Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 2 (NJ DDR 1959, S. 2); \ rechts. Das Recht des deutsdien Volkes auf einen Friedensvertrag ist Ausdruck seiner ureigensten Lebensinteressen. Im untrennbaren Zusammenhang mit dem Recht der Nation auf Selbstbestimmung steht das Prinzip der Erhaltung des Friedens, das gleichfalls als ein Ergebnis des Kampfes der Sowjetunion um ein demokratisches Völkerrecht in das gegenwärtige Völkerrecht gelangt ist?. Dieses Prinzip findet seinen juristischen Niederschlag in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen. Aus ihm folgt ebenfalls das Recht des deutschen Volkes auf den Abschluß eines Friedensvertrages und die Verpflichtung der vier Mächte, mit Deutschland einen solchen Vertrag zu schließen. Das Prinzip der Erhaltung des Friedens als Rechtsgrundlage für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland hat deshalb besondere Bedeutung, weil in Westdeutschland durch die NATO- und Atomaufrüstungspolitik der Bundesregierung eine neue Kriegsgefahr für das deutsche Volk entstanden ist. Aber nicht nur das deutsche Volk, alle europäischen Völker haben ein Recht auf den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, das ebenfalls aus dem Prinzip der Erhaltung des Friedens folgt. Nicht nur das deutsche Volk, alle europäischen Völker sind durch den in Westdeutschland wieder auferstandenen deutschen Militarismus bedroht. Zwar bedroht der deutsche Imperialismus und Militarismus in erster Linie die osteuropäischen Völker, aber er stellt auch eine Kriegsgefahr für die Völker in Westeuropa dar. Walter Ulbricht führt zu dieser Frage aus: „Obwohl der deutsche Imperialismus seinen Blick nach Osten richtet, ist doch anzunehmen, daß er zunächst seine imperialistische Herrschaft über sein Hinterland, das heißt über Westeuropa, zu errichten sucht. Wenn der faschistische deutsche Imperialismus unter Hitler zu der Zeit, als die Sowjetunion der einzige sozialistische Staat war und Polen sowie die Tschechoslowakei als kapitalistische Länder Spielbälle in der Politik der westlichen Großmächte waren, zuerst Europa unterwerfen mußte, bevor er die Aggression gegen die Sowjetunion beginnen konnte, so wird er sich angesichts der Stärke des sozialistischen Lagers noch stärker auf die Beherrschung seines Hinterlandes konzentrieren.“7 8 9 In der Frage der Verwirklichung des Rechts des deutschen Volkes auf den Abschluß eines Friedensvertrages heben sich deutlich zwei entgegengesetzte politische Linien ab: Auf der einen Seite trat die Sowjetunion auf der Londoner Tagung des Außenministerrats im November 1947 in der bekannten Note vom 10. März 1952 10 11, auf der Berliner Außenministerkonferenz (25. Januar bis 18. Februar 1954), im Schreiben ihres Ministerpräsidenten Chruschtschow an Eisenhower vom 11. Juni 1958 12 13 und bei anderen Gelegenheiten18 konsequent für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland ein. Die DDR unterstützte nach ihrer Gründung diese Politik. Dagegen sind die Schaffung der Bizone 1946, das Anlaufen des Marshallplans 1947, die separate Währungsreform in Westdeutschland 1948, die Bildung des Bonner Separatstaates und das Besatzungsstatut 1949, die sog. Integrierung der Bundesrepublik in Westeuropa durch Bildung der Montan-Union 1952, der Versuch der EVG und das Mißlingen dieses Versuchs 1952 bis 1954, die schließliche Einbeziehung Westdeutschlands in die NATO und die Westeuropäische Union 1954, die Einführung der Wehrpflicht, der Beschluß des Bundestages über die atomare Ausrüstung der Bundeswehr und die psychologische Kriegführung Etappen einer Politik der konsequenten Verhinderung des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Deutschland und der Verwandlung 7 vgl. Schirmer, Zum Kampf um das völkerrechtliche Verbot der Aggression, Staat und Recht 1958, Heft 9, S. 870 fl. s W. Ulbricht, Referat auf dem V. Parteitag der SED, Berlin 1958, S. 13. 9 vgl. Molotow, Fragen der Außenpolitik, Moskau 1949, S. 549. 10 Dokumentation der Zeit 1952, Heft 27, S. 1218 ff. 11 Molotow, Reden auf der Berliner Außenministerkonferenz, Berlin 1954. 12 Neues Deutschland vom 19. Juni 1958. 13 vgl. Btttel, Grundstein eines Friedensvertrages, Neues Deutschland vom 11. September 1958, weiter Dokumentation der Zeit 1952, S. 1232 ff. Westdeutschlands in das Zentrum der Kriegsgefahr in Europa. Diese Politik wurde von den Westmächten im Bündnis mit den herrschenden Kreisen Westdeutschlands unter totaler Verletzung des Potsdamer Abkommens durchgeführt. Die gefährliche Entwicklung in Westdeutschland macht die Verwirklichung des Rechts des deutschen Volkes auf einen Friedensvertrag im gegenwärtigen Zeitpunkt besonders dringend, zumal sich die besondere Gefährlichkeit des deutschen Imperialismus auch in der offenen Unterstützung der amerikanischen Aggression im Nahen Osten durch die Bundesregierung im Juli dieses Jahres gezeigt hat, die das Territorium Westdeutschlands den Aggressoren als Aggressionsbasis zur Verfügung stellte14. Die Grundsätze eines Friedensvertrages, der über die künftige Gestalt Deutschlands entscheidet, müssen der Zielsetzung dieses Vertrages entsprechen, dem Frieden in Europa und der Wiedervereinigung Deutschlands zu einem demokratischen, friedliebenden Staat zu dienen. Das können sie nur, wenn ihre Ausarbeitung auf der Grundlage der wesentlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens über die Entfaschisierung und Demokratisierung Deutschlands erfolgt. Das Ziel dieser Bestimmungen war es, zu verhindern, daß von Deutschland aus jemals wieder eine Bedrohung der Welt durch Krieg erfolgt, und die Eingliederung eines friedliebenden, demokratischen Deutschlands in eine friedliche Völkergemeinschaft zu gewährleisten. Diese Grundbestimmungen des Potsdamer Abkommens beanspruchen heute nach wie vor Gültigkeit15. Sie sind der Ausdruck der Lebensinteressen und der politischen Notwendigkeiten des deutschen Volkes. Der von der Sowjetunion im Jahre 1952 ausgearbeitete Friedensvertragsentwurf16 entsprach in seinen Grundsätzen den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens über die Entwicklung Deutschlands zu einem friedliebenden, demokratischen Staat. Die in dem Vertragsentwurf enthaltenen Forderungen Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, Abzug der Truppen der Besatzungsmächte aus Deutschland, Beseitigung der ausländischen Militärstützpunkte in Deutschland, Gewährleistung der demokratischen Rechte und Zulassung demokratischer Organisationen einerseits, Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen andererseits; die Bestimmungen über die Verpflichtung Deutschlands, sich keinem militärischen Bündnis anzuschließen, über die Entwicklung der Friedenswirtschaft, über eigene nationale Streitkräfte zu Verteidigungszwecken und über die Festlegung der Grenzen Deutschlands auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens , diese Forderungen entsprachen den Grundzielen des Potsdamer Abkommens und den Lebensinteressen des gesamten deutschen Volkes. Auch die in der Regierungserklärung vom 4. September 1958 enthaltenen Forderungen an einen Friedensvertrag mit Deutschland, die bereits von Walter Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED formuliert wurden17, erfüllen diese Grundbedingungen. Die grundlegenden Forderungen, daß Deutschland über eine Konföderation vereinigt wird, daß es keinen militärischen Pakten, auch nicht wirtschaftlichen Vereinigungen (wie die Montan-Union) angehört, die Forderungen nach Demokratisierung und Entfaschisierung des politischen Lebens, die Grundsätze über die Entwicklung der Friedenswirtschaft, über den Besitz von nationalen Streitkräften zu Verteidigungszwecken und die Festlegung des Territoriums Deutschlands auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens diese Forderungen vermitteln jedem Deutschen ein klares, verständliches Bild von der zukünftigen Gestaltung Deutschlands als eines friedliebenden, demokratischen Staates. Sie entsprechen den Interessen des deutschen Volkes und müssen bei dem Abschluß eines demokratischen Friedensvertrages durchgesetzt werden. * 14 vgl. Note der DDR an Bundesrepublik vom 21. Juli 1958 in Dokumentation der Zeit 1958, Heft 174, S. 12; Note der UdSSR an Bundesrepublik vom 26. Juli 1958, a. a. O. S. 13. 15 vgl. Kröger, a. a O., S. 35 43. 16 Dokumentation der Zeit 1952, Heft 27, S. 1218 ff. 17 W. Ulbricht, a. a. O., S. 14-15. 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 2 (NJ DDR 1959, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 2 (NJ DDR 1959, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , der Realisierung operativ-technischer Mittel im Vorfeld von ständigen Ausreisen, der operativen Kontaktierung von AstA aus dem Arbeitskreis gemäß der Dienstanweisung des Genossen Minister bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit der Diensteinheiten, Zur Erfüllung dieser Aufgaben tragen die mitt- leren leitenden Kader eine hohe Verantwortung.

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