Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 228

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 228 (NJ DDR 1959, S. 228); war. Er wird die Grundlage für eine weitere kontinuierliche Zusammenarbeit sein. Angesichts der Verantwortlichkeit der örtlichen Volksvertretungen für die Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewährleistung der Rechte der Bürger ist die Festlegung der Formen der Zusammenarbeit mit den Organen der Justiz und der Staatsanwaltschaft durchaus erforderlich. Der Beschluß des Kreistags über die Zusammenarbeit mit der Volksvertretung legt deshalb folgende Maßnahmen fest: 1. Alljährlich wird vor dem Kreistag umfassend über die Arbeit der Justiz berichtet. Die Berichte sind in den Ständigen Kommissionen vorzubereiten. Die Vonbereitung und Durchführung der Berichterstattung wird in den Arbeitsplan des Kreistags aufgenommen. 2. In geeigneten und notwendigen Fällen entscheiden die Ständigen Kommissionen, ob Probleme der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit oder Fragen der Kriminalität wegen ihrer Bedeutung zusätzlich in die Tagesordnung der Kreistagssitzungen aufgenommen werden. 3. Richter, Staatsanwälte und Notare werden in die Arbeit der Aktivs der Ständigen Kommissionen einbezogen. Die Kommissionen lassen sich über die Arbeit der Justizorgane berichten, nehmen Hinweise entgegen, die sich aus der Tätigkeit der Justizdienststellen ergeben, und verwerten diese Hinweise. Die Vertreter der Justizorgane werden ihrerseits den Kommissionen ständig Informationen geben. 4. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz wertet regelmäßig die Arbeit der Justizorgane und der Staatsanwaltschaft aus und wirkt gegenüber den anderen Kommissionen darauf hin, daß regelmäßig bestimmte Auswertungen vorgenommen werden. 5. Die Abgeordneten des Kreistags arbeiten eng mit den Schöffenkollektiven in Betrieben, Genossenschaften und Gemeinden zusammen. 6. Bei der Aufklärung der Bevölkerung über neue Gesetze (wie z. B. Entwurf des Gesetzes über LPG) nehmen die Abgeordneten an der Vorbereitung und Durchführung der Aussprachen teil. 7. Mit den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen wird eine Auswertung der Arbeit der Justizorgane nach den örtlichen Gegebenheiten durchgeführt. Die Schöffenkollektive berichten dort über ihre Arbeit mit dem Ziel, eine enge Verbindung zu den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen herzustellen. Solche Berichterstattungen sollen bis Ende 1959 mit Unterstützung der Abgeordneten des Kreistags in allen Städten und Gemeinden des Kreises erfolgen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß auch mit den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen ein enges Verhältnis hergestellt werden muß. Unter weitgehender Berücksichtigung der ört- lichen Verhältnisse muß in ähnlicher Weise die Berichterstattung vorbereitet und durchgeführt werden. Entscheidend werden hierzu die Schöffenkollektive beitragen können, weil sie am besten die örtlichen Verhältnisse kennen. Die Schöffenkollektive werden einen Bericht über die Arbeit der Schöffen des Ortes und über ihre Verbindung zu den örtlichen Organen, den Abschnittsbevollmächtigten und dem Schiedsmann geben. Dabei muß erreicht werden, daß auch hier eine ständige Zusammenarbeit zwischen den Stadtverordnetenversammlungen, den Gemeindevertretungen, den örtlichen Räten und den Schöffenkollektiven hergestellt wird. Die Abgeordneten des Kreistags verpflichteten sich, bei den Vorbereitungen auf diese Berichterstattungen in ihrem Wirkungsbereich mitzuhelfen und dort ihre Erfahrungen auszuwerten, die sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Kreistagssitzung gesammelt haben. Diese Verpflichtung wird eine wesentliche Hilfe für die Städte und Gemeinden bedeuten. Der Kreistag nahm einen weiteren Beschluß an, der Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen für die bevorstehenden Berichterstattungen enthielt; u. a. werden genaue Termine für die Berichterstattungen vorgeschlagen. Diese Empfehlungen werden nunmehr Gegenstand der Beratungen der Räte und der Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden sein. In einer im Anschluß an die Kreistagssitzung erfolgten Aussprache wurde festgelegt, daß der Rat des Kreises aktiv bei der Verwirklichung der gesetzten Ziele mitwirken muß. In der nächsten Bürgermeisterschulung werden die Bürgermeister, die auch an der Kreistagssitzung teilgenommen haben, mit den Fragen der Zusammenarbeit mit den Justizorganen in ihrer Stadt und Gemeinde näher bekannt gemacht werden. Die Vorsitzenden der Kommissionen Innere Angelegenheiten und Finanzen der Gemeinden werden gemeinsam mit Mitgliedern der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz des Kreistags über die nächsten Aufgaben zur Vorbereitung der Berichterstattung durch die Justizorgane beraten. Auch die Schöffen wenden sich schon jetzt diesen Fragen zu. Inzwischen wurde die Kreistagssitzung auch mit dem Schöffenkollektiv ausgewertet, und die Schiedsmänner wurden in ihrer Zusammenkunft zum Erfahrungsaustausch über den Beschluß des Kreistags informiert. Es wurde mit ihnen beraten, wie sie bei Berichterstattungen mitwirken können. Die Erfüllung der im Beschluß des Kreistags festgelegten Aufgaben wird dazu beitragen, einen neuen Arbeitsstil durchzusetzen und die Richterwahlen vorzubereiten. In der gemeinsamen Albeit mit den Abgeordneten lernen diese die Richter kennen und können ihre Arbeit aus eigener Erfahrung einschätzen. Das ist ein entscheidender Schritt auf dem Wege zur Schaffung sozialistischer Gerichte, auf dem Wege, solche Menschen als Richter einzusetzen, die das Vertrauen der Abgeordneten, das Vertrauen des Volkes genießen. Das Kreisgericht hilft bei der Erfüllung des Kreisplans Von WERNER NEUHOF, Direktor des Kreisgerichts Wernigerode Auf dem zweiten Qualifizierungslehrgang für Kreisgerichtsdirektoren bildeten einige Teilnehmer eine Kommission, die sich mit den Formen der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Organen und den Justizorganen beschäftigte. Diese Kommission erhielt die Aufgabe, an Hand des Kreisplans des Kreises Weimar (Stadt) einen Maßnahmeplan für das Kreisgericht Weimar auszuarbeiten. Bei der Lösung dieser Aufgabe ging die Kommission von folgenden Gedanken aus: 1. Was kann das Kreisgericht tun, um bei der Erfüllung des Kreisplans mitzuhelfen? 2. Wie kann das Kreisgericht durch diese Hilfe die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen enger gestalten? Beim Studium des Kreisplans wurde den Kommissionsmitgliedern klar, daß das Gericht auf allen Gebieten seiner Tätigkeit in der Rechtsprechung, in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und aur dem Gebiet der politischen Massenarbeit zur Erfüllung des Kreisplans beitragen kann und muß. Das Kreisgericht verwirklicht doch nur dann seine von Partei und Regierung gestellten Aufgaben und entwickelt sich nur dann zu einem sozialistischen Gericht, wenn es seine Aufgaben entsprechend den ökonomischen und politischen Bedingungen im Kreise löst. Diese Bedingungen und Aufgaben aber enthält der Kreisplan, und er muß deshalb die gesamte Tätigkeit des Gerichts bestimmen. Zuerst mußte die Kommission die Schwerpunkte des Kreisplans herausarbeiten. Dies geschah mit Unter- 228;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 228 (NJ DDR 1959, S. 228) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 228 (NJ DDR 1959, S. 228)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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