 1959, S. 256); Über einige Mängel in der Arbeitsweise des Bezirksgerichts Potsdam Von LUCIE von EHRENWALL, Richter am Obersten Gericht, und HORST BÜRGER, Hauptinstrukteur im Ministerium der Justiz In seinem Bericht über die ersten Erfahrungen einer Brigade zur Überprüfung der Arbeit der Justizorgane im Bezirk Potsdam hat Streit dargelegt, daß die von ihm angeführten Beispiele für fehlerhafte Entscheidungen, die objektiv sogar die Feinde ermuntern, keine Einzelbeispiele seien. Eine der Ursachen hierfür liege darin, daß die falsche „Linie“ vom Bezirksgericht angegeben worden sei1. Diese Feststellung Streits ver-anlaßte uns, die Tätigkeit des Bezirksgerichts Potsdam und den ideologischen Zustand der Kader eingehend zu untersuchen. Bei der Durchführung dieser Aufgabe haben wir uns davon leiten lassen, daß unsere Untersuchung sich nicht auf die Feststellung von Mängeln und deren Ursachen beschränken durfte, sondern für die Richter zu einer unmittelbaren Hilfe bei der Entwicklung eines neuen, sozialistischen Arbeitsstils werden mußte. Es kam also darauf an, nicht nur zu registrieren, sondern zu verändern, d. h., schon während der Untersuchung in Aussprachen mit den Richtern und anderen Mitarbeitern die ideologischen Wurzeln falscher, dem Aufbau des Sozialismus schädlicher Auffassungen wie sie in einer Reihe von Entscheidungen zum Ausdruck kamen aufzudecken und gleichzeitig Maßnahmen zu beraten, um das Bezirksgericht zu einem politischen Führungsorgan im Bezirk zu entwickeln, das das sozialistische Recht bewußt als Instrument zur revolutionären Änderung der Gesellschaft, zur Liquidierung der Ausbeutergesellschaftsordnung und zum Aufbau des Sozialismus anwendet. Diese Zielsetzung erforderte, zunächst Klarheit über die Rolle des Bezirksgerichts und seine Beziehungen zu den örtlichen Organen zu schaffen, wie sie sich aus dem gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR ergeben. Jäckel und Kern haben schon darauf hingewiesen, daß es zur Entwicklung einer sozialistischen Justiz unerläßlich ist, den Grundsatz des demokratischen Zentralismus, d. h. „Führung der Massen auf den Weg des sozialistischen Aufbaus durch unsere einheitliche Staatsmacht, die Lenkung aller Staatsorgane in dieser Richtung“1 2, auch in der Tätigkeit der Justizorgane konsequent durchzusetzen. Die Notwendigkeit dessen wird nicht zuletzt durch die Untersuchungsergebnisse der Brigade beim Bezirksgericht Potsdam eindringlich demonstriert. Die im folgenden kritisierten Entscheidungen sind ein ernstes Signal dafür, daß die bisherige Arbeitsweise des Bezirksgerichts der Entwicklung der Produktivkräfte, dem wachsenden Bewußtsein und der Aktivität der Menschen sowie der Entwicklung der Klassenkräfte nicht mehr entspricht, sondern sich bei der Erfüllung der dem Gericht obliegenden Aufgaben geradezu hemmend auswirkt. Das zeigt sich darin, daß es gerade in solchen Verfahren zu schwerwiegenden Fehlem gekommen ist, die unmittelbar die sozialistischen Grundinteressen der Werktätigen berühren und die zu ihrer richtigen Entscheidung im besonderen Maße die Kenntnis der konkreten Verhältnisse im Bezirk voraussetzen. Wie wollte sich das Bezirksgericht aber diese Kenntnis verschaffen, wie wollte es sich auf das Neue, sich im Kampf der örtlichen Organe um die Verwirklichung der Beschlüsse von Partei und Regierung sowie durch die Initiative der Werktätigen in den Betrieben und in der Landwirtschaft Entwickelnde orientieren, wenn es die Beschlüsse der örtlichen Organe nicht kannte, ja, nicht einmal wußte, daß es ein Mitteilungsblatt des Rates des Bezirks Potsdam gibt, wenn es seine Beziehungen zur Volksvertretung nur unter dem Blick- 1 Streit, Aus den Erfahrungen einer Brigade im Bezirk Potsdam, NJ 1958 S. 620. 2 Jäckel/Kern, Enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung des sozialistischen Arbeitsstils in den Justiz- organen, NJ 1958 S. 764. Winkel der Berichterstattung vor dem Bezirkstag sah? Diese Frage zu stellen, heißt, sie zugleich dahingehend zu beantworten, daß das Bezirksgericht vom Leben des sozialistischen Aufbaus im Bezirk isoliert war, sich abgekapselt hat und deshalb lediglich eine Bezirksinstanz zur Entscheidung von Straf- und Zivilverfahren, nicht aber ein Organ der Staatsmacht war, das mithalf, die zur sozialistischen Umgestaltung beschlossenen Maßnahmen der örtlichen Organe durchzusetzen. Erst die von der Brigade geführten Aussprachen haben hier eine Änderung herbeigeführt und das Bezirksgericht veranlaßt, die ersten Schritte zur Überwindung des Ressortgeistes zu tun und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen in ihrer grundsätzlichen Bedeutung zu sehen. Dabei geht es nicht schlechthin um eine gute Zusammenarbeit mit dem Bezirkstag und dem Rat des Bezirks. Es kommt vielmehr darauf an, die dem Gericht zentral gestellten Aufgaben unter Zugrundelegung der Beschlüsse der örtlichen Organe zu verwirklichen. Allgemein ist z. B. bekannt, daß nach dem Beschluß des V. Parteitags die bestehenden LPG zu festigen sind und die Bildung weiterer Genossenschaften zu fördern ist. Wie das in den einzelnen Bezirken zu geschehen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsplan und den Beschlüssen der örtlichen Organe. So hatte der Rat des Bezirks Potsdam den Beschluß gefaßt, die operative Brigadearbeit zur sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft auf den Kreis Königs Wusterhausen zu konzentrieren. Die Kenntnis dieses Beschlusses wäre für das Bezirksgericht im Hinblick auf das Strafverfahren gegen L. im Kreis Königs Wusterhausen3 sicher sehr nützlich gewesen. Die grundlegende Bedeutung der Beschlüsse der örtlichen Organe für die Arbeit der Gerichte zeigt auch das folgende Beispiel: Von der Brigade veranlaßt, befaßte sich das Bezirksgericht in einer Dienstbesprechung mit dem Grundsatzbeschluß des Rates, des Bezirks zur Verbesserung der politischen Führungstätigkeit. Die Erörterung dieses Beschlusses, mit dem eine konkrete Anleitung gegeben wird, wie das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates im Bezirk Potsdam zu verwirklichen ist, führte zu einer prinzipiellen Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen der einzelnen Senate und half, die in der Rechtsprechung und in der Leitungstätigkeit vorhandenen Mängel aufzudecken. War es bisher so, daß das Bezirksgericht auf Fehler in seiner Arbeit von außen hingewiesen werden mußte, so zeigte sich bei der Behandlung des Grundsatzbeschlusses, daß das Richter-kollektiv des Bezirksgerichts sehr wohl in der Lage ist, aus eigenem Erkennen die gerichtliche Tätigkeit grundlegend zu verbessern, wenn jeder Richter die Möglichkeit erhält, sich auf die jeweiligen Schwerpunktaufgaben des Bezirks zu orientieren. Das kam neben der Kritik, die an der Leitungstätigkeit des Direktors geübt wurde, vor allem in den Schlußfolgerungen zum Ausdruck, die die einzelnen Richter für ihre Arbeit zogen, so z. B. den Einsatz als Zivilrichter bei dem Kreisgericht mit der höchsten Zahl begründeter Berufungen in Zivilsachen u. a. Es wurde mit aller Klarheit ausgesprochen, daß weder die Arbeitspläne noch die Dienstbesprechungen in der bisherigen Form eine politische Hilfe geben, weil sie sich im wesentlichen auf die Regelung des organisatorisch-technischen Verwaltungsablaufs beschränken, und daß insbesondere die Zivilsenate sich in ihrer Arbeit völlig selbst überlassen bleiben. Das wichtigste Ergebnis der Diskussion bestand aber in der Erkenntnis, daß das Bezirksgericht nur dann die vorhandene Isolierung überwinden und den erforderlichen Beitrag zum Aufbau des Sozialismus im Bezirk leisten kann, wenn es in seiner Arbeit von den Be- 256 3 vgl. weiter unten sowie Streit, a. a. O. S. 621.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 256 (NJ DDR 1959, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 256 (NJ DDR 1959, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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