Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 255

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 255 (NJ DDR 1959, S. 255); gen zum Inhalt und Umfang des Begriffs der Vereinigung i. S. des § 90 a enthalten Die Staatsanwaltschaft hatte dafür gute Gründe, denn auch von der formal-juristischen Seite 'her fehlt jegliche Voraussetzung, um dem Auftreten der unabhängigen Kandidaten. Ver-einigungscharakter beimessen zu können. In dem bekannten StGB-Kommentar von S c h ö n k e heißt es: „Unter Vereinigung ist jeder tatsächliche Zusammenschluß mehrerer Personen für eine gewisse Dauer zu verstehen, bei dem die Mitglieder zur Durchsetzung gemeinsamer Ziele in eine gewisse organisatorische Beziehung zueinander treten.“® Weiter gelangt Schänke zu der Feststellung, daß der Begriff der Vereinigung dem der Verbindung i. S. der §§ 49 b und 128 StGB entspricht* 9. Den Begriff der Verbindung definiert er wie folgt: „Unter einer Verbindung ist eine auf längere Dauer berechnete Vereinigung mehrerer Menschen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zu verstehen, in der der einzelne unter den Willen der Gesamtheit untergeordnet ist Das Vorhandensein einer gewissen Organisation ist das unterscheidende Merkmal zwischen Verbindung und Verabredung.“10 II Ein entscheidendes Kriterium beider Definitionen ist die Organisiertheit. Davon kann angesichts der Tatsache nicht gesprochen, werden, daß die einzelnen Kandidaten in verschiedenen Wahlkreisen aufgetreten sind, sich an. den unterschiedlichen örtlichen Belangen zu orientieren hatten und daher völlig unabhängig voneinander ihre Wahlmaterialien henausgaben. Aus den gleichen Gründen, kann daher auch von einer Unterordnung des einzelnen unter den Willen der übrigen, in anderen Bereichen auftretenden Kandidaten keine Rede sein. Nichts anderes ergibt sich, wenn man die kautschukartige Auslegung von Bundesrichter J a g u s c h , Mitglied des berüchtigten Kanter-Senats des Bundesgerichtshofs, heranzieht. Im „Leipziger Kommentar“ zum StGB will Jagusch den Begriff der Vereinigung „im weitesten Sinne“ verstanden wissen. Die Vereinigung sei „ein auf Dauer geplanter freiwilliger Zusammenschluß mehrerer Personen zu einem bestimmten Zweck“11. Im Grunde genommen unterscheidet sich diese Definition nicht von' der Begriffsbestimmung Schönkes. Dieser präzisiert den Begriff des Zusammenschlusses, indem er ausdrücklich auf das Erfordernis der „organisatorischen Beziehungen“ hinweist. Jagusch unterläßt diesen Hinweis. Zwar liegt dieses Unterlassen auf der Linie der Auslegung „im weitesten Sinne“, darf aber keineswegs ein Anlaß dafür sein, auf das Merkmal der Organisiertheit wie es Schönke unter direktem Hinweis auf §§ 49 b und 128 StGB hervorhebt zu verzichten. Insofern erübrigt sich jede weitere Untersuchung. Mit den gleichen Behauptungen., wie sie zur angeblichen Verletzung des § 90 a StGB erhoben wurden, gelangte die Staatsanwaltschaft auf S. 2 der Anklageschriften zu der Konstruktion, daß die unabhängigen Kandidaten „eine Ersatzorganisation' für die aufgelöste KPD schufen und den im Rahmen der KPD hergestellten organisatorischen Zusammenhang auf-rechterhielten“ (§§ 42, 47 BVerfGG). Da auch hier der „organisatorische Zusammenhang“ entscheidendes Kriterium ist, gilt für die Beurteilung dieses weiteren „Vorwurfs“ der Staatsanwaltschaft nichts anderes als das zur Anklage nach § 90 a StGB Gesagte. In dem Bestreben, die am Interesse der Bonner Militaristen, liegende Verfolgung hervorragender Vertreter der Arbeiterbewegung durchzuführen, schreckte die Staatsanwaltschaft nicht einmal vor, den willkürlichsten Ausdeutungen zurück. So wird die Verletzung der §§ 42,47 BVerfGG zusätzlich durch folgende Tatsache als gegeben angesehen (S. 142 bzw. 143 der Anklageschriften) : I Streit, Aus den Erfahrungen einer Brigade im Bezirk Pots-München und Berlin 1959, Anm. n 1 zu § 90a. 9 a. a. O. 10 a. a. O., Anm. n 1 zu § 49b. II „Leipziger Kommentar“ zum StGB, Berlin 1954, Anm. 2 zu § 90a. „Mehrere Angeschuldigte befanden sich im Besitz der Wahlaufrufe von anderen .Unabhängigen Kandidaten“. Es ist deshalb anzunehmen, daß sie eine Ersatzorganisation für die verbotene KPD geschaffen haben, die sich nach dem Willen der Angeschuldigten die Ziele der verbotenen Partei zu eigen machen sollte.“ Diese Ausdeutung ist charakteristisch für die imperialistischen „Rechts“praktiken. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Angeklagten zu ihrer politischen Orientierung neben den Wahlmaterialien der CDU-, FDP- und SPD-Kandidaten auch Wahlaufrufe und dergl. solcher unabhängiger Kandidaten in Besitz hatten, die als Kommunisten bekannt sind und ihre konsequente antdmihtaristische Einstellung bekundeten. Diese Abstempelung einer politischen. Selbstverständlichkeit als Staatsverbrechen ist kennzeichnend für die weitere uferlose Auslegung und Anwendung der §§ 42, 47 BVerfGG und die Gefahren, die für alle Friedensanhänger und NATO-Gegner bestehen12. Es sei schließlich am Rande vermerkt, daß die Staatsanwaltschaft entsprechend den üblichen, Gepflogenheiten der strafrechtlichen Gesinnungsverfolgung ihre Anklage auch auf §§ 128 (Geheimbündelei) und 94 StGB (Strafverschärfung bei „staatsgefährdender Absicht“) stützt. Diese Ausdehnung ist vom Gesamtzusammenhang her ohne besondere inhaltliche Bedeutung, wenn auch hervorgehoben werden muß, daß die Staatsanwaltschaft die antimilitaristischen Handlungen,, der Angeklagten durch die Anwendung des § 94 StGB als Verbrechen (im formellen Sinne) verfolgt und dementsprechend mit Zuchthaus bestraft wissen will. Ein klarer Satz am Schluß der umfangreichen Anklageschriften (S. 141 bzw. 142) enthüllt mit einem Schlage, worum es den herrschenden Kreisen geht. Es heißt dort nämlich: „Alle Angeschuldigten sind überzeugte Kommunisten“. Das bedeutet nichts anderes, als daß die Gesinnung, die fortschrittliche und demokratische Einstellung der angeklagten Arbeiterfunktionäre den wirklichen Strafgrund darstellt. Diese Methode ist bekanntlich nicht neu. Sie entspricht der Praxis der Hitlerjustiz. Die gesteigerte Willkür, die in den, vorliegenden Anklageschriften sichtbar wird, atmet den Geist des Faschismus. Wie könnte es auch anders sein steht doch unter diesen Anklagen der Name des Oberstaatsanwalts L u e n e n , der sich dem Hitlerregime als Kriegsgerichtsrat willig zur Verfügung gestellt hatte19. Die Bedeutung der Gesinnungsprozesse gegen die unabhängigen Kandidaten besteht nicht zuletzt auch darin, daß sowohl die Maßnahmen der Exekutive hinsichtlich der Nichtzulassung solcher Kandidaten als auch die verwaltungsgerichtliche Bestätigung dieses Vorgehens1* durch die politische Strafjustiz untermauert werden sollen. Hier zeigt sich noch deutlicher als bisher der Übergang von formal-demokratischen Methoden zur offenen Diktatur. An den Düsseldorfer Gesdnniungsprozessen erweist sich, welche Vorstellungen, die Bonner Militaristen mit den Begriffen Demokratie, Wiedervereinigung und freie Wahlen verbinden. Brentano äußerte unlängst in Washington, der einzige Weg zur Wiedervereinigung bestünde in „freien, Wahlen“15. Aber zu gleicher Zeit lassen Adenauer, Strauß und Schröder das aktive und passive Wahlrecht großer Bevölkerungsteile beseitigen, wenn es darum geht, daß sich fortschrittliche Menschen zur Wahl stellen, die sich konsequent für die Lebensinteressen des Volkes einsetzen. Die Düsseldorfer Gesinnungsprozesse gegen, die unabhängigen Kandidaten sind zugleich ein, Ausdruck der Schwäche und Furcht der deutschen Imperialisten und Militaristen vor dem Verlangen der Volksmassen nach einer friedlichen und' demokratischen Entwicklung, wie sie sich in den sowjetischen Vorschlägen über den Abschluß eines Friedensvertrages abzeichnet. vgl. Kühlig/Müller, Die Strafverfahren wegen Fortführung der KPD, NJ 1958 S. 589 ff. 19 aufgeführt unter Nr. 669 der Dokumentation des Ausschusses für Deutsche Einheit „Wir klagen an“, Berlin 1959. t* vgl. Müller/Schneider, „Musterentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff „Ersatzorganisation der KPD“, NJ 1958 S. 675 ff. !5 „Die Welt“ vom 1. April 1959, S. 2. 255;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 255 (NJ DDR 1959, S. 255) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 255 (NJ DDR 1959, S. 255)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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