Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 207 (NJ DDR 1959, S. 207); über dem Fall, daß das Verfahren mit der ersten Instanz abschließt und kein Rechtsmittel eingelegt wird, eine wesentlich erweiterte Tätigkeit des Rechtsanwalts dar. Gerade im Hinblick auf das Leistungsprinzip bestehen m. E. ernstliche Bedenken, diese beiden Fälle gebührenrechtlich gleichzusetzen* * S. 2. Weitere Bemerkungen sind in bezug auf die Verteilung des Einkommens der Kollegien der Rechtsanwälte unter die Mitglieder erforderlich. Die Kollegien der Rechtsanwälte arbeiten nach genossenschaftlichen Prinzipien. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt richtigerweise in erster Linie nach dem Leistungsprinzip. Dabei darf freilich die Leistung eines Mitglieds nicht Wr nach seiner fachlichen Arbeit gewertet werden, .sondern es muß auch die gesellschaftliche Betätigung gebührende Beachtung finden. Diese richtige Erkenntnis haben die Kollegien der Rechtsanwälte soweit ich das zu übersehen vermag bisher ungenügend verwirklicht. Niemand wird der Auffassung das Wort reden wollen, die gesellschaftliche Arbeit eines Mitgliedes solle bezahlt werden. Das entspricht nicht den Anschauungen unserer Werktätigen. Aber die Praxis zeigt, daß nur derjenige Rechtsanwalt eine gute fachliche Arbeit zu leisten vermag, der sich ständig und intensiv mit den gesellschaftlichen Pro- Der Verfasser hat sich nicht mit den Gründen auseinandergesetzt, die für eine solche Regelung sprechen: In den meisten sozialistischen Ländern erhält der Anwalt für die Verteidigung ln zweiter Instanz wesentlich weniger Gebühren als ln der ersten Instanz. Darin kommt der Gedanke zum Ausdruck, die Einlegung des Rechtsmittels als eine Arbeit anzusehen, die mit den Gebühren für die erste Instanz abgegolten ist. Das ist auch nicht unberechtigt, denn der Anwalt, der in erster Instanz die Verteidigung geführt hat, kennt den Sach- und Streitstoff genau. Wenn er seine Aufgabe ernst nimmt, dann spürt er schon in der Hauptverhandlung, unter welchen Gesichtspunkten Mängel zu einer Nachprüfung des Urteils führen müssen. Die Einlegung der Berufung bedeutet also für ihn im allgemeinen keine so wesentliche Mehrarbeit, als daß sie nicht mit der Gebühr für das Verfahren erster Instanz abgegolten werden könnte. Ist die Berufung begründet und kommt es zur Hauptverhandlung, so erhält der Anwalt für seine Tätigkeit in der zweiten Instanz ohnehin die Gebühren, die ihm im allgemeinen für eine Verteidigung an diesem Gericht zustehen. Durch eine solche Regelung würde gleichzeitig erreicht werden, daß der Anwalt dem Mandanten das Urteil an Hand der gesetzlichen Bestimmungen erläutert und ihn von offensichtlich unberechtigten Forderungen auf eine Überprüfung des Urteils abhält. Wir bitten unsere Leser, sich in Zuschriften an uns zu dieser und anderen Fragen eines neuen Rechtsanwaltsgebührenrechts zu äußern. Die Redaktion blemen beschäftigt und in der gesellschaftlichen Arbeit aktiv tätig ist. Mit Recht haben deshalb Bamick und Ziegner darauf hingewiesen, daß die Kollegien der Rechtsanwälte aus ihrem Einkommen durch Bildung eines entsprechenden Fonds Mittel zur Prämiierung guter gesellschaftlicher Arbeit bereitstellen sollten. Die Prämiierung soll Anerkennung und Ansporn zugleich sein. Diesen richtigen Vorschlag schon jetzt zu verwirklichen, steht nichts im Wege. Wenn sich auch im übrigen die bisherige Verteilungsmethode auf der Grundlage des Leistungsprinzips bei den Kollegien der Rechtsanwälte bewährt hat, so sind dennoch Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu erwägen. Insbesondere entspricht es dem genossenschaftlichen Charakter des Kollegjums, daß dieses je nach den gegebenen innergenossenschaftlichen Verhältnissen seinen Mitgliedern ein Mindesteinkommen garantiert. Dieses Mindesteinkommen gewährleistet den notwendigen Lebensunterhalt des Mitglieds und seiner Familie für Fälle von Krankheit oder vorübergehender (unverschuldeter) ungünstiger Finanzgestaltung der Zweigstelle. Barnicks und Ziegners Bedenken, ein garantiertes monatliches Mindesteinkommen könne zu einer Entwicklungshemmung für einzelne Mitglieder oder gar nachteiligen Folgen für die Wirtschaftlichkeit des Kollegiums führen, sind nach meiner Auffassung unbegründet. Die Garantie eines Mindesteinkommens wird vielmehr zur Überwindung individualistischer Denkreste beitragen und somit für die Schaffung der sozialistischen Anwaltschaft nützlich sein. Im übrigen ist die Erziehung an uns selbst und innerhalb des Kollegiums eine unserer Hauptaufgaben, und durch sie wird verhindert, daß Entwicklungshemmungen bei einzelnen Mitgliedern eintreten. ' In welcher Höhe ein solches Mindesteinkommen garantiert werden kann, wird bei den einzelnen Kollegien unterschiedlich sein. Die Regelung im einzelnen muß hierin stimme ich mit Barnick und Ziegner überein der Mitgliederversammlung jedes Kollegiums zur eigenverantwortlichen Entschließung überlassen bleiben. Die Garantie eines Mindesteinkommens enthebt die Kollegien allerdings nicht der Verpflichtung, andere wichtige soziale Fragen zu klären, z. B. Gewährung eines angemessenen Urlaubs, angemessene Versorgung bei Alter und Invalidität usw. Auch die Regelung dieser Fragen gehört mit in die Problematik der gerechten Verteilung der Einnahmen. Recht und Justiz in der Bundesrepublik Westdeutsche Rechtsanwälte fordern eine politische Amnestie für NATO-Gegner Von HEINZ MÜLLER, München, und PAUL BORNEMANN, Hamburg Am 17. Januar 1959 fand in Frankfurt am Main die 4. Arbeitstagung des Initiativausschusses für eine politische Amnestie in der Bundesrepublik statt, an der eine größer Anzahl westdeutscher Rechtsanwälte teilnahm, die z. T. seit Jahren als Strafverteidiger in den Gesinnungsprozessen gegen NATO-Gegner tätig sind1. Im Mittelpunkt der Tagung standen die Referate der Rechtsanwälte Dr. Ammann (Heidelberg) mit dem Thema „Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu den sog. Staatsschutzbestimmungen und der Stand der Amnestiebestrebungen“ und Dr. P o s s e r (Essen) über „Die Rechtsprechung zu den §§ 100 d ff. und strafprozessuale Probleme in politischen Strafsachen“. Die Zusammenkunft wurde eröffnet von Rechtsanwalt J ö s c h und geleitet von dem bekannten sozialdemokratischen Rechtsanwalt Dr. Haag (beide Frankfurt a. M.). In einer Entschließung, die auch der Presse übergeben wurde, forderten die Tagungsteilnehmer die Abgeordneten des Bundestages „im Hinblick auf die heute so notwendige Entspannung und Entgiftung des politischen Lebens“ auf, einen neuen Gesetzentwurf für 1 vgl. den Bericht über die 3. Arbeitstagung in NJ 1958 S. 481 ff. eine politische Amnestie im Bundestag einzubringen und zu verabschiedend In dem einleitenden Referat gab Rechtsanwalt Dr. Ammann einen umfassenden Überblick über Art und Umfang der strafrechtlichen Gesinnungsprozesse gegen Funktionäre und Mitglieder antimilitaristischer Organisationen im vergangenen Jahre. Dazu gehören sowohl die alten Verfahren nach § 90 a StGB (Rädelsführerschaft in einer „verfassungsfeindlichen Vereinigung“) aus den Jahren 1951 (!) bis 1954 als auch die neueren, wie z. B. die Prozesse gegen Mitglieder und Funktionäre des FDGB3, die Verfahren wegen „Fortführung der KPD“4, der Gesinnungsprozeß vom Oktober 2 Der Amnestieausschuß hat über die Tagung eine Broschüre veröffentlicht: „Auszüge aus Referaten und Diskussionsbeiträgen der 4. Arbeitstagung und Gesamtaussprache des erweiterten Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen am Samstag, dem 17. Januar 1959 in Frankfurt/Main“ (im folgenden kurz als „Broschüre“ bezeichnet). 3 vgl. Kühlig, „Der Passarge-Prozeß ein ,Musterprozeß‘ gegen die gesamtdeutsche Verständigung“, NJ 1958 S. 643 ff. 4 vgl. Kühiig/Müller, „Die Strafverfahren wegen Fortführung der KPD“, NJ 1958 S. 569 ff. 207;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 207 (NJ DDR 1959, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 207 (NJ DDR 1959, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung ist zu gewährleisten ständig darauf hinzuwirken, daß das sozialistische Recht - von den Normen der Staatsverbrechen und der Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen. Die bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich erzielten Ergebnisse sind ständig und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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