Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 256 (NJ DDR 1959, S. 256); Über einige Mängel in der Arbeitsweise des Bezirksgerichts Potsdam Von LUCIE von EHRENWALL, Richter am Obersten Gericht, und HORST BÜRGER, Hauptinstrukteur im Ministerium der Justiz In seinem Bericht über die ersten Erfahrungen einer Brigade zur Überprüfung der Arbeit der Justizorgane im Bezirk Potsdam hat Streit dargelegt, daß die von ihm angeführten Beispiele für fehlerhafte Entscheidungen, die objektiv sogar die Feinde ermuntern, keine Einzelbeispiele seien. Eine der Ursachen hierfür liege darin, daß die falsche „Linie“ vom Bezirksgericht angegeben worden sei1. Diese Feststellung Streits ver-anlaßte uns, die Tätigkeit des Bezirksgerichts Potsdam und den ideologischen Zustand der Kader eingehend zu untersuchen. Bei der Durchführung dieser Aufgabe haben wir uns davon leiten lassen, daß unsere Untersuchung sich nicht auf die Feststellung von Mängeln und deren Ursachen beschränken durfte, sondern für die Richter zu einer unmittelbaren Hilfe bei der Entwicklung eines neuen, sozialistischen Arbeitsstils werden mußte. Es kam also darauf an, nicht nur zu registrieren, sondern zu verändern, d. h., schon während der Untersuchung in Aussprachen mit den Richtern und anderen Mitarbeitern die ideologischen Wurzeln falscher, dem Aufbau des Sozialismus schädlicher Auffassungen wie sie in einer Reihe von Entscheidungen zum Ausdruck kamen aufzudecken und gleichzeitig Maßnahmen zu beraten, um das Bezirksgericht zu einem politischen Führungsorgan im Bezirk zu entwickeln, das das sozialistische Recht bewußt als Instrument zur revolutionären Änderung der Gesellschaft, zur Liquidierung der Ausbeutergesellschaftsordnung und zum Aufbau des Sozialismus anwendet. Diese Zielsetzung erforderte, zunächst Klarheit über die Rolle des Bezirksgerichts und seine Beziehungen zu den örtlichen Organen zu schaffen, wie sie sich aus dem gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR ergeben. Jäckel und Kern haben schon darauf hingewiesen, daß es zur Entwicklung einer sozialistischen Justiz unerläßlich ist, den Grundsatz des demokratischen Zentralismus, d. h. „Führung der Massen auf den Weg des sozialistischen Aufbaus durch unsere einheitliche Staatsmacht, die Lenkung aller Staatsorgane in dieser Richtung“1 2, auch in der Tätigkeit der Justizorgane konsequent durchzusetzen. Die Notwendigkeit dessen wird nicht zuletzt durch die Untersuchungsergebnisse der Brigade beim Bezirksgericht Potsdam eindringlich demonstriert. Die im folgenden kritisierten Entscheidungen sind ein ernstes Signal dafür, daß die bisherige Arbeitsweise des Bezirksgerichts der Entwicklung der Produktivkräfte, dem wachsenden Bewußtsein und der Aktivität der Menschen sowie der Entwicklung der Klassenkräfte nicht mehr entspricht, sondern sich bei der Erfüllung der dem Gericht obliegenden Aufgaben geradezu hemmend auswirkt. Das zeigt sich darin, daß es gerade in solchen Verfahren zu schwerwiegenden Fehlem gekommen ist, die unmittelbar die sozialistischen Grundinteressen der Werktätigen berühren und die zu ihrer richtigen Entscheidung im besonderen Maße die Kenntnis der konkreten Verhältnisse im Bezirk voraussetzen. Wie wollte sich das Bezirksgericht aber diese Kenntnis verschaffen, wie wollte es sich auf das Neue, sich im Kampf der örtlichen Organe um die Verwirklichung der Beschlüsse von Partei und Regierung sowie durch die Initiative der Werktätigen in den Betrieben und in der Landwirtschaft Entwickelnde orientieren, wenn es die Beschlüsse der örtlichen Organe nicht kannte, ja, nicht einmal wußte, daß es ein Mitteilungsblatt des Rates des Bezirks Potsdam gibt, wenn es seine Beziehungen zur Volksvertretung nur unter dem Blick- 1 Streit, Aus den Erfahrungen einer Brigade im Bezirk Potsdam, NJ 1958 S. 620. 2 Jäckel/Kern, Enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung des sozialistischen Arbeitsstils in den Justiz- organen, NJ 1958 S. 764. Winkel der Berichterstattung vor dem Bezirkstag sah? Diese Frage zu stellen, heißt, sie zugleich dahingehend zu beantworten, daß das Bezirksgericht vom Leben des sozialistischen Aufbaus im Bezirk isoliert war, sich abgekapselt hat und deshalb lediglich eine Bezirksinstanz zur Entscheidung von Straf- und Zivilverfahren, nicht aber ein Organ der Staatsmacht war, das mithalf, die zur sozialistischen Umgestaltung beschlossenen Maßnahmen der örtlichen Organe durchzusetzen. Erst die von der Brigade geführten Aussprachen haben hier eine Änderung herbeigeführt und das Bezirksgericht veranlaßt, die ersten Schritte zur Überwindung des Ressortgeistes zu tun und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen in ihrer grundsätzlichen Bedeutung zu sehen. Dabei geht es nicht schlechthin um eine gute Zusammenarbeit mit dem Bezirkstag und dem Rat des Bezirks. Es kommt vielmehr darauf an, die dem Gericht zentral gestellten Aufgaben unter Zugrundelegung der Beschlüsse der örtlichen Organe zu verwirklichen. Allgemein ist z. B. bekannt, daß nach dem Beschluß des V. Parteitags die bestehenden LPG zu festigen sind und die Bildung weiterer Genossenschaften zu fördern ist. Wie das in den einzelnen Bezirken zu geschehen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsplan und den Beschlüssen der örtlichen Organe. So hatte der Rat des Bezirks Potsdam den Beschluß gefaßt, die operative Brigadearbeit zur sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft auf den Kreis Königs Wusterhausen zu konzentrieren. Die Kenntnis dieses Beschlusses wäre für das Bezirksgericht im Hinblick auf das Strafverfahren gegen L. im Kreis Königs Wusterhausen3 sicher sehr nützlich gewesen. Die grundlegende Bedeutung der Beschlüsse der örtlichen Organe für die Arbeit der Gerichte zeigt auch das folgende Beispiel: Von der Brigade veranlaßt, befaßte sich das Bezirksgericht in einer Dienstbesprechung mit dem Grundsatzbeschluß des Rates, des Bezirks zur Verbesserung der politischen Führungstätigkeit. Die Erörterung dieses Beschlusses, mit dem eine konkrete Anleitung gegeben wird, wie das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates im Bezirk Potsdam zu verwirklichen ist, führte zu einer prinzipiellen Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen der einzelnen Senate und half, die in der Rechtsprechung und in der Leitungstätigkeit vorhandenen Mängel aufzudecken. War es bisher so, daß das Bezirksgericht auf Fehler in seiner Arbeit von außen hingewiesen werden mußte, so zeigte sich bei der Behandlung des Grundsatzbeschlusses, daß das Richter-kollektiv des Bezirksgerichts sehr wohl in der Lage ist, aus eigenem Erkennen die gerichtliche Tätigkeit grundlegend zu verbessern, wenn jeder Richter die Möglichkeit erhält, sich auf die jeweiligen Schwerpunktaufgaben des Bezirks zu orientieren. Das kam neben der Kritik, die an der Leitungstätigkeit des Direktors geübt wurde, vor allem in den Schlußfolgerungen zum Ausdruck, die die einzelnen Richter für ihre Arbeit zogen, so z. B. den Einsatz als Zivilrichter bei dem Kreisgericht mit der höchsten Zahl begründeter Berufungen in Zivilsachen u. a. Es wurde mit aller Klarheit ausgesprochen, daß weder die Arbeitspläne noch die Dienstbesprechungen in der bisherigen Form eine politische Hilfe geben, weil sie sich im wesentlichen auf die Regelung des organisatorisch-technischen Verwaltungsablaufs beschränken, und daß insbesondere die Zivilsenate sich in ihrer Arbeit völlig selbst überlassen bleiben. Das wichtigste Ergebnis der Diskussion bestand aber in der Erkenntnis, daß das Bezirksgericht nur dann die vorhandene Isolierung überwinden und den erforderlichen Beitrag zum Aufbau des Sozialismus im Bezirk leisten kann, wenn es in seiner Arbeit von den Be- 256 3 vgl. weiter unten sowie Streit, a. a. O. S. 621.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 256 (NJ DDR 1959, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 256 (NJ DDR 1959, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung Realisierung Schadens- und vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, X! vve allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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