Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 24 (NJ DDR 1959, S. 24); des Kursierens von Schundliteratur, Kontrolle des Besuchs der Tanzveranstaltungen von Jugendlichen) mehr Aufmerksamkeit als bisher zu widmen, mehr mit den Schöffen zusammenzuarbeiten, sie z. B. mit zur Arbeit in den Kommissionen heranzuziehen und auch bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung von Verurteilten zu helfen. Wichtig war es dabei* gerade bei verschiedenen älteren Gemeindevertretern überlebte Vorstellungen über die Art der Durchführung der gesellschaftlichen Erziehung zu beseitigen. Selbstverständlich wurden auf diesen Versammlungen auch Rechtsfragen erörtert und die Meinung des Gerichts zu Dingen eingeholt, die in die Kompetenz der Gemeindevertretung fallen (Wohnungsfragen, Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Maßnahmen gegen säumige Ablieferer usw.). Im ganzen gesehen waren die bisher durchgeführten Veranstaltungen ein Erfolg. Sie werden helfen, das Band zwischen Volksvertretung und Gericht enger zu knüpfen, aber auch dazu beitragen, gerade die Gemeindevertretungen auf wichtige Aufgaben hinzulenken, durch deren Lösung sie einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit leisten können. CURT SEIDEL, Direktor des Kreisgerichts Demmin Tribüne des Lesers Zur Kritik an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Jena Der Rat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena hat sich in seinen Sitzungen wiederholt mit der von Hartwig und Winkler in NJ 1958 S. 560 geübten Kritik an einer von der Fakultät angenommenen Dissertation beschäftigt. Er erkennt den Inhalt der Kritik an, da die Dissertation von Hiller Mängel der dargelegten Art aufweist. Zum Teil wären sie nicht mehr in Erscheinung getreten, wenn sie der Verfasser vor der Herstellung der Pflichtexemplare beseitigt hätte; denn in den Gutachten wurden sie zum Teil ausdrücklich hervorgehoben. Eine Überarbeitung wäre um so nötiger gewesen, weil die Dissertation vor längerer Zeit angefertigt worden war, das Promotionsverfahren sich aber in unangemessener Weise hinausgezogen hatte. Die entscheidende Ursache dafür, daß die Dissertation in der Form angenommen werden konnte, die sie in den Pflichtexemplaren zeigt, ist in dem damaligen Stand der Parteiarbeit in der Fakultät zu sehen. Es fehlte an engem Kontakt zu den Angehörigen des Lehrkörpers, die nicht Mitglieder der SED sind. Aus diesem Grunde gab es auch keine kameradschaftliche Erörterung ideologischer Fragen. Es bestand eine Scheu vor ideologischen Auseinandersetzungen. Die, Parteigruppe der Wissenschaftler und die Mitglieder der SED im Rat der Fakultät waren sich ihrer Verantwortung für das wissenschaftliche Leben in der Fakultät nicht genügend bewußt. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, auf die Promotionsverfahren in einer Weise Einfluß zu nehmen, daß nur für Arbeiten, cffe den Anforderungen der fortgeschrittensten Wissenschaft entsprechen, ein akademischer Grad verliehen wird. Hartwig und Winkler erwecken in ihrer Kritik den Eindruck, als seien in der Jenaer Rechtswissenschaftlichen Fakultät öffentliche Thesenverteidigungen unbekannt. öffentliche Thesenverteidigungen wurden jedoch von unserer Fakultät auch schon vor Erlaß der neuen Promotionsordnung durchgeführt, allerdings nur ausnahmsweise. Diese Zurückhaltung war nicht zuletzt durch einen Beschluß des Senats der Universität bedingt, der davon ausging, daß es wünschenswert sei, die Promotionsverfahren in den einzelnen Fakultäten einheitlich zu handhaben, wobei die Mehrheit der Fakultäten die Einführung öffentlicher Verteidigungen noch nicht für spruchreif hielt und einer staatlichen Neuregelung des Promotionswesens nicht vorgreifen wollte. Der Rat der Fakultät hat inzwischen seine Arbeitsweise generell überprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, daß der Rat der Fakultät seiner Aufgabe, politisches und wissenschaftliches staatliches Leitungsorgan zu sein, nicht gerecht geworden ist. Für alle künftigen Promotionsverfahren bildet selbstverständlich die geltende Promotionsordnung die Grundlage. Dabei wird der Rat der Fakultät gemeinsam mit dem die Dissertation betreuenden Wissenschaftler schon in einem frühen Stadium ihrer Ausarbeitung dafür Sorge tragen, daß eine die sozialistische Entwicklung in der DDR wirklich fördernde wissenschaftliche Leistung erzielt wird. Prof. Dr. ARNO HÜBNER, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena Erfahrungen aus Produktionseinsätzen I Die Rundverfügung 10/58 des Ministers der Justiz (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1958 Nr. 8/9 S. 55) legt fest, daß alle Richterpraktikanten und -assistenten während ihrer Ausbildung in der Produktion praktische Arbeit zu leisten haben. Zweck dieser Tätigkeit ist es, den jungen Kadern, die gerade von der Hochschule kommen, eine Einführung in die gesellschaftliche Praxis zu vermitteln und ihren Blick für die Probleme der Praxis zu schärfen. Ich möchte über Erlebnisse und Erfahrungen berichten, die ich bereits in zwei Einsätzen von je einer Woche im Synthesewerk Schwarzheide sammeln konnte. Als ich im ersten Einsatz die Arbeit antrat, war mir soviel klar, daß es nicht darauf ankam, überblicksmäßig alle Abteilungen des Betriebes kennenzulernen. Ich mußte vielmehr versuchen, einen guten Kontakt zu dem Kollektiv einer Abteilung zu gewinnen, um die Denkweise und das Verhalten der Arbeiter kennenzulernen. Mir war ferner klar, daß ich die Aufgabe hatte, in der Produktion durch Leistung von körperlicher Arbeit einerseits und von ideologischer Arbeit andererseits mitzuhelfen. Als im Betrieb bekannt wurde, daß ich vom Gericht komme und Richter werde, wurde diese Art der Ausbildung von Staatsfunktionären allerseits begrüßt. Ich wurde aufgefordert, Augen und Ohren recht weit aufzumachen, um möglichst viel mitzunehmen und in meiner späteren Arbeit zu verwerten. Ich mußte gleich zu Beginn meiner Tätigkeit feststellen, daß es bei der Arbeit und vor allem in den Pausen in mir bis dahin unbekanntem Ausmaß politische Diskussionen und sogar heftige Auseinandersetzungen gibt. Ich „stürzte“ mich in die Diskussionen hinein, fand aber anfangs nicht gleich die richtige Form, die Arbeiter zu überzeugen. Ich trug eine Fülle von Einzelheiten vor, verstand es .aber nicht, den Arbeitern Stoff zum Denken zu geben und ihnen beim Denken behilflich zu sein. Als ich das gemerkt hatte, stellte ich mich um und wurde dann auch verstanden. Diskussionsthemen gab es reichlich, wobei ein Teil durch Fragen an mich, ein größerer Teil durch uns damit meine ich den Kreis von Genossen, dem ich mich angeschlossen hatte aufgeworfen worden sind. Es waren meist aktuelle politische Fragen; es gab aber auch Themen, die zeigten, daß sich die Arbeiter für die Justiz interessieren. Wir haben über verschiedene Strafsachen aus der Umgebung einzelner Betriebsangehöriger oder über solche aus der Kreispresse diskutiert. Am meisten wurde über das Strafmaß diskutiert. Viele fanden es bei Delikten gegen die Person oder gegen das persönliche Eigentum zu niedrig, während sie es bei Delikten gegen das Volkseigentum, bei Währungsdelikten, Widerstandsdelikten usw. als angemessen oder zu hoch einschätzten. Erst als ich darauf hinwies, daß man doch alle Umstände, insbesondere die Belange der Gesellschaft und nicht nur die persönlichen Momente des Angeklagten oder des Geschädigten berücksichtigen muß, billigten sie meinen Standpunkt. 24;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 24 (NJ DDR 1959, S. 24) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 24 (NJ DDR 1959, S. 24)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X