Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 226

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 226 (NJ DDR 1959, S. 226); Die Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht im Kreis Ilmenau Von HANS ARWAY; Direktor des Kreisgerichts, und WOLFGANG BERG, Staatsanwalt des Kreises Ilmenau Eine wichtige Garantie für eine sozialistische Rechtsprechung und für die Schaffung sozialistischer Gerichte besteht vor allen Dingen darin, daß die Volksvertretungen die Grundsätze unserer Rechtsprechung bestimmen. Diese Forderung entspricht dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht GöO vom 17. Januar 1957 (GBl. I S. 65), das in § 6 Abs. 2 Buchst, b die örtlichen Volksvertretungen verpflichtet, für die Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewährleistung der Rechte der Bürger zu sorgen. Von diesen Feststellungen ausgehend, haben wir uns Gedanken darüber gemacht, wie wir die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und den anderen örtlichen Organen der Staatsmacht nach unserem Perspektivplan gestalten können1. Die Zusammenarbeit mit den Ständigen Kommissionen Wir erkannten rechtzeitig, daß die Berichterstattung vor dem Kreistag sowohl für das Kreisgericht, die Staatsanwaltschaft und das Staatliche Notariat als auch für die Volksvertretungen und die Räte von Nutzen sein muß. Für eine formale Berichterstattung, wie sie bisher vor dem Kreistag Ilmenau geschah, war daher kein Raum mehr. Die Vorbereitungen waren deshalb auch darauf ausgerichtet, einen neuen Arbeitsstil durchzusetzen, der garantiert, daß die gesamte Arbeit zu positiven Ergebnissen führt. Während bislang die Berichterstattungen in der bloßen Abgabe des Berichts vor dem Kreistag bestanden, gingen wir diesmal davon aus, daß die Hauptaufgabe bei der Vorbereitung der Kreistagssitzung in der Zusammenarbeit mit den Organen des Kreistags zu lösen ist. Dieser Gedanke entspricht der Bestimmung des § 17 Abs. 2 GöO, wonach die Ständigen Kommissionen des Kreistags die wichtigste Organisationsform der Tätigkeit der Abgeordneten zwischen den Tagungen sind. Hieraus ergibt sich, daß die Tagungen der Volksvertretungen auf der von den Abgeordneten insbesondere in den Ständigen Kommissionen verrichteten Arbeit aufbauen, indem diese der Volksvertretung Vorschläge unterbreiten oder Beschlüsse vorbereiten (§ 17 Abs. 4 GöO). Zur gemeinsamen Lösung der im Kreisgebiet stehenden Aufgaben mußten wir uns deshalb vor allem auf die Ständigen Kommissionen des Kreistags stützen. Unser Ziel war es, die Abgeordneten in den Ständigen Kommissionen über bestimmte Erscheinungen zu informieren und ihnen Anregungen zu geben, eigene Feststellungen zu treffen, damit sie daraus Schlußfolgerungen ziehen können und in der Lage sind, durch einen entsprechenden Beschluß des Kreistags Veränderungen zu bewirken. Dadurch sollte es möglich werden, die in § 8 Abs. 1 GöO den Organen der Justiz und der Staatsanwaltschaft gestellte Aufgabe, mit den örtlichen Volksvertretungen eng zusammenzuarbeiten und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, besser als durch bloße „Repräsentativ-Berichterstattungen“ in der Kreistagssitzung zu erfüllen. In der gemeinsamen Beratung, an der Mitglieder der Kreisleitung der SED, Vertreter der Justiz sowie Vertreter des Rates des Kreises und des Rates des Bezirks teilnahmen, wurden Vorbereitung und Durchführung der Kreistagssitzung besprochen. Wir beschlossen, grundsätzlich mit allen Ständigen Kommissionen des Kreistags Aussprachen zu führen und ihnen unsere Kenntnisse und Erfahrungen, die ihr spezielles Aufgabengebiet betreffen, zu übermitteln. Dabei sollte sowohl die Arbeit des Gerichts auf den Gebieten Zivilund Strafrecht als auch die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht und mit den Konfliktkommissionen der Betriebe ausgewertet werden. Ein entsprechender Arbeitsplan wurde gemeinsam mit dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises ausgearbeitet und in der Sitzung der Stän- l vgl. Arway/Hom, Über den Perspektivplan des Kreisgerichts Ilmenau, NJ 1958 S. 662 fit. digen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz besprochen. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz unterbreitete diesen Arbeitsplan dem Rat, der beschloß, die Thesen des Berichts, der vor dem Kreistag gegeben werden soll, den Vorsitzenden aller Kommissionen vorzulegen und zu erläutern. Ferner wurde festgelegt, das Arbeitsprogramm der einzelnen Kommissionen zur Vorbereitung auf die Kreistagssitzung vorzulegen. Der Kreisgerichtsdirektor erläuterte den Vorsitzenden aller Kommissionen und den Mitgliedern der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz die Thesen des Berichts, so daß sie mit den wesentlichsten Schwerpunkten der Aufgabenstellung vertraut waren. In der anschließenden Aussprache wurden den Kommissionen spezielle Aufgaben empfohlen. Dadurch erhielten die Kommissionen ein richtungweisendes Arbeitsprogramm zur Vorbereitung der Kreistagssitzung. Gleichzeitig legten wir fest, welcher Vertreter der Justizorgane die Arbeit der jeweiligen Kommission weiter unterstützt. Die positive Arbeit der Kommissionen bestand schließlich auch darin, daß sie die Fragen nicht nur berieten, sondern auch selbständige Untersuchungen in dieser Richtung führten. Sie gingen in die Betriebe und Institutionen, um dort an Ort und Stelle konkrete Feststellungen zu treffen. In der Folgezeit befaßten sich die einzelnen Kommissionen mit folgenden Fragen: Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz war bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung dieser Kreistagssitzung federführend. In ihr wurden alle Fragen inhaltlich und organisatorisch festgelegt und diejenigen besonders behandelt, die mit der Schaffung eines sozialistischen Gerichts und einer sozialistischen Rechtsprechung Zusammenhängen. Sie untersuchte, wie die Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen mit den Organen der Justiz verbessert werden kann. So führte diese Kommission in zwei Gemeinden gemeinsame Aussprachen mit den Schöffenkollektiven, den Bürgermeistern und den Vorsitzenden der Kommissionen der Gemeindevertretungen durch, in denen Fragen der künftigen gemeinsamen Arbeit erörtert wurden. Dabei kam es zu Feststellungen, die für alle Gemeinden des Kreises von gleicher Bedeutung sind. So wurde z. B. festgestellt, daß es in den Gemeinden, obwohl nach § 2 Ziff. 6 der Ordnung der Arbeit der Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen vom 28. Juli 1957 (GBl. I S. 477) die Bildung einer Kommission Innere Angelegenheiten und Finanzen vorgesehen ist, nur eine Kommission Finanzen gab, die demgemäß auch nur Angelegenheiten des Haushalts u. ä. besprach, während die Fragen der Inneren Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz niemals behandelt wurden. Die Kommission des Kreistags Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und der Rat des Kreises wiesen diese Kommission auf ihre Hauptaufgabe hin. In der Vorbereitung der Berichterstattung der Justizorgane vor den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen wird die Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz des Kreistags alle Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten und Finanzen der Städte und Gemeinden des Kreises zu einer Aussprache einladen, in der deren Aufgaben behandelt werden sollen. In der Aussprache der Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz mit den Schöffenkollektiven in den Gemeinden zeigte sich, daß die bereits länger tätigen Schöffen die neu gewählten Schöffen mehr unterstützen müssen. Es wurden Schritte unternommen, die Schöffenkollektive zu festigen. Die Schöffen erhielten den Hinweis, den Arbeitskollegen unsere neuen Gesetze zu erläutern. In der Ständigen Kommission örtliche Industrie und Handwerk wertete der Staatsanwalt des Kreises seine 226;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 226 (NJ DDR 1959, S. 226) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 226 (NJ DDR 1959, S. 226)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten und damit zugleich die - im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuch normierten Subjektanforderungen und - die in den sibjektiven Voraussetzungen der konkreten Strafrechtsnorm enthaltenen Anforderungen. Das sind vor allem die Möglichkeiten der Täterfotografie, der Daktyloskopie, der Dokumentenuntersuchung, des Schriftenvergleichs, der Auswertung von Tätowierungen und anderen besonderen Merkmalen am Körper, der Blutgruppenbestimmung und der Zahnstatusauswertung.

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