Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 233 (NJ DDR 1959, S. 233); kussion um dje Verbindung der anderen Lehrveranstaltungen mit der Praxis bzw. um neue Formen und Methoden des Vertrautmachens der Studenten mit den Problemen des sozialistischen Aufbaus2. Darüber hinaus gibt es an den juristisdien Fakultäten bereits zahlreiche praktische Ansätze, die Ausbildung in dieser Richtung zu verändern. Der tragende Gedanke aller Bemühungen ist dabei, die Studenten unmittelbar mit der Praxis in Berührung zu bringen, sie vor allem selbst an der Lösung praktischer Aufgaben zu beteiligen. Entsprechend dem Ziel der staats- und rechtswissenschaftlichen Ausbildung muß dies die Praxis der gesellschaftlichen und staatlichen Leitung des sozialistichen Umwälzungsprozesses in der DDR, die Praxis der Überwindung der gesellschaftlichen Widersprüche und des Klassenkampfes sein. Hierbei besteht das Neue in dem Bestreben, die Beschränkung der praktischen Tätigkeit auf die bisherigen Berufspraktika aufzuheben und die praktische Ausbildung zu einem kontinuierlichen Bestandteil des Studiums und damit der Erziehung sozialistischer Staatsfunktionäre auszugestalten3. Die bisherigen Vorschläge und Versuche zur Verwirklichung dieser unmittelbar praktischen Ausbildung tragen zum Teil noch einen sporadischen und uneinheitlichen Charakter. Verschiedentlich haben zu Beginn des vorigen Herbstsemesters einzelne Fachinstitute in Auswertung des V. Parteitages eine sehr begrüßenswerte Initiative ergriffen und den Studenten im Rahmen ihrer Übungen und Seminare aufgegeben, bestimmte Probleme der Staatspraxis, z. B. die Mitarbeit der Bevölkerung bei der Verwirklichung der Aufgaben des Staatsapparates, und Erscheinungen der Kriminalität zu untersuchen. Weiterhin sind Studenten in Aktivs ständiger Kommissionen, als Jugendbeistände, als freiwillige Helfer der Volkspolizei usw. tätig oder leiten im Rahmen des Grundlagenstudiums Zirkel zum Studium des dialektischen Materialismus in Betrieben. Da diese Aufgaben im wesentlichen spontan in Angriff genommen und nicht miteinander abgestimmt wurden, entstanden gewisse Gefahren: daß die Studenten nur einseitig mit den Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung bekannt werden, daß keine schwerpunktmäßige Orientierung erfolgt und daß eine Überlastung eintritt. Außerdem ist es erforderlich, sämtliche Studenten in die praktische Tätigkeit einzubeziehen. Daraus ergibt sich die Schlußfolgerung, anknüpfend an die bereits vorliegenden Erfahrungen Grundsätze für eine planmäßige, systematische Gestaltung der praktischen Ausbildung zu erarbeiten. Hierzu sollen im folgenden einige Gedanken entwickelt werden. Zunächst sei die Frage aufgeworfen, ob nicht die theoretische Ausbildung, insbesondere die Vorlesungsund Seminartätigkeit, dadurch wesentlich stärker als bisher vorgesehen mit der Praxis verbanden werden kann, daß man sie unmittelbar in die Praxis verlegt4. Das Ziel wäre hierbei, den vorzutragenden Stoff anharfd der Praxis zu veranschaulichen und damit zugleich zu vertiefen. Dieses Prinzip scheint auf den ersten Blick nur bezüglich technischer und naturwissenschaftlicher Fächer realisierbar zu sein. Genauere Überlegung erweist jedoch, daß es auch auf dem Gebiet der Staatsund Rechtswissenschaft durchaus mit Erfolg angewandt werden kann. Allerdings wird immer nur der Stoff bestimmter Vorlesungsabschnitte in der Praxis vermittelt werden können, z. B. im LPG-Recht die Stellung der MTS bei der Leitung der LPG und die Zusammenarbeit der Traktorenbrigaden der MTS und der Feldbaubrigaden der LPG, im Arbeitsrecht die Aufgaben und die Durchführung des Arbeitsschutzes, im Staatsrecht die Arbeitsweise der Volksvertretungen und ihrer ständigen Kommissionen, im Bodenrecht die Arbeitsweise des Rates des Kreises (Kataster) und im Wirt- 2 Solche Diskussionen werden an allen Fakultäten (in den Parteiorganisationen, im Lehrkörper und in der BDJ), im Staatsapparat und in der Fachpresse geführt. Vgl. hierzu Büchner-Uhder /Krüger, Die Entwicklung der juristischen Fakultäten, Staat und Recht 1958, Heft 10, S. 1029; Kulitzscher, Einige Vorschläge zur Ausbildung der Studenten unter dem Gesichtspunkt der Praxis, NJ 1958 S. 752. 3 vgl. auch Büchner-Uhder/Krüger und Kulitzscher, a. a. O. c Dieser Weg wurde an der Karl-Marx-Universdtät schon verschiedentlich beschritten vgl. Erklärung des Lehrkörpers der Karl-Marx-Universität Leipzig zur Weiterentwicklung der Lehre durch eine enge Verbindung von theoretischem Studium und sozialistischer Praxis, Universitätszeitung 1958, Nr. 23). schaftsrecht die Aufgaben der staatlichen Organe bei der weiteren Entwicklung des Bauwesens. Dabei wäre zu fordern, daß ein hohes theoretisches Niveau gewahrt bleibt und keine zusätzliche zeitliche Belastung eintritt. ■Zu den Vorlesungen und anschließend stattfindenden Seminaren könnten Praktiker der betreffenden Betriebe, Staatsorgane usw. eingeladen werden. So wäre es z. B. denkbar, die Vorlesung über den Arbeitsschutz in einen volkseigenen Betrieb zu verlegen und die Funktion und Ausgestaltung des Arbeitsschutzes sowohl unmittelbar in den Werkhallen als auch anhand von Material über den Stand des Arbeitsschutzes im Betrieb (Bewegung der Unfallzahlen, praktische Maßnahmen, Verwirklichung der Verantwortlichkeit usw.) zu erläutern. Gegebenenfalls könnten solche Vorlesungen auch von Vertretern der Praxis selbst übernommen werden. Nun zur eigenen praktischen Betätigung der Studenten. Um ihr den größtmöglichen Erfolg zu sichern und jede Zersplitterung, Überschneidung und Überlastung auszuschließen, müßte grundsätzlich vermieden werden, daß jedes Fachinstitut für sich im Rahmen seiner Seminare und Übungen oder im Rahmen besonderer Veranstaltungen eine praktische Ausbildung organisiert. Es gilt Methoden zu finden, die sowohl der Vielseitigkeit der staats- und rechtswissenschaftlichen Ausbildung als auch der Forderung nach konzentrierter Durchführung des Studiums der Praxis gerecht werden. Diesem Bestreben kommt in idealer Weise die Gestaltung des neuentworfenen Lehrprogramms entgegen. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß, ausgehend von der einheitlichen, wissenschaftlich begründeten Leitidee, Staat und Recht in der DDR als Machtinstrumente der Arbeiterklasse und damit als Mittel zur Errichtung des Sozialismus darzustellen, systematisch vom Allgemeinen zum Besonderen und vom Einfachen zum Komplizierten fortgeschritten wird. Am Anfang stehen die Vorlesungen über die allgemeinen ökonomischen, politischen und ideologischen Grundlagen der Staats- und Rechtswissenschaft, dann folgen die Vorlesungen über die Grundfragen der staatlichen Leitung in der DDR und schließlich die Vorlesungen über die besonderen Zweige der staatlichen Tätigkeit und des Rechts. Alle Vorlesungen sind entsprechend dem inneren Zusammenhang ihrer Gegenstände weitgehend aufeinander abgestimmt. Dabei wurden für jedes Studienjahr bestimmte Schwerpunkte geschaffen3 6. Von diesen Schwerpunkten müßte nun bei der Gestaltung der praktischen Ausbildung ausgegangen werden. Jedes Studienjahr müßte grundsätzlich den Bereich unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit als Tätigkeitsgebiet erhalten, der dem jeweiligen Vorlesungsschwerpunkt am besten entspricht. Da im ersten Studienjahr die Grundlagen der Staats- und Rechtswissenschaft (dialektischer Materialismus, politische Ökonomie, wissenschaftlicher Sozialismus, Staats- und Rechtstheorie) vermittelt werden, wäre hier eine Tätigkeit im Rahmen der Nationalen Front und der demokratischen Massenorganisationen am günstigsten. Im zweiten Studienjahr steht das Studium der allgemeinen Probleme der staatlichen Leitung in der DDR (Staatsrecht) im Vordergrund. Darum liegt es nahe, die Studenten mit der Praxis der örtlichen Organe der Staatsmacht vertraut zu machen. Im dritten Studienjahr werden hauptsächlich Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der Wirtschaft (Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, LPG-Recht usw.) durchgeführt. Darum sollten die Studenten dieses Studienjahrs in der Wirtschaft tätig sein0. Das vierte Studienjahr schließlich studiert vor allem das Zivil-recht, das Strafrecht und das Prozeßrecht, so daß eine Tätigkeit bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Untersuchungsorganen angebracht erscheint7. Die nächste Frage ist die nach den Problemen, mit denen sich die Studenten innerhalb der genannten 5 vgl. Überblick bei Büchner-Uhder,Krüger, a. a. O. S. 1038 und 1039. Gewisse Veränderungen können durchaus noch ein-treten. 6 Die Tätigkeit bei den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten läßt sich nicht schematisch von der Arbeit ln der Wirtschaft trennen, da zum Aufgabenbereich der örtlichen Organe auch die Leitung der Wirtschaft gehört. Jedoch ist daran gedacht, daß das zweite Studienjahr vornehmlich die Arbeitsweise der örtlichen Organe, das dritte Studienjahr dagegen die Verhältnisse in den Betrieben studiert. 7 in Leipzig wird entsprechend einem Beschluß des Rates der Juristenfakultät bereits nach diesen Gesichtspunkten verfahren. 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 233 (NJ DDR 1959, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 233 (NJ DDR 1959, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und für die Bereitschaft sind, die Argumentationen des Gegners und innerer Feinde aufzugreifen und ihnen zu folgen. Die empirischen Untersuchungen belegen in diesem Zusammenhang, daß zum Teil bei Personen, die Straftaten im Zusammenhang mit Bestrebungen zur Übersiedlung in die nach Westberlin begangen hatten, solche Faktoren in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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