Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 210

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 210 (NJ DDR 1959, S. 210);  M Aös der Praxis für die Praxis Zu sichtbaren Erfolgen in der politischen Massenarbeit In Auswertung des V. Parteitags der SED hat die Betriebsparteiorganisation der Justizdienststellen des Kreises Stralsund die Genossen verpflichtet, unter Anwendung neuer Formen und Methoden die politische Massenarbeit wirkungsvoller zu gestalten. Insbesondere darf diese Arbeit unter den Werktätigen nicht durch einen Richter oder Staatsanwalt allein erfolgen, sondern ist auf breiter Basis, d. h. in enger Zusammenarbeit mit der Parteiorganisation, der Nationalen Front, den Gewerkschaften, dem Staatsapparat und den Untersuchungsorganen, durchzuführen. Diese Beschlüsse unserer Grundorganisationen sollen dazu beitragen, daß die Werktätigen verstärkt an der Lenkung und Leitung unseres Staates beteiligt werden. Die Parteiorganisation setzt sich weiter das Ziel, die ökonomisch-betrieblichen Verhältnisse im sozialistischen Sinne so zu verändern und umzugestalten, daß ein sichtbarer politischer und ökonomischer Erfolg bei jeder einzelnen Tätigkeit auf massenpolitischem Gebiet erreicht wird. Von den im Jahre 1958 durch die Kreisstaatsanwaltschaft Siralsund-Stadt durchgeführten 79 Versammlungen sollen nachstehend einige Beispiele ausgewähltr werden, die zeigen, daß eine zielgerichtete massenpolitische Tätigkeit zur Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Menschen beiträgt und auch in ökonomischer Hinsicht erfolgreich einwirkt. 1. Im August 1958 entstand durch Fahrlässigkeit einiger Werktätiger in einem Lagerraum der Volkswerft Stralsund, in dem Isoliermaterialien lagerten, ein umfangreicher Brand. Unmittelbar nach der Verurteilung der Täter wurde im betreffenden Betriebsabschnitt der Volkswerft in einer Belegschaftsversammlung die Strafsache ausgewertet. An der Auswertung nahmen auch Vertreter der U-Abteilung der Volkspolizei, der Sicherheitsinspektion des Betriebes, der Arbeitsschutzinspektion, der Brandschutzorgane, der Gewerkschaft und der Partei teil. Wir stellten in der Versammlung nicht formal den Ablauf des Strafverfahrens dar, sondern behandelten dieses in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Schutzes und der Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und des Volkseigentums. Die Verurteilten, die eine bedingte Gefängnisstrafe er-erhalten hatten, sowie andere Arbeiter brachten zum Ausdruck, daß sie mitunter nur einseitig die Produktion sähen, aber den Fragen der Sicherheit und des Arbeitsschutzes ungenügende Aufmerksamkeit schenkten. In der Versammlung wurden Maßnahmen beraten, die erreichen sollen, daß durch sorgfältige Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften die Sicherheit der Produktion in jedem Falle gewährleistet ist. Die Werktätigen brachten zum Ausdruck, daß leitende Wirtschaftsfunktionäre des Betriebes nicht immer die Hinweise und Vorschläge der Arbeiter beachten und nicht konsequent um die Beseitigung der Mißstände kämpfen. Die anwesenden Wirtschaftsfunktionäre gaben vor den Arbeitern die Zusicherung ab, sich schnellstens für die Beseitigung der produktionshemmenden Faktoren einzusetzen. Durch spätere staatsanwaltschaftliche Kontrollen stellten wir fest, daß die beanstandeten Mängel beseitigt worden waren. 2. Im 4. Quartal des Jahres 1958 entstanden in der Volkswerft Stralsund durch die Tätigkeit der Brenner und Schweißer auf verschiedenen Schiffen, die zur Ausrüstung bereitlagen, Brände. Trotz ihrer Vielzahl trafen weder die Betriebsleitung, noch die .Betriebsfeuerwehr vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Brände. Wir organisierten eine Aussprache mit den Schweißern und Feuerwehrleuten. Hier stellte sich heraus, daß die Schweißer in den Produktionsberatungen wiederholt die Forderung gestellt hatten, die Brandsicherheit zu gewährleisten, daß ihre Hinweise und Vorschläge von der Feuerwehr aber nicht beachtet worden waren. Es zeigte sich, daß die Angehörigen der Feuerwehr mit der Produktion im Schiffsbau nicht ver- wachsen waren, daß sie die Schwerpunkte der Feuergefahr auf den einzelnen Schiffen nicht erkannten und daß sie keine Verbindung zu den Schweißern hatten. Die Feuerwehrleute fanden den Arbeitern gegenüber nicht den richtigen Ton und kommandierten. Nachdem auf dieser Versammlung das Verhältnis zwischen den Schweißern und den Feuerwehrleuten offen zur Sprache gebracht worden war, entwickelte sich in der folgenden Zeit zwischen ihnen ein neues, sozialistisches Verhältnis der kameradschaftlichen Hilfe und gegenseitigen Zusammenarbeit. Auf den Schiffen entstand kein Brand mehr. 3. Ein letztes Beispiel zeigt, wie wertvoll für die Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit strafbarer Handlungen die Hinweise der Arbeiter sind. Die beiden Beschuldigten hatten im Oktober 1958 einen Stadtverordneten mit den Fäusten so geschlagen, daß er erhebliche Verletzungen erlitt. Vor der Durchführung der Hauptverhandlung hat die Staatsanwaltschaft eine Versammlung in dem Betrieb, in dem die Täter beschäftigt waren, durchgeführt. Diese Versammlung war in Zusammenarbeit mit der Parteiorganisation und der Betriebsgewerkschaftsleitung vorbereitet worden und dementsprechend gut besucht. In der Aussprache zeigte sich, daß die Beschuldigten eine schlechte Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin hatten, stark dem Alkohol verfallen waren und sich gegenüber ihren Kollegen unkollegial verhielten. Sie waren durch die Betriebsleitung bereits mehrfach ergebnislos verwarnt worden. Auf Grund dieser Aussprache konnte der ‘Staatsanwalt in seinem Plädoyer und bei der Stellung des Strafantrags den Standpunkt der Werktätigen des Betriebes berücksichtigen. An der Verhandlung nahmen Vertreter des Betriebes, darunter auch der BGL-Vorsitzende, teil; in einem Wandzeitungsartikel wurden die Werktätigen des Betriebes von dem Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Diese Beispiele lassen erkennen, daß die massenpolitische Arbeit der Justizorgane sichtbare politische und ökonomische Erfolge bringt, zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beiträgt und gestaltend auf die ökonomischen Verhältnisse einwirkt, wenn die Justizfunktionäre es verstehen, den Hebel des Rechts richtig und an der richtigen Stelle anzusetzen. SIEGFRIED DÖRING, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Stralsund-Stadt, und ERWIN ZIMMERMANN, Staatsanwalt des Kreises Stralsund-Stadt Richtige Koordinierung der Ermittlungen der Untersuchungsorgane und der Jugendgerichtshilfe in Jugendstrafsachen I Sinnreich und Wechenberger haben in NJ 1958 S. 172 Vorschläge zur Beschleunigung von Jugendverfahren gemacht und damit gute Anregungen für die Staatsanwaltschaften und Untersuchungsorgane gegeben. Allerdings kann man m. E. nicht mit der von ihnen angestrebten Arbeitsteilung zwischen dem Referat Jugendhilfe/Heimerziehung und den Untersuchungsorganen einverstanden sein. Es heißt z. B. in dem angeführten Artikel: „Es wurde festgestellt, daß in der Vergangenheit oft dieselben Ermittlungen gleichzeitig von der Jugendgerichtshilfe des Referats Jugendhilfe/ Heimerziehung und der U-Abteilung durchgeführt worden waren.“ Daraus haben die Verfasser die Konsequenz gezogen, diese Überschneidungen durch genaue Abgrenzung der Ermittlungsbereiche zu beseitigen. Das kann jedoch nicht als im Sinne der §§ 5, 28 Abs. 2 JGG liegend betrachtet werden. Die Mitarbeit der Jugendgerichtshilfe im Verfahren ist gesetzlich festgelegt. Sie ist jedoch keine selbständige Ermittlungstätigkeit. Vielmehr spricht § 5 JGG eindeutig davon, daß U-Organe und Gericht ins- 210;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen.

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