Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 227 (NJ DDR 1959, S. 227); Erfahrungen aus der Überprüfung einiger Betriebe in bezug auf die Einhaltung der Betriebsprämienordnung aus. Dabei wurde das Typische der Gesetzesverletzungen herausgearbeitet und an Hand von Beispielen auf Veränderungen hingewiesen, die im Interesse der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit notwendig sind. Den Abgeordneten dieser Kommission wurden die wesentlichen Bestimmungen der Betriebsprämienverordnung erklärt. Sie beschlossen, zwei Betriebe, die für das Chemieprogramm bedeutsam sind, selbst aufzusuchen und festzustellen, ob in diesen Betrieben das Prämiensystem als Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität benutzt wird. In der Sitzung dieser Kommission behandelte der Kreisgerichtsdirektor an Hand von Fällen aus der Praxis des Kreisgerichts Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums und des Schutzes von Leben und Gesundheit unserer Werktätigen durch Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Die Kommissionsmitglieder äußerten den Wunsch, auch in Zukunft auf bestimmte Schwerpunkte hingewiesen zu werden. Die Ständige Kommission Landwirtschaft und ländliches Bauwesen befaßte sich mit den Ergebnissen der Überprüfung einer LPG. Sie begab sich in eine vor längerer Zeit von einer Brigade überprüfte LPG, um die gegenwärtige Situation einzuschätzen. Sie informierte sich an Ort und Stelle und führte eine Aussprache mit dem zuständigen Rat der Stadt. Mit Mängeln im Bauwesen, die aus der Rechtsprechung und der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft des Kreises bekannt geworden waren, befaßte sich die Ständige Kommission Bau- und Wohnungswesen in ihrer Zusammenkunft, an der der Kreisstaatsanwalt teilnahm. Im Vordergrund der Besprechung stand die Frage der Schwarzbauten im Kreisgebiet. Es wurden Hinweise über die Ergebnisse unserer Arbeit gegeben, wobei die Gefährdung der staatlichen Baumaßnahmen durch Schwarzbauten besonders dargelegt wurde. Die Ständige Kommission beschloß, sich in einer Gemeinde, in der mehrere chwarzbauten durchgeführt worden waren, zu orientieren. In den Ständigen Kommissionen Jugendfragen und Volksbildung wurden gemeinsame Beratungen mit den Richtern und Staatsanwälten des Kreises durchgeführt. Vor allem berieten wir darüber, wie wir gemeinsam gegen die Jugendkriminalität, die in unserem Kreis besonders in dem Alkoholmißbrauch und dem Lesen von Schundliteratur ihre Ursachen hat, vorbeugend tätig werden können. Einige Jugendstrafverfahren und das Ergebnis einer vom Staatsanwalt des Kreises durchgeführten Überprüfung- der Einhaltung festgelegter Jugendförderungsmaßnahmen gab uns Veranlassung, kritisch die Arbeit der FDJ, der der GST, der örtlichen Räte und einiger Betriebsleiter zu betrachten. Wir wiesen auf einige Schwächen in der Jugendarbeit hin, und die Abgeordneten verpflichteten sich, in ihren Gemeinden festzustellen, welche Maßnahmen zur Ausarbeitung der Jugendförderungspläne für das Jahr 1959 durchgeführt worden sind, um Hilfe und Anleitung zu geben. Ihr Ziel war es, den Jugendlichen einerseits Möglichkeiten für eine angenehme Freizeitgestaltung zu schaffen, sie andererseits aber auch an die Aufgaben zur Lenkung und Deitung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates heranzuführen. Die Ständige Kommission Handel und Versorgung behandelte, von einem Strafverfahren wegen Unterschlagung ausgehend, Fragen der Manki im staatlichen und genossenschaftlichen Handel. Dabei konnten wir der Kommission wertvolle Hinweise für eigene Feststellungen geben. Während die Ständige Kommission Arbeit Fragen der Tätigkeit der Konfliktkommissionen und des Arbeitsschutzes behandelte, befaßte sich die Ständige Kommission Verkehr und Straßenwesen, Kommunalwirtschaft mit Verkehrsdelikten. Die Ständige Kommission Gesundheits- und Sozialwesen stellte Fragen ‘des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Jugendlicher, des Alkoholmißbrauchs und die Einhaltung der VO zum Schutze der Jugend in den Mittelpunkt ihrer Beratungen. Dabei wurden ebenfalls vor dem Kreisgericht geführte Verhandlungen ausgewertet. Die Mitglieder der Kommission besuchten einige Betriebe und Baustellen, um dort konkrete Untersuchungen über die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu führen. An Ort und Stelle schlugen sie Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vor. Nachdem die Abgeordneten die Bedeutung ihrer Arbeit erkannt hatten, entwickelte sich in den Kommissionen ein reges Leben. Einige Kommissionen kamen mehrere Male zusammen, um die Aufgaben zu lösen, die sie sich selbst gestellt hatten. So wurden in allen Ständigen Kommissionen Fragen erörtert, die unmittelbar die Arbeit der Organe der Justiz und der Staatsanwaltschaft betreffen, aber auch Inhalt der Arbeitspläne des Rates des Kreises und des Kreistags gewesen sind. Hierbei zeigte sich eindeutig, wie notwendig eine enge Zusammenarbeit mit den Abgeordneten ist, um künftig ein Nebeneinander in der Arbeit zu verhindern. Die Tagung des Kreistags und ihre Auswertung Den Höhepunkt bildete die Kreistagssitzung selbst, die sich einen Tag lang nur mit den Fragen der Zusammenarbeit der örtlichen Organe mit den Justizorganen beschäftigte. Der vom Kreisgerichtsdirektor vorgetragene Bericht befaßte sich außer mit den Fragen der Zusammenarbeit zwischen Volksvertretungen und Justiz eingehend mit der erzieherischen Arbeit der Justizorgane und mit den Schwerpunkten der Kriminalität in unserem Kreis. Dieser Bericht wurde durch die Ausführungen des Kreisstaatsanwalts ergänzt, der insbesondere Fragen der Einhaltung der Gesetzlichkeit behandelte. Weil auch diese Fragen in den Kommissionen erörtert worden waren, konnten die Abgeordneten Vorschläge zur Verbesserung der vorbeugenden Tätigkeit machen. Insbesondere wurden Vorschläge zur Verbesserung des Arbeits- und Brandschutzes gemacht. Die Abgeordneten kritisierten aber auch solche Hemmnisse, wie sie ihnen von einem Justitiar der HO in den Weg gelegt worden waren. Dieser Justitiar hatte versucht, Untersuchungen durch die Abgeordneten der Kommission Handel und Versorgung zu verhindern. Aus der Vorbereitung dieser Kreistagssitzung zogen die Abgeordneten selbst Schlußfolgerungen für die weitere künftige Zusammenarbeit zwischen den Volksvertretungen, den Ständigen Kommissionen und den Justizorganen unseres Kreises. So brachte in Auswertung der Arbeit ein Abgeordneter in der Kreistagssitzung zum Ausdruck, daß aus dem Beispiel der Vorbereitung auf diese Kreistagssitzung die allgemeine Schlußfolgerung gezogen werden müsse, daß jede kommende Sitzung des Kreistags so gründlich in den Kommissionen vorbereitet werden und jede Abteilung des Rates des Kreises lernen muß, nutzbringend mit den Kommissionen zusammenzuarbeiten. i Die gründliche Vorbereitung spiegelte sich in der Kreistagssitzung selbst wider, indem sich die Abgeordneten lebhaft an der Aussprache beteiligten. Ein Vertreter der Ständigen Kommission Volksbildung schlug z. B. vor, daß die Justizfunktionäre verstärkt in den Schulen und Elternseminaren Fragen der Bekämpfung der Jugendkriminalität behandeln. Weiterhin regte er an, daß Schulklassen an Verhandlungen teilnehmen sollten und daß zur Verstärkung des erzieherischen Einflusses anschließend an solche Verhandlungen ein Richter oder Staatsanwalt mit den Schülern Aussprachen durchführen sollte. Der Abgeordnete versicherte, daß sich die Kommission Volksbildung aktiv um die Verwirklichung dieser Vorschläge kümmern werde. Die Diskussion in der Kreistagssitzung beschäftigte sich insbesondere auch noch mit der gesellschaftlichen Erziehung in den Betrieben. Die Feststellungen ergaben, daß in dieser Hinsicht noch zu wenig getan wird. Der Kreistag orientierte deshalb die Abgeordneten auf die Lösung dieser wesentlichen Aufgabe. Im Ergebnis der Beratungen des Kreistags wurde ein Beschluß angenommen, der mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und dem Rat des Kreises vorbereitet worden 227;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 227 (NJ DDR 1959, S. 227) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 227 (NJ DDR 1959, S. 227)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung soiftfoe Verfahrensweisen beim Vollzug von Freiheitssj;.a.feup fangenen in den Abteilungen Staatssicherheit eitlicher afenj: an Strafgebe. Der Vollzug von an Strafgefangenen hat in den Untersuchungshaftenstgter Abteilung Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der Kontrole Probleme der Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den sowie des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der Wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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